Mitverantwortung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in Südafrika
der Abgeordneten Inge Höger, Jan van Aken, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen eines südafrikanischen Bergarbeiterstreiks wurden am 16. August 2012 34 streikende Bergleute der Mine Marikana von der Polizei getötet. Die Opfer des „Massakers von Marikana“ waren Angestellte der Lonmin-Bergwerke, die u. a. dem deutschen Unternehmen BASF Platin liefern.
Hinterbliebene, v. a. Witwen der Opfer von Marikana, sowie der anglikanische Bischof von Pretoria, Johannes Seoka haben in den Jahren 2015 und 2016 an Aktionärsversammlungen von BASF teilgenommen, um das Unternehmen in die Pflicht zu nehmen und Anerkennung sowie Entschädigungsleistungen an die Hinterbliebenen zu erwirken. Jedes Mal haben sich die Aktionärinnen und Aktionäre von BASF für nicht zuständig erklärt (Pressemitteilung der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika, 4. Mai 2016, www.presseportal.de/pm/82457/3319090).
Wie Nichtregierungsorganisationen nach Auffassung der Fragesteller zu Recht bedauern, existieren bislang keine internationalen Rechtsgrundlagen, die das Verhalten von Unternehmen einschränken. Daher können sie für die unzureichende Umsetzung von Arbeitsstandards in Produktionsstandorten im Ausland nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Große internationale Konzerne missachten häufig international anerkannte Arbeitsstandards oder umgehen diese, indem sie Missstände bei ihren Zulieferern und Subunternehmen in der Regel trotz Kenntnisse dieser Missstände ignorieren bzw. tolerieren (vgl. INKOTA Netzwerk – abgerufen am 11. August 2016 –: Gute Arbeit, schlechte Arbeit – Decent Work und der Kampf um eine würdige Beschäftigung weltweit, www.inkota.de/material/inkota-dossier/dossier-6/sarah-bormannjohannes-knierzinger/; Brot für die Welt/ Misereor/ECCHR: Transnationale Unternehmen in Lateinamerika. Gefahr für die Menschenrechte?, S. 19, 40ff.; Stop Bad Mining – abgerufen am 11. August 2016 –: Diebstahl, http://stop-mad-mining.org/wp-content/uploads/2015/11/ Diebstahl_CIR-Studie-Stahl_web.pdf, S. 4-7; vgl. auch Schmalstieg, Transnationale Konzerne und das Jonglieren mit Arbeitsstandards, www.gegenblende.de/ 33-2015/++co++3c9c5964-e1ec-11e4-8bc7-52540066f352 und www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/apple-zulieferer-foxconn-gesteht-arbeitsrechtsverletzungen-in-china-a-927330.html) – BASF ist ein deutliches Beispiel für dieses Problem.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 festgestellt, dass, wenn im Bereich der Unternehmensverantwortung „freiwillige Selbstverpflichtungen sich nicht als hinreichend erweisen, der Staat […] gefordert [ist], gegebenenfalls ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/1044) seien. Auch wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, nimmt diese Aussage die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller politisch in die Pflicht. Im Hinblick auf das Massaker von Marikana hat die Bundesregierung allerdings bislang noch keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen BASF ergriffen.
Zudem kommt es in der Kohleindustrie in Südafrika zu Menschenrechtsverstößen, wie beim Bau des Mega-Kraftwerkes Midupi und weiterer Kohleminen in der Provinz Limpopo (www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-wenn-nur-die-kohle-zaehlt.pdf, S. 37-49). Beteiligt daran sind auch deutsche Unternehmen, z. B. Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe, eine deutsche Tochterfirma des japanischen Konzerns Hitachi Power Systems, Siemens, AIC, Clyde Bergemann, Bilfinger Berger, Rheinmetall Defense Electronic, STEAG Energy Service, BWF Group, Pro Term, INP International und IMR Anlagebau. Auch die Bundesregierung ist mit einer Hermesbürgschaft an diesem Projekt beteiligt (www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-wenn-nur-die-kohle-zaehlt.pdf, S. 50-60).
Der südafrikanische Energieversoger Eskom wird schon bald zwei neue Kohlekraftwerke in Betrieb nehmen: Kusile 2017 und Medupi 2019 (ebd.). Dabei ist die Umweltverschmutzung in den von der Kohleindustrie betroffenen Gebieten jetzt schon besorgniserregend. Die Wasserqualität in den Gebieten ist problematisch, insbesondere aufgrund der Schwefeldioxid-Belastung (ebd.). Daraus entstehen massive gesundheitliche Schäden für Anwohnerinnen und Anwohner. Weitere Probleme sind die Luftqualität sowie die Gefahren, die mit stillgelegten Minen zusammenhängen (neues deutschland, 14. Februar 2011, www.ag-friedensforschung.de/regionen/Suedafrika/bergbau3.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Massaker von Marikana vom 16. August 2012?
Wie schätzt die Bundesregierung eine etwaige Mitverantwortung des deutschen Unternehmens BASF für das Massaker von Marikana ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Position der BASF-Aktionärsversammlungen von 2015 und 2016, wonach BASF keine Mitverantwortung für das Massaker von Marikana trage (www.presseportal.de/pm/82457/3319090)?
Plant die Bundesregierung ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen BASF wegen einer etwaigen Mitverantwortung des Unternehmens am Massaker von Marikana sowie wegen bislang fehlenden Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen der Opfer?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, und wann sollen sie umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie wäre das Ausbleiben ordnungsrechtlicher Maßnahmen kompatibel mit der Aussage der Bundesregierung, dass solche Interventionen nötig seien, wenn „freiwillige Selbstverpflichtungen sich als nicht hinreichend erweisen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/1044)?
In welcher Höhe hat die BASF und ihre Tochterfirmen seit dem Jahr 2006 staatliche Beihilfen von der Bundesregierung erhalten (bitte sowohl die Gesamtsumme nennen als auch nach Art der Beihilfen und Jahren unterteilt auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Menschenrechtsverletzungen, die in Südafrika aus dem Kohleabbau resultieren (www.misereor.de/informieren/rohstoffe/kohle/)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Mitverantwortung der deutschen Unternehmen Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe, Siemens, AIC, Clyde Bergemann, Bilfinger Berger, Rheinmetall Defense Electronic, STEAG Energy Service, BWF Group, Pro Term, INP International und IMR Anlagebau für etwaige Menschenrechtsverletzungen die in Südafrika aus dem Kohleabbau resultieren ein (www.misereor.de/informieren/rohstoffe/kohle/)?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2006 Projekte der deutschen Unternehmen Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe, Siemens, AIC, Clyde Bergemann, Bilfinger Berger, Rheinmetall Defense Electronic, STEAG Energy Service, BWF Group, Pro Term, INP International und IMR Anlagebau mit Außenwirtschaftsförderungen und anderen staatlichen Beihilfen unterstützt?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Unterstützung des Kohleabbaus in Südafrika mit dem Pariser Klimavertrag von 2015 für kompatibel?
Welche Rolle spielen menschenrechts- und umweltpolitische Aspekte bei der Vergabe staatlicher Beihilfen durch die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf das Wirken deutscher Unternehmen in Südafrika?