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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen der Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung

Veränderung der Anzahl deutscher Handelsschiffe unter deutscher Flagge, geplante Anzahl zum Evaluationszeitpunkt, Maßnahmen bei weiterem Sinken, Auswirkungen der Reduzierung der Anzahl der EU-Bürger auf Schiffen unter deutscher Flagge auf den Arbeitsmarkt für Seeleute mit deutscher Staatsangehörigkeit, Ausbildung von Schiffsmechanikern, Sanktionen bei unverändertem Ausbildungs- und Beschäftigungsverhalten der deutschen Reederschaft, Monitoringkriterien, Austritt der Gewerkschaft ver.di aus dem Maritimen Bündnis<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

27.07.2016

Aktualisiert

02.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/917113.07.2016

Auswirkungen der Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung

der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Kerstin Kassner, Jan Korte, Cornelia Möhring, Dr. Kirsten Tackmann, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) regelt die Anzahl und die Qualifikation der Besatzung auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge. Am 1. Juli 2016 trat eine Änderung der SchBesV in Kraft. Diese sieht unter anderem vor, dass die vorgeschriebene Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union unter der Besatzung gesenkt wird. Künftig muss zum Beispiel neben dem Kapitänsposten nur noch ein Offiziersposten durch Unionsbürger besetzt sein. Vorgebliches Ziel der Verordnung ist es, durch die Reduzierung von europäischem Personal die Besatzungskosten zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Seeschiffen unter deutscher Flagge gegenüber denen unter anderen Flaggen zu erhöhen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hat sich die Anzahl der deutschen Handelsschiffe unter deutscher Flagge im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2016 verändert (bitte in Säulendiagrammen für jedes Jahr darstellen und für 2016 die zuletzt verfügbaren Daten angeben)?

2

Wie viele Schiffe sollen nach Auffassung der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Evaluation der Änderung der SchBesV unter deutscher Flagge fahren?

3

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, wenn die Zahl der Schiffe unter deutscher Flagge bei der Evaluation der Auswirkungen im Vergleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen SchBesV weiter gesunken ist?

4

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Reduzierung der vorgeschriebenen Anzahl der EU-Europäerinnen und -Europäer auf Schiffen unter deutscher Flagge auf den Arbeitsmarkt für Seeleute mit deutscher Staatsangehörigkeit?

5

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den Wegfall der verpflichtenden Ausbildung von Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechanikern auf die zukünftigen Ausbildungszahlen?

Wie will die Bundesregierung zukünftig die Attraktivität und die Qualität der Ausbildung erhöhen?

Warum wurde mit dem Verband Deutscher Reeder keine verpflichtende Anzahl an Ausbildungen pro Jahr vereinbart?

6

Welche verpflichtenden Alternativen der Ausbildung von Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechanikern hat die Bundesregierung geprüft?

Warum wurden diese in der neuen SchBesV nicht berücksichtigt?

7

Welche Sanktionen werden wirksam, wenn es der Verband Deutscher Reeder trotz Zusage nicht schafft, die Anzahl der am hiesigen Standort ansässigen Seeleute mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bei seinen Mitgliedsunternehmen zu stabilisieren und zu steigern?

Wurden Zusagen in Bezug auf den Anteil von Seeleuten mit deutscher Staatsangehörigkeit gemacht?

Wenn nein, warum nicht?

8

Was sind die verbindlichen Kriterien des Monitoring der Auswirkungen der Veränderung der SchBesV?

9

Wieso ist eine Evaluation erst nach vier Jahren vorgesehen?

Warum wird nicht umgehend mit einem Monitoring begonnen und mindestens einmal jährlich ein Sachstandsbericht gegeben, wie es die Staatsräte und Staatssekretäre der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen in ihrem Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, vom 31. Mai 2016 fordern?

10

Welche Organisation wird die Evaluation vornehmen?

11

Welche finanzielle Entlastung erwartet die Bundesregierung für die Schifffahrtsunternehmen durch die Änderung der SchBesV pro Jahr (bitte in Mio. Euro angeben)?

12

Warum hat keine Diskussion der Änderung der SchBesV mit allen Partnern des Maritimen Bündnisses stattgefunden, wie es die Staatsräte und Staatssekretäre der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen in ihrem Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann vom 31. Mai 2016 berichten?

13

Welche Auswirkungen infolge des Ausschlusses von Partnern des Maritimen Bündnisses von der Diskussion der Änderungen der SchBesV erwartet die Bundesregierung auf zukünftige Diskussionen im selbigen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Austritt der Gewerkschaft ver.di als Vertretung von Beschäftigten aus dem Maritimen Bündnis?

Hält die Bundesregierung das Bündnis für gescheitert?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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