Stand Klimaschutzplan 2050
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Christian Kühn (Tübingen), Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Erstellung eines Klimaschutzplanes 2050 vereinbart. Damit wurde gegenüber der Opposition auch die Ablehnung eines rechtlich verbindlichen Klimaschutzgesetzes begründet. Bis heute, rund ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl, liegen dem Parlament und der Öffentlichkeit kein Klimaschutzplan vor.
Es ist bisher völlig unklar, wie die auf dem G7-Gipfel in Elmau von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verkündete „Dekarbonisierung“ – nötig zur Einhaltung der Zwei-Grad-Obergrenze für die globale Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau – national umgesetzt werden soll. Für eine Dekarbonisierung ist das „Langfristziel einer praktisch klimaneutralen, kohlenstoffarmen Volkswirtschaft bis 2050“ (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 25. Juni 2016: www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-startet-dialog-zum-klimaschutzplan-2050/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=3915) nötig. Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Pariser Klimaabkommens dazu verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, die einem solchen Ziel entspricht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen gemacht und einen breiten Beteiligungsprozess gestartet, welcher nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft zu Wort kommen ließ, sondern auch Verbände und Bürgerinnen und Bürger („Bürgerreport“) gleichberechtigt anhörte.
Berichten aus der Presse (SPIEGEL ONLINE vom 30. Juni 2016: www.spiegel.de/wissenschaft/natur/klimaschutzplan-2050-ausstieg-aus-der-kohle-doch-langsamer-a-1100578.html) war in den vergangenen Wochen zu entnehmen, dass bereits vor Einleitung der offiziellen Ressortverhandlungen etliche Passagen aus dem Entwurf des federführenden BMUB gestrichen werden mussten. Zudem zeigt ein an die Öffentlichkeit geratenes Dokument (Download im Beitrag von klima-retter.info: www.klimaretter.info/politik/hintergrund/21665-kanzlerin-laesst-am-klimaschutzplan-saegen) aus dem Bundeskanzleramt, dass dort weitere zentrale Elemente des Entwurfs für einen Klimaschutzplan kritisch gesehen und in Frage gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Bis wann wird die Bundesregierung der Öffentlichkeit eine abgestimmte Version des Klimaschutzplanes 2050 vorlegen?
Plant die Bundesregierung weiterhin einen Kabinettsbeschluss des Klimaschutzplanes, und wann soll dieser nun erfolgen, nachdem der ursprünglich für Juni 2016 angekündigte Termin nicht eingehalten wurde?
Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Klimaschutzplan 2050 vorlegen, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050, die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Ziele zu erreichen, und wenn ja, welche wissenschaftliche Expertise kann die Bundesregierung zur Bestätigung dieser Aussage heranziehen, und wenn nein, warum nicht?
Welche nationalen Emissionsminderungsziele resultieren aus dem Pariser Klimaabkommen für Deutschland, und auf welcher wissenschaftlichen Expertise basieren diese?
Wird die Bundesregierung die im Rahmen des Beteiligungsprozesses entstandenen Vorschläge (https://buergerdialog.klimaschutzplan2050.de/dito/explore?action=browserlistajax&id=1860) evaluieren und eine Übernahme bzw. Ablehnung transparent (öffentlich und für die Bürgerinnen und Bürger, welche sich eingebracht haben) begründen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hinsichtlich des im Koalitionsvertrag vereinbarten Klimaschutzplanes 2050 als zentrales Handlungsinstrument für den Klimaschutz in Deutschland?
Unterstützt das BMWi die Festlegung von Zwischenzielen zur Emissionsminderung im Klimaschutzplan 2050, und wenn nein, warum nicht?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn nach der Kanzleramtsbewertung „eine Reihe von Punkten […] Potenzial für politisch kontroverse Diskussionen haben bzw. bereits zu Diskussionen geführt haben“, und welche Diskussionen und Maßnahmen sind damit jeweils genau gemeint?
Will die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan u. a. verhindern, dass Investitionen in fossile Strukturen mit einer Nutzungsdauer über 2050 hinaus zu Kapitalvernichtung und hohen unternehmerischen und gesellschaftlichen Folgekosten führen, und soll dieses Ziel im Klimaschutzplan auch explizit benannt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die europäischen Klimaschutzziele und ihre Umsetzungsinstrumente sich am Ambitionsniveau der nationalen Klimaschutzziele orientieren sollten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung diesbezüglich?
