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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM)

Projektfinanzierung aus EU-, Bundes- und Ländermitteln, Kooperationen der Bundesministerien, Projektevaluation, IOM-Programme zu freiwilliger Rückkehr, Freiwilligkeit der Rückkehrberatung, Abschiebeandrohungen u.a. Zwangsmaßnahmen; freiwillige Rückführungen seit 2010; Reintegrationsprogramme; Erhebung von Migrationsdaten durch die IOM, Zugriffsberechtigungen, Nutzung durch die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX, Einrichtung eines Datenportals zur globalen Migration; Treffen mit Wirtschaftsvertretern im Rahmen des Dialogprozesses des Auswärtigen Amts mit internationalen Flüchtlings- und Migrationsorganisationen zur Flüchtlingskrise, Finanzierung von Programmen für Umsiedlungen, Familienzusammenführungen und andere Einreisemöglichkeiten durch den Privatsektor; Positionierung bei UN-Generalversammlung und Gipfel der Staats- und Regierungschefs zu Flüchtlingsfragen<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.09.2016

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/941915.08.2016

Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM)

der Abgeordneten Niema Movassat, Ulla Jelpke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Kerstin Kassner, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die 1951 gegründete IOM bezeichnet sich selbst als weltweit „führende zwischenstaatliche Organisation im Bereich Migration“. Derzeit sind 162 Staaten Mitglied der Organisation, die mit rund 9000 Mitarbeitern in über 100 Ländern aktiv ist. Die IOM führt im Auftrag der Mitgliedstaaten unterschiedlichste Dienstleitungen rund um das Thema Migration durch. Ihr Jahresbudget beträgt rund 1,7 Milliarden Dollar, 90 Prozent ihres Budgets sind projektgebunden.

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1954 Mitglied der IOM, einer der ältesten Mitgliedstaaten und drittgrößter Beitragszahler. Zwischen den Jahren 2010 und 2014 hat Deutschland 89 Mio. Euro für die Umsetzung von weltweiten Migrationsprojekten bereitgestellt. Im Rat der Organisation bestimmen die Mitgliedstaaten gemeinsam die Zielsetzungen sowie das Programm und den Haushaltsplan der Organisation. Anders als das Flüchtlingskommissariat UNHCR gehörte die IOM bis heute nicht zum System der Vereinten Nationen. Die schon länger verhandelte Integration wird aber voraussichtlich im September 2016 abgeschlossen. Laut Selbstdefinition fördert sie die Suche nach praktischen Lösungsansätzen bei Problemen mit Migrationsbewegungen und setzt sich gleichzeitig für Migrantinnen und Migranten in Not ein, etwa indem sie ihnen humanitäre Hilfe zukommen lässt. Sie betont sie sei „stets dem Grundsatz verpflichtet, sich für eine humane und geordnete Migration einzusetzen“ (http://germany.iom.int/sites/default/files/REAG/AVRR_Report_2014.pdf).

Diesem Anspruch kann sie als reine Durchführungsorganisation ohne eigenen politischen Gestaltungsspielraum jedoch nicht gerecht werden. Sie unterstützt zahlreiche Staaten in ihren Bemühungen, Migrationsbewegungen in das eigene Land auch aus Sicht der Fragesteller mit menschenrechtlich fragwürdigen Mitteln zu begrenzen. Für die australische Regierung betrieb sie Internierungslager für unerwünschte Flüchtlinge auf den pazifischen Inseln Nauru und Manus, wo Menschen aus Sicht der Fragesteller unter systematischen Menschenrechtsverletzungen kaserniert werden. Ein aktueller Medienbericht titelt etwa „Die Hölle von Nauru“ (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/missbrauch-in-fluechtlingslager-die-hoelle-von-nauru-14381383.html). Für die Schweiz produzierte sie abschreckende Fernsehspots, um potentielle afrikanische Flüchtlinge fernzuhalten. Sie wirbt in lateinamerikanischen Ländern Erntehelfer für die Plantagen in Südeuropa und in Bangladesch Wanderarbeiter für Großbaustellen der autokratischen Regime am Persischen Golf an (vgl. 111.heise.de/tp/artikel/28/48499/1.html).

Auch wenn die IOM viele Programme für Migrantinnen und Migranten positive Programme betreibt, bleibt die Gesamtbilanz zweifelhaft.

