Einrichtung einer Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
der Abgeordneten Jan Korte, Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Katrin Kunert, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 24. Juni 2016 („Behörde soll Verschlüsselungen knacken“) plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Zentralstelle, die „Techniken für die Überwachung des Internets und von Messenger-Diensten entwickeln soll“. Dort sollten bis zu 400 Mitarbeiter Techniken entwickeln, mit denen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste in die Lage versetzt werden sollen, in der Telekommunikation verwendete Verschlüsselungstechniken zu überwinden. Damit sollen die Behörden in die Lage versetzt werden, auch verschlüsselte Telefonate und Textnachrichten mitzuhören bzw. mitzulesen.
Bereits seit dem Jahr 2008 bestehen Planungen im Bundesministerium des Innern, Kompetenzen und Ressourcen für Telekommunikationsüberwachung und die Überwachung informationstechnischer Systeme zu bündeln. Im Jahr 2009 wurde die „Zentralstelle für Kommunikationstechnologien“ im Bundesverwaltungsamt (BVA) eingerichtet. Teil der Zentralstelle ist das „Servicezentrum Telekommunikationsüberwachung“, das für Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) Telekommunikationsüberwachung technisch durchführt (Aufzeichnung, Speicherung, etc.). Das ursprünglich ebenfalls in der Zentralstelle angesiedelte Kompetenzzentrum Telekommunikationsüberwachung (CC-TKÜ) wurde nach Einrichtung des Strategie- und Forschungszentrums Telekommunikation (SFZ TK) aufgelöst. Es stellt nach Angaben der Bundesregierung „eine Kommunikationsplattform für die bedarfstragenden Behörden Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundespolizei dar“ und wurde per Erlass am 16. März 2011 eingerichtet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6846, Antwort auf die Schriftliche Frage 18). Auf Ebene der Bundesländer wird die Einrichtung von gemeinsamen Zentren für technologische Entwicklung und Durchführung von Telekommunikationsüberwachung geplant oder ist bereits in Umsetzung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Treffen die Pressemeldungen über die Einrichtung einer „Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (Zitis) zu, und was sollen die Aufgabenschwerpunkte dieser Zentralstelle sein?
Wo soll Zitis organisatorisch eingebunden sein, und wie sollen die Dienst- und Fachaufsicht gestaltet werden?
Wie viele Personalstellen hält das Bundesministerium des Innern (BMI) für den Aufbau bzw. den späteren Betrieb von Zitis für sachgerecht?
Mit welchen Kosten für die personelle und sachliche Ausstattung rechnet die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren jeweils?
Über welche Aufbauorganisation soll Zitis nach derzeitigem Planungsstand verfügen?
Welche Stellen, Abteilungen, Referate u. a. Teile der Aufbauorganisation der Behörden des Bundes mit polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zuständigkeiten und weitere Einrichtungen existieren zum gegenwärtigen Zeitpunkt, deren Aufgabe (u. a.) in der Entwicklung von Techniken für die Überwachung der leitungsgebundenen Kommunikation besteht (bitte mit jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten auflisten)?
Wie soll nach Einrichtung des Zitis mit den bei den Behörden des Bundes für dieselben Aufgaben zuständigen Organisationseinheiten oder gemeinsamen Einrichtungen verfahren werden?
Ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die bisherigen Planungen zum Zitis beteiligt, und wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzw. einzelne Abteilungen oder Mitarbeiter in den Aufbau von Zitis involviert?
Welche externen Beraterinnen und Berater sind beim Aufbau von Zitis in welcher Form und Funktion tätig, und welche Kosten enstehen dadurch jeweils (bitte entsprechend nach den genannten Kategorien auflisten und differenzieren)?
