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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beobachtungsansätze der Sicherheitsbehörden in sozialen Netzwerken und im sogenannten "Darknet"

Handel mit illegalen Waren oder Dienstleistungen im Darknet, Kaufanbahnung durch Behörden, Identitätsfeststellungen, Überwachung persönlicher Treffen von Usern, Strafverfahren, Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden; Überwachung von Diskussionsgruppen, Chats, Facebook-Gruppen, Foren, Messenger-Diensten, Mailing-Groups oder vergleichbaren Plattformen durch BKA, BPol, BfV und Zoll: Kriminalitätsbereiche, Nutzung von Tarnidentitäten ("Fake Accounts"), Informationsaustausch mit in- und ausländischen Behörden, Erhebung personenbezogener Daten, Einsatz von V-Personen, Maßnahmen nach dem G-10-Gesetz<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.08.2016

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/938609.08.2016

Beobachtungsansätze der Sicherheitsbehörden in sozialen Netzwerken und im sogenannten „Darknet“

der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, berichtete anlässlich der Vorstellung des „Bundeslagebildes Cybercrime 2015“ u. a. über die erfolgreichen Ermittlungen gegen mehrere Handelsplattformen im sogenannten „Darknet“ (vgl.: ZEIT ONLINE vom 27 Juli 2016: Auf einer Skala von null bis Ziercke höchstens eine drei“, www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-07/ bundeskriminalamt-darknet-jahresbericht). Allerdings räumte das BKA auf Nachfrage von „netzpolitik.org“ ein, dass verlässliche Zahlen über die NutzerInnen im sogenannten „Darknet“ nicht vorlägen und Schätzungen allein auf der Basis von Hochrechnungen möglich seien (vgl.: netzpolitik.org vom 27. Juli 2016: „BKA hat keine belastbaren Zahlen: Also doch keine Million Menschen in Deutschland, die im Darknet Drogen, Waffen und falsche Pässe kaufen“, https://netzpolitik.org/ 2016/bka-hat-keine-belastbaren-zahlen-also-doch-keine-million-menschen- indeutschland-die-im-darknet-drogen-waffen-und-falsche-paesse-kaufen/). Dem Bundesamt für Verfassungsschutz stehen nach § 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages nachrichtendienstliche Mittel zur Verfügung. Dazu gehören auch verdeckte Informationsbeschaffung mittels Verbindungs- oder Vertrauenspersonen (V-Leuten) oder Verdeckten Mitarbeitern/-innen (VM) bzw. die Nutzung von Tarnidentitäten. Diese Maßnahmen können ebenfalls für Informationsbeschaffungen im Internet genutzt werden. Strittig ist nach Ansicht der Fragesteller, inwieweit es sich etwa beim Einsatz von Verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern, Verdeckten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Gewährspersonen zur Erhebung von personenbezogenen Informationen aus Chats, Foren, Mailing-Groups, Messenger-Diensten und anderen Online-Kommunikationsplattformen um einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis handelt, bei dem entsprechende rechtsstaatliche Verfahren einzuhalten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie viele Plattformen zum Handel mit illegalen Waren oder Dienstleistungen sind dem BKA im Zeitraum seit 2013 im sogenannten „Darknet“ bekannt geworden?

2

Welche illegalen Waren und Dienstleistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum seit 2013 auf den einzelnen Plattformen im sogenannten „Darknet“ umgesetzt, und wie hoch war der nachweisbare Umsatz der einzelnen Plattformen?

3

Wie viele Zustellungen von illegalen Waren und Dienstleistungen sind der Bundesregierung im Zeitraum seit 2013 bekannt?

4

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden direkt oder durch Dritte Käufe im sogenannten „Darknet“ angebahnt oder durchgeführt bzw. anbahnen oder durchführen lassen (bitte nach direkten und vermittelten Käufen/Anbahnungen von Käufen aufschlüsseln und unter Angabe von Daten und der betreffenden Waren/Dienstleistungen beantworten)?

5

Wie viele Personen konnte das BKA im Zeitraum seit 2013 als Beteiligte am Handel von und mit illegalen Waren und Dienstleistungen identifizieren, und in wie vielen Fällen wurden strafrechtliche Verfahren eingeleitet?

6

Sind der Bundesregierung persönliche Zusammenkünfte von Usern aus sog. „Darknet“-Foren bekannt (bitte unter Angabe von Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Anlass beantworten)?

7

Welche polizeilichen und/oder nachrichtendienstlichen Maßnahmen kamen gegen in Frage 6 angesprochene Zusammenkünfte nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz (bitte unter Nennung der Maßnahmen, der beteiligten Behörden, der Daten und der Orte beantworten)?

8

In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum seit 2013 Erkenntnisse zu und über am Handel mit illegalen Waren oder Dienstleistungen im sogenannten „Darknet“ beteiligte Personen an Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt oder von solchen Staaten abgefragt (bitte nach Jahren, Deliktsbereichen und EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?

9

In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum seit 2013 Erkenntnisse zu und über am Handel mit illegalen Waren oder Dienstleistungen im sogenannten „Darknet“ beteiligte Personen an Staaten außerhalb der Europäischen Union übermittelt oder von solchen Staaten abgefragt (bitte nach Jahren, Deliktsbereichen und Staaten aufschlüsseln)?

10

Hat das BKA im Zusammenhang mit Ermittlungen im oder zum sogenannten „Darknet“ technische Unterstützung durch andere Sicherheitsbehörden in Anspruch genommen, und wenn ja, welche Art der Unterstützung von welcher Sicherheitsbehörde?

11

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche betreffend hat das BKA seit 2013 Diskussionsgruppen, Chats, Facebook-Gruppen, Foren, Messenger-Dienste, Mailing-Groups oder vergleichbare Plattformen überwacht (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kriminalitätsbereich, Protokoll bzw. Kommunikationsdienst)?

12

In wie vielen Fällen hat sich das BKA Zugang zu solchen Kommunikationsdiensten bzw. -formen unter Nutzung von Tarnidentitäten bzw. sogenannten „Fake Accounts“ verschafft?

13

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche betreffend hat das BKA Erkenntnisse und Daten aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen an deutsche Behörden übermittelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kriminalitätsbereich, Art übermittelter Erkenntnisse und Daten)?

14

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche betreffend hat das BKA Erkenntnisse und Daten aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen an ausländische Behörden übermittelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kriminalitätsbereich, Art übermittelter Erkenntnisse und Daten, Empfangsstaat)?

15

Welche personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten werden vom BKA aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen erhoben und verarbeitet?

16

In wie vielen dieser Fälle und welche Kriminalitätsbereiche betreffend erging vor der Informationsbeschaffung eine richterliche Anordnung?

17

In wie vielen dieser Fälle und welche Kriminalitätsbereiche betreffend führte die Informationsbeschaffung zu (weiteren) Maßnahmen nach der verdeckten Datenerfassung?

18

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche betreffend hat die Bundespolizei (BPol) seit 2013 Diskussionsgruppen, Chats, Facebook-Gruppen, Foren, Messenger-Dienste, Mailing-Groups oder vergleichbare Plattformen überwacht (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kriminalitätsbereich, Protokoll bzw. Kommunikationsdienst)?

19

In wie vielen Fällen hat sich die Bundespolizei Zugang zu solchen Kommunikationsdiensten bzw. -formen unter Nutzung von Tarnidentitäten bzw. sogenannten „Fake Accounts“ verschafft?

20

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche betreffend hat die Bundespolizei Erkenntnisse und Daten aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen an deutsche Behörden übermittelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kriminalitätsbereich, Art übermittelter Erkenntnisse und Daten)?

21

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche betreffend hat die Bundespolizei Erkenntnisse und Daten aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen an ausländische Behörden übermittelt (bitte nach Jahr, Kriminalitätsbereich, Art übermittelter Erkenntnisse und Daten, Empfangsstaat aufschlüsseln)?

