Pläne der Bundesregierung zur Untersuchung der Geschichte des Bundeskanzleramtes
der Abgeordneten Jan Korte, Sigrid Hupach, Frank Tempel, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die eklatanteste Forschungslücke bei der Aufarbeitung von NS-Kontinuität in der Bundesrepublik Deutschland besteht aktuell beim Bundeskanzleramt (BKAmt). Dies ist das eindeutige Ergebnis der jüngst erschienenen und von der Beauftragten für Kultur und Medien in Auftrag gegebenen gemeinsamen Studie des Instituts für Zeitgeschichte München – Berlin (IfZ) sowie des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF): „Das größte Desiderat bildet sicherlich das Bundeskanzleramt als die zentrale Schaltstelle der Bundesregierung. Gerade seine Personalpolitik lässt bislang – auch über die Causa Globke hinaus – zahlreiche Fragen offen“ (Christian Mentel, Niels Weise: Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus – Stand und Perspektiven der Forschung, München/Potsdam 2016, S. 94).
Bestätigt wurde diese Einschätzung von ausnahmslos allen Sachverständigen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2016, die den Antrag der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3049), der die Einsetzung einer unabhängigen Historikerkommission zum BKAmt fordert, im Grundsatz begrüßten. Alle Historikerinnen und Historiker hoben die zentrale Bedeutung des BKAmtes in einer „Kanzlerdemokratie“ hervor, was eine Fokussierung auf das BKAmt „in einem eigenständigen Projekt“ (Mentel) unabdingbar mache. Zudem erhoben die Sachverständigen die Forderung, künftig über die Bundesministeriumsgrenzen hinweg recherchieren zu können, um etwa Kollektivbiografien aller Staatssekretäre zu erstellen, die Netzwerke beim Aufbau der Ministerialbürokratie zu untersuchen und den Funktionswandel des BKAmtes zu analysieren.
Kürzlich verkündete die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, dass sie in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2017 unter anderem „ein Förderprogramm in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro, das die NS-Vergangenheit zentraler Behörden, insbesondere der Bundesministerien, ressortübergreifend aufarbeiten soll“, festschreiben konnte. Im Regierungsentwurf für 2017 seien dafür zunächst „Ausgaben in Höhe von 500.000 Euro enthalten. Das Programm soll vom Bundesarchiv in Koblenz koordiniert werden“ (Pressemitteilung der BKM vom 6. Juli 2016).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wird die Bundesregierung spezifische Forschungsvorhaben zur Rolle des BKAmtes im Zusammenhang mit NS-Belastungen der frühen Bundesrepublik Deutschland und der Rolle von NS-belasteten Personen in Ministerien und Institutionen des Bundes unterstützen?
Wird ein solches Forschungsprojekt den von den Sachverständigen favorisierten Zeitraum zwischen 1949 und 1990 erfassen?
Mit welchen finanziellen Mitteln will die Bundesregierung ein solches auf das BKAmt konzentriertes Forschungsvorhaben unterstützen (bitte wenn möglich entsprechend für die Zeit des Forschungsprojektes nach Jahr und Verwendungszweck aufführen)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der einhelligen Forderung aller Sachverständigen der Anhörung vom 1. Juni 2016, dass sich ein solches Forschungsvorhaben spezifisch mit dem BKAmt als politischer Schaltzentrale der Bundesrepublik Deutschland befassen muss?
Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage des Abteilungsleiters Dr. Günter Winands vom BKM zu verstehen, dass bereits über ein „ressortübergreifendes Forschungsprogramm“ gesprochen werde (Protokoll der 61. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien, S. 24), und wie ist dieser ressortübergreifende Ansatz mit der Forderung der Sachverständigen vereinbar, die spezifische Rolle des BKAmtes zu untersuchen?
Plant die Bundesregierung, spezifische Forschungsvorhaben zum BKAmt in ein ressortübergreifendes Förderprogramm, das „die NS-Vergangenheit zentraler Behörden, insbesondere der Bundesministerien, ressortübergreifend aufarbeiten soll“ (Pressemitteilung der BKM Monika Grütters vom 6. Juli 2016) aufgehen zu lassen?
Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Antwort der BKM Monika Grütters vom 10. Mai 2016 auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Jan Korte (Bundestagsdrucksache 18/8523): „Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen eines solchen Forschungsprogramms die Geschichte des Bundeskanzleramtes von besonderem Interesse für die Wissenschaft sein und daher umfassend untersucht wird“, bezüglich der von den Sachverständigen geforderten eigenständigen Forschungsarbeit zum BKAmt?
Auf welchen Überlegungen und Kalkulationen beruhen die in der Pressemitteilung der BKM vom 6. Juli 2016 genannten 4 Mio. Euro, und wie setzt sich diese Summe im Einzelnen zusammen (bitte wenn möglich entsprechend für die Zeit des Forschungsprojektes nach Jahr und Verwendungszweck aufführen)?
Welche inhaltlichen Konzeptionen gibt es für das geplante ressortübergreifende Projekt, von wem soll es durchgeführt werden, und welche inhaltlichen Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit einem solchen Projekt, die über die Ergebnisse der bereits erstellten oder sich in Arbeit befindlichen Untersuchungen zur NS-Vergangenheit von Ministerien und Einrichtungen des Bundes hinausgehen?
Wird die Bundesregierung den Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu dem von ihr favorisierten ressortübergreifenden Ansatz führen, und wann und mit wem soll ein solcher Austausch erfolgen?
Welche inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben sollten nach Auffassung der Bundesregierung von wem für ein solches Forschungsprojekt formuliert werden?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Sachverständigen, dass sowohl die Festlegung des zentralen Forschungsprofils als auch die Auftragsvergabe und die öffentliche Präsentation der Ergebnisse durch unabhängige Instanzen, beispielsweise durch Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. oder andere, begleitet und begutachtet werden sollten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Sachverständigen, das konkrete Forschungsdesign auszuschreiben und eine von der Behörde unabhängige Jury die Auswahl treffen zu lassen?
Wie soll von Seiten des BKAmtes die wissenschaftliche Unabhängigkeit der an dem Projekt zur Erforschung der Geschichte des BKAmtes Beteiligten gewahrt werden, und in welcher Form soll das Projekt vom Bundesarchiv in Koblenz koordiniert werden?
Wer soll noch an dem Projekt beteiligt werden?
In welchem Verfahren soll die Auswahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfolgen?
Wem obliegt die Entscheidung darüber, welche Themen im Rahmen des Forschungsvorhabens von Seiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bearbeitet werden sollen, und wer entscheidet im Fall von inhaltlichen Divergenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer?
Wie wird gewährleistet, dass die Finanzierung des Untersuchungsprojektes nicht forschungslenkend wirkt?
Wie wird der Zugang zu Akten und Dokumenten des BKAmtes für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geregelt, wie verhält es sich mit Verschlusssachen bzw. als geheim eingestuften Akten, und in welcher Weise wird der Zugang zu relevanten Personalakten gewährleistet?
Werden die am Forschungsvorhaben beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Gesamtübersicht über die Aktenbestände inklusive klassifizierter Akten des BKAmtes erhalten?
Werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst eine Auswahl der für ihre Arbeit relevanten Akten treffen können, oder wird es Aktenbeauftragte geben?
Wie viele laufende Meter umfasst der für das geplante Forschungsvorhaben des BKAmtes relevante Aktenbestand nach Einschätzung der Bundesregierung, und wie viele dieser laufenden Meter sind im Bundesarchiv bzw. in den Beständen des BKAmtes oder anderer Bundesministerien und Behörden zu finden (bitte entsprechend aufschlüsseln)?
In welcher Form werden die am Forschungsvorhaben beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Zugang zu den Aktenbeständen haben, die die Arbeit des BKAmtes betreffen, sich aber im Bestand anderer Behörden befinden?
In welchen privaten Archiven bzw. Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler und Staatssekretäre befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung Aktenbestände mit Regierungsunterlagen, die für das Forschungsvorhaben von Relevanz sein können?
In welcher Form können und sollen diese Aktenbestände in das Forschungsvorhaben einbezogen werden?
Wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, diese Bestände in das Bundesarchiv zu überführen?
In welcher Form werden die Ergebnisse des Forschungsvorhabens publiziert werden, und werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über die Inhalte autonom entscheiden können?
In welcher Form wird es auch anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern möglich sein, Einsicht in die Akten zu nehmen, die für das Forschungsvorhaben analysiert wurden, um so eine wissenschaftliche Überprüfbarkeit ermöglichen und fachlichen Standards genügen zu können?