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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und vertrauensbildende Maßnahmen unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016

Nuklearwaffenarsenal der OSZE-Mitgliedsstaaten, Stationierungsorte, Modernisierungs- bzw. Aufrüstungsabsichten, Rolle der OSZE betr. Abrüstungsinitiativen und Abzug der in Europa stationierten taktischen Atomwaffen, Bestände und Obergrenzen laut KSE-Vertrag für konventionelle Waffensysteme in den NATO-Staaten, Position zu neuem KSE-Prozess und Rolle Russlands, Streumunition und Antipersonenminen im OSZE-Vertragsraum, Maßnahmen zur Beseitigung, vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen nach dem Wiener Dokument, Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung, Cybersicherheit und Ächtung von Kampfdrohnen<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.10.2016

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/979521.09.2016

Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und vertrauensbildende Maßnahmen unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016

der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Dauer dieses Kalenderjahres den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernommen. Der deutsche Vorsitz fällt in eine Zeit, in der bislang im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)/OSZE verwirklichte Abrüstungsvereinbarungen- und Rüstungskontrollmechanismen zunehmend in Frage gestellt bzw. zum Teil bereits aufgekündigt wurden.

Nach der Weigerung der USA bzw. anderer NATO-Staaten unter den OSZE-Mitgliedern, das auf dem Istanbuler OSZE-Gipfel 1999 beschlossene Anpassungsübereinkommen zum Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) mit neuen nationalen bzw. regionalen Obergrenzen zu ratifizieren, hat die Russische Föderation den KSE-Vertrag zunächst für mehrere Jahre suspendiert und ist Anfang 2015 endgültig aus dem Vertrag ausgestiegen.

Der geopolitisch aufgeladene Konflikt in der und um die Ukraine hat die bereits zuvor vorhandenen politischen Interessengegensätze und angespannten Sicherheitsbeziehungen zwischen der NATO und Russland deutlich verschärft. Es drohen eine neue Rüstungsspirale und militärische Blockkonfrontation in Europa.

Deutschland ist als Rahmennation bereits an der Aufstellung von NATO-Kampfverbänden der „Very High Readiness Joint Task Force“ („Speerspitze“) in ost-europäischen NATO-Partnerstaaten maßgeblich beteiligt, mit der das Bündnis seine militärischen Reaktionsfähigkeiten „verbessern“ will. Zusätzlich werden im Rahmen der sogenannten „Persistent Presence“ rotierende NATO-Truppen in Kompaniestärke insbesondere in Polen und den baltischen Mitgliedstaaten eingesetzt, um einen möglichen Aggressor abzuschrecken. Die Bundeswehr ist 2016 mit Infanterie, Kräften der Panzertruppen, Artillerie und einem verlegbaren Gefechtsstand der Luftwaffe daran beteiligt (vgl. www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYsxD4IwEIX_UY_KYHSjYdDBhcQoLuSAC2ksbXNcZfHH2w6-l3zL9x68INfjxy4oNnh08IR-sudxV-M-k8K3JHKONoVpG2biQTjFSPAoxzyYgicsFPJiMxdGCaxiYHHFJOZslJ2hr3Rr9LH6R38bc7vcT4e6bq-mg7iuzQ-F_K2k/, Download vom 9. September 2016).

Erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs stehen damit wieder deutsche Truppen unmittelbar an den Grenzen Russlands.

Gleichzeitig will die Bundesregierung den diesjährigen deutschen OSZE-Vorsitz nach eigenen Angaben dafür nutzen, um die OSZE-Fähigkeiten im gesamten Konfliktzyklus zu stärken. Schwerpunkte des deutschen Vorsitzes sollen unter anderem der politische Dialog über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) sowie die konventionelle Rüstungskontrolle sein. Beide gelten als zentrale Bestandteile im Bereich der politisch-militärischen Sicherheit (Sicherheitskorb 1) des umfassenden Sicherheitsverständnisses der OSZE, das auch wirtschaftliche und ökologische Sicherheitsaspekte sowie den Schutz der Menschenrechte und die Demokratieentwicklung (Sicherheitskörbe 2 und 3) mit berücksichtigt. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang erklärt, dass sie die weitere Überarbeitung und Modernisierung des Wiener Dokuments (WD) sowie die kooperative Implementierung des Vertrages über den Offenen Himmel (Open Skies Treaty) weiter fördern will, um zur Wiederherstellung der gesamteuropäischen Sicherheit beizutragen (vgl. Auswärtiges Amt, Hrsg.: „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 5 bis 8, Download vom 9. September 2016.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Über wie viele nukleare Sprengkörper verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Atommächte unter den OSZE-Teilnehmerstaaten, in welchem Umfang ist das vorhandene Nuklearwaffenarsenal derzeit praktisch einsatzbereit, und wie verteilt sich die Stationierung auf die einzelnen OSZE-Teilnehmerstaaten (bitte nach Stückzahlen bzw. Stationierungskontingenten und OSZE-Teilnehmerstaat auflisten)?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche atomare Modernisierungs- bzw. Aufrüstungsabsichten derjenigen OSZE-Teilnehmerstaaten, die über Nuklearwaffen verfügen, und deren Umfang, und welche Vorschläge zur Begrenzung und Reduzierung der Nuklearwaffenbestände hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands unterbreitet?

