Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/5187
16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken)
und der Fraktion DIE LINKE.
Reaktion der Bundesregierung auf den Berufsbildungsbericht 2007
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 18. April 2007, den
Berufsbildungsbericht 2007 beschlossen. In dem Beschluss heißt es unter anderem: „Die
Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, dass jeder ausbildungsfähige und
ausbildungswillige Jugendliche ein Ausbildungsangebot erhalten soll.“
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss das Angebot an
Ausbildungsplätzen um 12,5 Prozent größer sein, als die Anzahl der Jugendlichen,
die einen Ausbildungsplatz suchen. Nur so könne gewährleistet werden, dass
nicht nur ausreichend Stellen, sondern auch ein „auswahlfähiges“ Angebot
vorliegen, auf das jeder junge Mensch in diesem Land ein Recht hat. Der Beschluss
der Bundesregierung steht im Widerspruch zu diesem Urteil.
Darüber hinaus wird in dem Beschluss ignoriert, dass selbst diese
unzureichende Zielsetzung in den letzten Jahren immer wieder nicht erfüllt wurde. So
blieben im vergangenen Jahr rund 160 000 Jugendliche ohne ein qualifiziertes
Ausbildungsangebot. Die „Ausbildungsangebote“, die die Bundesregierung
ihnen unterbreitet und auf die sie in ihrem Beschluss Bezug nimmt, sind in den
meisten Fällen lediglich Überbrückungsmaßnahmen und Warteschleifen.
Qualitative Aspekte bleiben außen vor. Anstatt Jugendlichen eine berufliche
Perspektive zu gewährleisten, wird auf diese Weise lediglich die Statistik
aufgebessert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung nicht bereit, sich auf das
Ziel eines auswahlfähigen Angebotes an Ausbildungsplätzen in der
Definition des Bundesverfassungsgerichtes zu verständigen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Unzulänglichkeit ihrer Zielstellung
im Verhältnis zur Forderung des Bundesverfassungsgerichtes?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einem Rechtsanspruch
auf Ausbildung?
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer
Zielstellung und der konkreten Erfahrung auf dem Ausbildungsstellenmarkt, wonach
nicht einmal dieses unzureichende Ziel erreicht wird, da 160 000
Bewerberinnen und Bewerber im letzten Jahr ohne ein konkretes Ausbildungsangebot
blieben?
Drucksache 16/5187 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode4. a) In welcher Form müssen bei den in der Zielstellung der Bundesregierung
genannten „Ausbildungsangeboten“ qualitative Kriterien erfüllt sein?
b) Hält die Bundesregierung kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen oder
Übergangsangebote für „Ausbildungsangebote“ im Sinne ihrer
Zielstellung (bitte mit Begründung)?
c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein qualitativ
hochwertiges Ausbildungsangebot unter anderem voraussetzt, dass Jugendliche
damit die Möglichkeit zum Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses
haben müssen?
5. a) Umfassen die in der Zielstellung der Bundesregierung genannten
„Ausbildungsangebote“ auch die im Rahmen des Ausbildungspaktes vereinbarten
Einstiegsqualifizierungen (bitte mit Begründung)?
b) In welcher Art und Weise hat die Bundesregierung im Rahmen der
Erhöhung der Zahl der Einstiegsqualifizierungen beim Ausbildungspakt auch
qualitative Veränderungen vorgenommen, die unter anderem durch den
Bundesrechnungshof angemahnt wurden?
6. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung nach einem
generellen Anspruch auf Fortsetzung einer zweijährigen Ausbildung bis hin zu
einem dreijährigen Berufsabschluss anstatt für die Fortsetzung wie bisher
überdurchschnittliche Leistungen des Auszubildenden vorauszusetzen?
7. Hält die Bundesregierung eine verbesserte Anrechnung von Prüfungsteilen
einer zweijährigen Ausbildung bei der Fortsetzung der Ausbildung für
erforderlich?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, welche konkreten Vorschläge wird sie dazu unterbreiten?
8. Hält die Bundesregierung die Erleichterung der Zulassung zur
Externenprüfung nach § 45 BBiG für wünschenswert?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, welche konkreten Vorschläge wird sie dazu unterbreiten?
9. a) Welche neuen Modellversuche nach § 90 Abs. 3 Punkt 1d BBiG hat die
Bundesregierung in dieser Legislatur auf den Weg gebracht?
b) Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die im BBiG festgelegte
Möglichkeit zu Modellversuchen für die Fortentwicklung der beruflichen
Bildung?
c) Welche Abteilung bzw. welche Abteilungen sind im BMBF federführend
für das Instrument der Modellversuche im Bereich der beruflichen
Bildung verantwortlich?
d) Wie sind Modellversuche im Bereich der beruflichen Bildung finanziell
ausgestattet, und wie hat sich die finanzielle Ausstattung seit 2002
entwickelt?
e) Durch welche Instrumente und Vorhaben wird die Bundesregierung die
inzwischen eingestellten BLK-Modellversuchsreihen im Bereich der
beruflichen Bildung kompensieren?
Berlin, den 26. April 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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ISSN 0722-8333]