Aktueller Stand der Umrüstung bei manipulierten Dieselfahrzeugen
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Sabine Leidig, Thomas Lutze, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Januar 2016 ruft der Volkswagen-Konzern in Deutschland Fahrzeuge in die Werkstätten zurück, bei denen die Abgasreinigungsanlage vom Hersteller manipuliert wurde. Die Fahrzeuge erhalten eine Umrüstung. Ihre Abgasemissionen sollen anschließend den geltenden Grenzwerten entsprechen. Am Freitag, den 22. Juli 2016 erteilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Volkswagen-Konzern die Genehmigung für die Umrüstung von 800 000 weiteren manipulierten Dieselfahrzeugen (vgl. www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_ harz_goettingen/VW-kann-800000-weitere-Diesel-zurueckrufen,vw3128.html). Die nicht reparierten Fahrzeuge werden am Ende der Aktion vom KBA an die Zulassungsbehörden gemeldet. Diese können die Zulassung für Fahrzeuge, die nicht repariert worden sind, entziehen. Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, ließ seinerzeit mitteilen, die von ihm im September 2015 eingesetzte Untersuchungskommission werde die Rückrufaktion begleiten.
Auch bei anderen Herstellern wurde die Manipulation von Abgasemissionen nachgewiesen. Diese Hersteller führen derzeit auf freiwilliger Basis Rückrufaktionen durch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele der 800 000 freigegebenen Wagen sind in Deutschland zugelassen?
Für welche Fahrzeugmodelle des Volkswagen-Konzerns liegt die Genehmigung der Umrüstung vor, und wann wurde die Genehmigung jeweils erteilt (bitte nach Marke, Modell und Stückzahl aufschlüsseln)?
Für welche Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns liegt noch keine Genehmigung vor (bitte nach Marke, Modell und Stückzahl aufschlüsseln)?
a) Warum gibt es für diese Modelle noch keine Genehmigung zur Umrüstung?
b) Zu welchem Datum erwartet die Bundesregierung jeweils die Freigabe zur Umrüstung?
c) Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass die Umrüstung aller in Deutschland zugelassenen Pkw noch im Jahr 2016 abgeschlossen sein wird (bitte begründen)?
Wie viele und welche Fahrzeuge wurden bisher insgesamt umgerüstet (bitte nach Marke, Modell und Stückzahl aufschlüsseln)?
Warum ist der Rückruf durch den Volkswagen-Konzern verbindlich, die Umrüstung der manipulierten Fahrzeuge durch die Kundinnen und Kunden aber freiwillig, obwohl diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?
Gibt es bereits Meldungen der Automobilhersteller über nicht reparierte Fahrzeuge an das KBA, die am Ende der Rückrufaktion für entsprechende Modelle vorgesehen sind und dazu führen können, dass nicht reparierten Fahrzeugen die Zulassung entzogen werden kann?
Warum wird keine Frist zur Umrüstung aller Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen oder zweifelhaften Thermofenstern gesetzt?
Bis wann erwartet die Bundesregierung die vollständige Umrüstung oder Außerbetriebnahme aller Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen oder zweifelhaften Thermofenstern in Deutschland?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Enthüllung illegaler Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Adam Opel AG im Mai 2016 durch den Rechercheverbund SPIEGEL, Monitor (WDR) und der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH)? Wann wird die Bundesregierung bei den betroffenen Modellen einen Rückruf anordnen oder die Typzulassung entziehen?
Für welche Fahrzeuge der Modelle anderer Hersteller, die im Rahmen des Berichts der Untersuchungskommission „Volkswagen“ nach Auffassung der Bundesregierung zweifelhafte Thermofenster verwenden (Fahrzeuge der Gruppe II), wurden seit der Veröffentlichung des Berichts ein Umrüstkonzept vorgelegt?
Welches Umrüstverfahren kommt bei welchem Fahrzeugtyp zur Anwendung (bitte nach Hersteller und Fahrzeugmodell aufschlüsseln)? Welche und wie viele Fahrzeuge der Modelle anderer Hersteller, die im Rahmen des Berichts der Untersuchungskommission „Volkswagen“ nach Auffassung der Bundesregierung zweifelhafte Thermofenster verwenden (Fahrzeuge der Gruppe II), wurden seit der Veröffentlichung des Berichts bereits umgerüstet (bitte nach Marke, Modell und Stückzahl aufschlüsseln)?
