Visaerteilungen im Jahr 2015
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie aus Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, mitunter aber auch innerhalb eines Landes, höchst unterschiedlich (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 18/4765). Insbesondere in ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, werden Visumanträge überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Während die Ablehnungsquote im Jahr 2014 weltweit nur 5,7 Prozent betrug, lag sie zum Beispiel in Afghanistan bei 24,9 Prozent. In der Gesamt-Türkei betrug sie 6,2 Prozent, in Ankara 10 Prozent. Insbesondere in den subsaharischen afrikanischen Ländern reichten die Ablehnungsquoten bis zu annähernd 50 Prozent (Guinea: 46,5 Prozent). Bei nationalen Visa, die etwa 10 Prozent aller Visa ausmachen, betrug die Ablehnungsquote 2014 im weltweiten Durchschnitt 9,1 Prozent.
In diesen Quoten sind allerdings Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene angesichts hoher Anforderungen oder infolge von Schikanen ein Visumverfahren nicht mehr betreiben und aufgeben oder mangels Erfolgsaussichten erst gar keinen Antrag stellen. In der Praxis reicht für eine Ablehnung oftmals bereits aus, keine minderjährigen Kinder zu haben und/oder über keine regelmäßigen Einkünfte zu verfügen. Daraus wird auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche Verwurzelung“ im Herkunftsland bzw. eine „mangelnde Rückkehrbereitschaft“ geschlossen. Solche Ablehnungen sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar, zumal in der Regel nur ein pauschal vorgegebener Standardsatz angekreuzt wird, etwa: „Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden“.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Dezember 2013 in der Rechtssache „Koushkaki“ ist zumindest geklärt, dass Reisende einen Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums haben, soweit kein rechtlicher Versagungsgrund vorliegt. Bei der Prüfung, ob „begründete Zweifel“ an der Rückkehrabsicht bestehen, haben die Mitgliedstaaten zwar einen weiten Beurteilungsspielraum, es muss jedoch auch keine „Gewissheit“ bestehen, dass die Reisenden vor Ablauf des Visums wieder ausreisen. Allerdings wurde in der nationalen Rechtsprechung bereits beklagt, dass die europarechtlichen Vorgaben zur Prüfung der Rückkehrbereitschaft dermaßen unbestimmt seien, dass die Prüfung „praktisch ins Belieben der Behörde gestellt“ würde. Die Verwaltungsgerichte könnten dieses weitgehende Ermessen nicht wirksam kontrollieren: „Dort, wo die Behörde frei ist, hat das Gericht nichts zu prüfen“ (VG Berlin 4 K 232.11 V, Urteil vom 21. Februar 2014; vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2015, BVerwG 1 C 37.14).
Auch wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde (Bürgschaft der Einladenden, für sämtliche Kosten aufzukommen), wird die „Rückkehrbereitschaft“ häufig in Frage gestellt. Dies brüskiert viele Menschen, insbesondere deutsche Staatsangehörige, die oft schockiert sind, wenn ihnen derart misstrauisch ein Besuchswunsch verwehrt wird, obwohl sie für alle eventuellen Kosten aufkommen wollen. Das Standardargument der Behörden, eine Verpflichtungserklärung sichere nicht die Ausreise der Betroffenen, trifft allenfalls formal zu. Übersehen wird dabei jedoch, dass a) die mit Bürgschaften eingeladenen Personen im Regelfall alles tun werden, um wieder auszureisen, schon um die ihnen persönlich bekannten Gastgeber nicht zu schädigen und sie nicht mit möglichen Kosten in Höhe Tausender Euro zu belasten, b) selbst im unwahrscheinlichen Fall einer verweigerten Ausreise diese dann zwangsweise durchgesetzt werden kann (Abschiebung), wobei auch diese Kosten von den Einladenden übernommen werden müssen, c) es schlicht unverhältnismäßig ist, wegen einer höchst geringen Zahl von Einzelpersonen, die womöglich entgegen ihrer Zusicherung und trotz vorliegender Verpflichtungserklärung nicht wieder ausreisen und untertauchen (dabei aber keine direkten Kosten verursachen, weil staatliche Hilfsleistungen ohne Gefahr der Abschiebung nicht in Anspruch genommen werden können und im Übrigen eine Verpflichtungserklärung vorliegt), so viele einladende Personen und Gäste durch die Verweigerung eines Visums trotz einer Verpflichtungserklärung vor den Kopf zu stoßen.
