Deutschlands Beitrag zur nuklearen Abrüstung und Ächtung von Atomwaffen
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den vergangenen drei Jahren haben drei große internationale Konferenzen zu den humanitären Folgen von Atomwaffen in Oslo, Nayarit und Wien die internationale Debatte über Atomwaffen verändert und ein neues politisches Engagement der atomwaffenfreien Staaten bewirkt. Mit dem sogenannten „Humanitarian Pledge“ haben sich 127 Staaten mit Nachdruck dazu verpflichtet, sich für ein Verbot von Atomwaffen einzusetzen.
Die Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages (NPT) 2015 in New York scheiterte, da es keine Fortschritte bei der Schaffung einer massenvernichtungswaffenfreien Zone (MVWFZ) im Nahen und Mittleren Osten gab und der Streit über ein Atomwaffenverbot eskalierte. Im Oktober 2015 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen (GV-VN) die Einberufung einer Open Ended Working Group (OEWG) zu nuklearer Abrüstung, die sich u. a. mit möglichen Verhandlungen über ein Verbot dieser Massenvernichtungswaffen beschäftigen sollte.
Diese OEWG tagte von Februar bis August 2016 drei Mal in Genf. Sie endete mit einer Abstimmung, bei der sich die Mehrheit der Staaten dafür aussprach, Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot im nächsten Jahr zu beginnen und eine entsprechende Empfehlung an die Generalversammlung zu richten. Im Oktober 2016 wird nun in der GV-VN ein Resolutionsentwurf zum Beginn von Verhandlungen über ein Verbot erwartet. Der Erste Ausschuss wird hierüber voraussichtlich zwischen dem 26. Oktober und 2. November 2016 abstimmen.
Die Bundesregierung stimmte in der OEWG sowohl gegen die Empfehlung, Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot zu beginnen, als auch gegen den Abschlussbericht insgesamt. Damit lässt die Bundesregierung die Frage aufkommen, wie ernst sie es meint, „die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2013, S. 118).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung in Genf zur Empfehlung zum Beginn von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot und zum Abschlussbericht der OEWG?
Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Genf für die Empfehlung zum Beginn von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot und für den Abschlussbericht der OEWG gestimmt, und welche Staaten enthielten sich oder stimmten dagegen (bitte jeweils einzeln auflisten)?
Inwiefern ist die Ablehnung eines Verbotes von Atomwaffen vereinbar mit dem Ziel der Bundesregierung, den Weg für eine atomwaffenfreie Welt zu unterstützen?
Welche Schritte und Konsultationen wird die Bundesregierung vor der bevorstehenden Abstimmung im Bereich nukleare Abrüstung in der GV-VN im Oktober/November 2016 anstreben?
Was unternimmt die Bundesregierung, um den Konflikt zwischen den Atomwaffenstaaten sowie den Staaten, auf deren Territorium Atomwaffen im Rahmen der nuklearen Teilhabe stationiert sind, einerseits und den atomwaffenfreien Staaten andererseits zu entschärfen, und welche Möglichkeiten bestehen für Deutschland als Teilhabestaat, um auf die atomwaffenfreien Staaten zuzugehen?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sie bei einer Ablehnung des Resolutionsentwurfs zum Beginn von Verhandlungen über ein Verbot von Atomwaffen ihre Einflussmöglichkeiten auf die zu erwartenden Vertragsverhandlungen verspielt?
Welche einschlägigen Erfolge hat der von der Bundesregierung verfolgte Schritt-für-Schritt-Ansatz in der nuklearen Abrüstung seit der Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages (NPT) 2010 zu verzeichnen?
Auf Grundlage welcher Fortschritte und Erwartungen hält die Bundesregierung am Schritt-für-Schritt-Ansatz in der nuklearen Abrüstung fest, und hält sie diesen für alternativlos?
Warum ist nach Ansicht der Bundesregierung der Schritt-für-Schritt-Ansatz unvereinbar mit der Beteiligung an anderen Prozessen, die auf eine internationale Ächtung von Atomwaffen abzielen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des bei der Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages (NPT) 2010 verabschiedeten Aktionsplanes und die Erfolgsaussichten bei dessen Umsetzung, und welchen Beitrag will die Bundesregierung dazu leisten?
Wird sich die Bundesregierung im Fall der Aufnahme von Verhandlungen über ein Verbot von Atomwaffen im Jahr 2017 an diesen beteiligen? Wenn ja, mit welchem Ziel, und in welcher Form genau?