Listerien-Funde bei einem bayerischen Wurstwarenhersteller
der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit Pressemitteilung vom 27. Mai 2016 teilte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit, dass „aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes“ Schinken- und Wurstprodukte der Firma Sieber GmbH nicht verzehrt werden sollten. Grund seien mögliche gesundheitsgefährdende Listerien-Belastungen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vertriebs- und Verkaufswege der Waren noch nicht vollständig bekannt. Das Unternehmen wurde durch das zuständige Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen angewiesen, den Vertrieb vorläufig einzustellen und alle Waren zurückzurufen.
Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) ist der Wurstwarenhersteller offenbar Quelle eines speziellen Sub-Typs von Listeriose-Erregern, der seit Ende 2012 in Süddeutschland zu 80 Erkrankungen und acht Todesfällen führte. Ende März 2016 wurde das Unternehmen über ein von ihm vertriebenes Produkt mit dem Listeria-Stamm in Verbindung gebracht. Die Sieber GmbH veröffentlichte daraufhin auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de eine Mitteilung zum Produkt „Original Bayerisches Wacholderwammerl“ und gab als Grund der Warnung „bakterielle Kontamination“ an. Das Produkt wurde zurückgerufen. In Absprache mit den zuständigen Veterinärbehörden führte das Unternehmen Maßnahmen zur Hygiene durch und produzierte weiter.
Die bayerische Lebensmittelüberwachung führte zudem umfangreichere amtliche Untersuchungen zu Waren der Firma Sieber GmbH durch. Nachdem bei weiteren Sieber-Produkten Listerien gefunden wurden, veranlassten die Behörden ein Vertriebsverbot für das gesamte Sortiment. Am 27. Mai 2016 erschien dazu eine Warnmeldung auf www.lebensmittelwarnung.de für „Schinken- und Wurstprodukte“ ohne nähere Ausführungen zu den einzelnen Produkten. Als Grund für die Warnung wurde nun „Verdacht auf Listerien“ angegeben. Am 30. Mai 2016 erfolgte auf derselben Webseite der Rückruf aller Waren durch die Firma Sieber GmbH mit einer Liste von 206 Produkten. Eine Liste der Verkaufsstellen ist nicht veröffentlicht worden. Die betroffenen Waren wurden bundesweit vertrieben.
Am 30. Mai 2016 erfolgte eine Rückrufmeldung durch Deutschland im Europäischen Schnellwarnsystem RASFF, nachdem festgestellt wurde, dass auch ein Vertrieb in die Nachbarstaaten Österreich und Schweiz erfolgte. Die Schweiz folgte mit einer Warnmeldung am 31. Mai 2016. Am 1. Juni 2016 stellte Deutschland eine weitere Meldung über Ermittlungsergebnisse und getroffene Maßnahmen ein. Frankreich stellte am 2. Juni 2016 eine Rückrufmeldung für gekühlte Schinkenscheiben ein. Ebenfalls am 2. Juni sowie am 3. und 7. Juni 2016 folgten Zusatzinformationen aus Deutschland.
Am 30. und vor allem am 31. Mai 2016 griffen die Medien das Thema umfänglich auf. Dadurch wurde die Dimension des Listerien-Vorfalls einer breiten Öffentlichkeit bekannt, wobei auch die großen Lebensmitteldiscounter Lidl und Penny sowie die Supermarktketten von Rewe, Edeka und Tengelmann als betroffene Verkaufsstellen genannt wurden.
Am 31. Mai dieses Jahres äußerte sich der Sieber-Chef zu den Vorgängen in einer Pressekonferenz. Nach seinen Angaben seien alle 45 Proben betriebseigener Kontrollen aus den zurückliegenden Wochen negativ auf Listerien getestet worden. Die Sieber GmbH lasse die Produktion von unabhängigen Instituten prüfen. Über die Eintragsquelle habe er keine Erkenntnis. Er befürchte eine Insolvenz, habe Sorge um die 120 Beschäftigten und habe gegen die Behördenentscheidung Klage eingereicht (vgl. www.focus.de „Verseuchte Wurst – Amt bestätigt Listerien-Toten in Bayern – Sieber belieferte alle Discounter außer Aldi). Inzwischen hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet.