Grundsätzlich problematisch ist weiterhin, dass es für Paare vor einer Eheschließung oft keine Möglichkeit gibt, sich in Deutschland näher kennenzulernen und hier im Kreis der Verwandtschaft zu prüfen, ob die Bindung auf Dauer tragen kann und ob Deutschland der gemeinsame Lebensmittelpunkt sein soll. Denn ein „Kennenlernvisum“ oder „Verlobtenvisum“ gibt es nicht. Ein Besuchsvisum wird in solchen Fällen regelmäßig verweigert, weil unterstellt wird, die Betroffenen wollten nicht wieder ausreisen bzw. wollten eigentlich heiraten, wofür aber ein anderes Visum beantragt werden müsse. Viele Paare sehen sich hierdurch gezwungen, frühzeitig zu heiraten, selbst wenn sie sich noch nicht sicher sind, weil dies die einzige Chance ist, ein gemeinsames Zusammenleben in Deutschland zu erproben. Auch auf ausdrückliche Nachfrage der federführenden Fragestellerin wird im Auswärtigen Amt keine Notwendigkeit hierfür gesehen, sondern auf die bestehende Möglichkeit eines Visums zur Eheschließung in Deutschland verwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE. hat in der Vergangenheit mehrfach zu lange Wartezeiten im Visumverfahren und den Einsatz externer Dienstleister kritisiert (vgl. nur Bundestagsdrucksachen 17/10022 und 17/12476 und www.migazin.de/2013/ 04/09/rechtswidrige-privatisierung-visumverfahren/), was zu Prüfungen durch die Europäische Kommission führte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/57). Die Bundesregierung will langen Wartezeiten vor allem durch den Einsatz externer Dienstleister begegnen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/8221 und 18/57), doch diese Teilprivatisierung des Verfahrens ist für die Reisenden mit zusätzlichen Mehrkosten verbunden und darf nach dem EU-Visakodex eigentlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. Der Visakodex verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ein kundenfreundliches und qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot im Visumverfahren zu gewährleisten (Artikel 38 Absatz 1), und zwar unabhängig davon, ob private Dienstleister bei der Antragsannahme eingesetzt werden oder nicht. Bei der Auslagerung der Antragsannahme auf private Dienstleister wurden die Reisenden zum Teil nur unzureichend darauf hingewiesen, dass nach EU-Recht immer auch die Möglichkeit einer kostenlosen Antragstellung in den Visastellen besteht (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 17/13991, Frage 9 und Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 18/1212).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie hoch war die Zahl der im Jahr 2015 beantragten, zurückgezogenen, erteilten bzw. abgelehnten Visa (bitte tabellarisch und in der Differenzierung wie zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 darstellen)?
Wie haben sich die Zahlen erteilter Visa bzw. die Ablehnungsquoten im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr prozentual entwickelt (bitte nach Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen; bitte nur Länder mit einer Abweichung von über 25 Prozent in mindestens einem der beiden Werte auflisten), und wie hoch war 2015 die Ablehnungsquote in Bezug auf Schengen-Visa im EU-Durchschnitt?
Wie viele Ausnahmevisa wurden 2015 an den Grenzen von der Bundespolizei bzw. beauftragten Behörden der Länder erteilt (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Gründen bzw. der Rechtsgrundlage differenziert darstellen)?
Wie viele der im Jahr 2015 erteilten Schengenvisa waren Jahres-, Zweijahres-, Dreijahresvisa, Fünfjahres- bzw. insgesamt Jahres- bzw. Mehrjahresvisa (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen und die Angaben nach Ländern differenziert darstellen)?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Anteil der von Deutschland ausgestellten Mehrjahresvisa an allen Schengen-Visa im Jahr 2015 nur 27,8 Prozent betrug, während er im EU-Durchschnitt bei 48,5 Prozent lag (Informationen der EU-Kommission zur Visapolitik: www.ec.europa.eu), und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich?
