[Deutscher Bundestag Drucksache 18/10005
18. Wahlperiode 12.10.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte,
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2016
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur
Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten
ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig
Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei
inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten
lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, die
Bundestagsdrucksache 18/7625). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein
formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2015 bei 60,6
Prozent – und das, obwohl z. B. Flüchtlinge aus den Westbalkanländern zu beinahe
100 Prozent abgelehnt werden. Hinzu kommen noch Anerkennungen, die nach
Überprüfung ablehnender Behördenentscheidungen von den Gerichten
ausgesprochen werden.
Bei 10 Prozent aller Asylsuchenden, in knapp 45 000 Fällen, stellte das BAMF
im Jahr 2015 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der
Europäischen Union (EU). In 5 436 Fällen wurde die Zuständigkeit Griechenlands
vermutet. Wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und
Aufnahmesystem gibt es jedoch seit dem Jahr 2011 einen Überstellungsstopp.
Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2015 vor allem an Ungarn gerichtet (32,5 Prozent),
danach folgten Italien, Bulgarien und Polen. Syrische Flüchtlinge stellen dabei mit
21,4 Prozent die größte Betroffenengruppe dar, gefolgt von afghanischen und
irakischen Asylsuchenden. Den insgesamt 44 892 Dublin-Ersuchen im Jahr 2015
standen nur 3 597 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal
8 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur
Rückübernahme (29 699) betrug die so genannte Überstellungsquote 12,1 Prozent (in
Bezug auf Ungarn 2 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante
Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer
Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände (47,3 Prozent der Rechtsschutzanträge
gegen eine Überstellung nach Ungarn waren 2015 erfolgreich, in Bezug auf
Italien lag die Quote bei 26 Prozent). Manche Schutzsuchende tauchen in ihrer Not
eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem
sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische
Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe
Überstellungsquote erklärt sich aber auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie
etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen
anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Innerhalb des BAMF wird für Dublin-
Verfahren Personal gebunden, das weitaus sinnvoller in der regulären
Asylprüfung eingesetzt werden könnte. Eine reale Verteilungswirkung ist mit dem
Dublin-System für Deutschland nicht verbunden: Obwohl die immer komplexeren
Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen,
reduzierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland durch Dublin-
Überstellungen im Jahr 2015 im Saldo (Gegenüberstellung der überstellten bzw.
aufgenommenen Schutzsuchenden) um gerade einmal 565 Personen – 0,1 Prozent der
insgesamt 442 000 registrierten Asylanträge.
Arbeitskapazitäten im BAMF könnten auch durch den Verzicht auf automatische,
anlasslose Widerrufsverfahren drei Jahre nach der Anerkennung freigesetzt
werden. Im Jahr 2015 kam es bei knapp 10 000 Widerrufsprüfungen in nur 3 Prozent
aller Fälle zu einer Aberkennung des Schutzstatus. Für die Betroffenen – politisch
verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren und die
damit verbundene Unsicherheit sehr belastend.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2015 nach
offiziellen Angaben im Durchschnitt 5,2 Monate. Bei Herkunftsländern mit sehr
geringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von
Beschleunigungsmaßnahmen kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen
Ländern mit guten Anerkennungschancen. So mussten Asylsuchende aus
Afghanistan, Eritrea, Iran und Somalia, trotz einer bereinigten Schutzquote von jeweils
über 75 Prozent, 13 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten. Die
realen Asylverfahrensdauern liegen noch einmal deutlich über diesen Werten,
denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur formellen Asylantragstellung wird
bei den Angaben der Bundesregierung über die Verfahrensdauern nicht
berücksichtigt. Dabei beträgt diese Wartezeit bei einzelnen Außenstellen des BAMF
mehrere Monate (vgl. Plenarprotokoll 18/142, S. 13922 f., Anlage 13). Genaue
Angaben hierzu konnte die Bundesregierung bisher nicht machen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/5785, Antwort zu Frage 4d). Rein schriftliche
Anerkennungsverfahren bei syrischen Asylsuchenden dauerten im letzten Jahr nur 2,4 Monate,
diese beschleunigten Verfahren gibt es für ab dem 1. Januar 2016 registrierte
Schutzsuchende nicht mehr. Ende 2015 waren 89 336 Asylverfahren seit mehr als
zwölf Monaten anhängig, die Zeit bis zur Asylantragstellung ist dabei nicht
berücksichtigt.