3

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang im Rahmen der OSZE sowie ggf. auch auf bilateraler Ebene unternommen, um die Voraussetzungen für den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in Aussicht gestellten Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Atomwaffen zu schaffen (vgl. www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf, S. 118, Download vom 12. September 2016; bitte erläutern)?

4

Welche Höchstgrenzen des KSE-Vertrages galten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Waffenkategorien Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber für die NATO-Staaten und die Russische Föderation zum Zeitpunkt des Ausstiegs Russlands aus dem KSE-Vertrag im Frühjahr 2015, und in welchem Maß wurden diese vertraglich festgelegten Obergrenzen zu diesem Zeitpunkt ggf. bereits überschritten (bitte nach Waffensystemen, zulässiger Höchstgrenze laut KSE-Vertrag, IST-Stückzahlen sowie für das NATO-Bündnis und Russland getrennt auflisten)?

5

Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 4 erbetenen Angaben zu den tatsächlichen Beständen der NATO-Staaten bei den genannten konventionellen Waffensystemen zum Zeitpunkt des Ausstiegs Russlands aus dem KSE-Vertrag im Frühjahr 2015 auf die einzelnen NATO-Mitglieder auf (bitte nach NATO-Mitglied und IST-Stückzahlen je Waffensystem auflisten)?

6

Wie haben sich die aktuellen Bestände der NATO-Staaten und der Russischen Föderation bei den vormals durch den KSE-Vertrag zu begrenzenden Waffenkategorien Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber seit dem Ausstieg Russlands aus dem KSE-Vertrag entwickelt (bitte nach Waffensystemen, IST-Stückzahlen sowie für das NATO-Bündnis und Russland getrennt auflisten)?

7

Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 6 erbetenen Angaben zu den aktuellen Beständen der NATO-Staaten bei den genannten konventionellen Waffensystemen auf die einzelnen NATO-Mitglieder auf (bitte nach NATO-Mitglied und IST-Stückzahlen je Waffensystem auflisten)?

8

Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Erhaltung der bisherigen Obergrenzen laut ursprünglichem KSE-Vertrag sowie zu einer möglichen Wiederaufnahme von Verhandlungen für einen neuen KSE-Prozess, und welche Schritte hat sie bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands in dieser Richtung unternommen (bitte erläutern)?

9

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Fall einer Unterstützung eines neuen KSE-Prozesses im Hinblick auf mögliche nationale bzw. regionale Obergrenzen bei den zu begrenzenden konventionellen Waffensystemen, wie dies in dem auf dem Istanbuler OSZE-Gipfel 1999 vereinbarten Anpassungsübereinkommen zum KSE-Vertrag ursprünglich vorgesehen war (bitte erläutern)?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Bereitschaft der Russischen Föderation, neue Verhandlungen für eine Begrenzung von konventionellen Waffensystemen im räumlichen Anwendungsgebiet des ursprünglichen KSE-Vertrages oder darüber hinaus aufzunehmen, und welche inhaltlichen Vorschläge hat die russische Seite hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bereits unterbreitet?

11

Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung die inhaltlichen Schwerpunkte der VSBM nach dem Wiener Dokument, die bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands in welchen OSZE-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, und welche wesentlichen Erkenntnisse konnten dadurch gewonnen werden (bitte erläutern)?

12

Welche konkreten „Modernisierungsideen“ vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf das Wiener Dokument, um seine Leistungsfähigkeit, Krisenfestigkeit, Transparenzbestimmungen und Verifikationsmechanismen zu stärken (vgl. www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 7; Download vom 12. September 2016), und welche diesbezüglichen Schritte zur Umsetzung hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands unternommen (bitte erläutern)?

13

Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem OSZE-Seminar zur Militärdoktrin auf hoher Ebene erzielt werden, das im Rahmen des Forums für Sicherheitskooperation am 16./17. Februar 2016 in Wien stattfand (vgl. www.osce.org/de/fsc/213971?download=true, Download vom 12. September 2016)?

14

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die „Modernisierung“ und kooperative Implementierung des Vertrages über den Offenen Himmel fördern (vgl. www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 7; Download vom 12. September 2016), und was hat sie während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands bislang dazu praktisch unternommen (bitte erläutern)?