Plant die Bundesregierung, aus den sich aus der europäischen „Effort Sharing Decision“ ergebenden nationalen Minderungszielen für die Sektoren außerhalb des EU-ETS ein rechtsverbindliches nationales Gesamtziel für 2030 zu schaffen?
Wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?
Leitet die Bundesregierung aus dem Pariser Klimaabkommen und der expliziten Nennung des deutlich ambitionierteren 1,5-Grad-Ziels eine nationale Zielverschärfung ab, und wenn nicht, wie und von wem soll sonst das in Paris vereinbarte Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen von deutlich unter 2 Grad erreicht werden?
Welcher Sektor darf in welchem Maße nach Auffassung der Bundesregierung im Falle einer Zielerreichung und weitgehender Vermeidung der Emissionen um 80 bis 95 Prozent noch die verbleibenden 5 bis 15 Prozent Budget für sich beanspruchen, und mit welcher Begründung (bitte aufschlüsseln wer in etwa wie viel)?
Plant die Bundesregierung die Einführung von Zielkorridoren für die Reduktion von Treibhausgasemissionen, so wie sie dies für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verankert hat?
Wenn nein, warum nicht?
Differenziert die Bundesregierung zwischen den Begriffen „dekarbonisiert“ und „CO2-neutral“, wenn ja, wie und mit welcher Begründung, wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung an der beim G7-Gipfel in Elmau 2015 beschlossenen „Dekarbonisierung“ der Weltwirtschaft (zweite Hälfte des Jahrhunderts) bzw. der eigenen Energiewirtschaft (bis Mitte des Jahrhunderts) fest oder hat sie diese Ziele mittlerweile aufgegeben (bitte begründen)?
Welcher Widerspruch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, wenn es – laut Kanzleramtsdokument – heißt, die inhaltliche Basis für den Klimaschutzplan 2050 seien die festgelegten nationalen Klimaziele, während Formulierungen wie „ist das Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis 2050“ dem nicht Rechnung tragen und angepasst werden müssten?
In welchem Zeitrahmen plant das BMWi die Umstellung der Energiewirtschaft auf erneuerbare Energien, und prüft das Bundesministerium die Kohärenz der eigenen Position mit den Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens?
Vertritt das BMWi innerhalb der Bundesregierung eine Position zur Anpassung und schrittweisen Abnahme der Kapazitäten der Kohleverstromung?
Wenn ja, bis wann sollen die Kapazitäten in welchem Umfang reduziert werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Ergänzung bzw. Neujustierung der Erneuerbare-Energien-Ziele um konkrete Terawattstunden-Ziele für die Stromerzeugung gerade angesichts der notwendigen stärkeren Sektorenkopplung notwendig und hilfreich wäre?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller und auch der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18182.pdf), dass, um Deutschlands klimapolitischen Verpflichtungen nachzukommen, der Erneuerbaren-Deckel von 45 Prozent bis 2025 in der nächsten Legislaturperiode wird nachgeschärft werden müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch, dass aktuell noch große Investitionen in die Kohleverstromung – etwa in den Neubau von zusätzlichen Kohlekraftwerken oder den Aufschluss neuer Tagebaufelder – fließen, die nicht mit den Verpflichtungen des Klimaabkommens von Paris vereinbar sind, und wie will sie diesen beseitigen?
Hat die Bundesregierung ein Ziel für den Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 festgelegt?
Wenn ja, welches und auf welcher Basis?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung in der Unterschreitung des Ausbaukorridors für Photovoltaik eine Gefahr für die Ausbau- und die Klima-Ziele?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auf die Unterschreitung reagieren?
Sollten nach Auffassung des BMWi Hemmnisse und Risiken für Bürgerenergiegesellschaften besser identifiziert und gegebenenfalls herabgesetzt werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Um welche Menge CO2-Äquivalente müsste nach Auffassung der Bundesregierung der Gebäudesektor seine Emissionen bis 2030 reduzieren, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Höhe der Anforderungen in diesem Sektor auf die Anforderungen anderer Sektoren bis 2030 vor dem Hintergrund der nationalen Minderungsziele?
Wie will die Bundesregierung den Einbau neuer klimaschädlicher Heizsysteme wirksam verhindern, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass ab dem Jahr 2030 keine Neuinstallationen von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe mehr stattfinden, wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bis zum Jahr 2030 erreichbare Rückgang der CO2-Emissionen im Verkehrssektor, wenn die bestehenden Maßnahmen fortgeschrieben werden?
