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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zeitplan zur Beschaffung von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse

Nachfrage zu BT-Drs 18/7725 und weitere Fragen; Beschaffung israelischer Drohnen des Typs &quot;Heron TP&quot; und notwendigem Peripheriegerät mittels Leasingvertrag, Gesamtkosten, Auswahlentscheidung, Aufgaben des Hauptvertragspartners Airbus und Vereinbarungen mit Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI), Verhandlungsergebnisse bzgl. fehlender funktionaler Fähigkeitsforderungen, Bewaffnung und Technik, zugelassene Lufträume, Verfügbarkeit nach Vertragsschluss, Musterprüfprozess, Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr, Ausbildung von Personal, weitere Regelungen der deutsch-israelischen Regierungsvereinbarung, Mitarbeit in der &quot;RPAS-Nutzergemeinschaft&quot; (&quot;European MALE RPAS User Group&quot;)<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.08.2016

Aktualisiert

27.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/907528.06.2016

Zeitplan zur Beschaffung von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundeswehr will fünf bewaffnungsfähige Drohnen des Typs „Heron TP Block 2“ als „Übergangslösung“ beschaffen (Plenarprotokoll 18/175, Bundestagsdrucksache 18/7725). Zuvor war lediglich vage von „drei bis fünf Systemen“ die Rede (www.bundeswehr.de vom 13. Januar 2016). Eine Unterzeichnung des endgültigen Vertrags ist in greifbarer Nähe, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erstellt laut der Bundesregierung die notwendigen Unterlagen. Die Drohnen werden nach gegenwärtigem Stand vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) geleast. Als Hauptvertragspartner fungiert jedoch der europäische Rüstungskonzern Airbus bzw. dessen Tochter Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS). Zum Gesamtvorhaben gehört auch die Anschaffung von „notwendigem Peripheriegerät“, darunter feste und mobile Bodenstationen zur Steuerung der Drohnen sowie zur Übertragung und Auswertung der Daten. Außerdem werden breitbandige Satellitenverbindungen und – je nach Entfernung zum Einsatzort – Relaissatelliten benötigt. Welcher Hersteller hiermit beauftragt wird ist noch unklar. Die Drohnen werden in Israel stationiert, als „Heimatverband“ unterstehen sie jedoch dem Taktischen Luftwaffengeschwader 51 im schleswig-holsteinischen Jagel. In Israel werden auch große Teile der praktischen Ausbildung der Pilotinnen und Piloten übernommen. Näheres soll eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung regeln. Die Auswahlentscheidung zugunsten der „Heron TP“ ist abhängig davon, ob IAI Nachweise zur Zulassungsfähigkeit der Drohne erbringt. Das Bundesministerium der Verteidigung will dann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vornehmen. Werden die Kriterien nicht erfüllt, könnte die Bundesregierung doch noch auf das eigens für den europäischen Markt entwickelte Konkurrenzmodell „Predator CPB“ ausweichen. Hersteller ist der US-Rüstungskonzern General Atomics. Nach Vertragsabschluss will das Bundesverteidigungsministerium ein Vergabeverfahren für die Bewaffnung eröffnen. Gespräche mit Waffenherstellern gab es angeblich noch nicht, allerdings wurden entsprechende Möglichkeiten bereits mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe erörtert. Schließlich wird die Beschaffung der zunächst unbewaffneten Drohnen auch dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die parlamentarische Befassung soll dem Staatssekretär zufolge spätestens im ersten Quartal 2017 erfolgen. Die „Überbrückungslösung“ könnte nach positivem Votum bis zum Jahr 2025 genutzt werden, bis dahin sollen europäische Rüstungsfirmen eine „europäische Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen entwickelt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Details kann die Bundesregierung zu den Plänen mitteilen, fünf Drohnen des Typs „Heron TP“ und das „zum Betrieb dieser Luftfahrzeuge notwendige Peripheriegerät“ und auch deren „Betrieb im Einsatz“ im Rahmen eines Leasingvertrages zu realisieren (Plenarprotokoll 18/175)?

a) Wann will das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr die notwendigen Vertragsunterlagen für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zusammengestellt haben, und wem sollen diese wann vorgelegt werden?

b) Wann soll der Leasingvertrag nach derzeitigem Stand geschlossen werden?

c) Welche Sonderkündigungsrechte will die Bundesregierung für den Leasingvertrag verhandeln?

d) Wann ist die Eröffnung des Vergabeverfahrens geplant?

