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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Genehmigung von Windenergieanlagen im Zusammenhang mit Anlagenschutzbereichen und Sichtflugkorridoren der zivilen Luftfahrt

Erstellung von Stellungnahmen durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, zahlr. Einzelfragen zur Liste der Deutschen Flugsicherung "Übersicht der im Jahr 2015 von der DFS abschließend bearbeiteten Vorgänge gem. § 18a Luftverkehrsgesetz bzgl. der Errichtung von Windenergieanlangen", Abweichungen betr. Zustimmung oder Ablehnung zw. Gutachten der DFS und Stellungnahmen des BAF zu geplanten Bauvorhaben, Einbindung weiterer Gutachter, rechnerische und methodische Grundlagen für Entscheidungen, Veröffentlichung der Bewertungsergebnisse, Detailfragen zu Anlagenschutzbereichen<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

18.11.2016

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1016021.10.2016

Genehmigung von Windenergieanlagen im Zusammenhang mit Anlagenschutzbereichen und Sichtflugkorridoren der zivilen Luftfahrt

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Neuerrichtung oder das Repowering von Windenergieanlagen (WEA) wird in vielen Teilen Deutschlands mit dem Verweis auf mögliche Störungen der Funktionstüchtigkeit von Flugsicherungsanlangen verhindert. Es gibt Schätzungen, dass hierdurch WEA mit einer Leistung von 4 000 Megawatt nicht errichtet werden können. Die Erteilung von Genehmigungen zum Bau von WEA ist maßgeblich eingeschränkt, wenn sich die geplanten Bauwerke im Anlagenschutzbereich einer Funkfeuer- (VOR) oder Doppelfunkfeueranlage (DVOR) befinden. Laut §18a des Luftverkehrsgesetzes dürfen Bauwerke nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden. Gutachten werden bei solchen Anträgen von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) erstellt, die vom Bund mit der Durchführung der Flugsicherung beauftragt wurde. Der gutachterliche Bewertungsprozess der DFS ist allerdings oft intransparent und es besteht der Verdacht, dass sehr viele Absagen von Antragsfällen auf Basis einer fachlich umstrittenen Bewertungsmethodik der DFS erfolgen.

Dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beim Deutschen Bundestag liegt eine von der DFS bereitgestellte Liste vor mit dem Titel „Übersicht der im Jahr 2015 von der DFS abschließend bearbeiteten Vorgänge gemäß § 18a Luftverkehrsgesetz bezüglich der Errichtung von Windenergieanlangen“. Auf dieser Liste sind 185 Vorgänge kenntlich gemacht, die nach eigener Auskunft von der DFS eine Zustimmung erhalten haben. Auf der vorliegenden Liste sind nur wenige Standorte der genehmigten WEA durch Postleitzahlen oder andere Positionsdaten kenntlich gemacht, was eine Überprüfung der Angaben und Identifikation der WEA erschwert. Nach Kenntnis der Fragesteller und einem Abgleich mit dem Web-Tool des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung www.anlagenschutz.baf.bund.de/mapapps/resources/apps/anlagenschutz_v2/index.html?lang=de liegen die in der Liste aufgeführten WEA zum Teil in keinem ausgewiesenen Anlagenschutzbereich eines VOR/DVOR, welcher zurzeit von der DFS auf einen Radius von 15 km festgelegt ist. Die von der DFS bearbeiteten Vorgänge sind auf der Liste wie folgt kenntlich gemacht:

