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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sportanlagenlärmschutzverordnung

Verordnungsentwurf zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO): Verbände und Bundesländer in der mündlichen Anhörung, Stellungnahmen und Stand ihrer Auswertung, weiteres Vorgehen, Ressortabstimmung, Ursachen der Uneinigkeit, Nichtaufgreifen von Änderungsinitiativen, Kriterien der Lärmberechnung und -messung<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

21.07.2016

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/911505.07.2016

Sportanlagenlärmschutzverordnung

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Kersten Steinke, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Sportanlagen, die sich in einem halbwegs guten Zustand befinden, können in vielen Städten und Regionen nur eingeschränkt genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger stört der Lärm und sie klagen dagegen und das mit Erfolg. Die Folge ist: Sportanlagen müssen zu bestimmten Zeiten geschlossen bleiben. Seit dem Jahr 2009 gibt es Prüfaufträge zur Lösung des Problems. Lösungen liegen eigentlich schon lange auf dem Tisch. Eine Einigung konnte bisher nicht erreicht werden, nach wie vor wird geprüft und debattiert, ob und wie die Sportanlagenlärmschutzverordnung den neuen Anforderungen angepasst werden kann. Auch zu dem seit dem 31. März 2016 vorliegenden Verordnungsentwurf zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) konnte bisher keine Einigung zwischen den Ländern und Verbänden auf der einen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf der anderen Seite erzielt werden. Eine Auswertung der mündlichen Anhörung steht noch aus und einen zeitlichen Fahrplan für das weitere Vorgehen gibt es nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Verbände und Länder haben am 19. Mai 2016 an der mündlichen Anhörung zum Verordnungsentwurf zur Änderung der SALVO vom 31. März 2016 teilgenommen?

2

Welche Stellungnahmen sind im Einzelnen zu diesem Verordnungsentwurf eingegangen?

3

Wie ist der Stand der Auswertung der einzelnen Stellungnahmen, und welche Ergebnisse liegen bereits vor?

4

Welches weitere Vorgehen wurde hausintern abgestimmt?

5

Wie ist der Stand der Ressortabstimmung zu diesem Verordnungsentwurfs, und welche Ressorts sind einbezogen?

Welche strittigen Punkte gibt es zwischen den beteiligten Ressorts?

6

Warum konnte bisher keine Einigung zwischen den Verbänden und Ländern auf der einen Seite und dem BMUB auf der anderen Seite zum Verordnungsentwurf erreicht werden?

7

Ist die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold auf die Mündlichen Fragen 9 und 10 der Abgeordneten Katrin Kunert vom 8. Juni 2016 (Plenarprotokoll 18/175, Anlage 9), dass „die eingegangenen Stellungnahmen (der Länder und Verbände zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung) ganz überwiegend die Konzeption des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMBUR) bestätigen und insbesondere nach Einschätzung der Sportverbände (…) die angestrebten Erleichterungen bei der Nutzung von Sportanlagen mit dem Verordnungsentwurf im Wesentlichen erreicht (werden)“, so zu verstehen, dass es nicht in allen Punkten Übereinstimmung gab, und wenn ja, in welchen nicht?

8

Wenn die eingegangenen Stellungnahmen der Länder und Verbände (zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung) ganz überwiegend die Konzeption des BMUB bestätigen, warum bedarf es dann erneut einer längeren Ressortabstimmung des Verordnungsentwurfs?

Mit welchen Ministerien gibt es Unstimmigkeiten?

9

Konnten die in der gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB), der Sportministerkonferenz (SMK), des Deutschen Städte- und Gemeindebundes e. V. (DStGB) und des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB) zum Verordnungsentwurf zur Änderung der SALVO vom 31. März 2016 vorgebrachten klärungsbedürftigen Fragen und änderungsbedürftigen Engpässe geklärt werden?

10

Mit welcher Begründung wurden Änderungsinitiativen der genannten Verbände und der Länder nicht aufgegriffen, und welche sind es im Einzelnen?

11

Mit welcher Begründung wurde eine Höhenbegrenzung bis 10 m bei Flutlichtanlagen in den Verordnungsentwurf aufgenommen, und welche Auswirkungen hat eine Überschreitung dieser Höhe auf den Altanlagenbonus?

12

Wie wird mit der Neufassung des § 5 des Verordnungsentwurfs sichergestellt, dass alle Sportanlagen – also nicht nur die vor dem Jahr 1991 errichteten – nach erstmaliger Errichtung einen Standortschutz erhalten?

13

Was ist unter dem Begriff „Nutzungsänderung“ im Anhang 1, erster Spiegelstrich, zu verstehen?

14

Inwieweit trifft die Einschätzung zu, dass die Einführung einer Irrelevanzklausel nur dann positiv zu bewerten ist, wenn sie nicht an die Stelle des Altanlagenbonus tritt und dessen Anwendung nicht unterläuft?

15

Mit welcher Begründung wurde die Forderung nach Gleichstellung spielender Kinder auf Sportplätzen mit denen auf Spielplätzen bislang nicht aufgegriffen?

Ist es beabsichtigt, eine diesbezügliche Änderung auf den Weg zu bringen, und wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

16

Mit welcher Begründung ist man nicht den vom DOSB, dem DFB und der SMK vorgeschlagenen Anpassungen in § 2 Absatz 5 des Verordnungsentwurfs, Verlegung der Nachtzeit von 23.00 bis 7.00 Uhr gefolgt?

17

Mit welcher Begründung wurde die von DOSB, DFB und SMK vorgeschlagene Streichung der nachmittäglichen Ruhezeit (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) an Sonn- und Feiertagen nicht in § 2 Absatz 5 des Verordnungsentwurfs umgesetzt?

18

Welche Konsequenzen hat die im Rahmen einer „Neubauoffensive“ des BMUB beabsichtigte Ausweisung eines neuen Gebietstyps „urbane Gebiete“, in denen Mischnutzungen durch schwächere Lärmschutzvorgaben gefördert werden sollen, auf die SALVO?

19

In welcher Weise und mit welchem Ergebnis erfolgte die im Sportausschuss des Deutschen Bundestages vom 14. Januar 2015 durch das BMUB angekündigte Prüfung der Frage, wo der Lärm gemessen wird?

Wer führte die Prüfung durch?

20

Wird bei der Einschätzung des Lärmimmissionspegels von Sportanlagen gemessen, oder erfolgt eine Berechnung entsprechend der Lärmkartierung von Verkehrswegen?

Falls gerechnet wird, welche Annahmen werden der Berechnung zugrunde gelegt?

Falls gemessen wird, gibt es standardisierte Messverfahren zur Lärmmessung für Sportanlagen, und welche sind dies?

Berlin, den 4. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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