Wie viele Visa wurden im Jahr 2015 nach Artikel 25 Absatz 1 des Visakodex mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilt (bitte auch nach den 20 wichtigsten Ausstellungsländern differenzieren und die Gesamtzahl für 2015 und 2014 nennen, weil diese auf Bundestagsdrucksache 18/4765 zu Frage 6 fehlte)?
Welche wesentlichen Änderungen in Bezug auf die allgemeine Praxis der Visumprüfung bzw. -erteilung durch Erlasse oder Anweisungen des Auswärtigen Amts hat es in den Jahren 2015 und 2016 gegeben (bitte darstellen)?
In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen gab es gegenüber der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 Veränderungen in Bezug auf den Einsatz externer Dienstleister, in welchen Ländern wurden aus welchen Gründen externe Dienstleister neu eingesetzt (bitte differenziert beantworten)?
Welche Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen gab es seit der Beantwortung der Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/4765?
Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im Jahr 2015, differenziert nach Aufenthaltszwecken und Schengen- bzw. nationalen Visa (bitte wie zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 antworten, jedoch zusätzlich noch die jeweiligen Ablehnungsquoten nennen)?
Wie hoch waren im Jahr 2015 im Visabereich die Personalkosten, wie viele MAK (statistisch Vollzeit arbeitende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) gab es, und wie viele Fälle pro MAK wurden 2015 bearbeitet (bitte auch nach Kontinenten und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert darstellen und jeweils die prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr nennen; bitte wie zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 darstellen), und wie werden entsprechende Veränderungen begründet?
Wie hoch war die Zahl von Remonstrationen und/oder Klagen gegen ablehnende Visumbescheide im Jahr 2015 im Bereich der Kurzzeit- bzw. Langzeitvisa (bitte so differenziert wie möglich angeben und Vergleichswerte des Vorjahres nennen), und in welchem Umfang wurden 2015 nach einer Klageerhebung Visa erteilt (bitte auch solche Fälle berücksichtigen, in denen Visa infolge eines gerichtlichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach Zusicherung der Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden)?
Wie viele Visa für den Ehegatten- bzw. Familiennachzug (bitte differenzieren, auch im Folgenden) wurden in den Jahren 2014 bzw. 2015 erteilt, und wie hoch war dabei jeweils die Ablehnungsquote (bitte nach Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen)?
Wie lange dauerte die Bearbeitung eines Visumantrags zum Familiennachzug im Jahr 2015 (im Durchschnitt und maximal; bitte nach Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen)?
In welchem Umfang werden in welchen Ländern derzeit so genannte Vertrauensanwälte eingesetzt, was kosten diese die Betroffenen im Durchschnitt, und zu welchem Prozentsatz bestätigen oder widersprechen diese Vertrauensanwälte den Angaben der Betroffenen?
In wie vielen und welchen Ländern wird das Urkundswesen derzeit als unzuverlässig erachtet, und in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis wurde 2015 in welchen Ländern die Abstammung im Rahmen eines geplanten Familiennachzugs (auch) mit DNA-Tests überprüft bzw. nachgewiesen?
Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren im Jahr 2015 (bitte auch nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Welche Visastellen übernehmen derzeit in welchem Umfang und aus welchen Gründen die Visabearbeitung für Antragstellende aus anderen Ländern?
In welchen weiteren Sprachen – außer Deutsch und Englisch – ist eine Online-Terminbuchung möglich, und inwieweit wird dabei regional Rücksicht genommen auf verbreitete Sprachen wie z. B. Französisch (in afrikanischen Ländern) oder Spanisch?
Wie viele gefälschte bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa wurden im Jahr 2014 bzw. 2015 von bundesdeutschen Behörden entdeckt (etwa bei Kontrollen/Zurückschiebungen/Zurückweisungen), welche genaueren Angaben hierzu lassen sich machen (z. B.: in welchen Ländern wurden die Visa ausgestellt, von welchen Ländern wurden sie ausgestellt, welche Personenbzw. Fallkonstellationen sind auffällig usw.), wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und inwieweit sieht sie vor diesem Hintergrund weiteren Handlungsbedarf (bitte darlegen)?
