Stellung der Avrupa Türk-Islam Birliği (ATIB) im Spektrum der Grauen Wölfe
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Dem Spektrum der rechtsextremen Grauen Wölfe bzw. der sogenannten Ülkücü (Idealisten) werden von der Wissenschaft sowie den Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland mehrere türkisch-nationalistische Vereinigungen und Strömungen zugerechnet. Als Abspaltung der als Auslandsorganisation der rechtsextremen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) geltenden Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V. (ADÜTDF) konstituierte sich im Jahr 1987 eine stärker religiös ausgerichtete Vereinsföderation, die seit dem Jahr 1993 unter dem Namen Union der Türkisch Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. (Avrupa Türk-Islam Birliği – ATIB) firmiert.
Hintergrund der Spaltung war ein Streit zwischen dem MHP-Führer Alparslan Türkeş in der Türkei und dem ADÜTDF-Vorsitzenden in Deutschland Musa Serdar Celebi. Letzterer hatte über eine angebliche Beschäftigung als „wissenschaftlicher Mitarbeiter“ in einem fiktiven „Türkei-Institut“ in der Wohnung des Türkei-Experten des Bundesnachrichtendienstes (BND und Stadtverordneten der CDU in Schwalmstadt Dr. Hans-Eckhardt Kannapin eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland erhalten (www.kozmopolit.com/ juni03/Dosya/islamistenmhp.html; Fikret Aslan/Kemal Bozay/Talat Turhan/ Sedar Celik: Graue Wölfe heulen wieder, Münster, 1997).
In seiner Verteidigungsrede vor dem Militärgericht in der Türkei erklärte Alparslan Türkeş, den Kontakt zu Musa Serdar Celebi wegen dessen Verbindung zu dem berühmten Ülkücü-Terroristen Mehmet Ali Aǧca abgebrochen zu haben. Alparslan Türkeş hatte später Musa Serdar Celebis Rücktritt vom Vorsitz der ADÜTDF gefordert, obwohl er zuvor selbst den Kontakt zu Mehmet Ali Aǧca befohlen hatte. Mehmet Ali Aǧca hatte in der Türkei den bekannten sozialdemokratischen Journalisten Abdi Ipekçi ermordet und nach seiner Flucht aus dem Gefängnis am 13. Mai 1981 einen Mordanschlag auf Papst Johannes Paul II. unternommen (Emre Arslan: Der Mythos der Nation im transnationalen Raum: Türkische Graue Wölfe in Deutschland, Wiesbaden 2009, S. 132 f.). Gegenüber dem Ermittlungsrichter behauptete Mehmet Ali Aǧca, dass Musa Serdar Celebi und ein weiterer Aktivist der Grauen Wölfe ihm vier Tage vor der Tat die Attentatswaffe und einen Teil des „Killerlohns“ nach Mailand gebracht hätten. Aufgrund eines italienischen Haftbefehls wurde Musa Serdar Celebi im Jahr 1982 bei Frankfurt festgenommen. Er saß zwei Jahre in Italien in Untersuchungshaft, wurde aber aufgrund fehlender Beweise freigesprochen (www.spiegel.de/spiegel/print/d-14019695.html; www.spiegel.de/spiegel/print/d-13513601.html; www.kozmopolit.com/juni03/Dosya/islamistenmhp.html).
Musa Serdar Celebi war bis zum Jahr 1999 Vorsitzender der ATIB und wurde anschließend zum Ehrenvorsitzenden der Föderation ernannt. In der Türkei war Musa Serdar Celebi zugleich jahrelang Vizevorsitzender der im Jahr 1993 von der MHP abgespaltenen, ebenfalls dem Ülkücü- bzw. Graue-Wölfe-Spektrum zugerechneten Partei der Großen Einheit (Büyük Birlik Partisi – BBP). In der BBP hatten sich diejenigen MHP-Mitglieder neu organisiert, auf deren Konto in den 70er-Jahren mehrere politische Morde gingen. Der BBP wird zudem nachgesagt, am Mordkomplott gegen den armenischstämmigen Publizisten Hrant Dink im Jahr 2007 in Istanbul beteiligt gewesen zu sein (www.sportintegration.de/wp-content/uploads/2013/07/2012-03-kooperation-mit-muslimischen-verbaenden.pdf, Fußnote 54).
