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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit bewaffneten Drohnen

Übertragung der US-Deklaration zur Reglementierung von Einsatz und Export militärisch genutzter Drohnen in eine internationale Vereinbarung: Zeitpunkt der Kenntnisnahme und Unterzeichnung, Gründe des Regulierungsbedürfnisses, Aktivitäten weiterer Regierungen bzgl. Besitz und Entwicklung bewaffneter Drohnen, Verantwortung und Glaubwürdigkeit der USA, Rechtsgrundlagen, Regulierungsprinzipien, erörternde Aspekte zur Umsetzung der Vereinbarung, u.a. Verurteilung zurückliegender Einsätze, Berücksichtigung der Technologie zum Betrieb der Fluggeräte sowie Anknüpfung an EU-Resolutionen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.11.2016

Aktualisiert

02.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1007017.10.2016

Haltung der Bundesregierung zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit bewaffneten Drohnen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang letzten Jahres kündigte die US-Regierung Standards zum Verkauf von Drohnen ins Ausland an („U.S. Export Policy for Military Unmanned Aerial Systems“, US-Außenministerium vom 17. Februar 2015). Dort heißt es, weil immer mehr Regierungen Drohnen für militärische und kommerzielle Zwecke einsetzten, obliege den USA als Marktführer eine besondere Verantwortung für die Nutzung ihrer Drohnen. Dabei müssten auch außenpolitische und wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden. Kampfdrohnen sollten lediglich an ausgewählte Verbündete geliefert werden. Jeder Verkauf werde „von Fall zu Fall“ entschieden. Die Empfänger müssten bestätigen, dass die Drohnen im Rahmen bestehender internationaler Regelungen eingesetzt werden. Dies schließe auch Menschenrechtsgesetze ein. Luftschläge dürften nur auf Basis von Recht und Gesetz erfolgen, etwa wenn die nationale Sicherheit gefährdet sei. Die Drohnen dürften nicht zur ungesetzlichen Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Drohnen-Piloten sollten eine entsprechende Ausbildung erhalten, um Verletzungen und Schäden zu minimieren. Die USA setzten sich dem Statement zufolge auch dafür ein, die eigenen Vorschriften weltweit als Standard zu setzen.

Am 25. August 2016 berichtete der Informationsdienst „DefenseNews“, dass die US-Regierung ihre Deklaration in eine internationale Vereinbarung überführen wollen. Auf Nachfrage der Abgeordneten Inge Höger antwortete die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, den vorgeschlagenen Standards „prinzipiell aufgeschlossen“ gegenüberzustehen (Antwort auf die Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/9595). Ob die Bundesregierung hierzu, wie von „Defense News“ berichtet, angefragt wurde, ließ das Auswärtige Amt offen. Nicht einmal vier Wochen später berichtet das US-Außenministerium, 44 Staaten seien dem angekündigten Abkommen zum verantwortungsbewussten Umgang mit Drohnen beigetreten, darunter auch die Bundesregierung („Fact Sheet: Joint Declaration for the Export and Subsequent Use of Armed or Strike-Enabled Unmanned Aerial Vehicles (UAVs)“ und „Joint Declaration for the Export and Subsequent Use of Armed or Strike-Enabled Unmanned Aerial Vehicles (UAVs)“). Weitere Unterzeichner werden gesucht, die Vereinbarung soll als Grundlage für ein Regelwerk gegen den „Missbrauch“ („misuse“) bewaffneter Drohnen dienen, das ab Frühjahr 2017 diskutiert werde.

Mit der Politik ferngesteuerter Hinrichtungen hat die US-Regierung die Kriegsführung aus Sicht der Fragesteller völkerrechtlich und räumlich entgrenzt. Sie hat damit seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts Maßstäbe auch für andere Staaten gesetzt. Der jetzige US-Vorstoß zur Einhegung dieser Praxis ist deshalb vollkommen unglaubwürdig. Demnach dürften Luftschläge nur auf Basis von Recht und Gesetz erfolgen. Es ist aus Sicht der Fragesteller nicht hinzunehmen, wenn sich die USA nun als Anwältin der Menschenrechte darstellt. Schließlich ist der Vorstoß auch eine Demütigung der Angehörigen der Tausenden Toten durch US-Drohnenangriffe in Afghanistan, Pakistan, Somalia und dem Jemen. Zu vermuten ist, dass der Normen-Katalog den Kreis der Käufer von US-Drohnen möglichst vergrößern soll.