Welche Erkenntnisse liegen dazu vor, wie viele Personen im Jahr 2014 bzw. 2015 nach Ablauf der Gültigkeit eines Schengenvisums nicht bzw. zu spät wieder ausgereist sind, durch welche Behörden und bei welcher Gelegenheit wurde dies festgestellt (bitte auflisten), in wie vielen Fällen wurden welche Ermittlungs- bzw. Strafverfahren deswegen eingeleitet, und wie viele entsprechende Verurteilungen in den letzten zehn Jahren gab es (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und alle Unterfragen beantworten, was auf Bundestagsdrucksache 18/4765 zu Frage 15 nicht der Fall war)?
Ist vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse die Einführung eines kostenintensiven und aufwändigen Ein- und Ausreiseregisters gerechtfertigt, wie es derzeit auf EU-Ebene geplant ist (bitte begründen)?
Wie ist der aktuelle Stand der Implementierung des Visainformationssystems (VIS) und der Visawarndatei, welche Erfahrungen oder Probleme gibt es diesbezüglich (auch aus Sicht des Bundesverwaltungsamts), in welchem Umfang haben deutsche Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste bislang mit welchen Ergebnissen auf das VIS zugegriffen bzw. Daten zugearbeitet (bitte so differenziert wie möglich darstellen hinsichtlich der Zeiträume und des Umfangs der Datentransfers, der Behörden, der betroffenen Herkunftsländer bzw. Ausstellungsländer der Visa, der Zwecke, der ergriffenen Maßnahmen usw.), und welche Treffermeldungen, Ergebnisse oder Erkenntnisse hat bislang die Visa-Warndatei in welchem Umfang in Bezug auf welche Herkunftsländer erbracht (bitte so präzise und differenziert wie möglich darstellen; die Beantwortung dieser Fragen darf nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht mit dem Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung drei Jahre nach Inkrafttreten unterbleiben; vgl. Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/4765)?
Wie lang sind derzeit die Wartezeiten für privat bzw. geschäftlich Reisende (bitte differenzieren) für Schengen-Visa bzw. für nationale Visa (hier bitte genauer nach Zwecken differenzieren, z. B. Familiennachzug, Erwerbsaufnahme usw.) für einen Termin zur Visumantragstellung in den verschiedenen deutschen Auslandsvertretungen in den 20 wichtigsten visumpflichtigen Ländern weltweit (soweit externe Dienstleister eingesetzt werden, bitte auch gesondert die Wartezeit für die Antragstellung direkt in den Visastellen nennen; bitte zusätzlich Angaben zu den 15 Ländern mit den jeweils längsten Wartezeiten machen), und wie sind etwaige Wartezeiten von über zwei Wochen bzw. über noch längere Zeiträume jeweils zu erklären?
Wie ist der aktuelle Stand des Pilotverfahrens der Europäischen Kommission (4194/12/HOME) in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland wegen überlanger Wartezeiten und den Einsatzes externer Dienstleister im Visumverfahren, was waren die letzten Schritte der Bundesregierung bzw. der Kommission, und welche weiteren Schritte sind nunmehr zu erwarten?
Welche Pilotverfahren mit welchen konkreten Themen/Zielsetzungen/Problemen sind derzeit im Bereich der Visavergabe gegen Deutschland anhängig oder wurden 2015 oder 2016 abgeschlossen, und wie hat sich die Bundesregierung jeweils dazu positioniert (bitte einzeln auflisten und ausführen), welche Pilotverfahren sind im weit gefassten Bereich der Asyl-, Migrations- und Grenzkontrollpolitik gegen Deutschland derzeit anhängig, und wie ist jeweils die Position der Bundesregierung hierzu (bitte einzeln auflisten und ausführen)?