  • Windenergieanlage (1 WEA) in Borlas
  • Windpark (2 WEA) in Niemberg
  • Windpark in 06258 Schkopau, Saalekreis, Sachsenanhalt
  • Windpark Giersleben (3 WEA)
  • 5 Windenenergieanlagen in Reinsberg
  • Windenergieanlage (1 WEA), Berlin-Pankow
  • Windenergieanlage (1 WEA) in der 15913 Märkische Heide
  • 5 Windenergieanlagen in 15938 Steinreich
  • 1 WEA in 16945 Marienfließ
  • Erweiterung des Windparks in Altentreptow-Ost um 2 Windenergieanlagen
  • Windenergieanlage H1 (1 WEA) im Windpark Völschow
  • WEA WP Groß Miltzow Gem. Golm
  • 1 Windenergieanlage – Kublank III
  • Windenergieanlage Glasewitz IV
  • Windpark (3 WEA) in Alt Zachun-Lehmkuhlen-Sülstorf
  • 3 WEA in Steesow
  • 1 WEA in Trinwillershagen-Wiepkenhagen
  • Windenergienanlagen (8 WEA) im Windpark Parchim-Ost
  • Bauvorhaben WP Parchim-Ost
  • 3 WEA in Hamburg-Altenwerder
  • 1 Windenergieanlage Vestas V126 am Hamburg-Hafen Süderelbe
  • 3 Windenergieanlagen in Hamburg
  • 2 WEA in Krummendeich
  • WEA 18 im WP Obernwohlde
  • Windpark N-W Neuengörs
  • Windpark Damsdorf (2 WEA)
  • Windpark (2 WEA) in Bühnsdorf
  • Windpark (14 WEA) in Pronstorf, Ahrensbök – Erneute Prüfung
  • Windpark in Pronstorf (1 WEA)
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Brokstedt
  • Windpark (5 WEA) in Wiemersdorf
  • Windpark (4 WEA) in Brunsbüttel
  • Windpark (2 WEA) in Kronprinzenkoog
  • 1 Windenergieanlage in Friedrichsgabekoog
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Behrendorf
  • Windpark (2 WEA) in Högel
  • Bürgerwindpark (5 WEA) Löwenstedt
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Wittbek
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Wittbek
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Norstedt
  • Windpark (2 WEA) in Niebüll
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Tinningstedt
  • Windpark (5 WEA) in Leck
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Stadum
  • Windpark (5 WEA) in Stedesand
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Emmelsbüll
  • Windpark (2 WEA) in Eggelingen und Asel
  • Windpark (6 WEA) in Holtriem-Neuschoo
  • Windpark (10 WEA) in Ochtersum
  • Windpark (5 WEA) in Georgshof
  • 1 WEA, 31542 Bad Nenndorf
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Spradau
  • Windpark (5 WEA) in Hämelhausen
  • 1 WEA in Kuhstedt
  • Windpark (11 WEA) in Altenbruch
  • 1 Winderenergieanlage in Debstedt
  • Windpark (9 WEA) in Beverstedt – Kirchwistedt-Altwistedt
  • Windpark (4 WEA) in Hambergen-Hellingst
  • Windpark Sannauer Hellmer in Lemwerder
  • Windpark Sannauer Hellmer in Lemwerder
  • Windpark Sannauer Hellmer, 2 WEA in Lemwerder
  • Windpark Sannauer Hellmer, 3 WEA
  • Windpark in Bremen Hemelinger Marsch
  • Windpark (9 WEA) in der Gemarkung Prezelle
  • Windenergieanlage (1 WEA) in 30890 Barsinghausen
  • Windpark (6 WEA) in 31177 Harsum/ 31174 Schellerten
  • Windpark (6 WEA ) in 31177 Harsum/ 31174 Schellerten, hier: Erneute Prüfung
  • Windpark (2 WEA) in Bad Nenndorf
  • 6WEA in 1632 Husum
  • Windpark (2 WEA) in 31737 Rinteln
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Blomberg
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Neuenbeken
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Wewelsburg
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Wewelsburg
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Salzkotten
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Oberntudorf
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Oberntudorf
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Oberntudorf
  • Windenergieanlage in Oberntudorf
  • Windpark, 2 Anlagen in Salzkotten
  • Neubau einer Windenergieanlage in Scharmede
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Salzkotten
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Salzkotten
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Asseln
  • Windpark (5 WEA) in Borchen
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Bad Wünnenberg
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Helmern
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Bad Wünnenberg
  • Windpark (10 WEA) im Gutsbezirk Kaufunger Wald