Seit Jahren plädiert die Fraktion DIE LINKE. für die Abstimmung einer internationalen Drohnenkonvention. Statt der Eingrenzung der Einsätze und Verkäufe bewaffneter Drohnen braucht es eine Ächtung im Rahmen einer UN-Konvention. DIE LINKE. befürwortet ein Beschaffungs-Moratorium europäischer Regierungen, das Normen setzt und einen Einstieg in die vorbeugende Rüstungskontrolle ermöglicht.

Ähnlich hatte es bereits die Parlamentarische Versammlung des Europarates in einer Resolution gegen völkerrechtswidrige Einsätze von Kampfdrohnen gefordert. Die vor einem Jahr verabschiedete Resolution zu Einsätzen bewaffneter Drohnen und der Praxis von „gezielten Tötungen“ richtet sich an die USA und Großbritannien, aber auch Unterstützerstaaten wie Deutschland und Italien, wenn diese den US-Drohnenkrieg durch Anlagen auf ihrem Staatsgebiet tolerieren oder sogar unterstützen (http://gleft.de/1tq).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wann wurde die Bundesregierung von der US-Regierung über den Vorschlag einer internationalen Vereinbarung gegen den „Missbrauch“ bewaffneter Drohnen informiert und um Unterzeichnung gebeten, und aus welchem Grund hat sie dies auf Nachfrage der Abgeordneten Inge Höger nicht mitgeteilt?

2

Wann und auf welchem Wege hat die Bundesregierung der US-Regierung zugesagt, die Vereinbarung gegen den „Missbrauch“ bewaffneter Drohnen zu unterzeichnen?

3

Aus welchen Erwägungen hält die Bundesregierung den Export oder den missbräuchlichen Einsatz bewaffneter Drohnen für regelungsbedürftig?

4

Welche Regierungen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bewaffnete Drohnen, und welche Regierungen beschaffen oder entwickeln solche Systeme?

5

Inwieweit sieht auch die Bundesregierung eine besondere Verantwortung der US-Regierung für die Regulierung des Verkaufs und der missbräuchlichen Nutzung bewaffneter Drohnen?

6

Auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung geregelt werden, an welche Staaten bewaffnete Drohnen verkauft werden sollen?

7

Inwiefern sollten dabei, wie von der US-Regierung beschrieben, auch außenpolitische und wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden?

8

Welche internationalen Rechtsgrundlagen oder Konventionen hält die Bundesregierung für den Export bewaffneter Drohnen für einschlägig?

9

Welche menschenrechtlichen Mindeststandards sollten aus Sicht der Bundesregierung beim Einsatz bewaffneter Drohnen gelten?

10

Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, Luftschläge mit Drohnen dürften nur auf Basis von Recht und Gesetz erfolgen, etwa wenn die nationale Sicherheit gefährdet sei (bitte die infrage kommenden internationalen Rechtsgrundlagen oder Konventionen benennen)?

11

Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung in den Diskussionen zur Umsetzung und Durchführung der Vereinbarung das in der Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) verankerte Gewaltverbot berücksichtigt werden?

12

Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung in den Diskussionen zur Umsetzung und Durchführung der Vereinbarung unterschieden werden, ob sich eine Regierung mit einem anderen Land in einem bewaffneten Konflikt befindet oder nicht?

13

Auf welche Weise sollte eine Regierung aus Sicht der Bundesregierung über eine Anordnung zur Tötung entscheiden dürfen?

14

Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung in den Diskussionen zur Umsetzung und Durchführung der Vereinbarung eine Abgrenzung vorgenommen werden, ob Einsätze bewaffneter Drohnen der Strafverfolgung tatverdächtiger Zivilpersonen gelten dürfen?

