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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zukunft der Dokumentation und Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener

Federführung innerhalb der Bundesregierung für die Bereiche Auskünfte sowie Recherchen und Digitalisierung, Auskunftstätigkeit des Projekts "Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte. Forschungen zum Zweiten Weltkrieg und zur Nachkriegszeit", Details zur neuen "Konsortiums-Lösung", u.a. Strukturierung, Befristung, Personalstellen, Haushaltsmittel, Einbeziehung des bisherigen Personals sowie beteiligte ausländische Stellen und Organisationen; Umgang mit Archivmaterialien, Verhandlungen mit sowjetischen Nachfolgestaaten<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.08.2016

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/918408.07.2016

Zukunft der Dokumentation und Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener

der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Schicksal sowjetischer Kriegsgefangener spielte und spielt in Deutschland im öffentlichen Gedächtnis nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle („Erinnerungsschatten“, Bundespräsident Joachim Gauck am 6. Mai 2015 in seiner Rede zum 70. Jahrestag der Befreiung). Es war daher umso mehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung bis zum Dezember 2014 über mehr als ein Jahrzehnt ein Projekt der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft zur Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener (und auch deutscher Kriegsgefangener) unter der Leitung von Dr. Klaus-Dieter Müller gefördert hat. Die kleine Projektgruppe hat in 15 Jahren eine äußerst erfolgreiche und weithin anerkannte Arbeit geleistet. Dazu zählten u. a.

  • Vertragsverhandlungen, Zusammenführung der Daten und Quellen in einer Datenbank in Dresden
  • Auskunftstätigkeit für ausländische Anfragende, öffentliche Veranstaltungen in Osteuropa, gemeinsame Konferenzen, Auskünfte für deutsche Institutionen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Digitalisierung von ca. 1 Million Datensätze/Quellen zu sowjetischen und 2,3 Millionen Datensätze/Quellen zu deutschen Kriegsgefangenen.

Die gewonnenen Erkenntnisse dienen nicht nur wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern werden vor allem an die Hinterbliebenen weitergegeben, die auf diese Weise lang ersehnte Hinweise auf das Schicksal ihrer Angehörigen erhalten.

Nachdem zwischenzeitlich die reine Auskunftstätigkeit durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten für vier Monate eingestellt wurde, kam es in Osteuropa zu zahlreichen politischen Irritationen. In einer Verbalnote des Auswärtigen Amts vom 24. April 2015 wurde daraufhin die Wiederaufnahme des Forschungsprojektes für das Jahr 2016 angekündigt, um Millionen weiterer Schicksale aufzuklären.

In einer „Konsortiums-Lösung“ unter Koordinierung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. und unter Einbeziehung der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), dem Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Deutschen Historischen Instituts in Moskau soll demnach zukünftig die Schicksalsklärung von sowjetischen Kriegsgefangenen und (teilweise) von deutschen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges erfolgen. Laut Auskunft von Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, soll dabei innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die Auskünfte bei der Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM) und die Federführung für Recherche und Digitalisierung beim Auswärtigen Amt (AA) liegen, die jeweils ihren Bereich aus ihren Etats finanziell absichern (vgl. Antwortschreiben an den Abgeordneten Jan Korte vom 8. August 2016). In der vereinbarten Debatte anlässlich des 75. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf die Sowjetunion am 22. Juni 2016 erklärte der Bundesaußenminister, dass die Bundesregierung gemeinsam mit der russischen Regierung eine neue Initiative beschlossen habe, „in der wir die Archivmaterialien über sowjetische und deutsche Kriegsgefangene des Zweiten Weltkrieges lokalisieren, systematisch erfassen und digital zugänglich machen. Wir rufen die deutschen und russischen Fachbehörden, alle Archive, Forscher und Experten zur Mitarbeit auf.“ (Plenarprotokoll 18/178).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wer in der Bundesregierung ist aktuell für die Zukunft der Dokumentation und Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener federführend verantwortlich?

2

Hat sich seit August 2015 an den Plänen für die Aufteilung der Federführung innerhalb der Bundesregierung für die Auskünfte (BKM) sowie für Recherche und Digitalisierung (AA) etwas geändert, und wenn ja, was genau und aus welchem Grund?

3

Wie viele Auskunftsersuchen zur Schicksalsklärung von Angehörigen im Rahmen des Projekts „Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte. Forschungen zum Zweiten Weltkrieg und zur Nachkriegszeit“ gingen zwischen den Jahren 2013 und 2015 monatlich im Durchschnitt ein, und mit wie viel Personal wurden sie seitens der Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten jeweils in welcher durchschnittlichen Zeit beantwortet?

