Mindestlohn im Sport
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Jan Korte, Thomas Nord, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
24 000 Personen sind sozialversicherungspflichtig in Sportvereinen beschäftigt (Stand: Juni 2015) und auch für sie gelten seit dem 1. Januar 2015 die Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Die dabei aufgetretenen „wesentlichen Fragen konnten im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs der Bundesministerin für Arbeit und Soziales mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Fußball-Bundes im Februar 2015 geklärt werden“, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Gabriele Lösekrug-Möller auf die Mündlichen Fragen des Sportpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE., Dr. André Hahn, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2016 (Plenarprotokoll 18/151).
Ob Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohngesetzes bei Sportvereinen mit Arbeitgeberfunktion durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung stattfanden oder stattfinden werden, weiß die Bundesregierung nicht, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Michael Meister auf die Mündliche Fragen der Obfrau der Fraktion DIE LINKE. im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, Katrin Kunert, in derselben Fragestunde.
Angesichts der vielen vom Mindestlohngesetz betroffenen Personen im Bereich des Sports und den zahlreichen Eingaben und Fragen von Sportvereinen ergeben sich aus den Antworten der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2016 mehrere Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Platzwarte und sonstiges Sportpersonal sind nach Kenntnis der Bundesregierung sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und für wie viele von ihnen treffen die Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu (bitte nach Sportverbänden und -arten sowie a) bei Bundesbehörden, b) bei Landesbehörden und anderen Institutionen des öffentlichen Dienstes, c) in Fußballvereinen und d) bei sonstigen Sportvereinen beschäftigt aufschlüsseln)?
Wie viele Vertragsamateure sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) in Fußballvereinen und b) in anderen Sportvereinen a) mit einer Vergütung bis zu 450 Euro monatlich und b) mit einer Vergütung über 450 Euro beschäftigt?
Wer und wie viele von diesen Sportlerinnen und Sportlern haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und wer nicht? Welche Gründe gibt es dafür aus Sicht der Bundesregierung?
Wie viele der geringfügig beschäftigten Sportlerinnen und Sportler haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bei wie vielen dieser Sportlerinnen ist dieser „Minijob“ das einzige Einkommen, und wie viele dieser Sportlerinnen und Sportler sind auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) angewiesen?
Welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Beschäftigung von Trainerinnen und Trainern sowie weiterem in Sportvereinen beschäftigtem Personal?
Welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Beschäftigung von Spitzen- und Leistungssportlerinnen und -sportlern a) mit Arbeitsverhältnis bei einer Bundesbehörde sowie b) ohne Arbeitsverhältnis bei einer Bundesbehörde?
Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommenssituation von Sportlerinnen und Sportlern sowie bei Sportvereinen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Folge des Mindestlohngesetzes verbessert?
Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der bei Sportvereinen beschäftigten Personen und die finanzielle Situation von Sportvereinen in Folge des Mindestlohngesetzes signifikant verschlechtert?
Welche (nichtwesentlichen) Fragen müssen aus Sicht der Bundesregierung noch geklärt werden, nachdem die „wesentlichen Fragen“ im Gespräch zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Deutschen Olympischen Sportbund e. V. und dem Deutschen Fußball-Bund e. V. im Februar 2015 geklärt wurden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 des Abgeordneten Dr. André Hahn in der Fragestunde am 27. Januar 2016 auf Plenarprotokoll 18/151), und inwieweit ist das Bundesministerium des Innern an diesem Klärungsprozess beteiligt?
Wie viele Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohngesetzes gab es im Jahr 2015 in Bundesbehörden, und inwieweit waren dabei Bereiche des Spitzensports einbezogen (bitte die jeweiligen Bundesbehörden nennen)?
Wie viele Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohngesetzes gab es im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung in Sportvereinen, und welche Ergebnisse erbrachten die Kontrollen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welcher Weise wird die Umsetzung des Mindestlohngesetzes im Bereich des Sportes durch die Bundesregierung politisch und wissenschaftlich begleitet, und in welcher Weise wirkt hier das für den Sport federführende Bundesministerium des Innern mit?