Einführung eines Jugend-Checks
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Elisabeth Scharfenberg, Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Autoren der 16. Shell-Jugendstudie beschreiben die Jugend von heute als pragmatische Generation im Aufbruch: Sie sei optimistisch, zukunftsorientiert und anspruchsvoll. Dass das Interesse an Politik unter Jugendlichen angestiegen ist, ist insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine wichtige Entwicklung. Kinder und Jugendliche stellen in der alternden Gesellschaft eine quantitativ und relativ zur übrigen Bevölkerung kleiner werdende Gruppe. Um den Ausgleich zwischen den Generationen zu bewahren, ist es nach Auffassung der Fragesteller zentral, die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen, sie artikulationsstark zu machen und ihre Mitwirkungs- und Partizipationsmöglichkeiten auszubauen und rechtlich abzusichern. Der Gewährleistung der Rechte von Kindern und Jugendlichen – wie sie die UN-Kinderrechtskonvention festschreibt – kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. In einer generationengerechten Gesellschaft muss es Kindern und Jugendlichen nach Auffassung der Fragesteller möglich sein, ihre Interessen auch selbstständig vertreten zu können. Frühe Beteiligung schärft den Sinn fürs Gemeinwohl, stärkt Zusammenhalt und Generationendialog, fördert Integration und Gerechtigkeit.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode findet sich folgende Aussage:
- Eigenständige Jugendpolitik: Jugend ist eine eigenständige Lebensphase. Wir begreifen Jugendpolitik als ein zentrales Politikfeld, das vorrangig von Ländern und Kommunen vor Ort gestaltet wird. Um unsere jugendpolitischen Ziele zu verwirklichen, benötigen wir eine starke Allianz für die Jugend mit einer neuen, ressortübergreifenden Jugendpolitik, die die Belange aller jungen Menschen im Blick hat. Gemeinsam mit Jugendlichen und ihren Jugendverbänden entwickeln wir das Konzept einer eigenständigen Jugendpolitik weiter. Wir wollen Jugendlichen Freiräume ermöglichen, ihnen Chancen eröffnen und Rückhalt geben. Wir werden gemeinsam mit den Jugendverbänden einen „Jugend-Check“ entwickeln, um Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu überprüfen.“ (S. 101).
Ebenso findet sich auf Seite 99 folgende Vereinbarung:
- Wir werden jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen.“ (S. 99).
Und auf Seite 96:
- Wir richten ein Prüfverfahren (Demografie-Check) ein, mit dem Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Investitionen daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen damit auf kommende Generationen verbunden sind. Familienfreundlichkeit verankern wir als Leitprinzip der Gesetzgebung und exekutiven Handelns.“
Im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist
- Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist,
- Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,
- junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist,
- junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist (vgl. § 7 SGB VIII).
Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, die die Bundesrepublik Deutschland 1992 ratifiziert hat, ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt (vgl. Artikel 1 UN-Kinderrechtskonvention).
Am 15. Juni 2016 führte das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend als Veranstalter eine Informationsveranstaltung zum Jugend-Check durch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung des Jugend-Checks in den Deutschen Bundestag einbringen, und zu wann soll es in Kraft treten?
Beabsichtigt die Bundesregierung zur Einführung des Jugend-Checks die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien bzw. der Gesetzesfolgenabschätzung, und wenn ja, zu wann?
Soll der Jugend-Check verpflichtend in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien aufgenommen werden, und wenn nicht, wie kann dann dessen verbindliche Umsetzung in den Bundesministerien gewährleistet werden?
Welche Gesetze sollen zudem zur Etablierung des Jugend-Checks geändert werden?
Plant die Bundesregierung eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung der Wirkungen des Gesetzes?
Wenn ja, zu wann ist die Evaluierung geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Zu wann ist die Ressortabstimmung vorgesehen bzw. wurde diese durchgeführt?
Auf welche Probleme bei der Berücksichtigung der Rechte und Interessen von jungen Menschen reagiert der Jugend-Check dessen Wirkungsdimensionen entlang der Artikel der VN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet sind, wenn nach Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5628 vom 23. Juli 2015 jede gesetzgeberische Maßnahme auf Bundesebene eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit der VN-Kinderrechtskonvention geprüft wird und die Vereinbarkeit mit den international vereinbarten Kinderrechten grundsätzlich sichergestellt ist?
Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Notwendigkeit des Jugend-Checks begründen, wenn nach Auffassung der Koalitionspartner Jugendpolitik als ein zentrales Politikfeld begriffen wird, dass vorrangig von Ländern und Kommunen vor Ort gestaltet wird?
Wie begründet die Bundesregierung, dass beim geplanten Jugend-Check die Interessen und Rechte von jungen Menschen im Alter zwischen zwölf und 27 Jahren im Vordergrund stehen, und wie erklärt die Bundesregierung die Abweichung beispielsweise von der Begriffsbestimmung gemäß § 7 SGB VIII?