Laut einer Publikation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich die ATIB „inzwischen von den Gewalttaten der Grauen Wölfe in den siebziger Jahren in der Türkei und der Bundesrepublik distanziert“ (www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/engagementtuerkisch/1-Einleitung/1-4-verbaende,did=44816,render=renderPrint.html).
Auf dem vom BMFSFJ geförderten Internetportal www.ufuq.de, das sich mit Pädagogik zu Islam, Islamfeindlichkeit und Islamismus befasst, heißt es: „Die ATIB konzentriert sich auf die Organisation der Gotteshäuser und gibt sich im Auftreten moderat. Sie bietet aber gerade dadurch für türkische Nationalisten, für die die MHP zu ‚radikal‘ ist, eine Möglichkeit, im weiteren Milieu der ‚Grauen Wölfe‘ zu verbleiben“ (www.ufuq.de/tuerkischer-nationalismus-in-deutschlandgemeinschaft-und-identitaet-im-migrationskontext/).
Zumindest die nordrhein-westfälischen, hessischen und bayerischen Innenministerien rechnen die ATIB weiterhin dem Ülkücü-Spektrum bzw. den Grauen Wölfen zu (www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Verfassungsschutz/ Dokumente/UElkuecue-Broschuere.pdf; www.bayern.landtag.de/www/ElanText Ablage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0007902.pdf; https://lfv.hessen.de/sites/lfv.hessen.de/files/content-downloads/Graue_Woelfe_Internet_0_0.pdf).
Aus Sicht der Fragesteller ist eine mögliche Zurechnung der ATIB zum Spektrum der Grauen Wölfe schon deswegen von Relevanz, weil die ATIB Gründungsmitglied des Zentralrates der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) ist. Mit ihrem Vorstandsmitglied Mehmet Alparslan Celebi – dem Sohn des ATIB-Gründungsvorsitzenden Musa Serdar Celebi – stellt die ATIB dort seit der Neuwahl des ZMD-Vorstandes im Mai 2016 einen der Vizevorsitzenden (http://zentralrat.de/2593.php; www.huffingtonpost.de/mehmet-celebi/). Der ZMD und seine Mitgliedsverbände wiederum sind regelmäßiger Kooperationspartner der Bundesregierung. So beteiligten sich auch ATIB-Mitglieder im Januar 2015 an einer Mahnwache gegen islamistischen Terror vor dem Brandenburger Tor in Berlin (www.welt.de/politik/deutschland/article136336192/Das-ist-wie-eine-Demo-mit-Pegida-gegen-Nazis.html; http://dtz-news.de/staatsspitze-setzt-signal-am-brandenburger-tor/).
Der ATIB sollen bundesweit 11 500 Mitglieder in 123 Vereinen angehören (www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/engagementtuerkisch/1-Einleitung/1-4-verbaende,did=44816,render=renderPrint.html). Die ATIB gibt an, „weder Verbindungen zu einer Partei noch einer staatlichen Institution“ in der Türkei zu haben (www.atib.org/de/content.php?baslik=haberler&detay=Die-atib-verurteilt-dieverleumdungskampagne-des-verbands-im-zdf). Diese Behauptung steht im Widerspruch zur Feststellung in einer Publikation des BMFSFJ, wonach in einigen ATIB-Moscheen Religionsbeamte des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet Işleri Başkanliǧi) als Imame tätig sind, deren Gehalt zum Teil aus dem türkischen Staatshaushalt bezahlt wird. Diyanet Işleri Başkanliǧi ist eine Behörde in der Türkei, die direkt dem türkischen Ministerpräsidenten untersteht (www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/engagementtuerkisch/1-Einleitung/1-4-verbaende,did=44816,render=renderPrint.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche generellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die ATIB?
a) Wann und wo wurde die ATIB gegründet, und wo genau befindet sich ihre Zentrale?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der Abspaltung der ATIB von der ADÜTDF?
c) Wie viele Vereine und Moscheen mit wie vielen Mitgliedern gehören heute der ATIB in der Bundesrepublik Deutschland an?
d) Wie viele Vereine und Moscheen mit wie vielen Mitgliedern unterhält die ATIB nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen anderen europäischen Staaten?
e) Welche grundsätzliche ideologische und religiöse Ausrichtung verfolgt die ATIB?
