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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Briefkastenfirmen für die Bundesdruckerei und Panama Papers

E-Mails von Alberto P. an den Bundesminister und weitere BMF-Vertreter betr. Unregelmäßigkeiten beim Auslandsgeschäft der Bundesdruckerei-Tochter BIS und Verbindungen zur panamaischen Gesellschaft "Billingsley Global Corporation", Reaktionen und Verwendung der übermittelten Dokumente, Vertragsbeziehungen mit der Bundesdruckerei und Mitarbeiter als Vertreter der Gesellschaft, Prüfungen infolge der Panama Papers 2016, Konsequenzen, öffentliche Aufträge an den Privatagenten Werner Mauss, Zusammenhang mit gegründeten Briefkastenfirmen, Geschäftsbeziehungen und wirtschaftliche Hintergründe<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.10.2016

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/991128.09.2016

Briefkastenfirmen für die Bundesdruckerei und Panama Papers

der Abgeordneten Lisa Paus, Hans-Christian Ströbele, Sven-Christian Kindler, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Whistleblower haben jahrelang die Leitung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) über Briefkastenfirmen in Panama informiert, die ein leitender Mitarbeiter der Bundesdruckerei offensichtlich im Zusammenhang mit deren Aufträgen gründete. Konsequenzen des BMF zur Unterbindung oder Ahndung dessen sind bisher nicht bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Inwieweit trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble sowie Dr. Bruno Kahl (damaliger Ministerialdirektor im BMF) und der BMF-Staatssekretär Werner Gatzer am 31. Juli 2013 eine E-Mail von Alberto P. erhielten, in der unter Beifügung von Beweisdokumenten Unregelmäßigkeiten beim Auslandsgeschäft der BIS Bundesdruckerei International Service GmbH beschrieben wurden, die maßgeblich durch den Geschäftsführer Jörg Baumgartl zu verantworten sind (www.spiegel.de/wirtschaft/bundesdruckerei-wolfgang-schaeuble-wird-nichts-aufklaeren-a-1094383.html)?

2

Inwieweit trifft es zu, dass die in Frage 1 genannten Dokumente vom 31. Juli 2013 nicht Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlung gegen Jörg Baumgartl im Jahr 2009 waren, da die Informanten angeben, nicht von offiziellen deutschen Stellen befragt worden zu sein?

3

a) Inwiefern hat eine Überprüfung der in Frage 1 genannten Dokumente stattgefunden?

b) Warum wurden diese Informationen nicht zum Anlass genommen, erneut eine Strafanzeige zu erstatten bzw. die laufenden Strafermittlungen gegen Jörg Baumgartl ausweiten zu lassen?

4

Warum wurde nach Erhalt der in Frage 1 aufgeführten Dokumente im Jahr 2013 kein Kontakt zum Informanten aufgenommen, um weitere Dokumente zu erhalten, die in dem Schreiben angeboten wurden?

5

a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die panamaische Gesellschaft „Billingsley Global Corporation“ als ihre Vertreter laut Gründungsurkunde Mitarbeiter der Bundesdruckerei benennt (Jörg Baumgartl)?

b) Inwieweit entsprach dies nach Kenntnis der Bundesregierung den Tatsachen und der Rechtslage?

6

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die panamaische Gesellschaft „Billingsley Global Corporation“ Vertragsbeziehungen zur Bundesdruckerei unterhielt?

Wenn ja, welche genau?

7

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die panamaische Gesellschaft „Billingsley Global Corporation“ von der Bundesdruckerei bezogene Waren an Kunden der Bundesdruckerei mit erheblichen Gewinnen weiterveräußert hat?

Wenn ja, wie lauten die Details?

8

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sowie Dr. Bruno Kahl (damaliger Ministerialdirektor im BMF) und der BMF-Staatssekretär Werner Gatzer am 6. Januar 2016 eine E-Mail von Alberto P. erhielten, in der unter Beifügung von Beweisdokumenten beschrieben wurde, dass Jörg Baumgartl Gelder von der Gesellschaft „Billingsley Global Corporation“ erhalten hat (www.spiegel.de/wirtschaft/bundesdruckerei-wolfgang-schaeuble-wird-nichts-aufklaeren-a-1094383.html)?

9

Wie und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den in der E-Mail vom 31. Juli 2013 mit einem Beweisdokument belegten Hinweis überprüft, nach dem Alberto P. konkrete Anweisungen seitens der Bundesdruckerei erhielt, panamaische Gesellschaften zu gründen, um über diese seine Geschäfte mit der Bundesdruckerei abzuwickeln?

10

Inwiefern spielten die in den Fragen 1 und 8 aufgeführten Dokumente dann bei den Prüfungen innerhalb der Bundesregierung infolge der Panama Papers im Jahr 2016 eine Rolle?

