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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Situation und Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Maßnahmen zur Wahrung der Kinderrechte in Flüchtlingsunterkünften: Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie sowie der UN-Kinderrechtskonvention, rechtliche Gleichstellung von Flüchtlingskindern mit deutschen Kindern sowie von Kindern verschiedener Herkunftsländer und Bleibeperspektive untereinander, Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen, räumliche Schutzstandards, Kontrolle der Träger der Unterkünfte, Schulung des Personals, Beratungs- und Beschwerdemechanismen, Spiel- und Lernmöglichkeiten, psychosoziale Hilfe, Kinderbetreuung, Forderungen seitens der Betreiber der Unterkünfte, Kostenvolumen, Erfordernis bundesgesetzlicher Regelung; Erkenntnisse betr. registrierter Missbrauchsfälle<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

12.08.2016

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/928621.07.2016

Situation und Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Norbert Müller (Potsdam) , Sigrid Hupach, Frank Tempel, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Kerstin Kassner, Jan Korte, Cornelia Möhring, Martina Renner, Halina Wawzyniak, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) kritisiert in seinem am 21. Juni 2016 veröffentlichten „Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland“ die Missachtung der Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland und deren Schlechterstellung gegenüber Kindern mit deutschem Pass. Vor allem Kinder mit sogenannter „schlechter Bleibeperspektive“ und solche aus den als sicher eingestuften Herkunftsländern würden benachteiligt (www.unicef.de/blob/115186/de54a5d3a8b6ea03337b489816eeaa08/zur-situation-der-fluechtlingskinder-in-deutschland-data.pdf).

UNICEF bemängelt insbesondere die mehrmonatige Unterbringung in nicht kindgerechten Gemeinschaftsunterkünften bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen. Dort sei der Kinderschutz nicht ausreichend gewährleistet. Im Vorwort des Lageberichts heißt es diesbezüglich, es fehle neben Schutzkonzepten und Maßnahmen zur Gewaltprävention auch „an Hygiene, ausreichenden Spiel- und Lernmöglichkeiten sowie psychosozialen Hilfen“. In vielen Bundesländern bestehe für die Zeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen kein Anspruch auf einen Regelschulplatz, aufgrund der Länderzuständigkeit ergebe sich ein höchst uneinheitliches Bild.

Alarmierend ist insbesondere, dass laut UNICEF neben der Ungleichbehandlung von geflüchteten Kindern im Verhältnis zu deutschen Kindern auch die Ungleichbehandlung zwischen Kindern verschiedener Flüchtlingsgruppen untereinander immer weiter voranschreite – je nach Herkunftsland und prognostizierter Bleibeperspektive. Während etwa syrische Flüchtlingskinder verhältnismäßig zügig Bildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, sei dies für geflohene Kinder aus Somalia oder Afghanistan nicht möglich. Kinder aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, wie den Westbalkan-Staaten, hätten oft kaum noch Zugang zum regulären Bildungssystem.

Auch eine am 27. Juni 2016 vorgestellte Studie der „Hildegard Lagrenne Stiftung für Bildung, Inklusion und Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland“ kam zu dem Schluss, dass in den sogenannten Ankunfts- und Rückführungszentren (ARE) für Westbalkanflüchtlinge in Bamberg und Manching im Hinblick auf den Kinderschutz zahlreiche Vorgaben unterlaufen und „den Kindern die ihnen rechtlich zustehenden Lebensbedingungen vorsätzlich verwehrt“ würden (www.fluechtlingsrat-bayern.de/tl_files/2016_PDF-Dokumente/PILOT%20STUDIE%20Kinderrechte%20in%20ARE%202%20-%20final.pdf). Neben unzureichender Verpflegung und Gesundheitsversorgung kritisierte die Studie vor allem, dass es in den ARE keine Deutschkurse gebe und die Kinder nicht zur Schule gehen dürften. Der stark generalisierte und auf wenige Stunden begrenzte Ersatzunterricht werde ausschließlich auf Deutsch abgehalten, so dass nur ein Teil der Kinder ihm überhaupt folgen könne. Zudem berichteten im Rahmen der Studie befragte Roma von antiziganistischen Anfeindungen durch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in den Einrichtungen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, beklagte, Flüchtlingsunterkünfte seien „aus Sicht des Kindeswohls sehr gefährliche, ungeeignete Orte“. Er kritisierte anlässlich eines Besuchs der Unterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens in Berlin-Tempelhof im Juni 2016, dass es nicht sein könne, „dass Schutz noch länger vom Zufall oder vom Engagement einzelner Betreiber abhängt“, und forderte, dass Standards mit Blick auf Mitarbeitende, Räume und Hilfsangebote Teil des Asylgesetzes werden müssten. Dies sei jedoch bislang am Widerstand von Finanz- und Innenministerien in Bund und Ländern gescheitert (www.welt.de/print/die_welt/politik/article156892402/Wir-schaffen-uns-eine-kranke-Parallelgesellschaft.html).