Inwieweit sind der Bundesregierung von Seiten der ATIB und ihrer führenden Funktionärinnen und Funktionäre rechtsextreme, rassistische, kurdenoder armenierfeindliche, antisemitische, aleviten- oder christenfeindliche, homophobe oder sich gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richtende Äußerungen oder Aufrufe zur Gewalt bekannt?
Inwieweit waren Mitglieder oder Funktionärinnen und Funktionäre der ATIB innerhalb der letzten fünf Jahre in der Bundesrepublik Deutschland an Gewalttaten oder sonstigen einschlägigen Straftaten beteiligt oder wurden von den Behörden in welcher sonstigen Weise mit Straftaten in Verbindung gebracht?
Inwieweit rechnet die Bundesregierung die ATIB grundsätzlich dem Ülkücü-Spektrum bzw. den Grauen Wölfen zu (bitte begründen)?
a) Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe Ülkücü und Graue Wölfe, und welche Gruppierungen, Strömungen und Parteien mit wie vielen Anhängern/Mitgliedern in der Türkei und Deutschland rechnet sie diesen jeweils zu?
b) Welche Übereinstimmungen und Differenzen mit anderen Gruppierungen und Strömungen des Ülkücü-Spektrums (z. B. ADÜTDF, dem Verband der türkischen Kulturvereine in Europa – ATB, Ülkücü-Jugend, MHP, BBP etc.) erkennt die Bundesregierung, und welche Stellung nimmt ATIB gegebenenfalls in diesem Spektrum ein?
c) Inwieweit bekannten oder bekennen sich die ATIB oder ihre führenden Funktionärinnen und Funktionäre nach Kenntnis der Bundesregierung zur Ülkücü-Ideologie?
d) Welche möglichen Distanzierungen der ATIB oder ihrer führenden Funktionärinnen und Funktionäre vom Ülkücü-Spektrum, der Ülkücü-Ideologie oder Gewalttaten der Grauen Wölfe sind der Bundesregierung bekannt, und für wie glaubwürdig hält sie diese?
e) Welche Landesämter für Verfassungsschutz zählen die ATIB nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ülkücü-Spektrum?
f) Welche wissenschaftlichen Studien oder Einschätzungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zur ATIB sind der Bundesregierung bekannt, und wie wird dort der Verband im Hinblick auf seine mögliche Zugehörigkeit zum Ülkücü-Spektrum sowie sein Bekenntnis zu demokratischen Werten eingeschätzt?
g) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltung kurdischer und alevitischer Verbände gegenüber ATIB, und welche Kritik wird von dieser Seite gegebenenfalls an ATIB geäußert?
Inwieweit kann die Bundesregierung in der Vergangenheit und Gegenwart eine Anbindung oder grundsätzliche Sympathie der ATIB und ihrer führenden Funktionärinnen und Funktionäre zu welchen Parteien in der Türkei erkennen?
a) Inwieweit gehörten oder gehören welche führenden Funktionärinnen und Funktionäre wann welchen Parteien in der Türkei an, und welche Funktionen nahmen oder nehmen sie dort gegebenenfalls ein?
b) Welche Politikerinnen und Politiker welcher Parteien aus der Türkei traten wo, wann und zu welchem Anlass innerhalb der letzten fünf Jahre bei oder zusammen mit Vereinen der ATIB auf?
c) Inwieweit fanden anlässlich von Wahlen in der Türkei während der letzten fünf Jahre Informations- oder Wahlkampfveranstaltungen für türkische Parteien oder einzelne Politikerinnen und Politiker bei oder mit Mitgliedsvereinen der ATIB statt (bitte Verein, Partei bzw. Politiker/ Politikerin, Datum und Anlass angeben)?
d) Inwieweit sind der Bundesregierung Wahlaufrufe der ATIB oder von führenden Funktionärinnen und Funktionären des Verbandes zugunsten von Parteien oder Politikerinnen und Politikern in der Türkei bekannt?
