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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rente ab 67: Ökonomische Gründe und Zusammenhänge (G-SIG: 16012088)

Künftige Entwicklung der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung in verschiedenen Szenarien, Zukunftsfähigkeit von kapitalgedeckter Rente und Umlageverfahren, Lohnnebenkosten und Zunahme von Arbeitsplätzen, erfolgte Gesetzesfolgenabschätzung (Anstieg der Arbeitslosigkeit durch Anhebung der Regelaltersgrenze, Lohnnebenkosten, Sozialausgaben), Durchschnitt und Median von Beitragszeiten und diversen Kriterien getrennt nach Frauen, Männern, Ostdeutschland, Westdeutschland, Beschäftigungssituation der 55-64jährigen, Kriterien zur Abschätzung der wirtschaftlichen Situation älterer Arbeitnehmer, Bestandsprüfungsklausel und künftige Gesetzesfolgenabschätzung <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

24.05.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/523207. 05. 2007

Rente ab 67 – Ökonomische Gründe und Zusammenhänge

der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Nötig sei dies, so die Bundesregierung, da die GRV ansonsten in Zukunft nicht mehr finanzierbar sei. Ursächlich dafür wiederum seien die demographische Entwicklung sowie die zu hohen Lohnnebenkosten, die die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie gefährden würden. Nach ihrer Auffassung ist „die Anhebung der Altersgrenzen […] auch aus ökonomischen Gründen unerlässlich.“ (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz).

Diese Argumentation kann nicht überzeugen. Deutschland ist seit Jahren Exportweltmeister und zum anderen laut FOCUS-Online vom 2. Januar 2007 der wettbewerbsfähigste Staat in der Eurozone. Da in den anderen Euroländern das Wachstum fast durchgängig höher liegt, kann die Ursache der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland nicht in der Wettbewerbsfähigkeit begründet sein, mithin können die Lohnkosten keine relevante Rolle spielen.

Des Weiteren verfolgt die Bundesregierung mit der Anhebung der Altersgrenzen das Ziel, die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung zu stärken, und fördert den Aufbau ergänzender privater Vorsorge, um das – aufgrund der Reformen seit 2001 – sinkende Leistungsniveau in der GRV zu ergänzen. Die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung von einer Lebensstandardsicherung auf eine Beitragssatzorientierung und damit langfristig auf eine Grundrente, sowie die Übertragung der Aufgabe der Lebensstandardsicherung auf private, gewinnorientierte Versicherungskonzerne ist allerdings sehr umstritten. So sind zum Beispiel – nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund – die Renditen in der GRV höher als in der privaten kapitalgedeckten Vorsorge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Sollte sich die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und insbesondere die Arbeitsmarktlage aus dem Jahr 2006 in den nächsten drei Jahren fortsetzen, wie würde sich dann – sowie bei Annahme von Lohnsteigerungen von 2, 2,5 sowie 3 Prozent – die Nachhaltigkeitsrücklage, der Beitragssatz sowie der aktuelle Rentenwert bis Ende 2009 entwickeln?

2

Wie würden sich die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung sowie zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) entwickeln, wenn bis 2030 die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) berechneten notwendigen zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze von über 3 Millionen als Vollzeitarbeitsplätze entstünden (bei durchschnittlichem sowie bei drei Viertel des durchschnittlichen Lohnes)?

3

Wie würden sich die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung sowie Arbeitsförderung entwickeln, wenn bis 2030 die vom IAB berechneten notwendigen zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze von über 3 Millionen nicht entstünden (die Erwerbslosigkeit gegenüber heute also um 3 Millionen ansteigen würde)?

4

Wie würden sich die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung sowie Arbeitsförderung entwickeln, wenn die Lohn- und Beschäftigungsentwicklung sich bis 2020 analog zur durchschnittlichen Entwicklung der Jahre 2002 bis 2005 entwickeln würden?

5

Wie hätten sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Nachhaltigkeitsrücklage sowie der aktuelle Rentenwert (mit und ohne Reformen) seit 1996 entwickelt, wenn sich Löhne und Gehälter sowie die Beschäftigung analog zu denen im Vereinigten Königreich Großbritannien und analog zu den im RV-Bericht 2006 für 2011 bis 2020 in der mittleren Variante angegeben Annahmen entwickelt hätten?

6

Wie hoch wäre die vorausberechnete Änderung des Beitragssatzes in 2030, wenn im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz die Schutzklausel nicht modifiziert werden würde?

7

Hat die Bundesregierung unwiderlegbare Beweise, die ihre Behauptung untermauern, die Rente wäre durch ein ergänzendes kapitalgedecktes Verfahren zukunftsfähiger in dem Sinne, dass die Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei gleicher Leistung durch die Umstellung insgesamt geringer wären als ausschließlich im Umlageverfahren bei gleichem Sicherungsniveau?

Wenn nein, wieso fordert sie dennoch den Aufbau einer ergänzenden privaten Vorsorge?