Wann und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entschieden, dass die Belange von Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren nicht Teil des Jugend-Checks sind, nachdem sie auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5628 am 23. Juli 2015 noch antwortete: „Das Prüfinstrument (Jugend-Check) soll ressortübergreifend Maßnahmen erfassen, bei denen Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren betroffen sind.“?
Wie gedenkt die Bundesregierung die jungen Menschen an der Durchführung des Jugend-Checks zu beteiligen und damit die Umsetzung des § 8 Absatz 1 SGB VIII (demnach „Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen sind) und Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (demnach die Vertragsstaaten dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zusichern, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben werden, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden) zu gewährleisten?
Wie und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung die 12- bis 27-Jährigen bisher an der Entwicklung des Jugend-Check beteiligt?
Wie begründet die Bundesregierung, dass ein Checkverfahren für Gesetzgebungsvorhaben ohne sanktionierende Wirkung, das geeignete Instrument ist, um die Interessen der jungen Menschen künftig besser zu berücksichtigen?
Mit welchen Instrumenten zur Abschätzung der Folgen von Gesetzentwürfen und Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher die Umsetzung des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet, demnach bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist, und wie verhalten sich diese Instrumente zum geplanten Jugend-Check?
Welche anderen Instrumente wurden erörtert, und warum wurden diese nicht für geeignet gehalten?
Wie wird die Bundesregierung beim Jugend-Check die Fragen der Geschlechterrollen aufnehmen und bearbeiten?
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit für ein Checkverfahren für Volljährige?
Welche Kosten sind bisher für die Entwicklung des Jugend-Checks entstanden (bitte differenziert auflisten, welche internen und welche externen Kosten entstanden sind)?
Welche Kosten sind für die Entwicklung des Jugend-Checks insgesamt vorgesehen (bitte Einzelplan und Kostenstelle ausweisen)?
Welche Kosten werden nach jetzigem Planungsstand im Zusammenhang mit der Durchführung des Jugend-Checks jährlich entstehen, und in welchem Einzelplan werden diese etatisiert?
Mit wie viel Personalstellen und Kosten, für die Durchführung des im Rahmen des Jugend-Checks geplanten Relevanzscreenings, rechnet
a) das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
b) das Auswärtige Amt
c) das Bundesministerium des Innern
d) das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
e) das Bundesministerium der Finanzen
f) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
g) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
h) das Bundesministerium der Verteidigung
i) das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
j) das Bundesministerium für Gesundheit
k) das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
l) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
m) das Bundesministerium für Bildung und Forschung
n) das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
o) der Bundesminister für besondere Aufgaben?
Welche Aufgaben hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte und die Umsetzung der Rechte welcher Altersgruppe steht bei der Monitoring-Stelle im Vordergrund?
Inwiefern tangiert nach Auffassung der Bundesregierung der Jugend-Check die Aufgaben der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission), und wie sieht sie die Rolle der Kinderkommission nach Einführung des Jugend-Checks?
Wie viele Gesetzentwürfe wurden in dieser Wahlperiode von der Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht?
Welche Gesetzentwürfe würde die Bundesregierung dem Jugend-Check-Verfahren unterziehen (bitte nach Gesetzentwürfen der Bundesregierung, Gesetzentwürfen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Gesetzentwürfen des Bundesrates aufschlüsseln)?
Sollen darüber hinaus auch Maßnahmen der Bundesregierung dem Jugend-Check-Verfahren unterzogen werden, und wenn ja, mit wie vielen Maßnahmen ist jährlich zu rechnen, und nach welchen Kriterien wird die Auswahl „aller relevanten Maßnahmen“ (vgl. Zwischenbericht Dezember 2015 zum Jugend-Check: www.jugendgerecht.de/downloads/Zwischenbericht_WS_Jugend-Check_final.pdf) getroffen?
Wie soll das geplante unabhängige Prüfgremium besetzt sein, welche Expertise bzw. Fachkompetenz sollen die Mitglieder haben, und wie soll die Leistung der Mitglieder des Gremiums honoriert werden?
Wo soll die Arbeitsstelle für den Jugend-Check angesiedelt werden, und welche Ressourcen sollen ihr zur Verfügung stehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des Jugend-Check-Verfahrens eine Mitwirkung oder Kooperation mit
der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention,
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Deutschen Bundestages,
dem Deutschen Jugendinstitut e. V. und
zivilgesellschaftlichen Akteuren und Zusammenschlüssen wie der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.,
und wenn ja, wie?
Mit welchem Verfahren wurde in der 18. Wahlperiode jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüft, ob es mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang steht?
Wenn eine o. g. Prüfung der Maßnahmen und Gesetze stattgefunden hat, mit welchem Ergebnis?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Prüfung der o. g. Maßnahmen und Gesetze gezogen, und welchen Einfluss hatte dieses auf die Entwicklung des Jugend-Checks?
Bei welchen Gesetzesvorhaben haben die Ergebnisse des Demografie-Checks zu Änderungen geführt?
Plant die Bundesregierung, den Demografie-Check zu evaluieren, und wenn ja, bis wann?