An welchen Aufzügen des türkisch-nationalistischen Spektrums zu welchen Themen beteiligte sich die ATIB in den letzten fünf Jahren, und inwieweit waren dort andere Strömungen des Ülkücü-Spektrums vertreten (bitte Ort, Anlass, Thema und Zeitpunkt benennen)?
Inwieweit gab es während der letzten fünf Jahre Kooperationen zwischen der Bundesregierung bzw. Bundesbehörden und der ATIB (bitte Kooperationen einzeln ausführen)?
a) Inwieweit wurde eine mögliche Zugehörigkeit der ATIB zum Ülkücü-Spektrum im Vorfeld möglicher Kooperationen von Seiten der Bundesregierung problematisiert?
b) Inwieweit hat sich die ATIB um Bundesmittel aus welchen Bundesprogrammen beworben, und inwieweit und in welcher Höhe wurden ihr solche genehmigt?
c) An welchen von der Bundesregierung, von Bundesministerien oder Bundesbehörden unterstützten Projekten oder Veranstaltungen beteiligte sich die ATIB?
d) Inwieweit und in welchen Fällen war eine mögliche Zugehörigkeit der ATIB zum Ülkücü-Spektrum nach Kenntnis der Bundesregierung ausschlaggebend für eine Ablehnung einer beantragten Förderung der ATIB oder eines Projektes der ATIB durch Bundesmittel?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts des Einflusses der ATIB auf den ZMD und der Tatsache, dass mit Mehmet Alparslan Celebi dort ein führender Funktionär der ATIB einen Vizevorsitzenden stellt bezüglich ihrer Kooperation mit dem ZMD?
Inwieweit kann die Bundesregierung in der nachweislichen Herkunft und möglichen weiteren Zugehörigkeit der ATIB zum rechtsextremen Ülkücü-Spektrum und der Teilnahme des Verbandes an Aufzügen gegen Gewalt, Rassismus und Terror einen Widerspruch erkennen?
a) Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung das öffentliche Bekenntnis der ATIB zu Demokratie und gegen Gewalt, Terrorismus, Faschismus und Rassismus angesichts der Herkunft und möglichen weiteren Zugehörigkeit des Verbandes zum Ülkücü-Spektrum?
b) Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrem antiextremistischen Selbstverständnis und dem gemeinsamen Auftreten von Regierungsvertreterinnen und -vertretern auf einer von ATIB unterstützten Kundgebung gegen Terror am 13. Januar 2015 am Brandenburger Tor?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die von ATIB vertretene Ideologie und das praktische Wirken des Verbandes grundsätzlich als integrationshemmend oder integrationsförderlich an, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus für mögliche Kooperationen?
Inwieweit und in welcher Form beteiligten sich ATIB und ihre Mitgliedsvereine nach Kenntnis der Bundesregierung an der Betreuung von Flüchtlingen?
Welche Haltung nahm ATIB nach Kenntnis der Bundesregierung zur Debatte und Annahme des Antrages zum Völkermord an den Armeniern (Bundestagsdrucksache 18/8613) durch den Deutschen Bundestag ein, und inwieweit beteiligten sich ATIB oder führende Funktionärinnen und Funktionäre der Föderation an diesbezüglichen Protestkundgebungen oder an Protestschreiben an Mitglieder des Deutschen Bundestages?