Was ist der Bundesregierung bekannt dazu,
a) ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die vom Kompetenzzentrum informationstechnische Überwachung (CC-ITÜ) entwickelte Software zur Quellen-TKÜ nutzt oder sich nach der dort entwickelten Standardisierten Leistungsbeschreibung (SLB) erstellte Software entwickelt oder sich erstellen lässt,
b) ob und welche Landeskriminalämter die vom Kompetenzzentrum informationstechnische Überwachung (CC-ITÜ) entwickelte Software zur Quellen-TKÜ nutzen oder sich nach der dort entwickelten Standardisierten Leistungsbeschreibung (SLB) erstellte Software entwickeln oder sich erstellen lassen,
c) ob und welche Landesämter für Verfassungsschutz die vom Kompetenzzentrum informationstechnische Überwachung (CC-ITÜ) entwickelte Software zur Quellen-TKÜ nutzen oder sich nach der dort entwickelten Standardisierten Leistungsbeschreibung (SLB) erstellte Software entwickeln oder sich erstellen lassen?
Welche Stellen, Abteilungen, Referate u. a. Teile der Aufbauorganisation der Behörden des Bundes mit polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zuständigkeiten existieren zum gegenwärtigen Zeitpunkt, deren Aufgabe (u. a.) in der operativen Durchführung von TKÜ und ITÜ-Maßnahmen für die eigene Organisation oder im Rahmen von Amts- oder Organhilfe für welche anderen Behörden besteht?
In welchem Umfang (Datenvolumen) und wie oft haben Behörden des Bundes in den vergangenen fünf Jahren jeweils aufgezeichnete verschlüsselte Kommunikation zur Entschlüsselung an ausländische Stellen abgegeben, und
a) welche Vereinbarungen existieren hierzu mit welchen ausländischen Stellen,
b) mit welchen ausländischen Stellen existiert hierzu eine ständige Übung ohne schriftliche Vereinbarung,
c) wie wurde in den Fällen, in denen verschlüsselte Kommunikationsdaten an ausländische Stellen zur Auswertung gegeben wurden, von dieser Stelle nach Entschlüsselung jeweils mit den Rohdaten und den entschlüsselten Daten verfahren?
Werden TKÜ-Maßnahmen von BKA und Bundespolizei nach aktuellem Stand allein durch das „Servicezentrum Telekommunikationsüberwachung“ (SC-TKÜ) beim Bundesverwaltungsamt durchgeführt?
a) Wenn nein, in welchem Verhältnis stehen durch das SC-TKÜ und durch die beiden genannten Behörden selbst durchgeführte TKÜ-Maßnahmen über den Zeitraum der vergangenen zwei Jahre?
b) Welche weiteren Behörden wickeln TKÜ-Maßnahmen über das SC-TKÜ beim BVA ab?
c) Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Rechtsposition fest, dass es zur Bündelung der TKÜ beim SC-TKÜ keiner eigenen Rechtsgrundlage bedürfe (vgl. 23. Tätigkeitsbereicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, S. 157), und mit welchen Argumenten?
d) Wie werden die für die unterschiedlichen Bedarfsträger und auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage durch das SC-TKÜ erhobenen Daten technisch voneinander getrennt aufbewahrt?
e) Erfolgt die Auswertung der überwachten Kommunikationsvorgänge ausschließlich durch die jeweilige Überwachung veranlassenden Behörden des Bundes oder durch SC-TKÜ?
f) Werden die durch das SC-TKÜ erhobenen Daten unmittelbar nach Abruf durch die Bedarfsträger gelöscht, und wenn nein, wie lange, und zu welchem Zweck verbleiben sie beim BVA?
In welchem Umfang hat die Bundespolizei in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils
a) im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) den Betrieb von Funkanlagen durch fremde Nachrichtendienste oder vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtete Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen erfasst (Zahl der Anlagen),
b) im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 BPolG Funkverkehre fremder Nachrichtendienste oder der vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen ausgewertet (erfasstes und ausgewertetes Datenvolumen),
c) im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 BPolG Unterlagen, Geräte und Aufzeichnungen fremder Nachrichtendienste oder der vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen funkbetrieblich ausgewertet (Zahl der ausgewerteten Asservate),
d) Personenmannstunden für die in den Fragen 15a bis 15c bezeichneten Aufgaben aufgewendet,
e) Sachkosten für die in den Fragen 15a bis 15c bezeichneten Aufgaben aufgewendet?
Was ist der Bundesregierung zum Stand der Überlegungen der Länder bekannt, gemeinsame Zentren im Bereich der TKÜ zu schaffen?