8

Kann die Bundesregierung ihre Behauptung, dass ein Absenken der Lohnnebenkosten zum Aufbau zusätzlicher Beschäftigung führt, empirisch beweisen?

Wenn nein, wieso begründet sie die Begrenzung des Beitragssatzes mit diesem Argument?

9

Hat die Bundesregierung die Auswirkungen berücksichtigt, welche sich durch eine Anhebung der Regelaltersgrenze und einem daraus resultierenden möglichen Anstieg der Erwerbslosigkeit um bis zu 3 Millionen für die Beitragssätze zur Arbeitsförderung sowie die Ausgaben des Bundes für die Leistungen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ergeben würden?

10

Wenn ja, wie würden sich die Sätze entwickeln?

Wenn nein, sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, dass durch die steigende Arbeitslosigkeit die Beitragssatzminderung in der GRV durch einen Anstieg der Beiträge zur Arbeitsförderung (über)kompensiert werden könnten?

11

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der bereits heute bestehende Fachkräftemangel auf eine ungenügende (Aus)Bildungspolitik der Betriebe und der Länder/des Bundes zurückzuführen ist?

Wenn ja, ist dann der von der Bundesregierung kolportierte zukünftige Fachkräftemangel nicht eher ein Ausdruck der momentanen (Aus)Bildungspolitik als der demographischen Entwicklung?

12

Wie hoch ist die Differenz, die durch die Dämpfungsfaktoren (Riester-Treppe sowie Nachhaltigkeitsfaktor) entstanden ist, zwischen dem aktuellen Rentenwert und seiner Höhe, wenn es diese Dämpfungsfaktoren nicht gegeben hätte?

Wie hoch ist die Rentenminderung durch die genannten Faktoren gegenüber der ungedämpften Entwicklung für eine sog. Eckrentnerin?

13

Wie hoch sind die durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkte pro Jahr bei Frauen, und wie hoch sind diese unter Herausrechnung der Kindererziehungszeiten?

14

Wie hoch ist der Durchschnitt und der Median an Beitragszeiten, wenn lediglich Zeiten aus Erwerbstätigkeit angerechnet werden (getrennt für Frauen, Männer, Ost- und Westdeutschland)?

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente dieser Gruppe (ebenfalls getrennt für Frauen, Männer, Ost- und Westdeutschland)?

15

Wie hoch ist der Durchschnitt und der Median an Beitragszeiten, wenn Zeiten aus Erwerbstätigkeit, Pflege und Kindererziehung angerechnet werden (getrennt für Frauen, Männer, Ost- und Westdeutschland)?

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente dieser Gruppe (ebenfalls getrennt für Frauen, Männer, Ost- und Westdeutschland)?

16

Kann die Bundesregierung die Angaben vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bestätigen, nach denen am 30. Juni 2006 in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen 31 Prozent und in der Gruppe der 60- bis 64-Jährigen 16,4 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren?

Würde die Bundesregierung bei einer solchen Arbeitsmarktlage auf eine Anhebung der Regelaltersgrenzen im Rahmen der Bestandsprüfungsklausel, wie sie im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz formuliert wird, verzichten?

17

Welche Beschäftigungssituation würde nach Einschätzung der Bundesregierung eine Beibehaltung der getroffenen Entscheidungen zur Anhebung der Altersgrenze rechtfertigen?

Ist nach Auffassung der Bundsregierung die Beschäftigungsquote von Personen über 55 Jahren oder eher die Quote sozialversicherungspflichtig Beschäftigter für eine Anhebung der Altersgrenze entscheidend?

Oder würde sie die Überprüfung eher an den Quoten der 60- bis 64-Jährigen orientieren?

18

Sollte zur Abschätzung „der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer“ (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, § 154 Abs. 4 Satz 1) neben der Sozialversicherungspflichtigkeit ihrer Beschäftigungsverhältnisse nach Auffassung der Bundesregierung auch deren Lohn im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen berücksichtigt werden?

Welche Beschäftigungs- und Lohnentwicklung würde dann nach Auffassung der Bundesregierung einer Anhebung der Altersgrenzen widersprechen, und welche eine solche Anhebung vertretbar machen?

19

Wenn die Bundesregierung die Fragen 16, 17 und 18 nicht oder lediglich mit einer unbezifferten Entwicklung bei den Fragen zur Bestandsprüfungsklausel (zum Beispiel Aussagen wie „eine nachhaltige Verbesserung“) beantwortet, wie möchte sie dann im Jahr 2010 und darauffolgend alle vier Jahre eine sinngemäße Anwendung der Bestandsprüfungsklausel gewährleisten, wenn eine solche Überprüfung ohne konkrete Angaben durchgeführt werden soll?

20

Würde die Bundesregierung der Aussage zustimmen, dass die Bestandsprüfungsklausel, wenn nicht bereits heute konkrete Kriterien festgelegt werden, ihre Funktion schwerlich erfüllen kann, da die Anhebung der Altersgrenzen dann eher von einer zukünftigen politischen Interpretation und weniger von der tatsächlichen Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation abhängen würde?

Berlin, den 3. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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