2

Welche Gesamtkosten für die „Überbrückungslösung“ werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt veranschlagt, und inwiefern ist die Bundesregierung mittlerweile in der Lage, diese in Stückpreise der Drohnen, Bodenstationen, Satelliten- und Kommunikationsanlagen sowie Personal- und Sachaufwand zu differenzieren (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

a) Welche Aufklärungssensorik mit welchen Funktionalitäten soll die „Heron TP“ befördern, und wann soll diese zur Beschaffung ausgeschrieben werden?

b) Aus welchen konkreten Anlagen besteht das „Peripheriegerät“?

c) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Kritik, sich für eine gegenüber dem amerikanischen Konkurrenzmodell „Predator“ teuere Lösung entschieden zu haben, obgleich das Modell „Heron TP“ diesem bezüglich „Nutzlast“, Geschwindigkeit und Flugzeit technisch unterlegen sei (vgl. Newsletter Verteidigung, Ausgabe vom 8. März 2016)?

3

Welche weiteren (Vorab-)Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit dem Hersteller IAI geschlossen, welchen Inhalt haben diese, und welche Verbindlichkeiten werden dort festgeschrieben?

4

Welche Aufgaben soll Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS) als Vertragspartner des Leasings von „Heron TP“ als Hauptauftragnehmer (für einen „Betrieb im Einsatz“) übernehmen, bzw. welche Vorschläge der Bundesregierung werden diesbezüglich verhandelt?

5

Mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen wurden die fehlenden funktionalen Fähigkeitsforderungen für die „Heron TP“ verhandelt, die vom Bundesverteidigungsministerium zuletzt in den Bereichen „Kommunikations- und Informationsanlage, Handhabungs- und Missionstrainer/-simulator, Integration Kryptierung, Umfang der Bewaffnung sowie Einhaltung von Arbeits- und Umweltschutzforderungen“ gesehen wurden (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

a) Welche Hersteller werden hierzu für welche Produkte und Dienstleistungen mandatiert, bzw. welche Gespräche mit infrage kommenden Herstellern wurden hierzu geführt?

b) Inwiefern ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, ob Simulatoren für die „Heron 1“ auch für die „Heron TP“ genutzt werden können (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

c) Welche weiteren fehlenden Fähigkeitsforderungen müssen aus Sicht der Bundesregierung verhandelt werden?

6

Welche Systeme für die „Kryptierung, Datenverteilanlage, SATCOM-Kapazität, Infrastruktur/Technik im Stationierungsland“ sollen nach gegenwärtigem Stand beschafft werden (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

a) Inwiefern wurden hierzu mittlerweile Gespräche mit infrage kommenden Herstellern geführt?

b) Welche dieser Technik will die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand vorzugsweise im Leasingverfahren beschaffen, und welche weitere Technik könnte oder müsste durch die Bundeswehr gekauft werden?

7

Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu erklären, dass dem Bundesverteidigungsministerium im Februar 2016 keine Kenntnisse über die Bewaffnungsfähigkeit der „Heron TP“ vorgelegen haben und diese lediglich als vermutete „standardisierte Schnittstellen“ beschrieben wurden, (Bundestagsdrucksache 18/7725), die „in den HERON TP integrierte Bewaffnung“ jedoch „ein Auswahlkriterium für den HERON TP“ gewesen sei (Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. April 2016 zu den Fragen des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, zitiert im Newsletter Verteidigung 21/2016)?

8

Welche wesentlichen Ergebnisse zu Gesprächen zur Bewaffnungsfähigkeit der „Heron TP“ mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe über das Mitführen von „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“, „Präzisionsbewaffnung“ oder Zielbeleuchtungsgeräten kann die Bundesregierung mitteilen?

a) Inwiefern sind dem Bundesverteidigungsministerium aus diesen Gesprächen konkretere Angaben darüber bekannt, welche Typen oder Produkte der genannten Waffensysteme für die „Heron TP“ besonders geeignet sind?

b) Welche Bewaffnung wurde von den Herstellern bereits an den Drohnen „Heron TP“ eingesetzt oder getestet, und welche Testergebnisse wurden oder werden „im Zuge der nächsten Schritte angefragt und bewertet“ (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

9

Für welche Lufträume sollen die deutschen „Heron TP“ eine Zulassung erhalten, und inwiefern strebt die Bundeswehr an, das Modell langfristig auch nach der „Kategorie 3“ zu lizensieren?