  • Bauvorhaben WP Escheberg (9 WEA)
  • Bauvorhaben WP Escheberg (9 WEA)
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Marsberg
  • Windpark Niedermarsberg, 8 Anlagen
  • Windpark Marsberg, 3 Anlagen
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Willegassen
  • 2 WEA in Helsen
  • Windpark (3 WEA) in 34519 Diemelsee
  • Windpark (3 WEA) in Knüllwald Nenterode
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Gilserberg
  • Windpark (2 WEA) in 35325 Mücke
  • Windpark (7 WEA) in 35080 Bad Endbach; 35768 Siegbach; 35649 Bischoffen
  • Windpark Ulmbach in Steinau
  • Windenergieanlage (1 WEA) in 37170 Uslar
  • Windpark (6 WEA) in 37197 Hattorf am Harz
  • Windenergieanlage (1 WEA) in 37574 Stroit
  • Windpark (2 WEA) in 38312 Cramme
  • Windpark (3 WEA) in 38536 Meinersen
  • 1 WEA in 38547 Calberlah
  • Windpark (9 WEA) in Rommerskirchen u. Nettesheim-Butzheim
  • 1 WEA Wülfrath, Gem. Flandersbach
  • 4 WEA Kevelaer
  • 3 Windenergieanlagen in Weeze
  • 3 Windenergieanlagen in Weeze
  • Windpark (4 WEA) Kalbeck, Gemeinde Weeze
  • Windpark in Kempen (5 WEA), St. Hubert
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Münster
  • Windpark (12 WEA) in Greven
  • Windpark (7 WEA) in Greeven
  • Windpark (6 WEA) in Ostbevern
  • Windpark (3 WEA) in Hörstel
  • Windpark (9 WEA) in Hörstel
  • Windpark (3 WEA) in Rosendahl
  • Windpark (4 WEA) in Rieste
  • 3 WEA Hürth-Berrenrath
  • 2 WEA Erftstadt
  • Windenergieanlage in Haaren
  • Windpark (3 WEA) in Horbach
  • Repowering einer abgebrannten Windenergieanlage in Düren
  • Errichtung von 2 WEA in der Gemeinde Nörvenich
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Gangelt
  • 7 WEA in Zülpich, Gem. Füssenich
  • Windpark Gornhausen (3 WEA)
  • Windpark Gornhausen (3 WEA), hier: 2. Prüfung
  • Windpark Gornhausen (3 WEA), hier: 3. Prüfung
  • Windpark Gornhausen (3 WEA), hier: 3. Prüfung – Korrigierte Stellungnahme
  • WEA Sefferweich
  • Windpark Nieder Kostenz (3 WEA)
  • Windpark (2 WEA) in Himmighofen
  • Windpark Rönkhausen (7 WEA)
  • WP Bramstedt Lohe in Hagen (4 WEA, Senvion 104, Gesamthöhe: 150 m)
  • 1 Windenergieanlage bei Breckerfeld
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Halver
  • Windpark (4 WEA) in Iserlohn
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Neuenrade
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Meschede
  • 4 WEA in Brachttal, Gem. Udenhain
  • Errichtung von 4 WEA in Brachttal
  • Windpark (2 WEA) in Villmar
  • Windpark (2 WEA) in Nonnweiler
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Herschberg
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Hermersberg
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Herschberg
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Herschberg
  • Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Schauerberg
  • Windenergieanlage in Vinningen
  • Windpark (3 WEA) in Kröppen
  • Windpark (3 WEA) in Thaleischweiler-Fröschen, Petersberg
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Höheinöd
  • Windpark (4 WEA) in Neustadt
  • Windpark Ellwanger Berge (10 WEA)
  • Windpark Fichtenau-Wildenstein (3 WEA)
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Kreßberg, Waldtann
  • Bauvorhaben Windpark Laurach (6 WEA)
  • Windpark (5 WEA) in der Gemeinde Weißbach
  • Bauvorhaben Windenergieanlage (1 WEA) in Seitingen-Oberflacht
  • Windpark (3 WEA) in Biederbach
  • 9 Windenergieanlagen in Waxenberg
  • Windenergieanlage in Pellheim
  • Windenergieanlage Oberneuching
  • Windpark (4 WEA) in Pöttmes
  • Windenergieanlage (1 WEA) Gemarkung Wildpoldsried
  • DKB Bauvorhaben 1 WEA in Dinkelsbühl-Hellenbach
  • 3 WEA in Ober-Ramstadt
  • Windenergieanlage 3 im WP Waltersberg in Aurach
  • 2 WEA in Pilsach/Litzlohe
  • Windpark (2 WEA) in Aichkirchen
  • 3 WEA, WP Pettendorfer Rangen (Gesees, Hummelthal, Mistelbach)
  • Windpark (4 WEA) in Röttingen/Tauberrettersheim
  • Errichtung von 5 Windenergieanlagen bei Schwerborn
  • Windpark (5 WEA) Wartburgkreis
  • Windenergieanlage (1 WEA) in Kichheiligen
  • Windenergieanlage (1 WEA) in der Gemarkung Kirchheilingen
  • Windenergieanlage (1 WEA)
  • Windpark (3 WEA) Rimberg
  • WEA Lehmbreite.