Menschenrechtsorganisationen werfen der IOM Beteiligung am Völkerrechtsbruch vor. Human Rights Watch stellt fest, die Aktivitäten der IOM „scheinen ganz oder teilweise die Rechte von jenen Menschen zu behindern, denen IOM eigentlich helfen soll.“ Wegen des Betriebes der australischen Internierungslager auf abgelegene Südseeinseln schrieb Amnesty International in einem Bericht, die IOM habe die Rolle eines „Inhaftierungs-Beauftragten“ übernommen.

Ebenfalls in der Kritik stehen die IOM-Programme zur „freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen“ für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland. Human Rights Watch weist darauf hin, dass von Freiwilligkeit keine Rede sein kann, da die einzige Alternative zur Einwilligung meist zwangsweise Abschiebung oder Haft sind. Der Flüchtlingsrat Berlin e. V. kritisiert zudem die Praxis einiger Sozialämter, Flüchtlinge unter der Androhung der Kürzung von Leistungen, die ihm nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, zur Teilnahme an Beratungen zur freiwilligen Rückkehr durch die IOM zu zwingen. Hier sollen die Betroffenen dann einen rechtlich problematischen umfassenden Verzicht auf jegliche sozialrechtliche und ausländerrechtliche Ansprüche unterzeichnen, was Dolmetscher der Ausländerbehörden wiederholt und fälschlicherweise als unproblematisch dargestellt haben. (Quelle: Flüchtlingsrat Berlin)

Die IOM bietet Asylbewerberinnen und Asylbewerber, abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen sowie anderen ausreisepflichtigen Ausländern, Personen, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt wurde und Opfern von Zwangsprostitution oder Menschenhandel, die aus Deutschland freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen, seit dem Jahr 1979 finanzielle Unterstützung an. Seit dem Jahr 2000 liegt die Verantwortung für die REAG (Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Program) genannten Programme beim Bundesministerium des Innern. Nach eigenen Angaben hat die IOM seit Bestehen der Programme eine halbe Million Migrantinnen und Migranten bei ihrer freiwilligen Rückkehr aus Deutschland ins Heimatland oder bei der Weiterwanderung in ein Drittland finanziell unterstützt. Die IOM bezeichnet REAG/GARP als humanitäre Hilfsprogramme. (http://germany. iom.int/de/reaggarp).

Das Auswärtige Amt hat im April 2016 erklärt, der Organisation 4,5 Mio. Euro zur Förderung von Frieden und Stabilität in Libyen zur Verfügung zu stellen. Im Fokus des Projekts nahe der Grenze zu Niger und Tschad stehen unter anderem die Wiederherstellung von Basisinfrastruktur, der Aufbau von Gemeindezentren sowie Bildungs- und Beratungsaktivitäten für Vertriebene, Flüchtlinge, Migranten und aufnehmende Gastgemeinden und die Unterstützung des Friedensprozesses.

Seit September 2015 sammelt das IOM Global Migration Data Analysis Centre in Berlin eine große Fülle Daten aus 157 Mitgliedstaaten zu globalen Migrationsfragen zentral. Die IOM begegnet nach eigenen Angaben damit der wachsenden Nachfrage nach einer verbesserten Beschaffung und Nutzung von Migrationsdaten. Am 12. Juli 2016 kündigte das Auswärtige Amt finanzielle Unterstützung für ein neues Datenportal zur globalen Migration an, das das IOM-Datenzentrum in Berlin einrichten wird. Ziel des Portals sei es „die Zusammenarbeit zwischen der IOM und anderen Stellen wie der Weltbank, dem UNHCR, der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen, der OECD und EUROSTAT zu fördern, um verlässliche, kohärente und zugängliche Daten sowie eine Analyse der Flüchtlings- und Migrantenbewegungen bereit[zu]stellen“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Infoservice/Presse/Meldungen/2016/160712_Runder_Tisch_Flucht_Migration_ Chairman_Conclusions.html?searchArchive=0&searchEngineQueryString=iom& path=%2Fdiplo%2FDE*&searchIssued=0&searchIssuedAfter=27.11.2013).

