Sogenanntes Malta Inkasso bei Richterinnen und Richtern und Justizangestellten
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Harald Petzold (Havelland), Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In jüngster Zeit wurde bekannt, dass sogenannte Reichsbürger insbesondere von Richterinnen und Richtern und Justizangestellten horrende Geldsummen über ein maltesisches Inkassounternehmen einzutreiben versuchen (vgl. www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/08/reichsbuerger-malta-inkasso-richter.html). Dabei soll es sich um die „Pegasus International Incasso Limited“ handeln. Allein in Brandenburg sollen 15 Richterinnen und Richter betroffen sein. Geltend gemacht werden fingierte Schadensersatzforderungen.
Das sogenannte Malta Inkasso funktioniert dergestalt, dass die sogenannten Reichsbürger Schulden erfinden und diese in das Online-Handelsregister Uniform Comercial Code (UCC) eintragen. Dort muss nur angegeben werden, dass der Schuld bislang nicht widersprochen wurde. Anschließend werden die Forderungen an ein von sogenannten Reichsbürgern gegründetes Inkassounternehmen abgetreten. Das Inkassounternehmen bekommt dann von einem Gericht in Malta ungeprüft die Berechtigung, die erfundenen Schulden in Deutschland einzutreiben. Dies soll einem Versäumnisurteil ähnlich sein. Zwischen dem 15. und dem 30. Tag nach der Zustellung müssen Betroffene in Malta erscheinen und die Ansprüche bestreiten. Dafür wird jedoch eine in Malta zugelassene Anwältin/ein in Malta zugelassener Anwalt benötigt. Soweit dies nicht passiert, ergeht ein in Deutschland vollstreckbares Urteil.
Das brandenburgische Justizministerium hat nach dem zitierten Pressebericht den Betroffenen vier maltesische Anwälte genannt und eine Kostenübernahme erklärt. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen in der Vergangenheit mit ähnlichen Problemen konfrontiert worden sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll eine Handlungsempfehlung an Gerichts- und Behördenleiterinnen und -leiter herausgegeben haben (vgl. www.svz.de/regionales/brandenburg/reichsbuerger-bedrohen-justiz-id14610676.html).
Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion dürfte § 794 Nummer 7 der Zivilprozessordnung (ZPO) Rechtsgrundlage der Vollstreckung in Deutschland sein. Dieser verweist auf die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen). Nach dem Erwägungsgrund 6 der Verordnung liegt ein fehlender Widerspruch seitens des Schuldners auch dann vor, wenn dieser nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint oder einer Aufforderung des Gerichts, schriftlich mitzuteilen, ob er sich zu verteidigen beabsichtigt, nicht nachkommt. Nach dem Erwägungsgrund 8 soll eine Entscheidung, die vom Gericht des Ursprungsmitgliedstaates als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, im Hinblick auf die Vollstreckung so behandelt werden, als wäre sie im Ursprungsland ergangen. Nach Artikel 10 der Verordnung wird die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel auf Antrag an das Ursprungsgericht berichtigt, wenn die Entscheidung und die Bestätigung aufgrund eines materiellen Fehlers voneinander abweichen (Absatz 1 Buchstabe a), und widerrufen, wenn sie hinsichtlich der in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen eindeutig zu Unrecht erteilt wurde (Absatz 1 Buchstabe b). Artikel 19 Absatz 2 sieht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten vor, eine Überprüfung der Entscheidung unter großzügigeren Bedingungen als nach Absatz 1 zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Was steht in der Handlungsempfehlung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an Gerichts- und Behördenleiterinnen und -leiter, welche nach Presseberichten im Hinblick auf das sog. Malta Inkasso herausgegeben wurde?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl der betroffenen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Justizangestellten und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor (wenn ja, bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die maltesischen Behörden auf das Problem aufmerksam zu machen?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die amerikanischen Behörden auf die Eintragung der Forderungen durch sog. Reichsbürger in das UCC aufmerksam zu machen?
Sieht die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den maltesischen Behörden eine Möglichkeit, dem offensichtlich von sog. Reichsbürgern gegründeten Inkassounternehmen die Zulassung zu entziehen?
Sieht die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden eine Möglichkeit, zukünftig Eintragungen von fingierten Schadensersatzansprüchen zu unterbinden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es schon zu Vollstreckungen oder Vollstreckungsversuchen bei Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Justizangestellten und anderen Betroffenen gekommen ist (wenn ja, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit maltesischer Gerichte?
a) Wenn nein, was hat die Bundesregierung unternommen, um diese Auffassung den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern und den maltesischen Behörden deutlich zu machen?
b) Wenn ja, welche Rechtsgrundlage sieht die Bundesregierung, und wird sie auf eine Änderung der Rechtsgrundlage hinwirken?
Sieht die Bundesregierung in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a oder Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 eine Möglichkeit für Betroffene, im Fall einer (versuchten) Vollstreckung vorzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, von der Möglichkeit des Artikels 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 in Fällen des sog. Malta Inkasso Gebrauch zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, mit der Erinnerung nach § 766 ZPO gegen einen Vollstreckungstitel eines maltesischen Gerichts vorzugehen, auch wenn diese nur eine Überprüfung auf Verfahrensfehler ermöglicht?