Die Liste kennzeichnet diese Vorgänge unter der Spalte „Stellungnahme DFS“ mit „Zustimmung“. Abschließend ist auf der Liste außerdem vermerkt: „Bei 42 Vorgängen wurde seitens der DFS die Zustimmung nicht erteilt.“

In einer Sitzung der European Air Navigation Planning Group (EANPG), welche bezüglich der Vorgaben zu Anlagenschutzbereichen das Entscheidungsgremium innerhalb der International Civil Aviation Organization (ICAO) ist, wurde ICAO EUR DOC 015 beschlossen. Dies empfiehlt einen Schutzbereich von 10 km um DVOR-Anlagen.

Neben Funkfeuern führen weitere Vorgaben der zivilen Luftfahrt zu Einschränkungen im Hinblick auf potentielle Standorte für WEA. Eine dieser Vorgaben bezieht sich auf bestehende Ausschlusszonen entlang von Sichtflugstrecken. Nach Kenntnisstand der Fragesteller liegen Planungen zur Ausweitung von bestehenden und zukünftigen Sichtflugkorridoren vor. Die Ausschlusszone entlang der Korridore soll demnach auf 1 000 m erhöht werden. Dies wäre eine zusätzliche Blockade von Flächen, die sonst unter Umständen dem Bau von WEA zur Verfügung gestellt werden könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Ist es richtig, dass Stellungnahmen zu Windenergieprojekten ausschließlich durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) erteilt werden? Wenn ja, woraus ergibt sich das, wenn nein, wer erstellt solche Stellungnahmen?

2

Ist es richtig, dass Stellungnahmen des BAF (und ggf. anderer Stellen, siehe Frage 1) auf Gutachten der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) begründen, und wenn ja, weshalb?

3

Was ist in der Liste der DFS mit den Formulierungen „Übersicht der im Jahr 2015 von der DFS abschließend bearbeiteten Vorgänge gemäß § 18a Luftverkehrsgesetz bezüglich der Errichtung von Windenergieanlagen“ und den Zustimmungen in der Spalte „Stellungnahme DFS“ konkret gemeint?

