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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bilanz 10 Jahre Elterngeld

Geburtenzahlen seit 2007, differenzierte Zahlenangaben zu Inanspruchnahme des Elterngeldes, Nutzung von Elternzeit, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, Antragsverfahren und Beratungsstellen, Entwicklung der Bundesausgaben, Handlungsbedarf bei Alleinerziehenden<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

02.09.2016

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/938209.08.2016

Bilanz 10 Jahre Elterngeld

der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 20. Juni 2006 wurde das Elterngeld mit einem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in den Deutschen Bundestag eingebracht, bereits zum 1. Januar 2007 ist es in Kraft getreten. Inzwischen sind fast 10 Jahre vergangen und das Elterngeldgesetz wurde mehrfach reformiert.

Grundlegender Unterschied zu dem vorherigen Erziehungsgeld ist, dass es sich bei dem Elterngeld um eine Lohnersatzleitung handelt. Das Erziehungsgeld betrug pauschal monatlich 300 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Höchstbezugsdauer des Elterngeldes beträgt inklusive Partnermonaten 14 Monate, wenn sich die Eltern die Elternzeit teilen. Betreut ein Elternteil allein, so können maximal 12 Monate Elternzeit genommen werden. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteils und beträgt ungefähr 67 Prozent des jeweiligen vorherigen Einkommens. Dabei gibt es ein Mindestelterngeld in Höhe von monatlich 300 Euro, nach oben hin ist das Elterngeld bei 1 800 Euro gedeckelt.

Bereits im Jahr 2008 wurde das erste Änderungsgesetz eingebracht, um die Angleichung der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Elterngeldes für Familien vorzunehmen. Mit einer weiteren Änderung im Rahmen des Sparpakets 2010 wurde beschlossen, dass das Elterngeld beim Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) II angerechnet wird. Damit wurde den erwerbslosen Bezieherinnen und Beziehern von Hartz-IV-Leistungen das Elterngeld aus Sicht der Fragesteller de facto gestrichen. Mit dieser Benachteiligung wurden neben allen Familien im ALG-II-Bezug auch viele Alleinerziehende getroffen, da diese sich überwiegend auf Grund der schwierigen Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bezug von ALG II befinden.

Mit der letzten Änderung und der Einführung des ElterngeldPlus wurde eine Flexibilisierung des Elterngeldbezuges eingeführt und somit das Problem des doppelten Anspruchsverbrauchs gelöst. Die Voraussetzungen für den Bezug von ElterngeldPlus, wie zum Beispiel die Mindestwochenarbeitszeit von 25 bis 30 Stunden, benachteiligen vor allem Alleinerziehende, da diese oft die Mindestwochenarbeitszeit nicht erreichen. Die Anrechnung des Elterngeldes bei ALG-II-Bezug wurde nicht rückgängig gemacht ebenso wie eine Anpassung der Elterngeldhöhe auf Grund der Inflation der letzten Jahre, obwohl dies von Verbänden und der Opposition gefordert wurde (vgl. u. a. die Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Kinder wurden seit dem Jahr 2007 nach Kenntnis der Bundesregierung geboren (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Für wie viele der jeweils geborenen Kinder hatten die Eltern nach Kenntnis der Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Elterngeld? Wie viele Eltern waren zum Zeitpunkt des Elterngeldbezugs Alleinerziehende?

2

Wie viele Frauen und Männer haben das Elterngeld seit dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2015 in Anspruch genommen (bitte jeweils nach Jahren, alleinerziehend oder in einer Zwei-Eltern-Familie, Bundesländern, Landkreisen, kreisfreien Städten und Kinderanzahl aufschlüsseln)?

3

Wie lange haben Frauen und Männer seit dem Jahr 2007 das Elterngeld in Anspruch genommen (bitte jeweils nach Jahren, alleinerziehend oder in einer Zwei-Eltern-Familie, genommenen Monaten, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

4

Wie hoch war seit dem Jahr 2007 der Anteil der Frauen (in Prozent), die Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

5

Wie hoch war seit dem Jahr 2007 der Anteil der Männer (in Prozent), die Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

6

Wie hoch war seit dem Jahr 2007 der Anteil der Frauen und der Männer (in Prozent), die Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis des Mindestelterngeldes von 300 Euro (plus eventueller Zuschläge wie Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) erhalten haben (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Wie hat sich seit dem Jahr 2007 der Anteil der Frauen und Männer, die ein Nettoeinkommen unter 1 000 Euro beziehen und bei der Berechnung des Elterngeldes von Niedriglohnzuschlag gemäß § 2 Absatz 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) profitieren, entwickelt (bitte jeweils nach Jahren, Bundesländern, absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?

