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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktuelle Daten zur Riester-Rente

Geplante Reformmaßnahmen und Diskussionsthemen, seit 2002 neu abgeschlossene, aufgelöste und ruhend gestellte Verträge, Gesamtzahl Förderberechtigter, Möglichkeit einer Rentenniveausicherung bei stagnierenden Riester-Vertragszahlen, Leistungsfähigkeit von Neuabschlüssen bei sinkendem Garantiezins, Prognosevoraussetzungen zum Versorgungsniveau im Alter, erwartete Rendite der Gesetzlichen Rentenversicherung, Entwicklung der öffentlichen Förderung und Auswirkung auf Eigenleistungen, Zulagenzahlungen und geltend gemachte Ansprüche, Auswirkungen des Realwertverlusts, Berücksichtigung ethischer, ökologischer und sozialer Belange<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.08.2016

Antwortdauer

40 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/911906.07.2016

Aktuelle Daten zur Riester-Rente

der Abgeordneten Markus Kurth, Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Gerhard Schick, Ekin Deligöz, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der geförderten privaten Altersvorsorge ist nach Auffassung der Fragesteller heute deutlich pessimistischer zu beantworten als bei der Einführung der Riester-Rente vor rund eineinhalb Jahrzehnten. Mit 16,7 Millionen abgeschlossenen Verträgen erreicht sie lediglich rund die Hälfte der Förderberechtigten. Ein großer Teil der Verträge ist zudem beitragsfrei gestellt, wird also nicht aktiv bespart. Nicht mehr als 6,7 Millionen Menschen sorgen gegenwärtig tatsächlich im Sinne des Riester-Konzepts vor und schöpfen somit den Zulageanspruch voll oder nahezu voll aus (vgl. Kruse, Edgar/Scherbarth, Antje: Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug, Deutsche Rentenversicherung 4/2016). Gerade Geringverdienerinnen und Geringverdiener profitieren nur wenig von der Riester-Förderung (vgl. Corneo, Giacomo/Schröder, Carsten/König, Johannes: Distributional Effects of Subsidizing Retirement Savings Accounts: Evidence from Germany, Freie Universität Berlin, School of Business & Economics, Discussion Paper 2015/18). Zu hohe Vertriebskosten, nachteilig und intransparent gestaltete Sterbetafeln sowie ein niedriger und noch weiter absinkender Garantiezins sorgen für geringe Renditen. Ökologische, ethische und soziale Belange werden ausgeblendet. Zudem schreckt die Vielzahl intransparenter Vorsorgeprodukte viele Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Insgesamt muss deshalb nach Auffassung der Fragesteller konstatiert werden, dass die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form gescheitert ist. Die geförderte private Altersvorsorge kann das sinkende Rentenniveau nicht ausgleichen. Eine Revision des Riester-Konzepts auf der Grundlage aktueller Daten ist vor diesem Hintergrund dringend angezeigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits umfangreiche Reformvorschläge vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/7371).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Maßnahmen zur Reform der Riester-Rente plant die Bundesregierung im Rahmen des von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles angekündigten rentenpolitischen „Gesamtkonzepts“ (SPIEGEL ONLINE vom 12. April 2016)?

2

Welche Themen und Fragestellungen zur privaten Altersvorsorge sind zur Diskussion im Kontext des vonseiten der Bundesregierung initiierten „Dialogs zur Alterssicherung“ in den kommenden Monaten vorgesehen (vgl. DER SPIEGEL vom 11. Juni 2016, S. 38)?

3

Wie viele riestergeförderte Versicherungsverträge, Banksparpläne, Fondssparpläne sowie Wohn-Riester-Verträge wurden in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2002 neu abgeschlossen, aufgelöst und ruhend gestellt?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der förderberechtigten Personen (unmittelbar und mittelbar) seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte geschlechtsdifferenziert ausweisen)?

5

Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass angesichts der stagnierenden Entwicklung der Riester-Vertragszahlen das Ziel der Riester-Rente, die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung durch zusätzliche private Altersvorsorge weitgehend zu kompensieren, nur unzureichend erreicht wird?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle und zukünftige Leistungsfähigkeit von neu abgeschlossenen Riester-Rentenversicherungsverträgen vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2017 auf 0,9 Prozent absinkenden Garantiezinses?

7

Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung auch weiterhin gerechtfertigt, im Kontext der Prognosen zum „Versorgungsniveau im Alter für den Rentenzugang aus GRV-Rente und geförderter zusätzlicher Altersvorsorge (Riester-Rente)“ einen sog. Altersvorsorgeaufwand von 4 Prozent, eine Verzinsung der Riester-Rente mit 4 Prozent p. a. sowie Verwaltungskosten in Höhe von 10 Prozent vorauszusetzen (siehe Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2015, S. 40)?

8

Und inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt, daraus zu folgern, dass „das gesamte Versorgungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente auch für künftige Rentenzugänge langfristig in einer Größenordnung zwischen knapp 50 Prozent und knapp 51 gehalten werden kann“ (Bundestagsdrucksache 18/3628, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5)?