Vom Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2015 627 Asylsuchende betroffen,
unter ihnen 143 syrische Flüchtlinge. Im Ergebnis wurde 74 dieser
Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im
Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder
abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
31,1 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2015 waren Kinder.
3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die
bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 91,7 und 95,6 Prozent lag.
Eine Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/7625, Antwort zu Frage 20) ergab, dass Klagen über angeblich zu
niedrige „Rückführungsquoten“ rechtskräftig ausreisepflichtiger Personen (etwa
des Präsidenten der Bundespolizei, Dr. Dieter Romann, in der „BILD“-Zeitung
vom 1. März 2015: „weit unter zehn Prozent“) irreführend sind. Eine solche
Betrachtung berücksichtigt einerseits nicht, dass weitaus mehr ausreisepflichtige
Personen „freiwillig“ ausreisen als abgeschoben werden. Andererseits wird
übersehen, dass ein Teil der rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden sich mit guten
Gründen weiterhin in Deutschland aufhalten darf: So verfügten über 30 Prozent
der im Jahr 2014 rechtskräftig abgelehnten, noch aufhältigen Asylsuchenden
Ende 2015 über einen Aufenthaltstitel, 56,5 Prozent wurden aus
unterschiedlichen Gründen geduldet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a
des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –,
subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der
Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal 2016, und wie lauten die
Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent
angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen,
bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele
Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/
GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen
Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle
nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung,
internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale
Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem
Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien und
Türkei machen)?
b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte
Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf
tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte,
wie in Frage 1a erbeten, differenzieren)?
c) Bis wann wurden Feststellungen eines Abschiebungsverbots nach der
Genfer Flüchtlingskonvention bzw. nach § 51 des Ausländergesetzes
statistisch als Ablehnungen gewertet, und welche Angaben kann das BAMF
dazu machen, wie hoch die Anerkennungsquoten in den Jahren bis dahin
waren, wenn diese Fälle als Anerkennungen und nicht als Ablehnungen
gewertet worden wären?
2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1
AufenthG/GFK im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal beruhten
auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung
(bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?
3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2016 bzw. im
vorherigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den
verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren
mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen
angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
4. Wie lang war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis
zu einer behördlichen Entscheidung im dritten Quartal 2016 bzw. im
vorherigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu
einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens,
soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit
bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils auch
nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und Folgeanträgen
differenzieren)?
a) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren
(bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in
denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte
auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn nur Verfahren
berücksichtigt werden, in denen es eine inhaltliche Asylanhörung gab
(bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
d) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
behördlichen Entscheidung, wenn nur Asylverfahren betrachtet werden, die
im Jahr 2016 bzw. seit Juli 2016 bzw. im dritten Quartal 2016 bzw. in so
genannten Ankunftszentren eingeleitet bzw. im dritten Quartal 2016 in
Ankunftszentren bzw. in Außenstellen oder in der Zentrale entschieden
wurden (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
e) Wie viele Personen wurden im EASY-System (IT-Anwendung zur
Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) als Asylsuchende
im dritten Quartal 2016 registriert, wie viele formelle Asylanträge waren
es im Vergleich hierzu (bitte beide Angaben auch nach Bundesländern,
Monaten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in jedem Fall den
sechs Westbalkanländern, Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei –
differenzieren)?
f) Wie viele der aktuell in Deutschland lebenden Asylsuchenden sind im
neuen Kerndatensystem des AZR gespeichert (bitte darlegen, wie viele
Personen mit welchem Status gespeichert sind), zu wie vielen
Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen sind Informationen zu
Integrations- und Arbeitsmarktdaten gespeichert, und wie bewertet es die
Bundesregierung, dass zum Stand des 31. August 2016 gerade einmal zu 17
Personen solche Daten gespeichert waren (vgl. Bundestagsdrucksache
18/9765, Antwort zu Frage 15, bitte ausführen)?
g) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Sinnhaftigkeit des neuen Ankunftsnachweises, wenn dessen
durchschnittliche Geltungsdauer gerade einmal 27,6 Tage beträgt (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/9765, Antwort zu Frage 3), welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der bereits im
Gesetzgebungsverfahren zum Datenaustauschverbesserungsgesetz geäußerten Kritik,
wonach es sinnvoller wäre, statt eines weiteren, neuen Aufenthaltspapiers
gleich eine Aufenthaltsgestattung zu erteilen (vgl. Ausschussdrucksache
18(4)477, S. 2), und was hat die Prüfung erbracht, ob Ankunftsnachweis
und Aufenthaltsgestattung zusammengeführt werden sollen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/9765, Antwort zu Frage 11)?
h) Wie lang war im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal
durchschnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, wie lang die
durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen
Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
i) Wie hoch waren im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal der
Anteil rein schriftlicher Anerkennungsverfahren an allen Verfahren und
ihre absolute Zahl (insgesamt, aber auch in Bezug auf die Herkunftsländer
Syrien, Irak und Eritrea), und wie lange dauerten diese Verfahren
durchschnittlich (bitte nach Herkunftsländern auflisten)?
j) Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs,
zwölf, 15, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn
am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), und wie ist der
aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren (seit
mindestens dem vorletzten Kalenderjahr anhängige Verfahren) im BAMF
(bitte im Detail darstellen)?
k) Wie lang war die durchschnittliche Dauer vom Datum der Einreise (wie
im System MARiS des BAMF nach Selbstauskunft der Asylsuchenden
gespeichert) bis zur formellen Asylantragstellung für die Monate August,
September und Oktober 2016 und für das zweite Halbjahr 2015 (bitte
jeweils auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren),
und wie viele der Asylsuchenden des Jahres 2015 bzw. 2016 hatten zum
Zeitpunkt der Antragstellung (hilfsweise: vor Erteilung einer
Aufenthaltsgestattung) eine Aufenthaltserlaubnis?
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im dritten
Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die
Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank
zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren
angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern
differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei
Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf
wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten
betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland,
Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn sowie zu syrischen Asylsuchenden
nennen)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es
in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch
nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in
jedem Fall auch Syrien – und Mitgliedstaaten der Europäischen Union –
in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta –
differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung
des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?
d) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der
Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung
abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein
Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten
und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als
unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus
gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere
Angaben zu den wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und den dort gewährten Schutzstatus und die
Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)?
e) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei
Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-
Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenziert angeben), wie viele Übernahmeersuchen der
griechischen Behörden an Deutschland gab es im ersten, zweiten bzw. dritten
Quartal 2016, wie vielen Ersuchen wurde in denselben Zeiträumen
stattgegeben, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach
Deutschland fanden in diesen Zeiträumen statt (bitte auch nach den fünf
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und angeben, in wie vielen Fällen es
sich um eine Familienzusammenführung handelte)?
f) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen
(bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den
genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern
differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?
g) Wie ist die Entwicklung in Bezug auf die Zahl und den Anteil von Dublin-
Verfahren und -Entscheidungen bei syrischen Asylsuchenden im dritten
Quartal 2016 (bitte nach Monaten differenzieren und wie in der Antwort
zu Frage 5h auf Bundestagsdrucksache 18/7625 darstellen)?
h) Mit welcher Zielrichtung und welchen konkreten Forderungen will sich
die Bundesregierung auf EU-Ratsebene an den Verhandlungen über die
Reform des Dublin-Systems beteiligen, und wie will sie sich etwa zu
zentralen Fragen verhalten, z. B. ob das Selbsteintrittsrecht in der
jetzigen Form erhalten bleiben, ob es weiterhin eine Zuständigkeit nach
Ablauf von Fristen oder künftig ein vorgelagertes Unzulässigkeitsverfahren
geben soll oder nicht, wenn es zu diesen wichtigen Punkten keine
abschließende Verhandlungsposition und keine ressort-abgestimmte
Haltung gibt (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 18/9638, Frage 10g und
Bundestagsdrucksache 18/9415, Antwort zu den Fragen 17a bis 17c;
bitte zumindest auf die inhaltlich genannten Unterpunkte eingehen)?
6. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von
Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden
gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von
bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und
18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte
jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl
der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und
sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die
jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im
dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt
(bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern),
und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen
im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenem Schutzstatus und
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im dritten Quartal 2016 bzw.
im vorherigen Quartal an welchen Grenzen durch die Bundespolizei
aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie
viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach
den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
9. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben
differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils
in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?
10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2016
bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem
Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten
Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?
11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2016 (bitte in der Differenzierung wie in
der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/6860 darstellen), wie
viele Klagen und wie viele Berufungen (oder
Berufungszulassungsbeschwerden usw.) sind derzeit anhängig in Verfahren, in denen subsidiär
Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte jeweils auch nach
Bundesländern und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele dieser Klagen hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016
verloren, und was kostet die Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich
ein solches verlorenes Klageverfahren (Gerichtskosten, Personalkosten)?
12. Wie viele Asylanhörungen und wie viele rein schriftliche Anhörungen gab
es im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal (bitte auch nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und was hat die
Evaluierung zu den Vor- und Nachteilen bzw. zur Zeitersparnis von schriftlichen
Asylverfahren ohne persönliche Anhörung ergeben (Nachfrage zur Antwort
zu Frage 16b auf Bundestagsdrucksache 18/705, bitte die Ergebnisse der
Evaluierung genau auflisten)?
13. Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der
Türkei im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal?
14. Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Angaben des EASY-
Systems im Jahr 2016 bislang eingereist (bitte nach Monaten differenzieren und
den Anteil kurdischer Volkszugehöriger angeben), und wie waren die
Entscheidungen bei Asylsuchenden aus der Türkei in diesem Jahr (bitte nach
Monaten und gewährtem Schutzstatus, Ablehnung oder Einstellung
differenzieren und absolute und relative Zahlen angeben, zudem die Werte für
kurdische Volkszugshörige gesondert angeben)?
15. Wie viele Personen sind aktuell als Asylsuchende in der Bundesrepublik
Deutschland registriert (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), geht die Bundesregierung davon aus, dass nunmehr alle
tatsächlich hier lebenden Asylsuchenden auch verlässlich erfasst sind, wie
lauten die bereinigten Zugangsdaten Asylsuchender seit 2015 nach Monaten
differenziert, und genau wie ist zu erklären, dass auch noch in den Monaten
April bis September 2016 die monatlich vermeldeten EASY-Zahlen deutlich
über den realen Zahlen neu eingereister Asylsuchender lagen (vgl. www.
faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/f-a-s-exklusiv-es-kommen-nur-noch-
14-000-asylsuchende-pro-monat-14462343.html)?
16. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von
Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und
Bosnien-Herzegowina in den Monaten Juli, August und September 2016 gestellt
(bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen),
und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem
Ergebnis beschieden?
17. Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung
und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen,
insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und welche Bedarfsplanung und
Forderungen hat das BAMF dem Bundesministerium des Innern im Rahmen der
Ausgestaltung des Haushalts für das Jahr 2017 vorgelegt, und inwieweit
wurde dem seitens des Bundesministeriums entsprochen?
18. Wie viele Asylverfahren wurden im ersten, zweiten und dritten Quartal (bitte
differenzieren) eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen
differenzieren – etwa: Nichtbetreiben, Nichterreichbarkeit, Nichterscheinen
bei einer Anhörung – und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
den Bundesländern differenzieren), wie stellt das BAMF sicher, dass
insbesondere Einladungen zur Asylanhörung die Betroffenen auch bei prekären
Unterbringungsverhältnissen rechtzeitig erreichen, und was hat das BAMF
nach diesbezüglichen Beschwerden insbesondere in Berlin konkret
unternommen (vgl.:
www.tagesspiegel.de/berlin/vorwurf-des-fluechtlingsrats-
bamfsoll-asylverfahren-in-berlin-bewusst-erschweren/13821500.html;
www.rbb-
online.de/politik/thema/fluechtlinge/berlin/2016/07/fluechtlinge-bamf-
berlin-einladungsschreiben-zu-spaet-verschickt.html)?