Der Leiter des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Andreas Zapf, konnte bisher keine Angaben zur Eintragsquelle machen, schloss aber nicht aus, dass die Erreger über Rohwaren in den Betrieb gelangt sein könnten (vgl. www.sueddeutsche.de/ „Auf der Jagd nach den Listeriose-Erregern“). Ob dadurch weitere Betriebe betroffen seien, werde derzeit geprüft. Es ist demnach nicht auszuschließen, dass mit Listerien belastete Rohwaren über andere Verarbeitungsbetriebe erneut in die Lebensmittelkette gelangen. Er sagte zudem, es gebe noch viel mehr Listeriose-Fälle in Bayern. Das Besondere an dem Fall Sieber sei nicht das Ausmaß, sondern dass endlich die Quelle nachgewiesen wäre. Nach Angaben der „Süddeutsche Zeitung“ schwankte die Anzahl der Listeriose-Infektionen bis zum Jahr 2013 zwischen 40 und 74 Fällen. Im Jahr 2013 waren es dann 100, im Jahr 2014 102 Fälle gewesen.
Listerien sind Bakterien, von denen derzeit die Art Listeria monocytogenes als Krankheitserreger von Mensch und Tier die größte Bedeutung hat. Listerien können sich auch bei niedrigen Temperaturen, also auch im Kühlschrank, vermehren. Kochen, Braten, Sterilisieren und Pasteurisieren tötet die Bakterien sicher ab. Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Infektion durch Listerien, Listeriose genannt, meist unauffällig oder verursacht grippeähnliche Symptome wie Fieber und Muskelschmerzen oder Erbrechen und Durchfall. Für Risikogruppen, wie ältere oder immungeschwächte Personen sowie Säuglinge und Schwangere, stellt Listeria monocytogenes ein besonderes Risiko dar.
Bereits in der Vergangenheit stand die Wirksamkeit der Lebensmittelüberwachung in der Kritik. Immer wieder werden nach Lebensmittelskandalen die unzureichende Zusammenarbeit der Behörden der Bundesländer und des Bundes, ein unzureichender Informationsaustausch sowie Koordinationsmängel in Krisensituationen beklagt. Zudem könnten die Überwachungsbehörden ihrer Überwachungspflicht aufgrund von Personal- und Ausstattungsmängeln nicht immer nachkommen (siehe Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes – Schwerpunkt Lebensmittel“ vom Oktober 2011).
Das System der Lebensmittelsicherheit in Deutschland fußt auf EU-Recht, das im Wesentlichen mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in nationales Recht umgesetzt wurde. Obwohl in Deutschland die Bundesländer ganz überwiegend die Lebensmittelüberwachung durchführen, ist der Bund für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben einschließlich der damit zusammenhängenden Berichtspflichten zuständig. Zudem muss er laufend die Wirksamkeit durch Kontrollverfahren überprüfen und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Ländern. Der aktuelle Listerien-Fall wirft erneut die Frage auf, inwieweit die derzeitige Organisation der Lebensmittelüberwachung hinreichend geeignet ist, die Gesundheit der Bevölkerung und die Einhaltung EU-rechtlicher Lebensmittelvorschriften in geeigneter Weise sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie erklärt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das unterschiedliche Vorgehen der bayerischen Behörden bei den beiden Meldefällen der Firma Sieber GmbH am 24. März 2016 und am 27. Mai 2016 bezüglich gefundener Listerien in Lebensmittelprodukten?
War nach Einschätzung der Bundesregierung die Warnmeldung vom 24. März 2016 vom Umfang und von der Begründung her inhaltlich ausreichend, um alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher vom Verzehr abzuhalten (Antwort bitte begründen)?
Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Warnmeldung vom 27. Mai 2016 keine genauen Angaben zu den einzelnen Produkten gemacht? Warum wurden bei der Rückrufmeldung am 30. Mai 2016 nicht auch die einzelnen Verkaufsstellen genannt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirksamkeit der Warnmeldungen dahingehend überprüft, dass alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher auch tatsächlich von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln erfahren?
Hält die Bundesregierung die Regelungen in § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für ausreichend, um sicherzustellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein gesundheitsbedenkliches Lebensmittel erworben haben, auch unverzüglich davon erfahren? Durch welche Verfahren wird die Wirksamkeit dieser Vorschriften überprüft?
Zu welchem Zeitpunkt war das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über den bundesweiten Listerien-Vorfall bei Sieber informiert? Welche Aufgaben nimmt es dazu seither im Einzelnen wahr?
Welcher Art waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungsergebnisse und getroffenen Maßnahmen im Einzelnen, die in der RASFF-Meldung vom 1. Juni 2016 mitgeteilt wurden? Welcher Art waren die Zusatzinformationen am 2. Juni 2016, am 3. Juni 2016 und am 7. Juni 2016?
Zu welchem Zeitpunkt waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertriebswege und die Verkaufsstellen im Bundesgebiet vollständig ermittelt?
Inwieweit hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Behörden ungehindert Einblick in die relevanten Unterlagen des Unternehmens, und inwieweit konnten insbesondere die Daten der QS Qualität und Sicherheit GmbH eingesehen und ausgewertet werden?
Wann und in welcher Weise gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Vorfälle bei der Sieber GmbH im Jahr 2016 Kontakt bzw. eine Zusammenarbeit mit der QS Qualität und Sicherheit GmbH?
Welche privaten Labore waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit den betrieblichen Eigenkontrollen beauftragt, welche meldepflichtige Auffälligkeiten gab es dabei in den Jahren von 2013 bis 2016, und welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden jeweils ergriffen?
Wie viele Kontrollen bzw. Beprobungen von Produkten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. März 2016 durch die zuständigen Ämter bei der Firma Sieber GmbH durchgeführt, und was waren im Einzelnen die Ergebnisse?
In welcher Weise und in welchem Umfang hat das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2013 bis 2016 Eingangskontrollen bei den Rohwaren durchgeführt? Welche Auffälligkeiten gab es dabei?
Durch welche Maßnahmen wird nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen, dass die Eintragsquelle für die identifizierten Listerien nicht im Sieber-Werk, sondern bei Lieferanten von Rohwaren liegt? Wie wird ausgeschlossen, dass für diesen Fall diese Listerien über andere Verarbeitungsbetriebe erneut in die Lebensmittelkette gelangen?
Durch welche Maßnahmen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft, ob bei den zuliefernden Schlachtbetrieben die gesetzlich vorgeschriebene Schlachthygiene durchgehend eingehalten wurde?
In welcher Weise ist das Friedrich-Loeffler-Institut in die Frage der Einschleppung der Krankheitserreger durch Schlachtungsbetriebe in den Sieber-Fall einbezogen?
Wie entwickelten sich die gemeldeten Listeriose-Erkrankungen im Bundesgebiet seit dem Jahr 2010? Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der Listeriose-Fälle in Bayern in den zurückliegenden Jahren?
Welche Rolle spielt der Preisdruck, den die großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels auf die Hersteller und Erzeuger ausüben, für die Hygiene und Sicherheit in der Lebensmittelkette?
Durch welche Maßnahmen überprüft der Bund, ob die bayerischen Behörden die Lebensmittelüberwachung jederzeit ordnungsgemäß durchführen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung strukturelle Unterschiede sowie Unterschiede in der materiellen und personellen Ausstattung der bayerischen Lebensmittelüberwachungsbehörden im Vergleich zu denen der anderen Bundesländer, und welche Verbesserungserfordernisse haben die bisherigen Kontrollverfahren zur Sicherstellung der Wirksamkeit der bayerischen Lebensmittelüberwachung durch den Bund ergeben?