Soll nach Auffassung der Bundesregierung auch der Dieselantrieb einen Beitrag zur Erreichung der CO2-Ziele leisten, welchen Beitrag strebt die Bundesregung dabei konkret an, und auf welche Expertise stützt sie ihre Meinung?
Hätte nach Kenntnis der Bundesregierung der sukzessive Abbau der bisherigen bestehenden Steuerprivilegien für Diesel-Kraftstoff einen positiven Effekt auf die Treibhausgas-Emissionsbilanz des Verkehrssektors, wenn ja, welchen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, bis 2030 mindestens sechs Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen?
Wenn ja, wie untermauert sie diesen Anspruch angesichts der derzeit immer noch geringen Kaufzahlen?
Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung der Elektrifizierung insbesondere auch des ÖPNV und des Straßengüterverkehrs wird die Bundesregierung bis zum Herbst 2017 ergreifen und wird der Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge dazugehören?
Welche Rolle sieht die Bundesregierung bis 2030 für Antriebe mit regenerativ erzeugten synthetischen Kraftstoffen, und mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wird dieser Entwicklungspfad flankiert?
Bis wann wird die Bundesregierung ein Konzept zur Reduktion der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs bis 2030 vorlegen, und wird die Expertise des Bundesumweltministeriums dabei eingeholt werden?
Wird die Bundesregierung die im Bürgerdialog geforderte „Neudefinition der Stromspeicher im Energiewirtschaftsgesetz“ in dieser Legislaturperiode umsetzen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Auf welchem Niveau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft im Jahr 2030 liegen (Angaben in t CO2-Äquivalente und anteilig, inklusive der Emissionen aus dem Kraftstoffeinsatz landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeuge) und stimmt sie mit den Fragestellern überein, dass auch die Landwirtschaft einen wirksamen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen leisten muss?
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft zu senken, und inwiefern plant die Bundesregierung, durch Förderung von landwirtschaftlichen Produktionsweisen, die mit weniger Emissionen auskommen, hier zu unterstützen (bitte Maßnahmen aufschlüsseln)?
Wie werden sich nach aktuellem deutschem Projektionsbericht bei gleichbleibenden Maßnahmen die Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 entwickeln?
Sind die aktuellen Maßnahmen in der Landwirtschaft ausreichend, um die angestrebten Reduktionsziele bis 2030 bzw. bis 2050 zu erreichen?
Wenn nein, wieso werden keine weiteren Maßnahmen vorgeschlagen?
Wie müssen sich die Emissionen in der Landwirtschaft bis 2020, 2030 und 2040 entwickeln, um die angestrebte Halbierung bis 2050 zu erreichen?
Um wie viel Prozent muss sich der Fleischkonsum ändern, um den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu entsprechen?
Welche Auswirkung hätte nach Kenntnis der Bundesregierung diese Änderung der Ernährungsgewohnheiten auf die Tierhaltung in Deutschland, vorausgesetzt, das Exportvolumen von Agrarprodukten würde sich nicht erhöhen?
Welche Emissionsreduktion würde nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Reduktion des Fleischkonsums in Deutschland um 25 bzw. 50 Prozent realisiert werden?
Welche Rolle misst die Bundesregierung der Weiterführung der ökologischen Finanzreform zu, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, und plant die Bundesregierung die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes noch in dieser Legislaturperiode, und wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des „Divestments“?
Hat nach ihrer Kenntnis diese weltweite Bewegung zur Vermeidung von Fehlanreizen bei Investitionen einen positiven Effekt auf die Treibhausgasemissionsbilanz, sieht sie einen Zusammenhang zu den Erfordernissen des Pariser Klimaabkommens, und was ist in diesem Bereich von der Bundesregierung geplant?
Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern zu, dass eine Festlegung von konkreten und verbindlichen Fristen für die Erstellung bzw. Aktualisierung des Maßnahmenprogrammes hilfreich bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, werden diese im Klimaschutzplan 2015 festgeschrieben?
Wird das für nationale und internationale Klimapolitik sowie viele weitere Aspekte der Klimapolitik zuständige Bundesumweltministerium auch die Federführung bei den regelmäßig zu erstellenden Klimaschutzberichten und Maßnahmenprogrammen haben?
Wenn nein, warum nicht?