In wie vielen und welchen ATIB-Moscheen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Religionsbeamte des dem türkischen Ministerpräsidenten unterstehenden Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet Işleri Başkanliǧi) als Imame beschäftigt, und wie werden diese finanziert?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beziehungen des früheren ADÜTDF-Vorsitzenden und später Gründungs- sowie anschließend Ehrenvorsitzenden der ATIB Musa Serdar Celebi zum Graue-Wölfe-Aktivisten und Papst-Attentäter Mehmet Ali Aǧca und möglichen Verwicklungen Musa Serdar Celebis in den Anschlag auf Papst Johannes Paul II. am 13. Mai 1981 in Rom?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle des BND bei der Etablierung der ADÜTDF in der Bundesrepublik Deutschland, über die im deutsch-türkischen Onlinemagazin „Kozmopolit“ sowie einem Standardwerk zur Geschichte der Grauen Wölfe berichtet wird (www.kozmopolit.com/juni03/Dosya/islamistenmhp.html; Fikret Aslan/Kemal Bozay/Talat Turhan/Sedar Celik: Graue Wölfe heulen wieder, Münster, 1997)?
a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der im Dezember 1980 verstorbene Historiker und damalige Stadtverordnete der CDU in Schwalmstadt, Dr. Hans-Eckhardt Kannapin, Mitarbeiter des BND und dessen Türkei-Experte war?
b) In welcher Beziehung stand Dr. Hans-Eckhardt Kannapin nach Kenntnis der Bundesregierung zum Bundesamt für Verfassungsschutz?
c) Welche genaue Rolle spielte Dr. Hans-Eckhardt Kannapin bei den Kontakten zwischen dem BND und dem Bundesamt für Verfassungsschutz mit der MHP aus der Türkei?
d) Trifft es zu, dass Dr. Hans-Eckhardt Kannapin den damaligen Vertreter der MHP in Deutschland, Enver Atayli, am 4. Mai 1976 dem Leiter der Türkei-Abteilung eines bundesdeutschen Nachrichtendienstes in Köln vorstellte? Wenn ja, in welcher Funktion tat Dr. Hans-Eckhardt Kannapin dies, und um welchen Nachrichtendienst handelte es sich dabei (www.nytimes.com/1981/05/19/world/germany-finds-no-evidence-accused-turk-lived-there.html?pagewanted=print)?
e) Trifft es zu, dass Dr. Hans-Eckhardt Kannapin den Saal angemietet hatte, in dem die ADÜTDF am 17./18. Juni 1978 in Schwarzenborn gegründet wurde? Wenn ja, inwiefern handelte Dr. Hans-Eckhardt Kannapin dabei im Auftrag, mit Wissen oder in Absprache mit dem BND oder einer anderen Bundesbehörde (bitte benennen), und welches Ziel wurde damit verfolgt?
f) Inwieweit ist der Bundesregierung die damalige Existenz eines „Türkei-Instituts“ in der Wohnung des Dr. Hans-Eckhardt Kannapin in der Mainzer Gasse 2 in Schwalmstadt bekannt, welche Aufgabe hatte dieses „Türkei-Institut“ gegebenenfalls, inwieweit wurde dieses im Auftrag, mit Wissen oder Absprache des BND oder einer anderen Bundesbehörde (bitte benennen) betrieben, und wie wurde es gegebenenfalls finanziert?
g) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Dr. Hans-Eckhardt Kannapin dem ersten Vorsitzenden der ADÜTDF, Lokman Kundakçi, und dessen Nachfolger, Musa Serdar Celebi, durch eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiter in einem „Türkei-Institut“ in der Wohnung Dr. Hans-Eckhardt Kannapins zu einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland verhalf? Wenn ja, inwieweit geschah dies mit Wissen, im Auftrag oder in Absprache mit dem BND oder einer anderen Bundesbehörde (bitte benennen), und aufgrund welcher Überlegungen?
h) Welcher Art waren die von der „New York Times“ am 19. Mai 1981 behaupteten Kontakte türkischer rechtsextremistischer Gruppierungen zum Bundesamt für Verfassungsschutz, und wann und auf welche Weise und mit welchem Ziel wurden diese Kontakte aufgenommen (www.nytimes.com/1981/05/19/world/germany-finds-no-evidence-accused-turk-lived-there.html?pagewanted=print)?