10

Inwiefern wurde die vom Hersteller IAI geforderte Prognose für eine „risikoarme Integration der Bewaffnung“ mittlerweile vorgelegt, und mit welchem Ergebnis wurden diese Auflagen mittlerweile „im Rahmen der Vertragsvorbereitungen“ erörtert (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

a) Welche Studien oder Marktsichtungen zur möglichen Bewaffnung der „Heron TP“ hat das Bundesverteidigungsministerium mittlerweile beauftragt, und wer ist daran beteiligt?

b) Wann im Jahr 2016 soll die Entscheidung zur Auswahl einer „konkreten technischen Lösung“ zur Bewaffnung erfolgen?

11

Wann soll die „belastbare Bewertung der Zulassungsmöglichkeit“ der „Heron TP“ für den deutschen Luftraum vorliegen, und wo wird diese geprüft?

a) Welche konkreten Angaben hat die Bundeswehr gegenüber IAI oder Airbus dazu gemacht, welche Leistungen zur Gewährleistung der Flugsicherheit und damit einer deutschen Zulassung im Einzelnen erforderlich sind?

b) Welchen Zeitplan hat IAI skizziert, um die einzelnen Forderungen zu erfüllen, bzw. welche zeitlichen Vorgaben hat die Bundeswehr hierzu verlangt?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die bewaffnungsfähigen „Heron TP“ wie vom Hersteller IAI angekündigt 24 Monate nach Vertragsschluss inklusive des Zulassungsprozesses verfügbar sind (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

13

Inwiefern ist der Beginn des Musterprüfprozesses im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mittlerweile festgelegt, und worin besteht das Musterprüfrahmenprogramm?

a) Welches Unternehmen soll als Musterprüfleitstelle fungieren, und wann wurde die luftfahrtrechtliche Zulassung beantragt?

b) Welche Nachweise zur Zulassungsfähigkeit der Drohne hat der Hersteller IAI bislang erbracht, und welche müssen noch geliefert werden?

c) Welche der Zulassungsvorschriften „STANAG 4671 Ed. 3 UAV System Airworthiness Requirements, RTCA/DO-178C Software Considerations in Airborne Systems and Equipment Certification, RTCA/DO-254: Design assurance guidance for airborne electronic hardware” werden aus Sicht der Bundesregierung erfüllt bzw. nicht erfüllt?

d) Inwiefern konnte „im weiteren Projektverlauf“ mittlerweile präzisiert werden, worin die „nach Firmenangaben“ zu ca. 10 Prozent nicht erfüllten Forderungen der STANAG 4671 bestehen und wie diese Defizite behoben werden könnten (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

14

Auf welcher Grundlage hat das Bundesverteidigungsministerium die „mögliche Zulassbarkeit der verglichenen Systeme“ der Typen „Heron TP“ und „Predator“ positiv bewertet (Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. April 2016 zu den Fragen des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, zitiert im Newsletter Verteidigung 21/2016), was schließlich eines der Entscheidungskriterien für eine Auswahlentscheidung gewesen sei?

a) Worin besteht demnach die „positive Prognose der Zulassbarkeit“ der „Heron TP“?

b) Wie steht diese Mitteilung im Verhältnis zu einer kurz zuvor getätigten Aussage, wonach „eine belastbare Bewertung der Zulassungsmöglichkeit“ erst zum Ende des zweiten Quartals 2016 erwartet wird (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

15

Inwiefern beabsichtigt die Bundeswehr, mittel- oder langfristig auch die unbeschränkte Teilnahme der „Heron TP“ am allgemeinen Luftverkehr zu realisieren, und welche Initiativen hat sie hierfür bereits ergriffen?

a) Welche Angaben sind der Bundesregierung hierzu aus einer unternehmensinternen Untersuchung von Airbus bekannt (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile zur Frage, ob die aktuell gültigen European Military Airworthiness Requirements (EMARs) die Zulassungskriterien für Drohnen abdecken“ (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

c) Welchen „Anpassungsbedarf unter Berücksichtigung der von den beteiligten Nationen gemachten Erfahrungen“ hat die Bundesregierung identifiziert?

