Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke sowie der Atomkraftwerke Grafenrheinfeld und Gundremmingen B
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der 13. Atomgesetzesnovelle wurden im Jahr 2011 die acht deutschen Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig abgeschaltet. Im letzten Jahr erfolgte die endgültige Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld, im kommenden Jahr wird die des AKW Gundremmingen B folgen.
Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen für diese Anlagen hängt stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit erreicht wird. Darunter ist im Wesentlichen zu verstehen, dass die den Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im Inneren des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert werden – und damit das rückzubauende Reaktorgebäude kernbrennstofffrei gemacht wird.
Das Tempo, in dem die Kernbrennstofffreiheit herbeigeführt werden kann, hängt stark von der Verfügbarkeit der für die trockene Zwischenlagerung notwendigen Transport- und Lagerbehälter ab. Diesen Zusammenhang hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in mehreren Kleinen Anfragen thematisiert, vgl. die Bundestagsdrucksachen 17/11756, 18/309 und 18/2335. Die Antworten der Bundesregierung finden sich auf den Bundestagsdrucksachen 17/11944, 18/444 und 18/2427.
Die Bundesregierung ging, gestützt auf Aussagen der AKW-Betreiber, noch im Jahr 2014 davon aus, dass in den acht eingangs genannten AKW die Kernbrennstofffreiheit in den Jahren 2016 bzw. 2017 hergestellt werden kann (vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/2210).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller waren bezüglich des Zeithorizonts 2016 bzw. 2017 dagegen schon länger skeptisch, unter anderem, weil es bezüglich der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters CASTOR® V/52 für abgebrannte Siedewasserreaktor-Brennelemente wiederholt zu Verzögerungen kam, die mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen zusammenhingen (siehe hierzu die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 51 auf Bundestagsdrucksache 18/115 und 65 auf Bundestagsdrucksache 18/2210 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl). Hinzu kam, dass es neben verkehrsrechtlichen Behälterzulassungen auch eine Reihe Anträge zu bearbeiten galt, die sich auf die einzelnen Zwischenlager an den AKW-Standorten beziehen, vgl. hierzu Plenarprotokoll 18/16, Anlage 7.
Ferner waren bestimmte Beladeszenarien wie beschädigte Brennelemente bzw. Brennstäbe oder Brennelemente mit Sonderabbränden noch nicht zugelassen. Zum Teil waren sie noch nicht einmal beantragt, wie die Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 antwortete. Zudem genießen die neun bzw. acht (nach der Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld) noch in Betrieb befindlichen AKW bei der Behälterversorgung einen Vorrang vor den acht 2011 endgültig abgeschalteten, wie auf Bundestagsdrucksache 18/444 der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 zu entnehmen ist.
Diese Skepsis bezüglich des Zeithorizonts 2016/2017 und die Gründe hierfür thematisierten die Fragestellerinnen und Fragesteller zuletzt mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4741. Mit ihrer dazugehörigen Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/4887 gab die Bundesregierung erstmals an, dass laut den Anlagenbetreibern eine Kernbrennstofffreiheit des AKW Isar 1 erst im Jahr 2018 und des AKW Unterweser erst um 2019/2020 zu erwarten sei.
Diese Kleine Anfrage will erneut zu mehr Klarheit und Belastbarkeit in der Frage der Kernbrennstofffreiheit der 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke und des AKW Grafenrheinfeld beitragen und für einen aktuellen allgemeinen Sachstand hinsichtlich des Rückbaus dieser neun Atomkraftwerke sowie der Rückbauvorbereitungen für das im kommenden Jahr abzuschaltende AKW Gundremmingen B sorgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils der aktuelle Stand der Genehmigungsverfahren und Betreiberplanungen bezüglich der Stilllegung und des Rückbaus der acht oben genannten, im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie der AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B (bitte anlagenscharfe Angaben wie auf Bundestagsdrucksache 18/4887 machen)?
