Konventionelle Mindesterzeugungskapazitäten und Abregelungen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren ist es – und es wird wohl auch in den kommenden Jahren – vermehrt zu Abregelungen von Stromerzeugungsanlagen kommen. Aus Gründen des Investitionsschutzes wird abgeregelter Strom gesetzlich entschädigt. Dies betrifft vor allem Erneuerbare-Energien-Anlagen, da diese flexibel und schnell regelbar sind.
Unflexible fossile Kraftwerke können sich dies zum einen technisch und zum anderen aufgrund von hohen Anfahrtskosten nicht leisten. Für den sicheren Betrieb des Stromnetzes sind verschiedene Systemdienstleistungen zur Spannungs- und Frequenzhaltung oder die Bereitstellung von Blindleistung erforderlich. Diese Leistungen werden bisher überwiegend durch konventionelle Kraftwerke (Mustrun-Kapazitäten) erfüllt. Doch technisch sind erneuerbare Energien bereits in der Lage, dies ebenfalls zu erfüllen. Allerdings bedarf es dazu Anpassungen auf dem Regelenergiemarkt. Bisher wird der Einsatz erneuerbarer Energien basierter Systemdienstleistungen teilweise durch regulatorische Hürden bzw. unklare Vergütungsregelungen behindert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Kraftwerke werden in Deutschland durchgehend oder zeitweise als so genannte Must-run-Kapazitäten betrieben (bitte nach Bundesländern und Landkreisen anlagenscharf auflisten)?
Welchen Beitrag leisten die oben genannten Kraftwerke zur Systemsicherheit, z. B. zur Bereitstellung von induktiver oder kapazitiver Blindleistung (in kvar/kvarh) auf Netzebene (HöS, HS, MS, NS), Frequenzhaltung (aufgeteilt nach MRL, SRL, PRL; (rotierende Massen; in MW Bereitstellung/ MWh Abruf), Schwarzstartfähigkeit (netzgebietsscharf; bitte die Kraftwerke nach Netzgebiet mit der installierten Leistung und der minimalen und maximalen Flexibilität auflisten)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie der Übertragungsnetzbetreiber zum Thema „Konventionelle Mindesterzeugung – Einordnung, aktueller Stand und perspektivische Behandlung“ (www. netztransparenz.de), und welche energiewirtschaftliche Notwendigkeit sieht sie in der in der Studie als „PROD_min“ dargestellten Wert von 20 GW konventioneller Kapazitäten?
Mit welcher Begründung – insbesondere in Hinblick auf Klimaschutzaspekte – werden Erneuerbare-Energien-Anlagen vor konventionellen Kraftwerken heruntergeregelt, und sind fossile Kraftwerke in diesem Zusammenhang nicht zu unflexibel?
Wie viele Tonnen CO2 wären im Jahr 2015 eingespart worden, wenn die Mindestleistung konventioneller Kraftwerke um 5 GW reduziert worden wäre, bzw. in welchem Umfang wäre die im Rahmen des Einspeisemanagements abgeregelte Energie zurückgegangen?
Welchen konkreten Nutzen haben unflexible Kraftwerke für die Netzsicherheit nach Ansicht der Bundesregierung, und weshalb werden diese Kraftwerke trotz Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien nicht abgeschaltet, bzw. die Flexibilität dieser Kraftwerke durch geeignete Maßnahmen erhöht?
Wie hoch war die Anzahl von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in den vergangenen fünf Jahren, die zwangsabgeschaltet werden mussten (bitte nach Jahren, Energieerzeugungsform und Stromerzeugungsmenge aufschlüsseln)? Wurde in allen Fällen durch die Netzbetreiber eine Anzeige nach § 13 Absatz 2a Satz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstattet und die Gründe benannt? Wenn nicht, wie ist dies zu begründen?
Wie hoch war die Anzahl von konventionellen Kraftwerken in den vergangenen fünf Jahren, die zwangsabgeschaltet werden mussten (bitte nach Jahren, Energieträger und Stromerzeugungsmenge aufschlüsseln)?
Wie ist die Verteilung der Anzeigen nach § 13 Absatz 2a Satz 6 EnWG auf die vier Regelenergiezonen verteilt, welche zehn Netzbetreiber haben am häufigsten Meldungen erstattet, und welche Gründe wurden angeführt, und wie ist die Gewichtung der einzelnen Gründe (bitte in absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
Welche finanzielle Summe an Entschädigungszahlungen wurde dabei in den vergangenen fünf Jahren gezahlt?
Wie wurden die Anzeigen nach § 13 Absatz 2a Satz 6 EnWG inhaltlich kontrolliert, welche Organisationseinheit ist dafür zuständig, und gibt es ein verbindliches internes Verfahren für die Überprüfung (bitte begründen)?
Gab es Fälle, bei denen die Regulierungsbehörde der Auffassung war, dass eine Einschränkung des Vorrangs erneuerbarer Energien unrechtmäßig erfolgt ist, und wenn ja, welche, und wie wurde darauf reagiert?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass konventionelle Kraftwerke Regelleistung mit einem Leistungspreis nahe 0 Euro anbieten, um als technologische Mindestlast zu gelten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Leistungspreise im Regelenergiemarkt, und wie plant sie gegenzusteuern?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass konventionelle Kraftwerke Wärmelieferverträge abschließen, um als Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen nachrangig abgeregelt zu werden, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Stunden des Jahres Kraftwerke über 100 MW eine Wärmenutzung von weniger als 50 Prozent aufweisen?
Wie hoch sind die jährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten, die eingespart werden könnten, wenn bereits am Vortag über eine bevorstehende Abregelung informiert würde, so dass die im Bilanzkreis fehlende Leistung am Markt nachbeschafft werden könnte?
Sieht die Bundesregierung technische Restriktionen, die dagegen sprechen, Systemdienstleistungen ausschließlich durch Erneuerbare-Energien-Anlagen (Wind, Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse) und Batterien bereitzustellen, und wenn ja, welche?
Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung die konventionelle Mindesterzeugung in GW, und wie hoch ist die technische Mindesterzeugung, die für den Erhalt der Systemsicherheit erforderlich ist?
Wie ist es möglich, dass die Energiemenge von Redispatch-Eingriffen zur Reduzierung von Wirkeinspeisung nicht der Energiemenge von Redispatch-Eingriffen zur Erhöhung von Wirkeinspeisung entspricht?