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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktuelle asylpolitische Fragen in Bezug auf Ungarn

Referendum der ungarischen Regierung zur Verteilung Schutzsuchender in der EU, Konsequenzen betr. Umsetzung der EU-Quotenregelung, Schlussfolgerungen anderer EU-Staaten sowie der Kommission, Abschiebung Schutzsuchender ohne Gerichtsverfahren in sog. Transitzonen an der ungarischen Grenze, Vereinbarkeit mit internationalem und EU-Recht, Bewertung durch EU-Gremien, Berichte von Pro Asyl über systemische Mängel des Asylsystems und von Human Rights Watch über Misshandlung von Flüchtlingen, Menschenrechtsverletzungen, Stand des EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen Verstößen gegen die EU-Asylgesetzgebung, Konsequenzen betr. Überstellungspraxis nach Ungarn<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.08.2016

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/933803.08.2016

Aktuelle asylpolitische Fragen in Bezug auf Ungarn

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Vergangenheit ist Ungarn wegen seines Umgangs mit Flüchtlingen immer wieder in die Kritik geraten (www.spiegel.de/politik/ausland/ungarn-urteilt-fluechtlinge-im-schnellverfahren-ab-a-1055892.html). Am 5. Juli 2016 entschied nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH), dass ein syrischer Flüchtling wegen drohender unmenschlicher Behandlung in Ungarn nicht dorthin zurücküberstellt werden darf. Im konkreten Fall hatte ein heute 28-Jähriger aus Syrien dagegen geklagt, auf der Grundlage der Dublin-Verordnung der Europäischen Union von Deutschland nach Ungarn überstellt zu werden. Der VGH stellte in seinem Urteil (Az.: A 11 S 974/16) klar, dass das ungarische Abschiebehaftsystem bereits im Jahr 2014 stark mangelhaft gewesen sei und es keinen effektiven Rechtsschutz gegen eine willkürliche Inhaftierung gegeben habe (www.focus.de/regional/mannheim/urteile-gericht-asylverfahren-in-ungarn-unzumutbar_id_5739693.html).

Aktuell berichten Flüchtlinge vermehrt, in Ungarn aufgegriffen, verprügelt und nach Serbien zurückgeschickt worden zu sein. Ein Anfang Juli 2016 in Ungarn in Kraft getretenes neues Gesetz erlaubt es den ungarischen Behörden, Flüchtlinge, die bis zu 8 Kilometer von der ungarischen Grenze entfernt aufgegriffen werden, wieder in Transitzonen an den serbisch-ungarischen Grenzübergängen zurückzuschieben. Diese Personen gelten für die ungarischen Behörden als nicht eingereist, da sich die Transitzonen auf serbischem Gebiet befinden. Dieser Umgang mit Schutzsuchenden wird von Menschenrechtsorganisationen als illegale sogenannte „Push Backs“ und damit als Verstoß gegen das Völkerrecht kritisiert (http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/5048367/Ungarn-misshandelt-offenbar-Fluechtlinge-und-schiebt-sie-ab).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass Ungarn für den 2. Oktober 2016 ein Referendum angesetzt hat zu der Frage: „Wollen Sie, dass die Europäische Union auch ohne Konsultierung des (ungarischen) Parlaments die Einwanderung nichtungarischer Staatsbürger nach Ungarn vorschreibt?“ (vgl. DIE WELT vom 5. Juli 2016)?

2

Welche Schlussfolgerungen ziehen nach Kenntnis der Bundesregierung andere Mitgliedstaaten der EU und die EU-Kommission aus diesem Vorgehen der ungarischen Regierung, mit dem unter anderem ein verbindlicher Beschluss der Europäischen Union zur Umverteilung von Schutzsuchenden aus den Ländern Griechenland und Italien (ursprünglich war auch Ungarn als begünstigtes Land vorgesehen) durch eine nationale Volksbefragung in Zweifel gezogen wird – wie wird in den Ratsgremien über diesen Vorgang debattiert?

3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass in Ungarn Asylregelungen in Kraft getreten sind (vgl. z. B. FAZ vom 11. Juli 2016: „Die Umgehung des Grenzzauns“), wonach Schutzsuchende ohne Gerichtsverfahren nach Serbien und Kroatien zurückgeschickt werden können, sie ihr Asylbegehren an der ungarischen Grenze in sogenannten „Transitzonen“ stellen und dort (unter Bedingungen der faktischen Haft) „beweisen“ sollen, dass ihr Asylgesuch in Serbien nicht bearbeitet wird?

Stehen diese Regelungen nach Auffassung der Bundesregierung im Einklang mit EU-Recht, und welche genaueren Informationen hat die Bundesregierung zu den in Ungarn beschlossenen Regelungen?

4

Wie werden die in Ungarn neu beschlossenen Asylregelungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-Gremien debattiert und bewertet, wie reagiert die EU-Kommission auf diese Maßnahmen, deren Vereinbarkeit mit internationalem und EU-Recht von diversen Seiten kritisch hinterfragt wird (die serbische Regierung hält das ungarische Gesetz für „völkerrechtswidrig“, ein Sprecher des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR zeigte sich besorgt, dass das Völkerrecht verletzt und die Menschenrechte von Migranten nicht geachtet werden könnten; FAZ vom 11. Juli 2016: „Die Umgehung des Grenzzauns“)?