Mit welchem Messverfahren und durch welche Organisation wird die Einhaltung der Grenzwerte nach der Umrüstung bei den in den Fragen 2 und 10 bezeichneten Fahrzeugen kontrolliert (bitte Messparameter mit angeben)?
Inwiefern werden die Stickstoffoxid-Emissionen durch die Umrüstung jeweils reduziert (in Prozent und absoluten Zahlen für alle Modelle und unterschieden für die verschiedenen Messverfahren)?
Wie definiert die Bundesregierung ihr Kriterium für die Genehmigung eines Umrüstkonzepts einer „signifikanten Verbesserung“ der Stickstoffoxid-Emissionen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/8793)?
Welche weiteren Fahrzeugmodelle wurden seit Vorlage des Abschlussberichts der Untersuchungskommission „Volkswagen“ zusätzlich überprüft?
a) Nach welchen Kriterien wurden diese ausgesucht?
b) Welche Werte (Darstellung analog Untersuchungsbericht) erbrachten die Messungen?
c) In welchen Gruppen (analog Untersuchungsbericht) sind diese Fahrzeuge jeweils eingestuft worden (bitte jeweils begründen)?
Wie viele und welche neuen Typgenehmigungen hat das KBA seit dem 22. April 2016, seitdem die Hersteller ihre Emissionsstrategie offenlegen müssen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 2 bis 4, Bundestagsdrucksache 18/9110), erteilt? Sind seitdem auch Tests auf der Straße oder andere, vom NEFZ (NEFZ: Neuer Europäischer Fahrzyklus) abweichende Messungen analog denen der Untersuchungskommission Teil des Typgenehmigungsverfahrens zur Überprüfung, ob keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet werden, Teil der Typzulassung (bitte begründen)?
Wie viele und welche neuen Typgenehmigungen hat das KBA seit Bekanntwerden der Manipulationen durch VW im September 2015 und dem 22. April 2016 erteilt, und inwiefern unterschieden sich die Anforderungen an die Typzulassungen in diesem Zeitraum von denen vor Bekanntwerden der VW-Abgasmanipulationen?
Wann sollen die sogenannten Doping-Tests starten?
a) Wie viele Fahrzeuge sollen pro Jahr überprüft werden?
b) Wie sollen diese ausgesucht werden?
c) Wie verhalten sich die vom Umweltbundesamt (UBA) geplanten Messfahrten auf der Straße (RDE) zu diesen Tests des KBA, und welche Zusammenarbeit wird es zwischen KBA und UBA hierbei geben?
d) Wird die Untersuchung weiterer Fahrzeuge durch die Untersuchungskommission so lange fortgeführt werden, bis das KBA die „Doping-Tests“ selber durchführen kann (bitte begründen)?
e) Inwiefern werden sich die „Doping-Tests“ von den Messungen der Untersuchungskommission unterscheiden und warum?
In welcher Weise wird die Untersuchungskommission aktiv, um ihre vom Bundesverkehrsminister übertragene Aufgabe der Begleitung der Rückrufaktion umzusetzen? Welche anderen Maßnahmen (Gespräche, Prüfungen, Messungen) sind in die die Rückrufaktion begleitenden Tätigkeit der Untersuchungskommission ergriffen worden? Welche Maßnahmen sind in Planung?
Wann wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den gesonderten Bericht zu den CO2-Emissionen der von der Untersuchungskommission überprüften Fahrzeuge vorlegen? Werden darin auch die Werte der Fahrzeuge dargestellt, die seit Vorlage des Abschlussberichts von der Untersuchungskommission überprüft wurden (bitte begründen, wenn nicht)?
Warum wurden in der Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen „Abgasverhalten von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen und emissionsrelevanten Bauteilen – Feldüberwachung“ (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Fahrzeugtechnik, Heft F 105) auch die Kohlenstoffdioxid-Emissionen überprüft?
Wer hat das juristische Gutachten zur Zulässigkeit vorhandener Abschalteinrichtungen für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellt bzw. wurde von diesem damit beauftragt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/8793)?
a) Seit wann liegt der Endbericht vor, bzw. wann wird er voraussichtlich vorliegen?
b) Welche Kosten sind dafür angefallen?
c) Aufgrund welcher Kriterien und in welchem Verfahren wurde der Auftragnehmer ausgewählt?
d) Wann wird dieses Gutachten veröffentlicht?