Entschädigungsrechtliche Anerkennung von „Zwangsgermanisierten“ als NS-Opfer
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Jan Korte, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Während der Nazi-Herrschaft wurden Zehntausende von Kindern im besetzten Europa gewaltsam ihren Eltern weggenommen, sofern sie als „rassebiologisch wertvoll“ galten. Andere Kinder wurden aus Kinderheimen in den besetzten Ländern ins Reichsgebiet gebracht. Ein hoher Prozentsatz der Betroffenen hatte nach dem Krieg keine Chance mehr, zu den leiblichen Eltern zurückzukehren. Viele Betroffene haben gar erst im hohen Alter erfahren, dass ihre vermeintlichen Eltern – in der Regel überzeugte Nazis – lediglich Pflegeeltern waren.
Die Folgen für die damals betroffenen Kinder sind gravierend. Einige von ihnen wurden von Pflegeeltern oder Betreuungspersonal misshandelt. Insbesondere jene, die nicht zu ihren leiblichen Eltern zurückkonnten, leiden bis heute unter dem sprichwörtlichen Raub ihrer Identität. Die Überlebenden berichten über Verlustängste, Schwierigkeiten, dauerhafte Partnerschaften einzugehen, und seelische Traumata (vgl. z. B. „Blond, blauäugig, entführt“, Deutschlandfunk, 8. August 2016, sowie die Ausstellung „geraubte Kinder – vergessene Opfer“, www.geraubte.de).
Trotz des Unrechts, das diesen Menschen durch die Nazis angetan wurde, sind sie bis heute nicht als NS-Opfer anerkannt und haben keine Entschädigung als Verfolgte von NS-Unrecht erhalten. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dies geradezu eine weitere Ungerechtigkeit, die ihnen, diesmal von der Bundesrepublik Deutschland, angetan wird.
Die Bundesregierung hat im Februar 2013 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/12433) klargestellt, dass sie keine spezielle Wiedergutmachungsleistung für Fälle von „Zwangsgermanisierung“ plane, und darauf verwiesen, die Betroffenen könnten „unter Umständen“ Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen. Dieses Gesetz dient allerdings im Wesentlichen der Versorgung der Opfer von Kampfhandlungen bzw. Kriegsdienst. Die Entführung der Kinder stellte aber in der Regel keine militärische Maßnahme dar, sondern beruhte originär auf den rassistischen Ideologien der Nazis.
Anders als die Bundesregierung hat das Land Nordrhein-Westfalen mittlerweile in wenigstens einem den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannten Fall dem Opfer einer Zwangsgermanisierung eine Entschädigung gewährt. Im den Fragestellern vorliegenden Sachbericht des Härtefonds NRW wird ausgeführt, dass der Betroffene, der mittlerweile 83-jährige Karl Vitovec de Gereben, „sogar mehr als während seines Berufslebens unter der gefühlten Entwurzelung zu leiden“ habe. „Besonders erbost ihn hierbei die aus seiner Sicht mangelnde Gleichberechtigung mit anderen Opfergruppen.“ Der Sachbericht empfiehlt die Auszahlung einer Entschädigung, denn dies stelle „die letzte verbleibende Möglichkeit dar, auch ihm die Anerkennung als Opfer spezifisch nationalsozialistischen Unrechts zuteilwerden zu lassen“.
Die Abgeordnete Ulla Jelpke hat dem Bundesministerium der Finanzen diesen Vorgang per E-Mail am 8. Juli 2016 zukommen lassen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller hoffen, dass auch die Bundesregierung nun zu einer Neubewertung kommen möge. Es liegt auf der Hand, dass die entführten und zwangsgermanisierten Kinder Opfer der NS-Rassenpolitik geworden sind. Sie sollten deswegen auch als NS-Opfer anerkannt werden und eine Entschädigung erhalten. Das ist ihnen Deutschland schuldig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hat die Bundesregierung die genannte Entscheidung des NRW-Härtefonds sowie den zugehörigen Sachbericht mittlerweile zur Kenntnis genommen, und nimmt sie ihn zum Anlass, ihre eigene Haltung bzgl. einer Entschädigung für die betroffene Opfergruppe zu überprüfen (bitte ggf. ausführen und begründen)?
Ist der Hinweis der Bundesregierung auf das Bundesversorgungsgesetz so zu verstehen, dass sie die Entführungen von Kindern und ihre Zwangsgermanisierung als militärische Maßnahme bzw. als unmittelbare Kriegseinwirkung betrachtet?
Wenn ja, wie ist das in Übereinstimmung zu bringen mit ihrer Einschätzung als „Ausdruck der rassistischen Volkstumspolitik der Nationalsozialisten“ (Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12433), und ist sie sich darüber im Klaren, dass eine solche Einschätzung im Widerspruch steht zur Einschätzung als NS-typisches Unrecht (auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12433 und auf die Tatsache, dass die Bezeichnung seines Schicksals als „Kriegsfolgenschicksal“ bei dem Betroffenen für große Empörung sorgte, wird verwiesen)?
Wenn nein, wie ist der Hinweis dann gemeint?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Entführungen und Zwangsgermanisierungen von Kindern als Ausdruck der rassistischen Volkstumspolitik der Nazis als NS-Unrecht anzusehen ist, und wenn ja, warum sperrt sie sich dann dagegen, diese NS-Opfer auch entschädigungsrechtlich als solche zu behandeln, und wenn nein, warum nicht?
Ist sich die Bundesregierung darüber im Klaren, dass die Betroffenen dezidiert ihre Anerkennung als NS-Opfer wünschen und einen Verweis auf Leistungen „im Rahmen der allgemeinen Sozialgesetze“ angesichts ihres NS-typischen Verfolgungsschicksals nicht für angemessen halten, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass die Verweigerung einer Entschädigung bei vielen Betroffenen auf Unverständnis stößt und Verbitterung hervorruft, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, bestehende Regelungen zur Entschädigung von NS-Opfern dahingehend zu erweitern, dass auch die Opfer der „Zwangsgermanisierungen“ darin eingebunden würden, wie zum Beispiel den sog. Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds oder die Härteleistungen zugunsten von Opfern nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen (Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes)?
Was spricht gegen die (Neu-)Einführung eines Härtefonds, der jene NS-Verfolgten entschädigt, denen bislang Entschädigung verwehrt wird (bitte sowohl politische als auch rechtliche Einwände anführen)?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12433 mit der angesprochenen Thematik befasst?
Hat die Bundesregierung seither aktiv nach weiteren Informationen zum Schicksal der Betroffenen und ihrem Wunsch nach Anerkennung gesucht oder solche Informationen entgegengenommen, und wenn ja, welcher Art waren diese Informationen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwiefern hat die Bundesregierung Forschungen zur Thematik gefördert bzw. selbst Forschungen in Auftrag gegeben?
Inwiefern fördert die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Erinnerung an diesen Aspekt der NS-Verbrechen (bitte möglichst konkret entsprechende Maßnahmen seit dem Januar 2013 aufzählen)?