Aktueller Stand des EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission prüft die Schaffung eines EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems („EU Travel Information and Authorisation System“ – ETIAS –, siehe Ratsdokument 7644/16, Kommissionsdokument COM(2016) 205 final vom 6. April 2016, Bundestagsdrucksache 18/8872). Es geht um von der Visumpflicht befreite Reisende aus EU-Drittstaaten. Vor ihrer Einreise sollen sie „sachdienliche Angaben über geplante Reisen“ in ein Onlineformular eingeben. Die Informationen würden „automatisch“ verarbeitet. Dadurch sollen Grenzschutzbeamte „bei der Bewertung von aus Drittländern stammenden Besuchern“ durch die Möglichkeit einer „Vorabkontrolle“ unterstützt werden. Laut der Europäischen Kommission könnte dadurch eine Sicherheitslücke für Reisende aus Ländern, die für Kurzzeitaufenthalte von der Visumspflicht befreit sind, geschlossen werden. Dies wiege umso schwerer, als die EU mit immer mehr Ländern Abkommen zur Aufhebung der Visumspflicht abschließt. Hierzu gehören etwa die Vereinigten Arabischen Emirate und in Zukunft womöglich auch die Türkei. Jeder Grenzübertritt soll spätestens 72 Stunden vorher angemeldet werden, auf einem Internetformular müssten die Reisenden neben Personendaten auch Informationen zum geplanten Aufenthalt mitteilen. Hierzu gehören der Grund der Reise (etwa zu Tourismus- oder Geschäftszwecken) und ein Reiseplan. In der Diskussion ist auch, die geplanten Verkehrsmittel angeben zu müssen. Die Daten würden in einer „Vorabkontrolle“ von den zuständigen Grenzbehörden mit nationalen und internationalen Informationssystemen abgeglichen. Finden die Sicherheitsbehörden bei der „Vorabkontrolle“ ein Sicherheitsrisiko, kann die Genehmigung zur Einreise an den Außengrenzen der EU verweigert werden.
Nach einem vollzogenen „Brexit“ wären auch britische Staatsangehörige zur Anmeldung des EU-Grenzübertritts verpflichtet. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn Großbritannien weiterhin dem so genannten Binnenmarkt angehören würde, demzufolge Menschen, Waren, Dienstleistungen und Geld frei in der EU zirkulieren dürfen. Nach dem „Brexit“-Votum entschied die Europäische Kommission, die Verhandlungen zur Errichtung des ETIAS ohne die britische Regierung zu führen (The Guardian vom 10. September 2016). Im Oktober 2016 will die Europäische Kommission die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für das ETIAS vorlegen, im November 2016 soll dann ein Verordnungsvorschlag folgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wann hat die Bundesregierung den Fragebogen im Ratsdokument 8590/16 zum ETIAS beantwortet, und welche Abteilung des Bundesministeriums des Innern hat diese Antworten erstellt?
Welche Überlegungen hat das Bundesinnenministerium zur Beantwortung des Fragebogens angestellt?
a) Welche bestehenden Systeme könnten von einem EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystem ergänzt werden?
b) Welchen Mehrwert bringt ein ETIAS in Bezug auf die Sammlung von Informationen über Personen aus Drittstaaten, die von der Visumspflicht befreit sind?
c) Wie könnten die Vorabinformationen mit Passagierdaten (API oder PNR) kombiniert oder gerastert werden?
d) Welche Länder sollten zum Geltungsbereich eines ETIAS gehören?
e) Inwiefern sollte ein ETIAS von dem geplanten EU-Ein- und Ausreisesystem (EES) unabhängig sein oder in dieses integriert werden?
f) Welche Funktionen des im „Paket Intelligente Grenzen“ der Europäischen Union ursprünglich vorgesehenen „Registrierungsprogramm für Reisende“ (RTP) könnte ein EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem übernehmen (Bundestagsdrucksache 18/7835)?
g) Auf welche Weise bzw. mit welchen technischen Verfahren (etwa einem „Single Search Interface“, siehe Bundestagsdrucksache 18/8872) könnte ein ETIAS mit dem EES „interoperabel“ gemacht werden?
h) Inwiefern sollte ein ETIAS als zentrales System angelegt sein oder eher vorhandene, nationale Systeme vernetzen?
i) Welche (deutschen) polizeilichen oder geheimdienstlichen Behörden sollten Daten eines ETIAS nutzen dürfen?
j) Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll oder notwendig, die in einem EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystem erhobenen Daten auch nach der Ausreise der betreffenden Person weiterhin zu speichern?
k) Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, wenn auch die EU-Agentur Frontex und Europol auf die Daten eines EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems zugreifen dürfen oder dort geführte Datenbanken abgefragt werden?
l) Inwiefern sollten auch Agenturen der Europäischen Union abgelehnte Anmeldungen von Einreisenden bearbeiten?