15

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob ein „bewaffneter Angriff“ i. S. d. Artikels 51 UN-Charta, der das Selbstverteidigungsrecht auslöst, auch durch nichtstaatliche Akteure erfolgen kann?

16

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die UN-Charta ein Recht auf „präventive Selbstverteidigung“ einräumt bzw. in diesem Sinne auszulegen ist und falls ja, was sind die Kriterien hierfür?

17

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern eine Vereinbarung bzw. ein Abkommen zum verantwortungsbewussten und nicht missbräuchlichen Umgang mit bewaffneten Drohnen auch die Frage der „präventiven Selbstverteidigung“ behandeln sollte?

18

Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz herausgegebene Studie geprüft, die unter anderem beschreibt, dass Kampfeinsätze einer bewaffneten Drohne nach Artikel 51 UN-Charta an den UN-Sicherheitsrat gemeldet werden müssten (www.icrc.org/en/international-review/article/pandoras-box-dronestrikes-under-jus-ad-bellum-jus-bello-and, Seite 605)?

19

Sofern die Bundesregierung eine solche Prüfung nicht vornahm, welche Haltung vertritt sie zur Frage unter welchen Umständen der UN-Sicherheitsrat in Kampfeinsatz einer bewaffneten Drohne eingebunden werden müsste oder wenigstens sollte?

20

Auf welche Weise könnten die Käufer bewaffneter Drohnen aus Sicht der Bundesregierung (etwa durch den Beitritt zu einschlägigen Konventionen) bestätigen, dass die Drohnen im Rahmen bestehender internationaler Regelungen eingesetzt werden?

21

Welche Staaten haben die US-geführte Vereinbarung zum verantwortungsbewussten und nicht missbräuchlichen Umgang mit bewaffneten Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile unterschrieben, und welche Staaten wurden angefragt, verweigerten aber die Unterschrift?

22

Wann und wo sollen die Diskussionen zur Umsetzung und eines verantwortungsbewussten und nicht missbräuchlichen Umgangs mit bewaffneten Drohnen beginnen?

23

Mit welchem zivilen oder militärischen Personal wird sich die Bundesregierung an diesen Diskussionen beteiligen?

24

Inwiefern hält die Bundesregierung die US-Regierung mit ihrer Politik ferngesteuerter außergerichtlicher Hinrichtungen für glaubwürdig, eine Vereinbarung bzw. ein Abkommen zum verantwortungsbewussten und nicht missbräuchlichen Umgang mit bewaffneten Drohnen zu initiieren oder anzuführen?

25

Aus welchen Erwägungen ist auch die Bundesregierung der Ansicht oder nicht der Ansicht, dass die US-Regierung mit der Politik ferngesteuerter außergerichtlicher Hinrichtungen seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts politische Maßstäbe zum Einsatz bewaffneter Drohnen auch für andere Staaten gesetzt hat?

26

Inwiefern wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Diskussionen zur Umsetzung und Durchführung der Vereinbarung auch dafür einsetzen, dass zurückliegende Einsätze ferngesteuerter Hinrichtungen verurteilt werden, und die infrage kommenden Staaten sanktioniert werden?

27

Inwiefern sollten die Diskussionen zur Umsetzung und Durchführung der Vereinbarung aus Sicht der Bundesregierung auch dazu führen, dass die unterzeichnenden Staaten eine gemeinsame Sperrliste für den Verkauf bewaffneter Drohnen führen?

28

Inwiefern hält es die Bundesregierung für nötig oder entbehrlich, dass die Diskussionen zur Umsetzung und Durchführung der Vereinbarung nicht nur bewaffnete Drohnen, sondern auch die am Boden oder im Weltall nötige Technologie zum Betrieb der Fluggeräte behandeln?

29

Inwiefern könnten die Diskussionen zur Umsetzung und Durchführung der Vereinbarung zum verantwortungsbewussten und nicht missbräuchlichen Umgang mit bewaffneten Drohnen aus Sicht der Bundesregierung an einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates anknüpfen, die sich gegen völkerrechtswidrige Einsätze von Kampfdrohnen richtet?

Berlin, den 17. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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