Mögliche Fehler in einem Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit für Asylsuchende zu ihrem Anspruch auf Gesundheitsversorgung
der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Inge Höger, Katja Kipping, Jan Korte, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Azize Tank, Kathrin Vogler, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Anspruch von Asylsuchenden auf gesundheitliche Leistungen ist während der ersten 15 Monate ihres Aufenthaltes in Deutschland deutlich eingeschränkt. Um Asylsuchende über ihren Anspruch zu informieren, hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Ratgeber herausgegeben. Das „Deutsche Ärzteblatt“ (Jg. 113, Heft 18 vom 6. Mai 2016) kritisiert in einem Kommentar die Darstellungen in diesem Ratgeber (vgl. www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Gesundheit/Broschueren/Ratgeber_Asylsuchende/2._Auflage/Ratgeber_Asylsuchende_DE_web.pdf). Dort seien einige Punkte „verzerrt dargestellt“. Dies kann dazu führen, dass Asylsuchende weniger Leistungen beanspruchen als ihnen zustehen. Ebenso kann die Broschüre bewirken, dass Leistungserbringer die Leistungen noch stärker einschränken, als gesetzlich vorgesehen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Inwiefern ist die Bundesregierung verpflichtet, in ihren Publikationen, die Ratgeber-Charakter haben, die bestehende Rechtslage richtig und vollständig darzulegen?
Ist die Begrenzung der Aufzählung auf Seite 3 („Sie werden von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht und behandelt, wenn …“) auf akute Krankheiten, Schmerzen und Schwangerschaft eine Einengung, wie das „Deutsche Ärzteblatt“ schreibt, zumal § 4 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auch u. a. ausdrücklich Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen einschließt?
Ist diese Begrenzung eine Einengung, zumal § 6 AsylbLG alle Behandlungen, die „zur Sicherung […] der Gesundheit unerlässlich“ sind, vorsieht?
Weshalb wird in der gesamten Broschüre nicht erwähnt, dass auch Verschlechterungen des Gesundheitszustandes vorbestehender chronischer Erkrankungen zu einem Leistungsanspruch nach § 6 AsylbLG führen, z. B. Insulin bei Diabetikern?
Teilt die Bundesregierung die im „Deutschen Ärzteblatt“ dargelegte Auffassung, wonach dadurch eine implizite und falsche Mitteilung an Asylsuchende gehe, dass sie bei chronischen Krankheiten erst dann ärztlich behandelt würden, wenn chronische Krankheiten zu einer akuten Entgleisung führten, z. B. wenn Hypertonie zu einem lebensbedrohlichen Zustand führt (bitte ausführen)?
Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass Leistungsberechtigte nach AsylbLG durchaus Anspruch auf die ärztliche Behandlung chronischer Krankheiten haben können, und inwieweit ist dieser Anspruch eingeschränkt?
Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung hier eine bundesweit einheitliche Auslegung gewährleistet?
Ist es richtig, dass Ärztinnen und Ärzte die Frage, ob eine ärztliche Behandlung stattfindet oder nicht nach den Grundsätzen der ärztlichen Ethik unabhängig von „ethnische[r] Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische[r] Überzeugung, Rasse“ (vgl. Genfer Deklaration des Weltärztebundes) der Patientin oder des Patienten und nicht nach der Frage des Versichertenstatus oder der Kostenübernahme zu beantworten haben?
Müsste der in Frage 2 zitierte Text daher nicht lauten „Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann die Ihnen zuteil gewordene Leistung beim Sozialamt abrechnen, wenn …“?
Inwiefern erkennt die Bundesregierung, dass es zwischen den Vorgaben des AsylbLG und den ebenfalls verbindlichen berufsrechtlichen Vorgaben zur ärztlichen Ethik zu Widersprüchen kommen kann, und wie sollten Ärztinnen und Ärzte mit diesen Widersprüchen umgehen?
Inwiefern ist der implizite Ausschluss von ärztlichen Leistungen (siehe Frage 2) nach Ansicht der Bundesregierung eine unzulässige Einflussnahme von außen sowie ein Austragen eines Konfliktes zwischen Ethik und Abrechnung auf dem Rücken einer rechtlich und sozial marginalisierten Bevölkerungsgruppe, wie das „Deutsche Ärzteblatt“ kommentiert?