9

Mit welcher Entwicklung der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung rechnet die Bundesregierung langfristig?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das öffentliche Fördervolumen der Riester-Rente in den vergangenen Jahren entwickelt (bitte unter Einbeziehung der neuesten verfügbaren Daten, nach Grund- und Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus sowie Steuervergünstigungen differenzieren)?

11

Für wie viele Riester-Verträge wurde in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2002 keine Zulage gezahlt, wie viele waren mit Grund- und wie viele mit Kinderzulagen verbunden (bitte nach Geschlecht und Zahl der Kinder differenzieren und falls keine vertragsbezogenen Daten vorliegen, bitte personenbezogene Zahlen angeben)?

12

Wie hoch war, unterschieden nach Anbietertyp, in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2002 das summierte öffentliche Fördervolumen (Grund- und Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus sowie steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug) für Riester-Verträge (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3628, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11)?

13

Wie viele Personen mit Riester-Zulageförderung haben ihren individuellen Zulageanspruch seit dem Jahr 2002 nur teilweise geltend gemacht (bitte nach Einkommen und Geschlecht aufschlüsseln)?

14

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer, die ihren individuellen Zulageanspruch nicht voll, aber zumindest zu 90 Prozent nutzen, mithin also im Sinne des Riester-Konzepts für ihr Alter vorsorgen?

15

Wie hoch war, differenziert nach Einkommensgruppen (ggf. individuelle und gemeinsame Veranlagung), in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2002 die steuerliche Förderung pro Person über den Sonderausgabenabzug nach § 10a des Einkommensteuergesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3628, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16)?

16

Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren der durchschnittliche Riester-Förderbetrag über die Grund- sowie über die Kinderzulage aus (bitte nach Geschlecht differenziert ausweisen)?

17

Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren die durchschnittliche Steuerermäßigung bei Fällen mit Sonderausgabenabzug aus (bitte nach Geschlecht differenziert ausweisen)?

18

Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch den Realwertverlust der nominal fixierten Riester-Zulagen (154 Euro p. a. Grundzulage sowie 185 bzw. 300 Euro p. a. Kinderzulage) „eine schleichende Abkehr von der öffentlichen Unterstützung für Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen […] , die nicht von der Steuerersparnis durch SAA [ Sonderausgabenabzug] profitieren“ (Blank, Florian: Einstieg in den Ausstieg – Die Entwicklung der Förderung der „Riester-Rente“, Sozialer Fortschritt 04/2016, S. 101) stattfindet?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass aufgrund der in Frage 18 angedeuteten Entwicklung eine real abnehmende öffentliche Förderung der individuellen Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer über Zulagen und eine dementsprechend zunehmende individuell notwendige Eigenleistung bei voller Besparung eines Riester-Vertrags festzustellen ist und folglich die finanziellen Hürden zur privaten Altersvorsorge, insbesondere für Geringverdienende, höher geworden sind?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diesem Problem zu begegnen?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass – unabhängig von der in Frage 18 angesprochenen Problematik – spezifische Maßnahmen zur Förderung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern zur Inanspruchnahme von Riester-Verträgen umgesetzt werden sollten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor?

21

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulagequote, d. h. das Volumen der öffentlichen Zulageförderung im Verhältnis zum Volumen der Gesamtbeiträge der mit Zulagen geförderten Riester-Verträge, in den vergangenen Jahren entwickelt (bitte Gesamtangaben sowie nach Geschlecht sowie Ost- und Westdeutschland differenzieren)?

22

Welche Forschungsvorhaben zur öffentlich geförderten privaten Altersvorsorge sind im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit in Bearbeitung und Planung (bitte mit Projektträger, Projektbezeichnung, Gesamtkosten sowie Beginn- und Abschlusstermin des jeweiligen Forschungsprojektes darstellen)?

23

Hält die Bundesregierung die derzeitige praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht der Anbieter von Riester-Produkten für ausreichend vor dem Hintergrund, dass diesen Berichten zufolge regelmäßig nicht gewährleistet ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend darüber informiert werden, inwiefern bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge ethische, soziale und ökologische Belange Berücksichtigung finden (vgl. Verbraucherzentrale Bremen: Verbraucherinformation – Marktcheck Nachhaltigkeitsberichtspflicht bei Riester-Verträgen, 2016)?

24

Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Positivkriterien hinsichtlich ökologisch-sozialer Dimensionen und/oder eine Erweiterung der Pflicht zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten?

Wenn ja, um welche Positivkriterien handelt es sich?

Wenn nein, warum nicht?

25

Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Negativkriterien hinsichtlich ökologisch-sozialer Dimensionen, durch die eine Zertifizierung als Riester-Produkt von vornherein ausgeschlossen wird?

Wenn ja, um welche Negativkriterien handelt es sich?

Wenn nein, warum nicht?

26

Hält die Bundesregierung das bestehende Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen durch das Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. für ausreichend, und welche Ergebnisse haben von der Bundesregierung finanzierte Untersuchungen im Hinblick auf nachhaltige Geldanlagen gebracht (siehe Bundestagsdrucksache 18/3628, Antwort der Bundesregierung zu Frage 33)?

27

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, ein verlässliches staatliches Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen zu entwickeln?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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