Welche „sachdienlichen Angaben über geplante Reisen“ sollte ein ETIAS aus Sicht der Bundesregierung unbedingt vorab erheben?
Auf welche Weise könnten die von den Reisenden eingegebenen Informationen aus Sicht der Bundesregierung „automatisch“ verarbeitet werden?
Mit welchen nationalen oder internationalen Datenbanken sollten diese aus Sicht der Bundesregierung Informationen „automatisch“ abgeglichen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung eines ETIAS für die Aspekte „wirksame und reibungslose Grenzkontrollen, Leichtigkeit des Reiseverkehrs, Steuerung von Migration, Sicherheit, Datenschutz und Grundrechtsrelevanz“?
Was ist der Bundesregierung über in Ratsarbeitsgruppen vorgetragene Vorschläge oder Forderungen anderer Regierungen bekannt, in einem ETIAS auch EU-Bürger zu speichern, und wie positioniert(e) sie sich dazu?
Inwiefern hält die Bundesregierung ein ETIAS für geeignet, Grenzverfahren bei der Ankunft der Reisenden „schneller und reibungsloser“ vornehmen zu können (bitte erläutern)?
a) Wann sollte ein geplanter Grenzübertritt durch die Reisenden spätestens in einem ETIAS angemeldet werden?
b) Welche maximale Gebühr für eine solche Anmeldung hält die Bundesregierung für verhältnismäßig?
Nach welcher Maßgabe und in welchen nationalen Informationssystemen werden derzeit Übertritte einer EU-Außengrenze nach Deutschland (bona fide und mala fide) gespeichert?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol Prüm-Partner werden und zur Kreuztreffersuche von DNA-Daten und Fingerabdrücken ermächtigt werden sollte, bzw. wann soll die Prüfung der Bundesregierung zu dieser Frage abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksache 18/8872)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche US-Behörden (Polizei oder Geheimdienste) nach Abschluss eines Abkommens des U.S. State Department mit Europol zum Beitritt zu den Auswerteschwerpunkten „Phoenix“ und „Checkpoint“ zur Bekämpfung des „Migrantenschmuggels“ auf dort gespeicherte Daten zugreifen dürfen (Pressemitteilung Europol vom 19. September 2016)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung inzwischen zur Frage, inwiefern das Schengener Informationssystem (SIS II) auch DNA-Daten speichern und verarbeiten sollte (Bundestagsdrucksache 18/8872)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II auch die Festnahme ermöglichen sollten, auch wenn kein Europäischer Haftbefehl vorliegt (Bundestagsdrucksache 18/8872)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in Bezug auf eine neue EURODAC-Verordnung zur Frage, inwiefern Sicherheitsbehörden über noch mehr Zugriffsrechte verfügen sollten, und welche Defizite sollen damit ausgeglichen werden?
a) Nach welchem Verfahren könnte ein solcher erweiterter Zugriff gestaltet werden?
b) Welche deutschen Behörden sollten demnach in welchen Fällen über eine neue Registrierung von Personen in EURODAC informiert werden?
Mit welchem Ergebnis bezieht die Bundesregierung bei ihrer Meinungsbildung zu einem ETIAS die „Erfahrungen anderer Staaten wie die USA, Kanada und Australien mit elektronischen Reisegenehmigungsverfahren sowie Auswirkungen auf den Reiseverkehr“ mit ein?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, unter welchen Umständen auch britische Staatsangehörige zur Anmeldung eines EU-Grenzübertritts in einem ETIAS verpflichtet wären?
Für wann hat die Europäische Kommission ihren Verordnungsvorschlag für ein ETIAS angekündigt (sofern möglich, bitte das Datum angeben)?
a) Wer ist für die Durchführung der von der Europäischen Kommission beauftragten Machbarkeitsstudie zum ETIAS zuständig, und wann genau soll diese vorliegen?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, seit wann die britische Regierung von den Verhandlungen zur Errichtung eines ETIAS ausgeschlossen ist?