Anfang Juli 2016 führte das Auswärtige Amt außerdem den im Winter 2015 von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier begonnenen Dialogprozess mit internationalen Flüchtlings- und Migrationsorganisationen über eine verstärkte globale Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise fort. Bei einem runden Tisch verständigten die Teilnehmer sich über weitere Schritte bei der Migrationssteuerung, u. a. eine intensivere Kooperation der internationalen Organisationen mit der Wirtschaft. Bei einem anschließenden Treffen mit hochrangigen Wirtschaftsvertretern nahm auch IOM Generaldirektor William Swing teil. Auf der Internetseite fasst das Auswärtige Amt als Ergebnis unter anderem zusammen: „Die Krise in Syrien hat verdeutlicht, dass die Staaten aus humanitären Gründen zeitlich begrenzte Einreiseprogramme anbieten und dabei eng mit dem UNHCR zusammenarbeiten müssen. Deutschland unterstützt darüber hinaus die Idee, Programme für Umsiedlungen, Familienzusammenführungen und andere Einreisemöglichkeiten durch den Privatsektor finanzieren zu lassen. […] Wir haben bekräftigt, dass alle Migranten, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, auf ihrem Weg das Recht auf Sicherheit und Würde haben. Wir haben vereinbart, zur Verhütung weiterer Todesfälle im Mittelmeer und auf anderen Migrationswegen nach Europa und in andere Regionen der Welt zusammenzuarbeiten.“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2016/160710_BM_Dialog_Fluechtlings_Migrationsorga_.html?searchArchive=0&searchEngineQueryString=iom&path= %2Fdiplo%2FDE*&searchIssued=0&searchIssuedAfter=27.11.2013).

Am 19. September 2016 berät die Generalversammlung der Vereinten Nationen über den Umgang mit großen Flüchtlings- und Migrantenbewegungen und für den Folgetag hat US-Präsident Barack Obama einen Gipfel der Staats- und Regierungschefs zu Flüchtlingsfragen einberufen, der gemeinsam von Deutschland, Kanada, Äthiopien, Jordanien, Mexiko und Schweden ausgerichtet wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Welche finanziellen Mittel hat die Bundesrepublik Deutschland der IOM seit dem Jahr 2010 bis heute direkt für bilaterale Projekte zur Verfügung gestellt (bitte für jedes Jahr separat ausweisen)?

2

Welche Mittel sind in diesem Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung aus Landeshaushalten für Projekte zwischen dem Bund, den Ländern und der IOM an die Organisation geflossen (bitte für jedes Jahr separat ausweisen)?

3

Welche Mittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung Bund und Länder zusätzlich seit dem Jahr 2010 in Gemeinschaftsprojekte mit anderen Staaten investiert (bitte für jedes Jahr separat ausweisen)?

4

Welche Beträge flossen in diesen Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung an EU-Mitteln an die IOM (bitte jedes Jahr separat ausweisen)?

5

In welche Projekte sind diese Beträge nach Kenntnis der Bundesregierung genau geflossen (bitte nach Jahr, Projekt, Bundesrepublik Deutschland und EU auflisten)?

6

Wurden die einzelnen Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7

Welches Bundesministerium unterstützt aktuell welche Projekte der IOM, welche sind zukünftig geplant, und welche sind seit dem Jahr 2010 ausgelaufen (bitte für jedes Ressort gesondert auflisten)?

8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen, die IOM verletze das Völkerrecht und behindere die Rechte jener Menschen, denen sie eigentlich helfen soll?

9

Worauf basieren die IOM-Programme zur freiwilligen Rückkehr rechtlich?

10

Inwieweit berücksichtigen die IOM-Programme zur freiwilligen Rückkehr in Afghanistan und Nordirak internationales Flüchtlingsrecht, wie das Zurückweisungsverbot nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention?

11

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Sozialämter es zur Bedingung gemacht haben, Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur dann zu prüfen, wenn die Betroffenen an einer Beratung zur freiwilligen Rückkehr durch die IOM teilnehmen?

12

Wie steht die Bundesregierung zur Praxis einiger Länder, die Rückkehrberatung zunehmend von Behörden durchführen zu lassen, statt qualifizierte und unabhängige Wohlfahrtsverbände damit zu betrauen?

13

Hält die Bundesregierung eine Rückkehrberatung, die mit Abschiebeandrohung und weiteren Zwangsmaßnahmen kombiniert wird, für nachhaltig im Sinne einer gelingenden Reintegration?

14

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Praxis rechtlich?

15

Wenn nein, wäre eine solche Praxis nach Ansicht der Bundesregierung rechtmäßig?