19. Wie genau verläuft eine themenspezifische Sichtung von Asylbescheiden
(Audit) durch das zentrale Referat für Qualitätssicherung im BAMF (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/9415, Antwort zu Frage 19), hält die
Bundesregierung 78 Einzelfallprüfungen und 3 364 Prüfungen im Rahmen von Audits
bis zum 17. Juli 2016 (vgl. ebd.) für ausreichend, um angesichts von
Hunderttausenden Bescheiden, der Neuanstellung Tausender Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im BAMF und nur kurzen Einarbeitungszeiten eine
ausreichende Qualitätskontrolle sicherzustellen (bitte begründen), und wie viele
Qualitätskontrollen gab es im dritten Quartal 2016 (bitte auch die
Vergleichswerte des vorherigen Quartals nennen)?
20. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen
Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und
Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte
auch nach Herkunftsländern differenzieren), und wie waren die Anteile zum
Zeitpunkt der letzten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/9415,
Antwort zu Frage 22)?
21. Warum hat die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 18/9415 zu
Frage 22 erbetenen Angaben nicht mitgeteilt, obwohl ihr entsprechende
Angaben aufgrund der Einschätzung von fachkundigen Bediensteten des BAMF
über zwei Jahre hinweg zuvor möglich waren (vgl. z. B. Vorbemerkung auf
Bundestagsdrucksache 18/705 und Antwort zu Frage 16), und inwieweit
kann die Bundesregierung den Eindruck widerlegen, dass solche –
möglichen – Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter deshalb nicht
angegeben oder von ihr nicht abgefragt werden, weil sich der Anteil von
Verfahren, in denen eine Identität von Anhörer und Entscheider besteht,
drastisch verringert haben dürfte (auf Bundestagsdrucksache 18/8450 hieß es in
der Antwort zu Frage 20: „erkennbar verringert“, ohne dass konkrete Zahlen
genannt wurden) und dies dem „erstrebenswerten Ziel“ einer Identität von
Anhörer und Entscheider (so das BAMF laut Bundestagsdrucksache 18/705,
Antwort zu Frage 16a) widerspricht (bitte ausführen)?
22. Strebt das BAMF überhaupt noch das Ziel einer Identität von Anhörer und
Entscheider an (vgl. Bundestagsdrucksache 18/705, Antwort zu Frage 16a),
wenn ja, was wird unternommen, um dieses zu erreichen, wenn nein, warum
sollen die zuvor für diese Zielsetzung tragenden Gründe nicht mehr gelten,
und wann ist die entsprechende Vorgabe in der „Dienstanweisung Asyl“,
eine solche Identität anzustreben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/705,
Antwort zu Frage 16), auf wessen Veranlassung hin geändert worden (bitte
ausführen)?
23. In welchen Verfahren kommt es nicht „auf den persönlichen Eindruck von
Antragstellern entscheidungserheblich“ an (Nachfrage zu
Bundestagsdrucksache 18/9415, Antwort zu Frage 22), wie hoch war der Anteil von
Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch ohne Identität von
Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im ersten, zweiten und dritten
Quartal 2016 (bitte differenzieren und jeweils absolute und relative Zahlen
angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen), und wie viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF gibt es derzeit, die nur anhören,
die nur entscheiden bzw. die anhören und entscheiden?
24. Inwieweit ist nach Erfahrungen der BAMF-internen Qualitätssicherung die
Kritik zutreffend, dass die Trennung von Anhörer und Entscheider Fehler
bzw. Fehlentscheidungen zur Folge haben kann (vgl.
www.proasyl.de/
news/qualitaetsskandal-beim-bundesamt/; bitte ausführen)?