Wie ist der aktuelle Stand der Überarbeitung des EU-Visakodex, wie bewertet die Bundesregierung dies, und welche wichtigen Schwerpunkte sieht sie, in welchen Punkten konnte die Bundesregierung ihre inhaltliche Kritik am ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission erfolgreich anbringen (bitte die gegenüber dem Vorschlag der Kommission mit Einverständnis oder auf Betreiben der Bundesregierung geänderten Punkte einzeln auflisten), welche Kritikpunkte am aktuellen Entwurf gibt es aus Sicht der Bundesregierung noch, wann ist mit einer Verabschiedung des geänderten Visakodex zu rechnen, und welche Änderungen könnte es noch geben?
Wird es eine Änderung im Visakodex geben, so dass künftig grundsätzlich eine Vertretungsmöglichkeit auch bei persönlicher Antragstellung besteht, im selben Umfang, wie dies bei der Antragstellung über externe Dienstleister jetzt schon möglich ist – wozu die Bundesregierung eine Zustimmung in Aussicht gestellt hatte, wenn weiterhin in begründeten Fällen ein persönliches Erscheinen verlangt werden kann (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/4765), und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Ein- und Ausreisen aus dem bzw. in das Schengen-Gebiet an deutschen Flug- bzw. Seehäfen gab es im Jahr 2015 (bitte auch nach freizügigkeitsberechtigten Personen, visumfreien Drittausländern und visumpflichtigen Drittausländern differenzieren)?
Wie wird die strenge grundsätzliche Haltung gerechtfertigt, dass auch das Vorliegen einer Verpflichtungserklärung nicht dazu führt, dass in Fällen, in denen die Rückkehrbereitschaft in Frage gestellt wird, ein Visum erteilt wird, obwohl weder die Bundesregierung noch fachkundige Bedienstete des Auswärtigen Amts Informationen oder Hinweise zu der Frage haben, in welcher Größenordnung oder in welchen Fallkonstellationen mit einer Verpflichtungserklärung eingeladene Personen nicht zeitgerecht wieder ausgereist sind, wie die Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 erbracht hat (dort ist die hier erneut gestellte Teilfrage unbeantwortet geblieben)?
Wie lautet die Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/4765, wenn die Bundesregierung den dort in der Frage bereits formulierten Umstand berücksichtigt, dass Betroffenen, die ihre Partner/-innen in Deutschland näher kennenlernen möchten und bei denen noch kein fester Heiratswunsch besteht, in der Praxis ein Besuchsvisum – auf das die Bundesregierung hinwies – regelmäßig verweigert wird mit der Begründung, dass sie eigentlich ein Visum zur Eheschließung beantragen müssten und dass die Rückkehrbereitschaft nicht gesichert sei?
Welche Maßnahmen mit welchen Effekten hat die Bundesregierung ergriffen, um insbesondere die Probleme bei der Visaantragstellung in der Botschaft in Pristina zu bewältigen und Wartezeiten zu verkürzen, und inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, dass es im Kosovo angesichts der angespannten Lage einen „Terminhandel“ gibt (bitte ausführen)?
Welche Beschwerden und internen Prüfungen zum Terminbuchungssystem der Botschaften/Visastellen und zum Themenkomplex „Terminhandel“ hat es in den letzten zwei Jahren gegeben (bitte auflisten), welche konkreten Anstrengungen wurden in diesem Zeitraum unternommen, das Verfahren zur Terminvergabe weiter zu optimieren (vgl. Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/5596, S. 17 f. und Mündliche Frage 40 der Abgeordneten Ulla Jelpke, siehe Plenarprotokoll 18/99, S. 9473, Anlage 34), und wie funktioniert beispielsweise das Terminvergabesystem des privaten Dienstleisters iDATA in der Türkei, insbesondere auch in Hinblick auf die Verhinderung eines „Terminhandels“?
Warum ist es technisch nicht möglich, ein Terminbuchungssystem zu schaffen, bei dem alle Terminanträge, die personengebunden sein müssen, der Reihe nach abgearbeitet werden und Betroffene dann zeitnah über den konkreten Termin informiert werden, was die Tätigkeit von „Terminhändlern“ effektiv unterbinden würde, weil diese keine schnellere Vorsprache erreichen könnten („Terminhändler“ belegen mit ihren Mitteln schnell die frei werdenden Termine mit den realen Daten der Betroffenen, die hierfür bezahlen müssen)?