16

Wie viele Menschen mit welchem Aufenthaltstitel haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 ihrer freiwilligen Rückführung aus der Bundesrepublik Deutschland in welche Staaten zugestimmt (bitte jeweils nach Aufenthaltstitel, Jahr und Staat aufgliedern)?

17

Wie viele von diesen Menschen sind in diesem Zeitraum tatsächlich ausgereist (bitte jeweils nach Jahr und Ausreiseziel aufgliedern)?

18

Wie viele dieser Personen befanden sich zum Zeitpunkt ihrer Einwilligung in Abschiebehaft oder waren anderweitig von einer Abschiebung bedroht (bitte separat ausweisen)?

19

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand der eine „freiwilligen Rückkehr“ logisch voraussetzt, dass die Betroffenen eine reale Alternative zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland haben?

20

Wie ist Freiwilligkeit bei den genannten IOM-Projekten definiert, sodass eine Zustimmung zur Rückkehr als freiwillig bezeichnet werden kann?

21

Inwieweit ist die Einschätzung von Flüchtlingshilfsorganisationen berechtigt, das Ziel der Finanzierung der IOM-Programme zur freiwilligen Rückkehr sei Einwanderung einzuschränken?

22

Wenn das Auswärtige Amt 4,5 Mio. Euro zur Förderung von Frieden und Stabilität etwa in Libyen zur Verfügung stellt, um damit unter anderem die Wiederherstellung von Basisinfrastruktur zu fördern, wieso wählt die Bundesregierung hier und in anderen Fällen dafür statt klassischer Durchführungsorganisation der Entwicklungszusammenarbeit die IOM als Partner, obwohl diese Aufgabe nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört?

23

Welche konkreten Maßnahmen soll die IOM im Auftrag des Auswärtigen Amts in Libyen durchführen?

24

Wie viele Personen haben sich bis zum Auslaufen des gemeinsamen Projekts der EU und der Bundesregierung „Reintegrationshilfe Marokko-Tunesien-Senegal“ am 30. Juni 2016 um eine Teilnahme beworben, was sind die Kriterien bei der Auswahl, wann ist das Projekt gestartet, warum wurde es eingestellt, was hat es gekostet, und mit welcher Zahl konkret Ausreisender rechnet die Bundesregierung bis zu welchen Zeitpunkt (bitte für Marokko, Tunesien und Senegal einzeln auflisten)?

25

Seit wann betreibt die IOM in der Bundesrepublik Deutschland die Informations- und Rückkehrberatungen nach Vietnam und nach Kenia, wann ist das Projekt gestartet, welche Kosten fallen für die Bundesregierung an, welche Laufzeit hat es, wie viele Personen haben sich bisher um eine Teilnahme beworben, welche Anzahl wurde aufgenommen, was sind die Kriterien bei der Auswahl, wie viele Personen sind bisher im Rahmen dieses Programms ausgereist, mit welcher Zahl konkret Ausreisender rechnet die Bundesregierung bis zu welchen Zeitpunkt, und wie viele Personen haben bis zu 2 000 Euro Reintegrationsunterstützung erhalten (bitte für Vietnam und Kenia einzeln auflisten)?

26

Wie viele Personen haben sich bis zum Auslaufen des gemeinsam von der IOM und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betriebenen Rückkehrprogramm „MAGNET II“ am 31. März 2016 um eine Ausreise in den Nordirak beworben, was sind die Kriterien bei der Auswahl, wann ist das Projekt gestartet, warum wurde es eingestellt, was hat es gekostet, wie viele Personen sind bisher im Rahmen dieses Programms ausgereist, mit welcher Zahl konkret Ausreisender rechnet die Bundesregierung bis zu welchen Zeitpunkt, und welche Unterstützungen wurden bisher konkret gewährt?

27

Wie viele Menschen sind im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 im Rahmen des Assisted Voluntary Return and Reintegration-Programm (AVRR) des IOM aus Deutschland nach Afghanistan zurückgekehrt, seit wann existiert es, welche Laufzeit hat es, wie hoch sind die jährlichen Kosten, und was ist die konkrete Zielsetzung dieses Programms?

28

Gibt es ein regelmäßiges Monitoring der Reintegrationsprogramme und der Wirksamkeit der Hilfen, mit denen die Bundesregierung die IOM beauftragt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

29

Wie stellt die IOM nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass die Rückkehrenden eine sichere Existenz gründen können, wenn sie nur Sachleistungen gewährt, und welche Mittel wurden in welcher Form an die Begünstigten aus den verschiedenen Programmen ausgegeben (bitte die konkreten Leistungen aus den verschiedenen Länderprogrammen einzeln benennen)?