11

Haben Vertreter der Bundesregierung infolge der Veröffentlichung der Panama Papers eine Strafanzeige gegen Jörg Baumgartl erstattet oder zivilrechtliche Forderungen gegen ihn erhoben?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über etwaige weitere Strafermittlungsverfahren gegen Jörg Baumgartl oder andere Mitarbeiter der Bundesdruckerei im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die Bundesdruckerei und/oder die Bundesdruckerei International Service GmbH?

13

In welchem Zusammenhang mit jeweils welchen Aufträgen der Bundesregierung – oder nach ihrer Kenntnis welcher Bundesländer oder Drittstaaten – bzw. von deren nachgeordneten Behörden an den Privatagenten Werner Mauss stehen nach ihrer Kenntnis die von ihm bzw. für ihn (bzw. von/für Claus Möllner oder andere seiner Aliasnamen) oder von seiner bzw. für seine Ehefrau (Laetizia bzw. Ida Mauss, Michaela Möllner o. a. Aliasnamen) jeweils gegründeten Briefkastenfirmen, z. B. die bei Mossack Fonseca in Panama gegründete Firma Nolilane und mindestens 11 weitere dortige Briefkastenfirmen (vgl. SZ-ONLINE.DE vom 1. September 2016: www.sueddeutsche.de/politik/werner-mauss-das-phantom-1.3118683)?

14

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass

a) Werner Mauss nicht Eigentümer, sondern Treuhänder eines 1985 für seine Operationen durch (welche) treugebende Geheimdienste über zunächst 23 Mio. US-Dollar eingerichteten und dann laufend aufgefüllten Geheimfonds bei der UBS-Bank in Panama und später in Luxemburg sei, von dessen Existenz auch „alle wichtigen deutschen Sicherheitsbehörden Kenntnis hätten“, was der Bundesnachrichtendienst auf Anfrage der Bochumer Staatsanwaltschaft aber leugnete (vgl. SZ-ONLINE a. a. O.),

b) Werner Mauss all seine Briefkastenfirmen – mit 8 bis 12 Firmen in Reserve – nur betrieben habe, um darüber in Geiselfällen im Auftrag von Regierungen der Geisel-Heimatländer humanitäre Güter beschaffen und Lösegeld zahlen zu können, ohne diese Regierungen zu kompromittieren, doch statt eines stetigen Fonds sei „nach jeder Mission die dafür eigens gegründete Gesellschaft wieder liquidiert worden“ (vgl. Interview in Rhein-Zeitung vom 5. April 2016 : http://bit.ly/2dlzeBe )?

15

Inwieweit hat die Bundesregierung bzw. haben ihr nachgeordnete Behörden oder bundesnahe Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter jeweils Briefkastenfirmen bzw. „funktionslose Basisgesellschaften“ (gemäß Definition des Bundesfinanzhofs seit 1975: Urteile vom 29. Januar 1975, Az. I R 135/70, BStBl II 1975, 553 sowie vom 23. Oktober 2002, Az. I R 39/01 m. w. N.) gegründet bzw. gründen und/oder repräsentieren lassen (vgl. hierauf bisherige aus Sicht der Fragesteller ausweichende Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele 47 auf Bundestagsdrucksache 18/8523 und 37 auf Bundestagsdrucksache 18/8659 sowie vom 17. Mai 2016 auf die Kleine Anfrage hiesiger Fraktion auf Bundestagsdrucksache 18/8480: www.stroebele-online.de/show/914 1438.html)?

Wenn dies grundsätzlich zutrifft:

a) Wie viele gesamt?

b) Wie viele jeweils in welchen Staaten bzw. Wirtschaftsregionen?

c) Zu welchen Zwecken jeweils?

d) Von wann bis wann jeweils?

e) Mit wievielen Finanzmitteln waren diese jeweils ausgestattet?

f) Aus welchen Bundeshaushaltstiteln oder sonstigen Quellen?

g) Durch welches Bundesministerium, durch welche Behörde, welches bundesunmittelbare bzw. -nahe Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter wurden diese gegründet und/oder repräsentiert?

h) Wie lauten die Antworten zu den Fragen 15a bis 15g jeweils bzgl. solcher Firmen, die Werner Mauss oder dessen Geheißpersonen verwalten bzw. steuern durften?

16

Welche Ergebnisse folgten nach Veröffentlichung der Panama Papers inzwischen auf

a) die Ankündigung des Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble vom April 2016, durch das BMF werde „jetzt mit Hochdruck aufgeklärt“ (SPIEGEL ONLINE vom 28. Mai 2016), und seinen 10-Punkte-Aktionsplan gegen Briefkastenfirmen (SPIEGEL ONLINE vom 11. April 2016),

b) die Freistellung des Jörg Baumgartl von seiner Tätigkeit im Bereich der Bundesdruckerei, nahm er seine Tätigkeit dort oder wo sonst inzwischen wieder auf, und mit welchem Ergebnis ist das Strafverfahren gegen ihn u. U. abgeschlossen,

c) die Ankündigung der Bundesdruckerei vom April 2016: „Die Bundesdruckerei unterstützt die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen“ (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 28. Mai 2016)?

Berlin, den 28. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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