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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen

Verschuldung erwerbsloser Personen, Schuldnerberatung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter, gesetzliche Grundlage, Forderungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter gegenüber Beziehern von ALG I bzw. II, Anzahl und Organisation der Inkassoverfahren, Härtefallregelung, Weisung des BMAS, Reformbedarf<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

10.11.2016

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1002317.10.2016

Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen

der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 22. Juli 2016 („Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen“) schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Agentur für Arbeit vor, dass sie sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf. Die Berichterstattung provoziert Fragen nach dem Inkassoverhalten der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Personen im Arbeitslosengeldbezug und wie viele Hartz-IV-Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung verschuldet?

a) Auf welche Art und Weise wird der Verschuldungsgrad der jeweils Leistungsberechtigten ermittelt?

b) In welcher Höhe sind Erwerbslose (ALG – Arbeitslosengeld) und Hartz-IV-Leistungsberechtigte im Durchschnitt der betroffenen Fälle verschuldet?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Art der Gläubiger? Bei wem sind Erwerbslose und andere Leistungsberechtigte verschuldet?

2

Auf welcher gesetzlichen Grundlage bieten die Agentur für Arbeit und die örtlichen Jobcenter Schuldnerberatung an?

a) Wie ist die Vermittlung in eine Schuldnerberatung bei den Agenturen und bei den Jobcentern organisiert?

b) In wie vielen Fällen haben die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter Erwerbslose in Schuldnerberatung vermitteln können?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von Schuldnerberatung als Aspekt der sozialen Stabilisierung und auch Arbeitsmarktintegration von Erwerbslosen?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die örtliche Verfügbarkeit von Schuldnerberatung für verschuldete Erwerbslose?

e) Sieht die Bundesregierung hier einen Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?

3

Wie viele Personen schulden der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Geld?

a) Aus welchen Gründen schulden wie viele Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit, und wie viele Hartz-IV-Leistungsberechtigte dem Jobcenter Geld?

b) Auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Forderungen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter insgesamt (pro Jahr, seit dem Jahr 2010)?

c) Wie viele der betroffenen Personen befinden sich aktuell noch im SGB-III- bzw. im SGB-II-Bezug?

4

Wie ist das Inkassoverfahren bei der Agentur für Arbeit und bei den Jobcentern organisiert?

a) Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Inkassoverfahren bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter?

b) Wie viele Inkassoverfahren sind in den letzten Jahren durchlaufen worden (seit dem Jahr 2010, jährliche Daten)?

c) Wie viele Verfahren laufen aktuell gegen Arbeitslosengeld- und Hartz-IV-Beziehende?

d) Wie viele Inkassoverfahren laufen im SGB II (SGB II: Zweites Buch Sozialgesetzbuch) parallel zur Aufrechnung?

5

Welchen Inhalt hat die Weisung des BMAS vom 23. Januar 2015 (AZ: IIc6-26640/01)?

a) Welche Nachweise muss eine leistungsberechtigte Person erbringen, um als „Härtefall“ zu gelten? Welche Kriterien für einen „Härtefall“ gibt es?

b) Wie viele Bescheide in diesem Sinne gab es in den letzten 24 Monaten?

c) Gibt es weitere Weisungen der Bundesagentur für Arbeit bezüglich des Inkassoverfahrens bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern?

6

Sieht die Bundesregierung in Bezug auf das Inkassoverfahren bei den Agenturen und/oder den Jobcentern Reformbedarf, und wenn ja, welchen?

Berlin, den 17. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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