Welche neuen Zwischenlager mit welcher Auslegung für welche Arten von Abfällen sind an diesen neun Standorten jeweils auf welcher rechtlichen Grundlage geplant, beantragt oder genehmigt (bitte möglichst alle wesentlichen bekannten Eckdaten angeben, d. h. bitte insbesondere möglichst mehr Eckdaten angeben als in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/4887, wie beispielsweise beantragte/genehmigte Betriebsdauer, Lagerkapazität und Eckdaten bzw. Begrenzungen zum Inventar)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele abgebrannte Brennelemente in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie im AKW Grafenrheinfeld aktuell im Reaktordruckbehälter oder Lagerbecken lagern – sowie im Lagerbecken des AKW Gundremmingen B (es wird möglichst um den tatsächlichen aktuellen Stand gebeten)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und ggf. in welchen der acht 2011 endgültig abgeschalteten Anlagen sowie den AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B Brennelemente vorhanden sind bzw. sein werden, die einer längeren Abklingzeit als fünf Jahre bedürfen und daher zu einem Verzögerungsfaktor hinsichtlich eines möglichst frühen Zeitpunkts der Kernbrennstofffreiheit werden bzw. werden könnten (ggf. bitte möglichst mit Angabe der betreffenden Abklingzeit und ausführlicher Darlegung)?
Welche Erkenntnisse welchen Datums hat die Bundesregierung darüber, wann die acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie die AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B jeweils kernbrennstofffrei werden sollen bzw. sein können?
Wie viele Sonderbrennstäbe, für die Behälter-/Zwischenlagerungszulassungen jeweils erst noch beantragt oder erteilt werden müssen, existieren jeweils in den acht 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie den AKW Grafenrheinfeld und Gundremmingen B aktuell (laut Bundestagsdrucksache 18/4887 lagen der Bundesregierung hierzu bezüglich der acht 2011 endgültig abgeschalteten AKW im Mai 2015 keine neueren Erkenntnisse als vom August 2014 vor)?
Wie ist der aktuelle Stand des Pilotverfahrens zur Verpackung von Sonderbrennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in CASTOR-Behältern im AKW Biblis (bitte möglichst ausführlich dalegen)? Welche Restlaufzeit wird das Pilotverfahren nach aktueller Schätzung noch haben, und welche Erkenntnisse hat es bislang schon gebracht (zum diesbezüglichen Stand vom Mai 2015 siehe Bundestagsdrucksache 18/4887)? Wie ist der Ablauf der Verpackung von Sonderbrennstäben im Pilotverfahren, und sind daran Änderungen absehbar? Welche zusätzlichen Einrichtungen mussten in das Lagerbecken eingebracht werden?
Wie viele Brennelemente lagern jeweils in den hier thematisierten AKW, die den für den Standort bestimmten Transport- und Lagerbehälteranforderungen bezüglich des Mindestabbrandes nicht entsprechen, und wie viele sonstige Sonderbrennstäbe lagen dort jeweils (bitte differenziert angeben)?
Welche Untersuchungen zu Kritikalitätssicherheit und weiteren im Zusammenhang mit den geringen Abbränden relevanten Aspekten werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig von wem durchgeführt, und welcher Zeithorizont wird für die Lösung des Problems veranschlagt?
Welche Zwischenlagergenehmigungsverfahren für bestrahlte Brennelemente und Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge inklusive Abweichungsanträge etc. sind derzeit beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) anhängig und ggf. mit welcher Priorisierung (bitte differenziert wie auf Bundestagsdrucksache 18/4887 sowie ggf. mit Priorisierung darlegen)?
Welche rechtlichen und materiellen Auswirkungen hat das seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 13. Juni 2013 zum Zwischenlager Brunsbüttel auf diese anhängigen Antragsverfahren (zum diesbezüglichen Stand vom Mai 2015 siehe Bundestagsdrucksache 18/4887)? Ist abzusehen, welche zeitlichen Effekte diese Auswirkungen auf die Verfahren ungefähr bzw. grob geschätzt haben werden (ggf. bitte zeitliche Angaben machen)?
Wie viele leere Transport- und Lagerbehälter welchen Typs sind an welchen deutschen AKW-Standorten derzeit vorhanden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über a) die Stückzahlen jährlich neu verfügbarer Transport- und Lagerbehälter in den kommenden zehn Jahren sowie b) ihre (jährliche) Verteilung auf die einzelnen deutschen AKW?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen antragstellerseitigen Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwischenlagerung der insgesamt 26 ausstehenden Castoren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern an Atomkraftwerkstandorten (ggf. bitte auch mit zeitlichen Prognosen angeben)?