Johannes-Wilhelm Rörig betonte außerdem, die Gefahr von Gewalt oder sexuellen Übergriffen stelle eine sehr ernstzunehmende Gefahr in Flüchtlingsunterkünften dar. Gerade traumatisierte Kinder seien oft vertrauensselig gegenüber Fremden, was „Flüchtlingsunterkünfte zu einem attraktiven Ort für Pädophile“ mache (Quelle s. o.). Dass Missbrauch in Flüchtlingsunterkünften nicht nur eine abstrakte Gefahr, sondern ein konkretes Problem ist, belegen die aktuellen Zahlen zu Missbrauchsfällen in deutschen Flüchtlingsunterkünften: Allein im ersten Quartal 2016 seien 128 solcher Übergriffe registriert worden (www.tagesspiegel.de/politik/sexueller-missbrauch-kinderschutzbeauftragte-fluechtlingsunterkuenfte-sind-einmekka-fuer-paedophile/13845422.html).

Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller und Vertreter von Kinderschutzorganisationen müssen dringend Maßnahmen zum Kinderschutz getroffen werden. Schutz- und Präventionskonzepte müssen unter anderem die Einstellung von qualifiziertem Personal, aber auch räumliche Schutzstandards, wie geschlechtergetrennte Duschen und geschützte Bereiche für die Kinderbetreuung, umfassen. Insbesondere Familien mit Kindern müssen zudem vordringlich in privatem Wohnraum oder zumindest dezentral untergebracht werden, da Gemeinschaftsunterkünfte grundsätzlich keine kindgerechte Umgebung darstellen und allenfalls Übergangslösung sein dürfen.

Nach Artikel 3 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, das Kindeswohl als vorrangiger Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Gemäß Artikel 22 der Konvention haben die Vertragsstaaten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte erhalten. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie schreibt Schutzstandards für Flüchtlingskinder vor – etwa in Artikel 14 den zügigen Zugang zum Bildungssystem und in Artikel 23 verbindliche Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für minderjährige Flüchtlinge (wie etwa Rehabilitationsmaßnahmen und psychologische Betreuung im Fall einer Traumatisierung).

Deutschland hat trotz Aufforderung und Mahnung durch die EU-Kommission die EU-Aufnahmerichtlinie bis heute nicht umgesetzt. Zwar wurde im Herbst 2015 ein erster Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie vorgelegt, dieser wurde jedoch zugunsten des so genannten Asylpakets I von der parlamentarischen Tagesordnung genommen und bis heute nicht wieder aufgegriffen. In ihrer „Meseberger Erklärung zur Integration“ vereinbarte die Koalition (CDU, CSU und SPD) lediglich zu prüfen, ob zum Schutz von Frauen und Kindern und anderen Schutzbedürftigen eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich sei (www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2016/05/2016-05-25-meseberger-erklaerung.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wann und inwiefern plant die Bundesregierung, die EU-Aufnahmerichtlinie und die darin festgelegten Schutzstandards in nationales Recht umzusetzen?

2

Welche konkreten Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Wahrung der Kinderrechte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Flüchtlingsunterkünften für Flüchtlingskinder getroffen bzw. sind noch geplant?

3

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. inwiefern unterstützt sie die Bundesländer darin, zu gewährleisten, dass in den Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen die durch die Kinderrechtskonvention vorgegebenen Standards durchgesetzt und eingehalten werden (bitte Maßnahmen und Unterstützungsleistungen konkret darlegen), und was kann sie zu den entsprechenden gesetzlichen und praktischen Maßnahmen der Bundesländer zur Gewährleistung der Kinderrechte ausführen (bitte so differenziert wie möglich antworten)?

4

Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die Gleichstellung (zum Beispiel im Hinblick auf medizinische Versorgung, Bildung, Maßnahmen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe) von Kindern mit deutschem Pass sichergestellt gegenüber:

a) Flüchtlingskindern mit so genannter guter Bleibeperspektive (und wie wird dies definiert);

b) Flüchtlingskindern mit so genannter schlechter Bleibeperspektive (und wie wird dies definiert);

c) Flüchtlingskindern aus den als sicher eingestuften Herkunftsstaaten und insbesondere aus den Westbalkanländern?

5

Inwiefern trifft es zu, dass in den ARE in Manching und Bamberg keine Deutschkurse angeboten werden und der Ersatzunterricht für Kinder auf Deutsch abgehalten wird?

Inwiefern hält die Bundesregierung dies mit dem Recht der Kinder auf Bildung (vgl. die Artikel 22 und 28 der Kinderrechtskonvention) bzw. mit der für sie geltenden Schulpflicht für vereinbar?

6

Inwiefern ist in Bezug auf den Kinderschutz und auf die Kinderrechte nach der Kinderrechtskonvention eine Gleichstellung von Flüchtlingskindern (insbesondere solche aus den Westbalkanländern) in den ARE im Vergleich zu Flüchtlingskindern mit so genannter guter Bleiberechtsperspektive gewährleistet, welche Ungleichbehandlungen bestehen gegebenenfalls, und wie rechtfertigen sich diese?