5

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den vom Förderverein PRO ASYL e. V. und von bordermonitoring.eu vorgelegten Bericht über systemische Mängel des Asylsystems in Ungarn („Gänzlich unerwünscht: Entrechtung, Kriminalisierung und Inhaftierung von Flüchtlingen in Ungarn“; www.proasyl.de/news/fluechtlinge-gaenzlich-unerwuenscht-neuer-berichtzur-situation-in-ungarn), insbesondere auch im Hinblick auf rücküberstellte Schutzsuchende, und welche konkreten Konsequenzen zieht sie hieraus, vor allem für die Überstellungspraxis nach Ungarn?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie insbesondere aus den folgenden in dem Bericht enthaltenen Aussagen (bitte auf alle Unterpunkte getrennt eingehen):

a) in Ungarn gebe es keinen politischen Willen, Asylsuchenden ein faires Verfahren zu ermöglichen, diese seien vielmehr – selbst als anerkannte Flüchtlinge – unerwünscht;

b) nahezu alle Asylanträge würden quasi automatisch als „unzulässig“ eingestuft mit dem Argument, Serbien sei ein „sicherer Drittstaat“, was aber im Widerspruch zur Beurteilung durch den UNHCR stehe;

c) es gebe eine „Strategie der Vertreibung“, indem Asylsuchende, die sich nicht in Haft befänden, in zwei Zeltcamps untergebracht würden, und indem sämtliche Integrationsbeihilfen für anerkannte Flüchtlinge gestrichen würden;

d) auch besonders schutzbedürftige Asylsuchende würden inhaftiert ohne effektive gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit?

6

Wie haben die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis andere EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission auf den Bericht von Human Rights Watch vom 13. Juli 2016 (www.hrw.org/de/news/2016/07/13/ungarn-migranten-grenze-misshandelt) reagiert, wonach Migranten an der ungarischen Grenze misshandelt und teilweise mit brutaler Gewalt gezwungen würden, ohne Prüfung ihres Schutzgesuchs nach Serbien zurückzukehren (auch Frauen und Kinder würden geschlagen, gefangene Migranten seien zwei Stunden lang geschlagen worden, absichtlich seien ihnen schwere Verletzungen zugefügt worden, man habe Hunde auf Migranten gehetzt usw.)?

7

Wie nehmen die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis andere EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission Einfluss auf die ungarische Regierung, um diese auf einen fairen und menschlichen Umgang mit Schutzsuchenden und Flüchtlingen zu verpflichten (bitte konkret darlegen), und wie ist der aktuelle Stand der von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn (bitte einzeln auflisten)?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des VGH Mannheim vom 5. Juli 2016, mit dem eine Überstellung eines alleinstehenden Asylsuchenden nach Ungarn wegen systematischer Mängel im Asylsystem (insbesondere wegen drohender willkürlicher Inhaftierung und unmenschlicher Behandlung), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass im Jahr 2015 nahezu die Hälfte aller Rechtsschutzersuchen gegen eine Überstellung nach Ungarn erfolgreich war (47,3 Prozent, vgl. Bundestagsdrucksache 18/8450, Frage 11)?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 5. Juli 2006 im Fall O. M. gegen Ungarn (Az.: 9912/15), mit dem Ungarn wegen Menschenrechtsverletzungen gegenüber einem iranischen Flüchtling verurteilt wurde, weil dieser zur Klärung der Identität und Fluchtgründe inhaftiert worden war, obwohl er sich kooperativ gezeigt und gegen keine rechtliche Bestimmung verstoßen hatte, so dass die Inhaftierung nicht gerechtfertigt gewesen sei, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur diesbezüglichen Rechtslage und Praxis in Ungarn (bitte im Detail darlegen, unter welchen Umständen Schutzsuchende inhaftiert werden dürfen bzw. in der Praxis inhaftiert werden, und welche effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten in der Praxis diesbezüglich gegeben sind)?

10

Welche Probleme gibt es aus Sicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bei der Überstellungen nach Ungarn, und welche Vorgaben macht Ungarn diesbezüglich?

11

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Österreich seit September 2015 keine Schutzsuchenden mehr nach Ungarn überstellt, weil dieses Land nicht als „sicher“ angesehen werden könne, und welche weiteren Mitgliedstaaten überstellen nach Kenntnis der Bundesregierung Asylsuchende oder besondere Teilgruppen Asylsuchender nicht mehr nach Ungarn (bitte mit Datum auflisten)?

12

Inwieweit plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der obigen Fragen einen Überstellungsstopp nach Ungarn zu erlassen, und inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung, dass Flüchtlingen in Ungarn nicht nur für die Dauer des Verfahrens, sondern auch nach einer Anerkennung gesellschaftlicher Rassismus entgegenschlägt und ihnen dann mangels Unterstützung Mittel- und Obdachlosigkeit droht, was in Ungarn strafbar ist?

Berlin, den 3. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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