BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Paramilitärische Verbände zur Sicherung westlicher Ölanlagen in Libyen

Grenzkontrolle durch libysche Regierungen und Milizen, Unterhaltung von Flüchtlingseinrichtungen, Waffenbesitz und Loyalitäten der paramilitärischen &quot;Garde zum Schutz der Ölanlagen&quot; (PFG), militärische Ausstattung der Tobruk-Regierung, Betreiber von Anlagen zur Öl- und Gasverarbeitung, Förderstätten, Bewachung der Anlagen; Zusammensetzung der Präsidentengarde, Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von EU-Missionen und diesbzgl. Planungen, Vereinbarungen zur gemeinsamen Grenzsicherung mit Nachbarstaaten, Verhandlungen mit Frontex, Schenkung von Grenzüberwachungssystemen an Tunesien<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/896924.06.2016

Paramilitärische Verbände zur Sicherung westlicher Ölanlagen in Libyen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einer zivil-militärischen Unterstützungsmission hat die Europäische Union nach dem Sturz von Muammar al-Gaddafi versucht, Militär und Polizei bei der Überwachung und Sicherung der Land- und Seegrenzen zu unterstützen. Mehr als 20 000 ehemalige Kämpfer der Rebellenarmee waren im Rahmen von EUBAM Libyen (EUBAM: EU Border Assistance Mission) für eine neue Gendarmerie unter dem Kommando des Verteidigungsministeriums vorgesehen (Bundestagsdrucksache 18/626). Für die gemeinsame Migrationskontrolle hatten libysche Militärs, Polizisten und Grenzpolizisten seit dem Jahr 2012 mehrmals die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX in Warschau besucht. Die damals amtierende Übergangsregierung beantragte, zur Überwachung der Küsten an Systeme der Europäischen Union angeschlossen zu werden (Bundestagsdrucksache 18/3515). Dafür sollten satellitengestützte Anlagen genutzt werden, die der italienische Rüstungsgigant Leonardo-Finmeccanica S. p. A. noch unter Muammar al-Gaddafi für mehrere 100 Mio. Euro an Libyen verkaufte („Fatale Allianz: Zur Kooperation der Europäischen Union mit Libyen bei der Flucht- und Migrationsverhinderung“, PRO ASYL vom September 2010).

Neben der Abschottung von Migration ging es bei der damaligen Unterstützungsmission auch ums Öl. Die geplante, neue Gendarmerie war laut einem EU-Planungspapier für die Bewachung sogenannter kritischer Infrastrukturen vorgesehen (Ratsdokument 8182/4/13). Hierzu gehören auch Ölanlagen. Die libyschen Ölvorkommen und Ölförderstätten befinden sich weitab von der Küste und werden vor allem vom italienischen Konzern Eni S. p. A. ausgebeutet. Auch die deutsche Tochter der BASF SE, die Wintershall Holding GmbH, betreibt rund 1 000 Kilometer südöstlich der Hauptstadt Tripolis acht Ölfelder (www. wintershall.com/de/weltweit/libyen.html). Sie werden von einer paramilitärischen „Garde zum Schutz der Ölanlagen“ („Petroleum Facilities Guard“, PFG) bewacht.

Wie in Libyen üblich setzen sich auch diese Einheiten aus bewaffneten Gruppen zusammen, die je nach Region unterschiedlichen Autoritäten unterstehen. Die Öl-Garde im Osten ist loyal gegenüber der ehemaligen Regierung in Tobruk und empfängt Befehle vom General Khalifa Haftar, der als machthungriger Alleingänger gilt und große Teile der Armee kommandiert (DIE WELT vom 4. Februar 2015). Andere PFG-Milizen im Westen und Südwesten werden von lokalen Machthabern kontrolliert (Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/8815). Nur die Öl-Garde in Zentrallibyen, wo sich viele Förderstätten europäischer Konzerne befinden, hat ihre Loyalität zur Regierung der Nationalen Einheit in Tripolis erklärt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

Welche See-, Luft- und Landgrenzen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von Behörden bzw. Ministerien verschiedener libyscher Regierungen offiziell kontrolliert, und welche befinden sich weiterhin außerhalb staatlicher Kontrolle?

2

Wie viele verschiedene Milizen sind nach Kenntnissen bzw. Schätzungen der Bundesregierung aktiv, und über wie viele Kämpfer verfügen diese insgesamt?

2

Welche dieser Milizen übernehmen in welchen Regionen wesentliche Grenzschutzaufgaben?

2

Welche dieser Milizen betreiben in welchen Orten Haftanstalten oder Lager für Geflüchtete?