4

Wie viele Auskunftsersuchen gingen durchschnittlich monatlich in den Jahren 2015 und 2016 ein, und mit wie viel Personal wurden sie jeweils in welcher durchschnittlichen Zeit beantwortet?

5

Ist der Rückstand der Beantwortung seit der Wiederaufnahme der Auskunft im Mai 2015 mittlerweile abgearbeitet?

6

Wie viel Personal ist nach Annahme der Bundesregierung für die Beantwortung der Auskunftsersuchen in vertretbarer Zeit nötig, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

7

Wie sehen die Pläne für die „Konsortiums-Lösung“ unter Koordinierung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder anderer, mittlerweile seitens der Bundesregierung und den beteiligten Partnern diskutierten, Projekten aktuell konkret aus, und wer ist daran im Detail und mit welcher Ziel- und Aufgabenstellung sowie jeweiligen Verantwortlichkeit beteiligt?

8

Handelt es sich um eine dauerhafte oder um eine befristete Lösung, und wenn letzteres, auf wie viele Jahre soll das Projekt befristet werden?

9

Welche Hindernisse standen und stehen einer raschen Umsetzung der „Konsortiums-Lösung“ im Weg?

10

Wie sieht die von der Bundesregierung gemeinsam mit der russischen Regierung beschlossene neue Initiative zur Lokalisierung, systematischen Erfassung, Digitalisierung und Zugänglichmachung im Detail aus?

11

Haben bereits deutsche und russische Fachbehörden, Archive, Forscher und Experten ihre Mitarbeit angeboten, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei, und wie könnte sich nach Einschätzung der Bundesregierung jeweils die Mitarbeit gestalten?

12

Welche Verhandlungen und Beratungen seitens der Bundesregierung hat es mit Vertretern der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion über die Zukunft der Dokumentation und Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener in der Bundesrepublik Deutschland gegeben (bitte nach Datum, Land und Beratungsergebnis aufführen)?

13

Stehen nach der vereinbarten Initiative mit der russischen Regierung weitere Abkommen oder Beschlüsse über entsprechende Initiativen mit anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion an, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei?

14

Welche rechtlichen und technischen Fragen müssen derzeit noch gelöst werden?

15

Wie groß sind nach Schätzungen der Bundesregierung die noch nicht erfassten und digitalisierten Aktenbestände in den ehemaligen GUS-Staaten, und wie lange würde ihre Erfassung und Digitalisierung schätzungsweise dauern (bitte wenn möglich nach Land, laufenden Metern, betroffenen Personenschicksalen, Dauer der Erfassung und Digitalisierung und entstehenden Kosten aufschlüsseln)?

16

Wie viele Personalstellen hält die Bundesregierung für das Projekt insgesamt für sachgerecht (bitte wenn möglich nach Aufgabenbereich aufschlüsseln)?

17

Welche Haushaltsmittel aus welchen Haushaltsposten sollen in den kommenden Jahren für das Projekt aufgewendet werden (bitte nach Jahren und Verwendungszweck aufführen)?

18

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn der „Konsortiums-Lösung“ oder eines anderen Projektes zur dauerhaften Schicksalsklärung sowjetischer Kriegsgefangener und Sicherstellung der Ergebnisse und Forschungen des Projekts der Stiftung Sächsische Gedenkstätten?

19

Wie viele Personalstellen hat die Deutsche Dienststelle (WASt) insgesamt, wie hat sich ihre Personalsituation in den letzten zehn Jahren verändert, und wie viele Personalstellen dienen jeweils direkt der Auskunftstätigkeit, Schicksalsklärung, Dokumentation und Forschungszwecken (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

20

Wie viel Personal und Mittel der Deutschen Dienststelle (WASt) werden für die „Konsortiums-Lösung“ zur Verfügung gestellt?

21

Wie viel Personal und Mittel des Deutschen Historischen Instituts in Moskau werden für die „Konsortiums-Lösung“ zur Verfügung gestellt?

22

Welche Pläne existieren, um das bisherige Projektpersonal im zukünftigen Projekt zu berücksichtigen?

23

Wie sollen die bisherigen Projektverantwortlichen in die weitere Planung einbezogen werden?

24

Wie soll sichergestellt werden, dass das in 15 Jahren geknüpfte Netzwerk sowie das große Erfahrungswissen über osteuropäische Archive und Institutionen in vielen Nachfolgestaaten der UdSSR nicht verlorengeht?

25

Sollen ausländische Stellen und Organisationen an dem Projekt beteiligt werden?

Wenn ja, welche sind dies, in welcher Form soll dies geschehen, und welche Aufgaben und Mitsprachemöglichkeiten sollen sie bekommen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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