Umsetzung der Wehrpflicht 2006
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Diether Dehm, Katrin Kunert, Alexander Ulrich und der Fraktion der DIE LINKE.
Vorbemerkung
Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht eine Richtervorlage des Verwaltungsgerichts Kölns aus dem Jahre 2005, ob die Wehrpflicht noch verfassungsgemäß ist und die Wehrgerechtigkeit gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zu sehen, der 2006 entschieden hat, in Abweichung von den bisherigen Planungen zur Umsetzung des Personalstrukturmodells 2010 die Anzahl der Dienststellen für Grundwehrdienstleistende nicht weiter zu senken und stattdessen wenigstens bis 2008 die Veranschlagungsstärke für Grundwehrdienstleistende beizubehalten. Das Bundesministerium der Verteidigung begründete diesen Schritt in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Fraktion DIE LINKE. mit den folgenden Worten: „Die Zielsetzung für die Erhöhung der VAS GWDL besteht kurzfristig in der Verbesserung der Ausschöpfungsquote zur Absicherung der Wehrpflicht (…).“ (Bundestagsdrucksache 16/4495, Frage 33, S. 25) Aufgrund der dadurch möglichen zusätzlichen Einberufung von 6 700 Wehrpflichtigen soll es möglich sein, die Ausschöpfungsquote um 6 Prozent zu erhöhen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Welche Ausschöpfungsquote eines Jahrgangs ist nach Auffassung der Bundesregierung mindestens notwendig um den aus Artikel 12a Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit zu erfüllen?
Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund der Erhöhung der Veranschlagungsstärke für Grundwehrdienstleistende um 5 000 für den Verteidigungshaushalt in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 und wo werden diese eingeplant (bitte aufgeschlüsselt nach Wehrsold, Ausbildung, Unterbringung, Verpflegung und Kleidung)?
Wie viele Ausbilder (Zeit- und Berufssoldatinnen und Berufssoldaten) werden im Durchschnitt benötigt, um 100 Wehrpflichtige in der Grundausbildung und in der Fachausbildung auszubilden?
Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1981 bis 1994?
Wie stark haben sich diese Jahrgänge (ab Geburtsjahrgang 1981) bis heute verändert?
a) durch Sterbefälle,
b) durch Wegzug aus der BRD,
c) durch Zuwanderung,
d) durch Einbürgerung?
Wie hoch ist demnach die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1981 bis 1994?
Wie viele Wehrpflichtige sind wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht erreichbar?
Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) wurden bei der ersten Musterung
a) wehrdienstfähig (T1, T2),
b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3),
c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),
d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),
e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?
Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) waren am 31. Dezember 2006 noch
a) wehrdienstfähig (T1, T2),
b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3),
c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),
d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),
e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?
Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 wurden nach Aktenlage (§ 17 Abs. 10 WPflG) gemustert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 konnten bis heute nicht gemustert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Wie viele Wehrpflichtige (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder während des Dienstes aufgetreten ist), die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden
a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst)
b) nach § 11 WPflG (Befreiung)
c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte)
d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?
Wie viele ungediente Wehrdienstfähige, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, können als über 23-Jährige nicht mehr einberufen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet oder leisten diesen auf Grund eines Dienstantritts vor dem 31. Dezember 2006 heute noch
a) nur als Grundwehrdienstleistende,
b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (FWDL bis max. 23 Monate),
c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (zwei Jahre und mehr),
d) nur als freiwillige Soldaten mit max. zwei Jahren Dienstzeit,
e) nur als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?
Wie viele Grundwehrdienstleistende (W 9) der Jahrgänge 1981 bis 1990 wurden nach Ableistung des Wehrdienstes einmalig zu Wehrübungen einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehrübungen einberufen?
Wie viele freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende wurden nach Ende ihrer Dienstzeit einmalig zu Wehrübungen einberufen?
Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehrübungen einberufen?
Wie viele Grundwehrdienstleistende der Jahrgänge 1981 bis 1990 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet
a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),
b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),
c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und § 42a WPflG)?
Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 haben eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge sind vor ihrer Einberufung zum Wehrdienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1981 bis 1990 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben
a) Zivildienst voll geleistet,
b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet,
c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,
d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,
e) nach § 14 ZDG (Katastrophenschutz),
f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),
g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),
h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),
i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),
j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),
k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,
l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?
Wie viele gesetzliche Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1981 bis 1990 und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt aufgetreten ist) gab es
a) nach §9 Abs. 1 ZDG (Ausschluss),
b) nach §10 ZDG (Befreiung),
c) nach §13 ZDG (unzumutbarer Härte),
d) nach §16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),
e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?
Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1981 bis 1990 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht zum Zivildienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Wie viele Wehrpflichtige wurden zwischen 2002 und 2006 einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?
Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden
a) aus gesundheitlichen Gründen,
b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungshindernissen und Unabkömmlichkeitsstellungen,
c) aus organisatorischen Gründen?
In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?
In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?
Wie viele einberufene Wehrpflichtige haben den Grundwehrdienst angetreten?
Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?
Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit gemäß § 15 Wehrstrafgesetz wurden in diesen Jahren gestellt?
Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 WStG) wurden in diesen Jahren gestellt?
In wie vielen Fällen wurden gegenüber Soldaten Disziplinararreste verhängt (bitte nach Dauer sowie nach Grundwehrdienstleistenden und Freiwilligen aufgeschlüsselt)?
Wie viele Zivildienstpflichtige wurden in den Jahren 2002 bis 2006 einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren)?
Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden
a) aus gesundheitlichen Gründen,
b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungshindernisse und Unabkömmlichkeitsstellungen,
c) aus organisatorischen Gründen?
Wie viele haben in den Jahren 2002 bis 2006 ihren Dienst angetreten?
Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Dienst?
Wie viele Strafanzeigen wurden wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 52 ZDG) in diesen Jahren gestellt?
Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) in diesen Jahren gestellt?
Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahr 2006 insgesamt abgehalten?
Wie viele Reservisten haben im Jahr 2006 an Wehrübungen teilgenommen
a) als ehemalige Grundwehrdienstleistende,
b) als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende,
c) als Zeitsoldaten?
Wie viele Dienstposten für Grundwehrdienstleistende sind für die Jahre 2007 bis 2017 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich daraus?
Wie viele Dienstposten für freiwillig länger Wehrdienstleistende sind für die Jahre 2007 bis 2017 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich daraus?
Welcher personelle Ergänzungsbedarf an männlichen Freiwilligen wird für die Jahre 2007 bis 2017 prognostiziert?
Welcher personelle Ergänzungsbedarf an weiblichen Freiwilligen wird für die Jahre 2007 bis 2017 prognostiziert?
Wie viele Einberufungen zum Zivildienst sind für die Jahre 2007 bis 2017 geplant?