3

Inwiefern hat sich die Einschätzung der Bundesregierung zu Loyalitäten einzelner Verbände der libyschen PFG mittlerweile verändert, bzw. welche weiteren Details sind ihr zu diesen Loyalitäten bekannt (Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/8815)?

3

Über welche zahlenmäßigen Kräfte verfügen die „unabhängig voneinander agierenden PFG-Milizen“ (bitte nach den einzelnen bewaffneten Verbänden aufschlüsseln)?

3

Welche der Truppen verfügen außer über schwere Waffen auch über militärisches Gerät, worum handelt es sich dabei, und wo ist dieses vermutlich stationiert?

3

Welche der PFG-Milizen sind nach Kenntnis der Bundesregierung untereinander verfeindet oder haben sogar in der jüngeren Vergangenheit gegeneinander gekämpft?

4

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welchen „Persönlichkeiten der ehemaligen Regierung in Tobruk bzw. der sogenannten Libyschen Nationalarmee“ die PFG-Milizen im Osten des Landes nahestehen?

5

Welche Verbindungen unterhalten die PFG-Milizen im Osten des Landes zum dem General Khalifa Haftar in Tobruk?

6

Über welches militärische Gerät (etwa Kampfflugzeuge und -helikopter, Schiffe, Geschütze) verfügt die Libysche Nationalarmee nach Kenntnis der Bundesregierung unter General Khalifa Haftar in Tobruk (Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/8523; bitte nach Teilstreitkräften aufschlüsseln)?

7

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Tobruk-Regierung bzw. General Khalifa Haftar aus Ägypten militärisch unterstützt wird?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Unternehmen aus welchen Ländern zu den hauptsächlichen Betreibern von Förderstätten, Raffinerien oder anderen Anlagen zur Verarbeitung von Öl und Gas in Libyen verfügen, und wo befinden sich die hierzu wichtigsten Infrastrukturen?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern einzelne PFG-Milizen von privaten Unternehmen, die in Libyen Öl- und Gasanlagen betreiben, unterstützt oder finanziert wurden?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern einzelne PFG-Milizen von Regierungen unterstützt oder finanziert wurden, und um welche handelt es sich dabei?

9

Welche Förderstätten bzw. sonstigen wichtigen Infrastrukturen deutscher Unternehmen zur Verarbeitung von Öl und Gas sind der Bundesregierung bekannt, und von wem werden diese gesichert?

10

Welche der deutschen Unternehmen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung noch über eigenes Personal zum Betrieb oder zur Bewachung der Anlagen in Libyen, und inwiefern werden diese Aufgaben mittlerweile von libyschen Subunternehmern übernommen?

11

Welche Verträge mit den verschiedenen libyschen Regierungen sind der Bundesregierung zur Übernahme von Sicherheitsaufgaben für westliche Ölanlagen bekannt?

12

Auf welche Weise hat sich die neue Einheitsregierung nach Kenntnis der Bundesregierung zur Frage geäußert, welche Aufgaben oder Maßnahmen zur Sicherung westlicher Ölanlagen von dieser übernommen werden sollen?

13

Auf welche Polizei-, Grenzpolizei-, Zoll- und Marine-Einheiten stützt sich der Präsidialrat unter Leitung des Präsidenten Fayez al-Sarraj nach Kenntnis der Bundesregierung in Tripolis und Umgebung?

14

Welche Häfen werden von der Einheitsregierung bzw. dem Präsidialrat kontrolliert?

15

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die sich im Stadtgebiet von Tripolis loyal oder neutral verhaltenden Milizen Deterrence Force, Nawasi Brigade, Janzour Knights und Tripoli Revolutionaries Brigade im Rahmen der EU-Mission EUBAM Libyen ausgebildet oder unterstützt wurden?

16

Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Kenntnisse, aus welchen Milizen oder Verbänden sich die neue „Präsidentengarde“ zusammensetzt, und inwiefern werden diese von Verteidigungsministerien der EU-Mitgliedstaaten unterstützt (Libya Herald vom 9. Mai 2016)?

17

Was ist der Bundesregierung über den Stand der Prüfungen (oder Planungen) bekannt, auf welche Weise die EU-Mission EUBAM Libyen die libysche Einheitsregierung zukünftig in den Bereichen Polizei, Terrorismusbekämpfung, Strafjustiz, Grenz- und Migrationsmanagement unterstützen könnte?

18

Was kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand von Planungen für Maßnahmen mitteilen, libysche Militärs bzw. Teile der zur Marine gehörenden Küstenwache in Libyen zu unterstützen (Bundestagsdrucksache 18/7724, Reuters vom 25. Mai 2016, Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/8815)?

