Geplanter Ausbau der Bundesstraße 26n in Verbindung mit B 276 (Großraum Würzburg/Karlstadt/Lohr)
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) findet sich der geplante Bau einer West- und Nordumgehung Würzburg wieder. Zwei Bundesstraßen sollen dafür ausgebaut werden: die B 26 als B 26n zwischen der Autobahnanschlussstelle Schweinfurt/Werneck und Karlstadt (Main) sowie die B 276 als Zubringer der B 26n. Im Zuge der Vorhaben ist die Umfahrung mehrerer kleinerer und größerer Orte zwischen den Autobahnen 7 und 3 vorgesehen. Die B 26n mit ihren Teilprojekten ist im BVWP 2030 dem Vordringlichen Bedarf, die B 276 mit ihren Teilprojekten dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht zugeordnet.
Seitens der Fragesteller wird das prognostizierte Fahrzeugaufkommen angezweifelt. Aufgrund des Parallelverlaufs zu bestehenden Bundesstraßen ist die potenzielle Verkehrsverlagerung auf das neue Straßenprojekt begrenzt. Es wurden darüber hinaus Alternativlösungen, wie eigentlich vorgegeben, durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nicht ausreichend durchgeführt.
Außerdem entsteht durch einen Bau der geplanten Trassen eine starke Beeinträchtigung von Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Schutzgebieten durch starke Zerschneidung bestehender intakter Lebensräume. Nicht nur wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere würden zerstört, auch der Flächenverbrauch wäre immens, mit dadurch einhergehenden weiteren Preissteigerungen für Grundstücke, insbesondere Ackerland. Die im Rahmen des BVWP 2030 dargestellte raumordnerische Bedeutung sowie städtebauliche Wirkung werden angezweifelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
a) Welche Planungen liegen dem Gesamtprojekt bezüglich der Einstufung in den BVWP 2030 zugrunde (bitte geplante Ausbaumerkmale einzeln für die jeweiligen Planungsabschnitte wiedergeben)?
b) Welche Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) wurden für die einzelnen Abschnitte jeweils berechnet, und welches gilt für das Gesamtprojekt?
c) Wurden einzelne Berechnungen der NKV (Gesamt- bzw. Teilprojekte) angepasst, wenn ja, wie, aus welchen Gründen, und welche Änderungen haben sich dadurch für das NKV ergeben? Wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen erfolgten nach Vorlage des Referentenentwurfs Änderungen am Projekt, welche Änderungen sind das, und welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf die Gesamtkosten sowie das NKV des Projekts bzw. der einzelnen Abschnitte?
Welche Hauptbegründung/-en für das Gesamtprojekt bzw. für die jeweiligen Teilprojekte besteht/bestehen seitens der Bundesregierung?
Für wie viele Fahrzeuge sind im Planfall 2030 nach Kenntnissen der Bundesregierung dreistreifige Abschnitte vorgesehen?
Welche Entlastungswirkung soll vom Bauabschnitt der B 276 ausgehen, mit welcher dann theoretisch bestehenden Entlastungswirkung für eine B 26n?
a) Welche Alternativenprüfungen wurden im Zuge des Gesamtprojekts durchgeführt, mit welchem jeweiligen Ergebnis?
b) Mit welcher jeweiligen Begründung wurden diese jeweiligen Alternativen im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-2030-Projekts nicht weiterverfolgt?
c) Welche Alternativen wurden im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-2030-Projekts weiterverfolgt?
Wie hoch ist der Anteil des Quell- und Zielverkehrs im Bereich der B 26n/B 276 heute, und wie wird sich dies nach Berechnungen der Verkehrsprognose im Jahr 2030 darstellen?
Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge der B 26n sowie der B 276 versiegelt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt ausweisen)?
Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Erstzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt ausweisen)?
Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung sowie öffentliche Fläche, bitte sowohl insgesamt als auch für B 26n und B 276 getrennt aufführen)?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Baufläche inklusive Baufeld (B 26n, B 276) (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln sowie durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?
Mit welchen genauen Kosten sind die Grunderwerbskosten in das NKV zum BVWP 2030 eingerechnet worden (bitte Preisstand angeben)?
Welche Steigerung der Grundstückspreise entlang der geplanten Trassen (B 26n, B 276) hat die Bundesregierung in den letzten Jahren seit 2010 jeweils beobachtet, von welchen Kostensteigerungen geht sie für die folgenden Jahre bis 2025 jeweils aus, und welchen Anteil haben die Grundstückskosten an den aktuellen gesamten Projektplanungskosten?
Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aktuell für das Gesamtprojekt (B 26n, B 276) sowie für die Teilabschnitte jeweils aus?
Wie berechnet die Bundesregierung die veranschlagten Gesamtkosten für die Neubauvorhaben B 26n und B 276 (bitte nach Kostenkomponenten und Teilabschnitten aufschlüsseln und die jeweilige Kostenhöhe angeben)?
In welchen Planungsstadien befinden sich die einzelnen Abschnitte der Vorhaben B 26n und B 276, ab wann rechnet die Bundesregierung jeweils mit Planfeststellungsbeschlüssen, und für welchen jeweiligen Zeitpunkt sieht sie einen jeweiligen Baubeginn der Abschnitte vor?
Welche Auswirkungen hatte die als „hoch“ eingestufte Umweltbetroffenheit des Vorhabens B 26n auf die Dringlichkeitseinstufung des Projekts in den Vordringlichen Bedarf im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030?
Aus welchen Gründen wurde das Vorhaben B 26n bezüglich der Umweltbetroffenheit als „hoch“ eingestuft?
Welche Auswirkungen sind mit der Einstufung der Umweltbetroffenheit als „hoch“ im weiteren Planungsverfahren konkret im Zuge der B 26n sowie der B 276 verbunden?
Welche Gespräche mit welchen bayerischen Amts- und Mandatsträgern haben bezüglich des Vorhabens B 26n/B 276 zwischen dem BMVI seit Bearbeitung des BVWP 2030 stattgefunden (bitte nach Datum, Personen und Inhalt tabellarisch aufschlüsseln)?