22

Welche personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten werden von der Bundespolizei aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen erhoben und verarbeitet?

23

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche betreffend hat der Zoll seit 2013 Diskussionsgruppen, Chats, Facebook-Gruppen, Foren, Messenger-Dienste, Mailing-Groups oder vergleichbare Plattformen überwacht (bitte nach Jahr, Kriminalitätsbereich, Protokoll bzw. Kommunikationsdienst aufschlüsseln)?

24

In wie vielen Fällen hat sich der Zoll Zugang zu solchen Kommunikationsdiensten bzw. -formen unter Nutzung von Tarnidentitäten bzw. sogenannten „Fake Accounts“ verschafft?

25

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche betreffend hat der Zoll Erkenntnisse und Daten aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen an deutsche Behörden übermittelt (bitte nach Jahr, Kriminalitätsbereich, Art übermittelter Erkenntnisse und Daten aufschlüsseln)?

26

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche betreffend hat der Zoll Erkenntnisse und Daten aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen an ausländische Behörden übermittelt (bitte nach Jahr, Kriminalitätsbereich, Art übermittelter Erkenntnisse und Daten, Empfangsstaat aufschlüsseln)?

27

Welche personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten werden vom Zoll aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen erhoben und verarbeitet?

28

In wie vielen Fällen und welche Phänomenbereiche betreffend hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit 2013 Diskussionsgruppen, Chats, Facebook-Gruppen, Foren, Messenger-Dienste, Mailing-Groups oder vergleichbare Plattformen überwacht (bitte nach Jahr, Phänomenbereich, Protokoll bzw. Kommunikationsdienst aufschlüsseln)?

29

In wie vielen Fällen hat sich das BfV Zugang zu solchen Kommunikationsdiensten bzw. -plattformen unter Nutzung von Tarnidentitäten bzw. sogenannten „Fake Accounts“ verschafft?

30

In welchem Umfang greift das BfV auf Gewährspersonen (V-Leute) zurück, um personenbezogene und nicht personenbezogene Informationen aus solchen Kommunikationsdiensten bzw. -plattformen zu erheben (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)?

31

In wie vielen dieser Fälle und welche Phänomenbereiche betreffend erging vor der Informationsbeschaffung eine G 10-Anordnung?

32

In wie vielen dieser Fälle und welche Phänomenbereiche betreffend führte die Informationsbeschaffung zu Maßnahmen nach dem G 10-Gesetz?

33

In wie vielen Fällen und welche Phänomenbereiche betreffend hat das BfV Erkenntnisse und Daten aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen an deutsche Behörden übermittelt (bitte nach Jahr, Phänomenbereich, Art der übermittelten Erkenntnisse und Daten aufschlüsseln)?

34

In wie vielen Fällen und welche Phänomenbereiche betreffend hat das BfV Erkenntnisse und Daten aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen an ausländische Behörden übermittelt (bitte nach Jahr, Phänomenbereich, Art der übermittelten Erkenntnisse und Daten, Empfangsstaat aufschlüsseln)?

35

Welche personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten werden vom BfV aus solchen Kommunikationsdiensten und -formen erhoben und verarbeitet?

36

In wie vielen Fällen und welche Kriminalitätsbereiche der Ermittlungsbehörden bzw. Beobachtungsgegenstände (Phänomenbereiche) der Verfassungsschutzbehörden betreffend haben die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder über verdeckte/geheime Mitarbeiter/-innen oder indirekt über Vertrauenspersonen, Vertrauensleute, Gewährspersonen oder Informanten/-innen an Transaktionen von illegalen Waffen, verbotener Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz, Piraterieprodukten, verfassungswidrigen Schriften, indizierten Tonträgern, Kinderpornografie etc. als Käufer, Vermittler, oder Verkäufer mitgewirkt (bitte nach Kriminalitäts-/Phänomenbereich, Jahr, beteiligte Behörde aufschlüsseln)?

Berlin, den 9. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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