18

Inwiefern wurde der „gegenwärtige Stand der Planungen für eine mögliche Ausbildung der libyschen Küstenwache“ mit Ausbildungsmaßnahmen auf einem Schiff der EU-Operation EUNAVFOR MED oder an Land in einem Drittstaat oder Mitgliedstaat der Europäischen Union inzwischen konkretisiert?

18

Wer soll diese Maßnahmen durchführen, und welche Verbände werden davon adressiert?

18

Inwiefern wurden auch die Planungen für eine „begleitende Unterstützung der libyschen Küstenwache“ konkretisiert, und welche Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

18

Bis zu welcher Entfernung ist die Küstenwache auch in landeinwärts gelegenem Grenzgebiet für Sicherheitsaufgaben zuständig?

19

Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, hinsichtlich welcher Unterstützungsformen die libysche Einheitsregierung bereits über „konkrete Anträge“ zur Beratung und Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration nachdenkt bzw. berät oder diese geäußert hat (Bundestagsdrucksache 18/8593, Schriftliche Fragen 14 und 15 auf Bundestagsdrucksache 18/8766)?

19

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern finanzielle Unterstützungsmaßnahmen oder Vorhaben zum Kapazitätsaufbau aus Deutschland, der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen auch Mittel für libysche Haft- und Verwahranstalten für Flüchtlinge umfassen?

19

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern finanzielle Unterstützungsmaßnahmen oder Vorhaben zum Kapazitätsaufbau aus Deutschland, der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen auch Maßnahmen zur Unterstützung der Polizei, der Grenzpolizei, des Zolls, der maritimen Zolleinheit oder der Hafenbehörde umfassen?

20

Was ist der Bundesregierung über einen von den verschiedenen Regierungen Libyens geplanten technischen und organisatorischen Ausbau von Grenzüberwachungs- oder -kontrollsystemen an den See- und Landgrenzen bekannt?

20

Welche Regierungen welcher Länder haben hierzu Unterstützung signalisiert?

20

Welche Anlagen welcher Hersteller könnten dazu beschafft werden?

21

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Vereinbarungen libyscher Regierungen mit Tunesien, Algerien oder Ägypten zur gemeinsamen Grenzsicherung und zu entsprechender technischer Aufrüstung?

21

Inwiefern hat die ägyptische Regierung mittlerweile auf deutsche Angebote reagiert, bei der „Sicherung ihrer Grenzen nach Libyen“ zu helfen (Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/8815)?

21

Inwiefern könnte die in Aussicht gestellte Zusammenarbeit auf ägyptischer Seite Aufgabenbereiche von Teilstreitkräften des Militärs, der Küstenwache, des Inlandsgeheimdienstes NSS oder der Polizei betreffen?

22

Was ist der Bundesregierung über den konkreten Stand der Verhandlungen über Arbeitsabkommen zwischen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt?

23

Was ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Weise FRONTEX an der Unterstützung oder dem Kapazitätsaufbau von Sicherheitsbehörden (auch durch Beteiligung an „Erkundungsmissionen“; Bundestagsdrucksache 18/626) in Libyen beteiligt ist?

24

Welche Kosten entstehen durch die deutsche Schenkung von 60 Grenzüberwachungssystemen an das tunesische Verteidigungsministerium, die im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative“ vereinbart wurde und die vom Unternehmen Airbus Defence and Space S. A. S. für die Installation an der Grenze zu Libyen geliefert werden (Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/8815)?

24

Wann, wo genau, und von wem werden die Anlagen installiert?

24

Inwieweit wurde eine von den tunesischen Streitkräften schriftlich erbetene „Unterstützung bei der Ausbildungsevaluierung im Bereich erweiterter Grundbefähigung“ mittlerweile geprüft, und wie ggf. umgesetzt?

25

Welche weiteren Schenkungen oder sonstigen Unterstützungsmaßnahmen der Grenzsicherung zu Libyen, Algerien oder auf dem Mittelmeer sind von Deutschland und anderen EU- bzw. NATO-Mitgliedstaaten gegenüber Tunesien geplant?

26

Für welche Beschaffungen haben welche Behörden der Bundesregierung den Bereich „Border Security“ im Airbus-Konzern in den letzten zwei Jahren (auch für Schenkungen an andere Streitkräfte oder Grenzpolizeibehörden) mandatiert, und wem wurde die Technik geliefert (FAZ vom 17. Februar 2016)?

Berlin, den 23. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen