Polizeiliche multinationale Ermittlungsteams der Europäischen Union zur Bekämpfung „anarchistischer terroristischer Bedrohungen“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der spanische Vorsitz der Europäischen Union schlug im Jahr 2002 die Einrichtung „multinationaler Ermittlungsteams der Polizei“ (MHT) vor (Ratsdokument 5715/02). Eine Erklärung zu den MHT, die auf Beratungen des Ausschusses „Artikel 36“ beruht und die der Rat schließlich annahm, wurde bis zum 22. April 2002 sechsmal überarbeitet (Ratsdokument 5715/6/02). Die Teams können auch ohne Vorliegen einer Straftat mit grenzüberschreitendem Bezug gebildet werden und dienen der Gefahrenabwehr. Als Instrument der Terrorismusbekämpfung sollen die MHT den Austausch von Informationen, Fahndungen, Lokalisierungen, Festnahmeersuchen und sonstigen Informationen bei konkreten Operationen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besorgen. Die MHT sollten aus „Experten der Polizei- und Informationsdienststellen“ der Justiz- und Innenministerien bestehen und werden von Europol-Beamten unterstützt, die im Rahmen der ihnen durch das Europol-Übereinkommen übertragenen Befugnisse tätig werden.
Als Vorteil gegenüber gewöhnlichen „gemeinsamen Ermittlungsgruppen“ (JIT) können die MHT schneller gebildet werden und „unter Betonung der operativen Komponente in einem flexiblen und für die an einer Teilnahme interessierten Mitgliedstaaten ausreichenden Handlungsrahmen“ agieren. Ihre Nutzung wird insbesondere dann empfohlen, wenn verdächtige Gruppen oder Personen keine entsprechenden Straftatbestände erfüllen und daher auch nicht Gegenstand eines konkreten Vorgehens der Justiz sind und sein können.
Das einzige jemals eingerichtete MHT „Operation Mediterranean“ entstand (soweit bekannt) im Jahr 2005 zwischen Griechenland, Italien und Spanien sowie Europol (Ratsdokument 12920/14). Das Ziel der immer noch bestehenden Gruppe besteht in der Bekämpfung „anarchistischer terroristischer Bedrohungen“. In einem Protokoll heißt es, das MHT soll Informationen zu „pro-insurrektionalistischen anarchistischen Gruppen und damit verbundenen terroristischen/extremistischen Aktivitäten“ zusammentragen, um diese für besondere Ermittlungen zu nutzen. In der Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ lobte die italienische Regierung die Erfolge der „Operation Mediterranean“ und regte in einem Fragebogen die abermalige Ausweitung an (Ratsdokument CM 2697/14).
Im Hinblick auf die sitzungsfreie Zeit des Deutschen Bundestages und die Qualitätssicherung der Antworten, erklären sich die Fragesteller mit einer Fristverlängerung für die Bearbeitung der Kleinen Anfrage einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Was ist der Bundesregierung über bislang auf Ebene der Europäischen Union eingerichtete „multinationale Ermittlungsteams der Polizei“ bzw. entsprechende Planungen bekannt?
Welche Länder bzw. Behörden nahmen oder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung daran teil?
Auf welche Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörden von Europol-Beamten im Rahmen der ihnen durch das Europol-Übereinkommen übertragenen Befugnisse unterstützt?
Inwiefern und in welchem Umfang waren auch Bundesbehörden in die bestehenden „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“ eingebunden?
An welchen Treffen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Behörden teil?
Welche Informationen aus welchen Datenbanken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei übermittelt oder empfangen?
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ermittlungen auch verdeckte Ermittler eingesetzt?
Inwiefern stand nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz des im Jahr 2010 aufgeflogenen britischen Polizeispitzels Mark Kennedy im Zusammenhang mit dem „multinationalen Ermittlungsteam der Polizei“ unter dem Namen „Operation Mediterranean“?
Nach welchem Verfahren können „multinationale Ermittlungsteams der Polizei“ nach Kenntnis der Bundesregierung gebildet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit „multinationaler Ermittlungsteams der Polizei“ gegenüber den „gemeinsamen Ermittlungsgruppen“ (JIT), in denen ebenfalls Polizeibehörden der EU-Mitgliedstaaten kooperieren können?
Welche Defizite der JIT werden aus Sicht der Bundesregierung in den „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“ behoben, und welche rechtlichen Schwierigkeiten ergeben sich demgegenüber durch die Zusammenarbeit?
Inwiefern müssen die „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“ auch die Europäische Konvention zur Rechtshilfe in Strafsachen beachten?
Inwiefern erleichtern „multinationale Ermittlungsteams der Polizei“ den Einsatz verdeckter Ermittler oder verdeckter Maßnahmen zum Abhören von Telekommunikation oder des gesprochenen Wortes?
Nach welcher Maßgabe können die „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“ auch mit Drittstaaten kooperieren?
An welchen „gemeinsamen Ermittlungsgruppen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Behörden derzeit auf EU-Ebene beteiligt?
An welchen dieser „gemeinsamen Ermittlungsgruppen“, an denen deutsche Behörden beteiligt sind, nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung welche Drittstaaten teil?
Auf welche Weise könnten die „multinationale Ermittlungsteams der Polizei“ aus Sicht der Bundesregierung die bestehenden Zusammenarbeitformen bei den Polizeiorganisationen Europol, Interpol, den europäischen Verbindungsbeamten oder der Police Working Group on Terrorism ergänzen?
Wie hat sich die Bundesregierung zur möglichen Ausweitung von „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“ positioniert?
Für welche Kriminalitätsphänomene sind aus Sicht der Bundesregierung die „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“ demnach besonders geeignet?
Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung in der EU-weiten Kooperation zu „terrorismus-inspirierten Phänomenen“?
Welche besondere deutsche Gesetzgebung müsste aus Sicht der Bundesregierung bei der Einrichtung von „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“ beachtet werden?
Mit welchen EU-Mitgliedstaaten könnte die Bundesregierung keine „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“ bilden, da dort die Tätigkeiten von Polizei und Geheimdiensten in einer Behörde zusammengefasst sind und somit das Trennungsgebot tangiert wäre?
Welche Alternativen zur multilateralen Kooperation bei operativen Ermittlungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche Vorteile bieten diese gegenüber den „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“?
Inwieweit halt die Bundesregierung die „multinationalen Ermittlungsteams der Polizei“ für geeignet, die operative Kooperation unter EU-Mitgliedstaaten bzw. mit Drittstaaten zu fördern oder weiterzuentwickeln?