16

Über wie viele Drohnen des Typs „Heron 1“ verfügt die Airbus-Tochter Defence and Space nach Kenntnis der Bundesregierung zur Erbringung von Dienstleistungen für die Bundeswehr, und welche weiteren „Heron 1“ sollen womöglich beschafft werden?

a) Wie viele Flugstunden pro Monat sind in dem Dienstleistungsvertrag zwischen Airbus und der Bundeswehr derzeit bestimmt?

b) Welche in dem Dienstleistungsvertrag verschriftlichten Anforderungen werden dabei vom Systemhersteller Israel Aerospace Industries übernommen?

c) Inwiefern hat das Bundesverteidigungsministerium mittlerweile Vertragsverhandlungen mit ADAS zum Einsatz der „Heron 1“ im malischen Luftraum aufgenommen (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob ADAS den Hersteller IAI zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert hat, und wann dieses vorliegen soll?

e) Welche Ausnahmegenehmigungen für die Zulassung oder den Betrieb der „Heron 1“ sind für Flüge im malischen Luftraum erforderlich?

17

Mit welcher Position verhandelt die Bundesregierung mit israelischen Firmen oder Behörden zur Frage, von wem welche Leistungen zur Ausbildung von Personal an der „Heron TP“ übernommen werden sollen?

18

Welche Teile der praktischen Ausbildung der Piloten oder Bedienern der „Heron TP“ könnten aus Sicht der Bundesregierung in Israel durchgeführt werden?

19

Welche weiteren „darüber hinausgehende Leistungen“ außer die Ausbildung von Personal sollen durch eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung geregelt werden?

a) Wer ist an den Verhandlungen einer deutsch-israelischen Regierungsvereinbarung beteiligt?

b) Wann sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein?

c) Wann und wo wird die Regierungsvereinbarung vermutlich unterzeichnet?

20

Welche Regierungen außer Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande und Polen sind an der „RPAS-Nutzergemeinschaft“ („European MALE RPAS User Group“) beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

a) Welche „Kooperationspotentiale in den Bereichen Übung und Ausbildung, Logistik, Instandhaltung sowie in Doktrinen und Konzepten“ wurden zwischen den beteiligten Staaten, „die solche Systeme betreiben bzw. in der Zukunft betreiben wollen“ mittlerweile identifiziert bzw. inwiefern ist dies überhaupt noch Zweck der Gruppe (Bundestagsdrucksache 18/213)?

b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde die deutsche Entscheidung für die „Heron TP“ bei den Treffen thematisiert?

c) Inwiefern werden auch Hersteller von Drohnen oder von „Peripheriegerät“ zu Treffen der Gruppe eingeladen?

d) Auf welche Weise hat die Luftwaffe Federführung des Arbeitsfeldes „Exchanging operational experience and best practice on operating MALE RPAS” in der RPAS-Nutzergemeinschaft übernommen, und welche Länder bzw. Firmen haben hierzu vorgetragen?

e) Inwiefern wurde das in der RPAS-Nutzergemeinschaft geplante „gemeinsame Ausbildungskonzept“ inzwischen diskutiert und/oder umgesetzt?

21

Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in der „RPAS-Nutzergemeinschaft“ über Pläne der beteiligten Regierungen zur Beschaffung neuer oder dem Erhalt bereits beschaffter MALE-Drohnen bekannt?

a) Aus welchen Gründen haben sich die NATO-Partner Großbritannien und Frankreich nach Kenntnis der Bundesregierung kürzlich für den Kauf von für den europäischen Markt gefertigten „Certifiable PREDATOR B“ und damit gegen die „Heron TP“ entschieden (Telegraph vom 1. Mai 2016, DefenseNews vom 11. Dezember 2015)?

b) Inwiefern wurde die Kaufentscheidung in der „RPAS-Nutzergemeinschaft“ thematisiert?

Berlin, den 28. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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