25. Inwieweit ist es zutreffend, wie es der federführenden Fragestellerin
vertraulich zugetragen wurde, dass die Beratungsfirma McKinsey & Company, Inc.
ausgerechnet haben soll, wie viele Minuten das BAMF angeblich pro Fall
sparen könnte, wenn Anhörung, Entscheidung und Zustellung personell und
räumlich getrennt werden (bitte genaue Ausführungen zu entsprechenden
Empfehlungen machen und dazu, inwieweit diese aufgenommen und
umgesetzt wurden), und inwieweit wurde dabei berücksichtigt, dass es nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller bei der Asylprüfung nicht
vorrangig um effiziente Bearbeitung gehen darf, sondern dass es auf eine
gewissenhafte Prüfung und sorgfältige Entscheidung ankommt und dabei dem
unmittelbaren persönlichen Eindruck bei der Befragung in der Anhörung eine
herausragende Bedeutung zukommt (bitte ausführen)?
26. Wie wird in der Entscheidungspraxis bei einer Trennung von Anhörer und
Entscheider sichergestellt, dass der unmittelbare persönliche Eindruck bei
der Befragung in der Anhörung bei der Entscheidung berücksichtigt wird,
weil reine Anhörungsprotokolle Umstände, die für die Beurteilung der
Glaubwürdigkeit entscheidend sein können, nicht widergeben können
(Mimik, Gesten, Blicke, Tonfall, Schwitzen, Zittern, Pausen usw., bitte
ausführen)?
27. Inwieweit ist es zutreffend, dass im BAMF Zielvorgaben zur Zahl von
Anhörungen oder Entscheidungen gemacht wurden (vgl. DER SPIEGEL,
40/2016: „Reformen. Unruhe im Amt“), welche konkreten Vorgaben wurden
wann gemacht, und welche Folgen gibt es bei Nichterreichen der Zielvorgabe
(bitte auflisten), und inwieweit kann das BAMF bestätigen, dass unter den
Beschäftigten die „Stimmung in der Nürnberger Behördenzentrale kaum
schlechter sein“ könne (in Bezug auf die neu Angestellten würde intern
kritisch von einem „Heer von Dilettanten“ gesprochen; ironisch würde gefragt,
warum nicht „Automaten, die auf Knopfdruck den Bescheid ausspucken“,
aufgestellt würden)?
28. Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF seit August 2015
gegenüber abgelehnten Asylsuchenden erlassen (bitte nach Monaten und den
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Klagen wurden
gegen diese Anordnungen erhoben, wie viele der Einreise- und
Aufenthaltsverbote sind inzwischen bestandskräftig, und wie viele Personen mit einem
(solchen) Wiedereinreiseverbot sind im zweiten Halbjahr 2015 bzw. 2016
wieder nach Deutschland eingereist bzw. haben dies versucht und wurden
zurückgewiesen?
29. Welche Personengruppen sind in welcher Größenordnung (bitte Zahlen
nennen, etwa zu abgeschobenen Personen, vollziehbar ausreisepflichtigen
Personen unbekannten Aufenthalts, Personen mit Wiedereinreiseverbot,
abgelehnten Asylsuchenden bzw. anderen Personengruppen usw.) aktuell im
polizeilichen Informationssystem INPOL als zur Festnahme zur
Abschiebung gespeichert, werden insbesondere auch abgelehnte Asylsuchende mit
einem Einreiseverbot dort gespeichert, und inwieweit kann der in den
Medien berichtete Anstieg um 140 Prozent gegenüber dem Vorjahr (z. B. KNA
vom 7. Oktober 2016, Bericht: „Über 280 000 Ausländern droht Festnahme
und Abschiebung“) mit gesteigerten Abschiebungen und der zum 1. August
2015 wirksam gewordenen Neuregelung erklärt werden, die Aufenthalts-
und Wiedereinreiseverbote für als offensichtlich unbegründet abgelehnte
Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten vorsieht?
30. Wie lang war die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern
des Westbalkans kommen, im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte
Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?
31. Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen
fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern
diese jeweils bei Asylsuchenden aus den sechs Westbalkanländern, aus
Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern, und warum hat die
Bundesregierung in ihrer Antwort zu der entsprechenden Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 18/9415 keine Angaben gemacht, obwohl ihr dies zuvor noch
problemlos möglich war (vgl. nur z. B. die Antworten zu den Fragen 22 auf
Bundestagsdrucksache 18/8450 und 19 auf Bundestagdrucksache 18/4980)?
32. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener
Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der
Ausländerbehörden welcher Bundesländer im dritten Quartal 2016 bzw. im
vorherigen Quartal mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
33. Gilt immer noch die Aussage in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/10305: „Soweit der
Vorschlag der Kommission bzw. die hierzu verabschiedete Ratsposition im
Vergleich zum geltenden nationalen Recht weitergehende Gründe für die
Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern vorsehen, beabsichtigt die
Bundesregierung nicht, von dieser Möglichkeit bei Umsetzung der Richtlinie in
nationales Recht Gebrauch zu machen“ (wenn nein, warum nicht)?
34. Wie ist der Vorschlag des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de
Maizière, es solle ein neuer Haftgrund „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“
geschaffen werden (
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/
2016-08-11-de-maiziere-zu-sicherheit-deutschland.html), damit zu
vereinbaren, dass sich Deutschland bei den entsprechenden Verhandlungen auf der
EU-Ebene (ohne Erfolg) für eine Streichung des Haftgrundes der
öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung ausgesprochen hat (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/12039, Antwort zu Frage 4), was waren die Gründe
für das damalige Vorgehen der Bundesregierung, warum sollen die
damaligen Gründe heute nicht mehr gelten, und wie ist der Vorschlag des
Bundesministers des Innern damit zu vereinbaren, dass die Bundesregierung erklärt
hat, von Möglichkeiten des EU-Rechts zur Ingewahrsamnahme von
Asylbewerbern, die über nationales Recht hinausgehen, keinen Gebrauch machen
zu wollen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10305, Antwort auf die
Schriftliche Frage 14, S. 12, bitte ausführen)?
35. Wie viele der im Jahr 2014 bzw. 2015 (bitte differenzieren) rechts- oder
bestandskräftig abgelehnten Asylbewerber waren nach Angaben des AZR
zuletzt noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils nach den wichtigsten zehn
Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus
differenzieren), und für wie belastbar hält die Bundesregierung die Zahl der
aufhältigen, rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber ohne Aufenthaltsrecht
und ohne Duldung, auch angesichts bereits eingeräumter
Aktualisierungs- bzw. Erfassungsprobleme (vgl. Antwort zu Frage 22 auf
Bundestagsdrucksache 18/6860: „Es kann jedoch vermutet werden, dass eine nicht
unerhebliche Zahl von Ausreisepflichtigen ohne Duldung[,] ohne Kenntnis
der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“), und
welche etwaigen Maßnahmen zur diesbezüglichen Bereinigung des AZR
sind denkbar oder geplant?
36. Wie viele Abschiebungen gab es bislang im Jahr 2016 (bitte nach
Bundesländern und den 20 wichtigsten Zielstaaten – in jedem Fall bitte
berücksichtigen: Irak, Iran, Afghanistan, Türkei, Marokko, Tunesien, Algerien –
differenziert angeben)?
37. Welche Angaben für das dritte Quartal 2016 lassen sich machen zu
überprüften (vor allem: Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter
Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der
„beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn
wichtigsten Hauptherkunftsländern, wie in der Antwort zu Frage 28 auf
Bundestagsdrucksache 18/9415)?
38. Bedeutet die (Nicht-)Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache
18/9415, dass es nicht einmal fachkundigen Bundesbediensteten des BAMF
möglich ist einzuschätzen, in welchem Umfang Asylsuchende in
Deutschland eine falsche Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit vorgeben (bitte
ausführen), wie bewertet das BAMF dann die Belastbarkeit von Äußerungen, wie
z. B. die des Bundesministers des Innern, dass mehr als 30 Prozent der
syrischen Asylsuchenden fälschlich angeben würden, aus Syrien zu stammen,
und wie groß ist die Zahl der im Einzelfall nachgewiesenen Täuschungsfälle,
von denen der Bundesinnenminister sprach, um zu entsprechenden
Statistiken kommen zu können (vgl.:
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Falsche-
Syrer-Keine-Belege-fuer-De-Maizieres-Behauptungen,gefaelschtepaesse102.
html)?
Berlin, den 11. Oktober 2016
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]