30

Stehen die Daten aus dem IOM Global Migration Data Analysis Centre in Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) zur Verfügung oder dienen sie in anderem Rahmen der Verbesserung der Flüchtlingsabwehr?

31

Was ist das substantiell Neue an dem vom Auswärtigen Amt angekündigten „neue[n] Datenportal zur globalen Migration […], das das IOM-Datenzentrum in Berlin einrichten wird“?

32

Werden die Daten aus diesem neuen Portal auch der FRONTEX zur Verfügung stehen oder dienen sie in anderem Rahmen der Verbesserung der Flüchtlingsabwehr?

33

Welche Daten hat das IOM Global Migration Data Analysis Centre nach Kenntnis der Bundesregierung bisher erhoben, wer hatte darauf Zugriff, welche Daten wird das „neue Datenportal“ im Unterschied dazu erheben, und wer wird darauf zugreifen können?

34

Was sind „verlässliche und vereinbarte Basisdaten“ im Bereich Migration, die Politiker für ihre Entscheidungen benötigen (www.auswaertiges-amt.de)?

35

Welche konkreten Effekte sollen sich aus der Verbesserung der Migrationssteuerung durch „[…] eine intensivere Kooperation der internationalen Organisationen mit der Wirtschaft“ ergeben (www.auswaertiges-amt.de)?

36

Wer hat an dem Treffen im Anschluss an den runden Tisch im Rahmen des Dialogprozesses mit internationalen Flüchtlings- und Migrationsorganisationen des Auswärtigen Amts mit hochrangigen Wirtschaftsvertretern teilgenommen (bitte nach Auswärtigen Amt, internationalen Organisationen und Wirtschaftsvertretern auflisten)?

37

Was waren die konkreten Ergebnisse dieses Treffens mit Wirtschaftsvertretern?

38

Wenn das Auswärtige Amt zusammenfasst „Die Krise in Syrien hat verdeutlicht, dass die Staaten aus humanitären Gründen zeitlich begrenzte Einreiseprogramme anbieten müssen“, welche konkreten Planungen laufen diesbezüglich vor allem im Hinblick darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland und die EU bisher diese Möglichkeit explizit verweigern und flüchtende Menschen bis heute deshalb zu tausenden im Mittelmeer ertrinken?

39

Haben Vertreter des Privatsektors bereits zugesagt, Familienzusammenführungen zu finanzieren, und wenn nein, was veranlasst die Bundesregierung zu der Annahme, privatwirtschaftliche Akteure könnten über ihre wirtschaftlichen Interessen an hochqualifizierten Arbeitskräften hinaus grundsätzlich Umsiedlungen, Familienzusammenführungen und andere Einreisemöglichkeiten finanzieren, und was ist mit diesen „anderen Einreisemöglichkeiten“ genau gemeint?

40

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, nachdem das Auswärtige Amt gemeinsam mit den internationalen Organisationen und dem Privatsektor vereinbart hat „[…] zur Verhütung weiterer Todesfälle im Mittelmeer und auf anderen Migrationswegen nach Europa und in andere Regionen der Welt zusammenzuarbeiten […]“?

41

Was sind die zentralen Inhalte, die die Bundesregierung am 19. September 2016 in die Beratungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen über den Umgang mit großen Flüchtlings- und Migrantenbewegungen einbringen wird, wird die Bundeskanzlerin an diesem Treffen teilnehmen, und wenn nein, warum nicht, und wer wird sie vertreten?

42

Was sind die Ziele der Bundesregierung, wenn sie am Folgetag gemeinsam mit Kanada, Äthiopien, Jordanien, Mexiko und Schweden einen Gipfel der Staats- und Regierungschefs zu Flüchtlingsfragen ausrichtet?

43

Wird die Bundeskanzlerin bei dieser Gelegenheit deutliche Kritik an den USA darüber äußern, dass diese viel zu wenige Flüchtlinge etwa aus Syrien aufnehmen, obwohl sie nach Auffassung der Fragesteller durch den völkerrechtswidrigen Irakkrieg den Aufstieg des IS erst möglich gemacht haben?

Berlin, den 15. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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