4

Welche Arbeitsprozesse und -schritte sind in der Liste der DFS mit der Aussage „abschließend bearbeitet“ benannt? Bedeutet „Stellungnahme DFS“ die Anfertigung eines Gutachtens oder eine Stellungnahme innerhalb des Beteiligungsverfahrens?

5

Wie lauten die exakten geographischen Koordinaten der auf der Liste aufgeführten WEA, in den Anlagenschutzbereich welcher Funkfeueranlagen fallen sie, und wie groß ist die genaue Entfernung zu diesem Funkfeuer?

6

Zu welchem WEA-Typ gehören die auf der Liste aufgeführten WEA, und welche Rotordurchmesser und Nabenhöhen besitzen sie?

7

Auf welche Regelung des Luftverkehrsgesetzes oder gegebenenfalls anderer Vorschriften begründen sich die „abschließend bearbeiteten Vorgänge“ der DFS in Bezug auf die aufgeführten WEA?

8

Hat die DFS Stellungnahmen zu den Windenergievorhaben erteilt, und wenn ja, welchen Inhalt hatten diese?

9

Hat die DFS zu sämtlichen auf der Liste vermerkten Bauvorhaben Gutachten erarbeitet, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen diese?

10

Gibt es Abweichungen hinsichtlich Zustimmung oder Ablehnung zwischen den Gutachten der DFS und den Stellungnahmen des BAF, und wenn ja, welche?

11

Hat das BAF zu den gleichen Bauvorhaben ebenfalls Stellungnahmen erteilt, und wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

12

Hat das BAF neben der DFS weitere Gutachter mit der Beurteilung von Windenergievorhaben beauftragt und eingebunden (bitte begründen)?

13

In welchen Fällen hat das BAF eine positive Stellungnahme erteilt, obwohl ein Gutachten der DFS mit negativem Ergebnis vorliegt?

14

In welchen Fällen hat das BAF eine negative Stellungnahme erteilt, obwohl ein Gutachten der DFS mit positivem Ergebnis vorliegt?

15

In welcher Form nimmt das BAF seine Aufsichtsfunktion gegenüber der DFS bezüglich der Vorgänge gemäß § 18a des Luftverkehrsgesetzes wahr?

16

Auf welcher rechnerischen und methodischen Grundlage hat die DFS bzw. das BAF über Zustimmung bzw. Ablehnung entschieden?

17

Ist es richtig, dass die Berechnungsmethode der DFS durch die École Nationale de l’Aviation Civile (ENAC) und durch die Universität Ohio analysiert und bewertet worden sind?

18

Zu welchem Ergebnis kamen diese beiden Institutionen, insbesondere hinsichtlich der Addition von Störbeiträgen?

19

Wann werden die Ergebnisse der Bewertungen der beiden Institutionen veröffentlicht?

20

Ist es richtig, dass DFS und BAF an der Definition eines Prüfradius von 15 km um Flugsicherungseinrichtungen festhalten, obwohl ICAO EURO Doc 15 explizit geändert wurde und nach Kenntnis der Fragesteller in europäischen Nachbarländern mit einem Prüfradius von 10 km gearbeitet wird?

21

Durch welche unabhängigen und allgemein zugänglichen Gutachten wird diese über die internationale Forderungen (ICAO) hinausgehende Einschränkung begründet?

22

Wie begründen die DFS bzw. das BAF diese Abweichung von internationalen Regelungen sowie der international üblichen Praxis?

23

Ab wann, und auf welcher gesetzlichen Grundlage kann ein Anlagenschutzbereich für ein VOR/DVOR beansprucht und angemeldet werden?

24

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einer geplanten beidseitigen Ausweitung der Ausschlusszonen entlang von Sichtflugstrecken auf 1 000 m?

25

Welche Behörde entscheidet über die Ausweitung der Ausschlusszonen entlang von Sichtflugstrecken, und wer führt die gutachterliche Bewertung der Ausweitung durch?

26

Ist eine solche Ausweitung aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll (bitte begründen)?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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