8

Wie hoch ist seit dem Jahr 2007 der Anteil der Frauen und der Männer, die ein Nettoeinkommen über 1 200 Euro beziehen und bei der Berechnung des Elterngeldes gemäß § 2 Absatz 2 BEEG Abzüge erhalten (bitte jeweils nach Jahren, Bundesländern, absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich der Anteil der Frauen, die Teilelterngeld bzw. zeitweise Teilelterngeld bezogen haben, seit dem Jahr 2007 entwickelt, und über welchen Zeitraum wird das Teilelterngeld bezogen (bitte nach Jahren, alleinerziehend oder in einer Zwei-Eltern-Familie und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Wie hat sich der Anteil der Männer, die Teilelterngeld bzw. zeitweise Teilelterngeld bezogen haben, seit dem Jahr 2007 entwickelt, und über welchen Zeitraum wird das Teilelterngeld bezogen (bitte nach Jahren, alleinerziehend oder in einer Zwei-Eltern-Familie und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

11

Wie hat sich der Anteil der Frauen und Männer seit dem Jahr 2007 entwickelt, die gleichzeitig Elterngeld bzw. Teilelterngeld bezogen haben, und über welchen Zeitraum wurde das Teilelterngeld bezogen (bitte jeweils nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Wie viele Mütter und Väter haben in den letzten Jahren die Elternzeit genutzt (bitte nach Elternzeitmonaten für Mütter und Väter in den letzten Jahren aufschlüsseln)?

13

Wie viele Mütter und Väter der seit dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt die Voraussetzung, um rein theoretisch den Partnerbonus in Anspruch nehmen zu können (Verkürzung einer Vollzeit- bzw. nahezu Vollzeittätigkeit auf eine Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche), und wie viele davon nehmen bzw. nahmen den Partnerbonus tatsächlich in Anspruch (bitte nach Quartal, Geschlecht, Bundesland, Zeitraum des Bezugs und Arbeitsstunden aufschlüsseln)? Wie hoch ist dabei der Zuschlag zum Elterngeld?

14

Wie viele Mütter und Väter haben seit der Einführung des ElterngeldPlus und der Partnermonate diese genutzt (bitte jeweils nach ElterngeldPlus und Partnerbonus, Quartal, Geschlecht, Bundesland, Zeitraum des Bezugs, alleinerziehend oder in einer Zwei-Eltern-Familie und nach Arbeitsstunden aufschlüsseln)?

15

Wie hoch ist das Elterngeld für Mütter und Väter, die sich für ElterngeldPlus und Partnermonate entscheiden (bitte jeweils nach ElterngeldPlus und Partnerbonus, Quartal, Geschlecht, Zeitraum des Bezugs und nach Arbeitsstunden aufschlüsseln)?

16

Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Bearbeitung eines Elterngeldantrages (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

17

Wie viele Elterngeldberatungsstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

18

Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt Beratungsgespräche zum Elterngeld (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

19

Welchen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Antragsformular zum Elterngeld, und welche Unterlagen/Nachweise müssen zur Bearbeitung eines Antrages vorliegen? Wie hat sich der Umfang des Antragsformulars seit Inkrafttreten des Elterngeldes verändert?

20

Wie hat sich der Wert des Elterngeldes gemessen am Verbraucherpreisindex seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Mindestelterngeld und Höchstelterngeld aufschlüsseln)? Wie hat sich der Wert des Mindestelterngeldes in Höhe von 300 Euro gemessen am Verbraucherpreisindex des im Jahr 1986 eingeführten Erziehungsgeldes von damals 600 DM entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

21

Wie hoch sind die Einsparungen im Bundeshaushalt seit der Anrechnung des Elterngeldes auf den Arbeitslosengeld-II-Bezug?

22

Wie hat sich der Haushaltstitel zum Elterngeld seit seiner Einführung entwickelt (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

23

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf in Bezug auf den Elterngeldbezug von Alleinerziehenden, insbesondere wenn es um das ElterngeldPlus geht? Wenn ja, wann soll die entsprechende Initiative eingebracht werden? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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