15

Wie ist der aktuelle Stand bei der Beschaffung eines eigenen nationalen Beobachtungsflugzeugs im Rahmen des Vertrages über den Offenen Himmel, wie dies die Fraktion DIE LINKE. regelmäßig in den jährlichen Beratungen über den Einzelplan 14 im Bundeshaushalt (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung) gefordert hat (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6811, S. 4) und die Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm für den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands zwischenzeitlich angekündigt hat (vgl. www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 7, Download vom 12. September 2016) und wofür die Finanzausgaben für die Beschaffung und Einrüstung in Kapitel 1405 Titel 554 12 (Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischem Gerät) bereits veranschlagt sind (vgl. Ausschussdrucksache des Verteidigungsausschusses 18(12)615 vom 19. Januar 2016)?

16

Welche Maßnahmen hat die OSZE bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands durchgeführt, um den Einsatz und die Weiterverbreitung von Klein- und Leichtwaffen (SALW) einzudämmen, in welchen OSZE-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung hierbei den größten Handlungsbedarf, und welche konkreten Ergebnisse konnten ggf. bereits erzielt werden?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuell vorhandene Bestände von Streumunition in den OSZE-Teilnehmerstaaten, und inwieweit hat die Bundesregierung den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands dazu genutzt, um diejenigen OSZE-Teilnehmerstaaten, die die Osloer Streubomben-Konvention von 2008 bislang nicht ratifiziert haben, für das Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition zu gewinnen?

18

Welche OSZE-Teilnehmerstaaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Menge über Munitionssysteme, die unter die Ausnahmeregelungen der Osloer Streubomben-Konvention fallen und weniger als zehn einzelne Sprengkörper enthalten (bitte nach OSZE-Teilnehmerstaat und Munitionsmenge auflisten)?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuell vorhandene Bestände von Antipersonenminen in den OSZE-Teilnehmerstaaten, und inwieweit hat die Bundesregierung den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands dazu genutzt, um diejenigen OSZE-Teilnehmerstaaten, die bislang die Ottawa-Konvention nicht ratifiziert haben, für das Verbot des Einsatzes, der Produktion, Lagerung und Weiterverbreitung von Antipersonenminen zu gewinnen?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zurückliegende oder aktuelle Verwendung von Streumunition und Antipersonenminen in den ungelösten ethno-territorialen Konflikten im OSZE-Vertragsraum, und welche Anstrengungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit bzw. während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes unternommen, um die vorhandenen Bestände von Streumunition und Antipersonenminen zu beseitigen sowie die kontaminierten Flächen wieder zivil nutzbar zu machen (bitte erläutern)?

21

Wie sehen die konkreten Vorstellungen der Bundesregierung in der Frage einer völkerrechtlichen Rechtspersönlichkeit der OSZE aus, und welche Initiativen hat sie während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands bislang in dieser Frage unternommen (vgl. www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 5, Download vom 12. September 2016; bitte erläutern)?

22

Was hat die Bundesregierung während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands bislang unternommen, um die weitere Ratifizierung des Übereinkommens über Vergleichs- und Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der OSZE-Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof seine Tätigkeit aufnehmen kann, und welche anderen OSZE-internen Streitschlichtungsmechanismen stehen gegenwärtig zur Verfügung bzw. konnten ggf. bereits gestärkt oder fortentwickelt werden (bitte erläutern)?

23

Was hat die Bundesregierung während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands bislang unternommen, um die Kompetenzen und Fähigkeiten des OSZE-Konfliktverhütungszentrums zu stärken?

24

Worin bestanden die inhaltlichen Schwerpunktmaßnahmen bei der zivilen Konfliktbearbeitung und Konfliktnachsorge, die während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands in welchen OSZE-Mitgliedstaaten bislang durchgeführt wurden, und welche wesentlichen Ergebnisse konnten damit erzielt werden (bitte erläutern)?

25

Welches waren die wesentlichen Gesprächsthemen auf dem informellen OSZE-Außenministertreffen, das auf Initiative des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 1. September 2016 in Potsdam stattfand, und welche Ergebnisse konnten hierbei ggf. verzeichnet werden?

26

Welche aktuellen Risiken sieht die Bundesregierung im Bereich der grenzübergreifenden Cybersicherheit, und welche diesbezüglichen Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb der OSZE-Teilnehmerstaaten während des diesjährigen Vorsitzes Deutschlands ggf. bereits getroffen (bitte erläutern)?

27

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen Ächtung von bewaffnungsfähigen unbemannten Flugkörpern (Drohnen) innerhalb der OSZE-Teilnehmerstaaten, und welche Initiativen hat sie in diesem Zusammenhang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ggf. bereits ergriffen (bitte erläutern)?

28

Welche weiteren Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und VSBM wird die Bundesregierung in der verbleibenden Zeit des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ggf. noch ergreifen (bitte erläutern)?

Berlin, den 21. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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