7

Durch welche konkreten Schutzmechanismen und -maßnahmen wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlingsunterkünften dem Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellen Übergriffen Rechnung getragen, und erfüllen diese Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung die Empfehlungen zu Mindeststandards zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs?

8

Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten, bzw. welche weiteren Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, und inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten?

9

Welche räumlichen Mindeststandards gibt es für Gemeinschaftsunterkünfte, in denen sich Flüchtlinge aufhalten, und wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen, wie sie auch von Seiten der Kommission zur Wahrnehmung der Belange des Kindes empfohlen wurden (www.bundestag.de/blob/419934/5fd6e4136e49cb384e4efbc4bac43b86/stellungnahme_schutz_von_fluechtlingskindern-data.pdf),

a) dass Wohnräume für Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich von innen verschließbar sein müssen und der Träger einer Flüchtlingseinrichtung im Notfall Zugang zu den Räumlichkeiten haben muss,

b) dass Gemeinschaftsunterkünfte über geschlechtergetrennte Sanitäranlagen verfügen müssen,

c) dass betreute Schutzräume für Kinder vorgehalten werden müssen,

d) dass in den Einrichtungen kindgerechte Informationen in allen Sprachen über die Schutzrechte und Ansprüche von Flüchtlingskindern vorhanden sein müssen?

10

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Kontrolle von Trägern von Flüchtlingsunterkünften ergriffen?

11

Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass das Personal in Flüchtlingsunterkünften im Umgang mit Kindern und Opfern von Gewalt angemessen geschult ist, auch um im Fall sexualisierter oder sonstiger Gewalttaten entsprechend reagieren zu können?

12

Plant die Bundesregierung standardisierte Notfallpläne für den Fall sexueller Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung zu stellen?

Wenn nein, warum nicht?

13

Welche Beratungs- und Beschwerdemechanismen gibt es für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften, und gibt es besondere Beratungs- und Beschwerdemechanismen für Kinder in Gemeinschaftsunterkünften?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Vorbemerkung genannten Missständen?

15

Inwiefern sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, gegenüber den Bundesländern für eine Einhaltung der internationalen und unionsrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kinder und die Wahrung ihrer Rechte zu sorgen?

16

Durch welche Maßnahmen wird die Privatsphäre der Kinder in den Flüchtlingseinrichtungen geschützt, und inwiefern gibt es dort geschützte Räume zum Spielen und Lernen bzw. zur Kinderbetreuung?

17

Inwiefern wird dafür Sorge getragen, dass die Kinder in den Flüchtlingsunterkünften auch dann beaufsichtigt und betreut werden, wenn ihre Eltern bzw. Aufsichtsberechtigten Amtstermine und zwingende andere Termine außerhalb der Flüchtlingsunterkunft wahrnehmen müssen, insbesondere wenn es nur einen Aufsichtsberechtigten gibt?

18

Wie viele der für das erste Quartal 2016 registrierten 128 Missbrauchsfälle richteten sich gegen minderjährige Flüchtlinge?

a) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Informationen zu weiteren Missbrauchsfällen – sowohl sexueller als auch gewalttätiger Art – in deutschen Flüchtlingsunterkünften seitdem, und wenn ja, wie viele solcher Fälle gab es, und wie viele davon richteten sich gegen minderjährige Flüchtlinge?

b) Durch wen erfolgten nach Kenntnis oder Information der Bundesregierung diese Übergriffe, welchen Hintergrund hatten sie, und wer waren die Täter bzw. Tatverdächtigen (z. B. Familienangehörige, Heimbewohner, Betreuungspersonal, Bewachungspersonal, Dolmetscher)?

c) Welche Konsequenzen und präventiven Maßnahmen wurden in Bezug auf die Missbrauchsfälle ergriffen?

d) In welchen Einrichtungen welcher Größe (bitte zumindest Angaben zu der Anzahl der dort untergebrachten Personen machen) und unter welchen örtlichen Bedingungen geschahen die Missbrauchsfälle?

19

Inwieweit trifft die Aussage des Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu, dass Standards in den Flüchtlingsunterbringungen hinsichtlich der Mitarbeiter, Räume und Hilfsangebote wegen des Widerstandes der Finanz- und Innenministerien in Bund und Ländern gesetzlich nicht geregelt werden konnten?

Welche Forderungen oder Wünsche wurden seitens der Betreiber der Unterkünfte an die Ministerien herangetragen, welche Kostenvolumen wurden dabei angegeben, und aus welchen Gründen wurden welche Forderungen und Wünsche abgelehnt (oder ggf. grundsätzlich befürwortet, aber dennoch nicht umgesetzt)?

20

Was hat die mit der „Meseberger Erklärung zur Integration“ vereinbarte Prüfung, ob zum Schutz von Frauen und Kindern und anderen Schutzbedürftigen eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist, bislang erbracht, und wer prüft diese Frage nach welchen Kriterien in welchem Zeitraum (bitte ausführen)?

Berlin, den 21. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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