Arbeit auf Abruf
der Abgeordneten Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Thomas Lutze, Cornelia Möhring, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt unter anderem die Vereinbarung von Arbeit auf Abruf, bei der der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb gewisser Grenzen nur nach Arbeitsanfall im Unternehmen beschäftigt und entsprechend nur abhängig von der tatsächlich abgerufenen Arbeit bezahlt wird.
Umfassende Studien zu dieser Beschäftigungsform fehlen. Die wenigen, lückenhaften Untersuchungen deuten jedoch darauf hin, dass Arbeit auf Abruf in erster Linie ohnehin schlecht bezahlte Tätigkeiten betrifft, in der Aushilfskräfte kurzfristig, je nach Auftragslage einspringen können (vgl. arbeitsmarkt aktuell 06/2016).
Aufgrund der äußerst kurzfristigen Einsatzplanung ist es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf Abruf arbeiten, trotz ihres häufig geringen und unsicheren Einkommens kaum möglich, einer zweiten Beschäftigung nachzugehen und sich damit finanziell abzusichern. Zudem stellt unter anderem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihrem Arbeitszeitreport Deutschland 2016 fest, dass 55 Prozent der Beschäftigten, deren Arbeitszeit häufig geändert wird, diese Änderungen als belastend empfinden. Ebenfalls 55 Prozent der Betroffenen schätzen ihre Gesundheit als gut oder sehr gut ein, bei den übrigen Beschäftigten sind es dagegen 64 Prozent (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Arbeitszeitreport Deutschland 2016).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Erwerbstätige sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in einem Arbeitsverhältnis auf Abruf im Sinne von § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beschäftigt, und wie hat sich die Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte in absoluten Zahlen sowie im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kernerwerbstätigen jährlich aufgeschlüsselt und wenn möglich differenziert nach Geschlecht, Wirtschaftszweigen, Qualifikationsprofil der jeweiligen Tätigkeit und Bundesländern; falls die Differenzierung nach Wirtschaftszweigen nicht möglich ist, bitte so präzise wie möglich nach Branchen oder Tätigkeitsbereichen differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bruttostundenlohn in Arbeitsverhältnissen auf Abruf (bitte im Durchschnitt über alle Branchen und differenziert nach Wirtschaftszweigen entsprechend Frage 1 angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei Arbeitsverhältnissen auf Abruf (wenn möglich bitte nach Wirtschaftszweigen entsprechend Frage 1 und Bundesländern differenzieren)?
Zwischen welchen Werten schwanken nach Kenntnis der Bundesregierung die wöchentlichen Arbeitszeiten bei Arbeit auf Abruf über das Jahr betrachtet über alle Brachen sowie differenziert für Verkaufspersonal, Servicepersonal in der Gastronomie und Krankenpflegekräfte, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Bruttostundenlöhne (wenn diese Differenzierungen nicht möglich sind, bitte Schwankungsbreite so präzise wie möglich bezogen auf Tätigkeitsbereiche oder Wirtschaftszweige angeben)?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung Kenntnis von Arbeitsverhältnissen auf Abruf, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verwehrt wird oder wurde, indem während der fraglichen Zeit mit der Begründung, die Arbeit sei nicht abgerufen worden, kein Lohn bzw. keine Lohnfortzahlung geleistet wurde (wenn möglich, bitte nach Bundesländern und Wirtschaftszweigen entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?
Welche Sanktionen sind für die in Frage 5 abgefragten Verstöße vorgesehen, und welche Sanktionen wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung verhängt (bitte nach Jahren und Art der Verstöße differenzieren)?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung Kenntnis von der unrechtmäßigen Unterschreitung der gesetzlichen Schutzvorschriften für Arbeit auf Abruf (Mindestbeschäftigungsdauer, durchschnittliche Arbeitszeit, Informationsfrist), ohne dass ein entsprechender Tarifvertrag die Unterschreitung zulässt?
Welche Sanktionen sind für die in Frage 7 abgefragten Verstöße vorgesehen, und welche Sanktionen wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung verhängt (bitte nach Jahren und Art der Verstöße differenzieren)?
Wie viele Erwerbstätige sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit in einem Arbeitsverhältnis tätig, das hinsichtlich Flexibilität der Einsatzzeiten, -lage und -dauer vergleichbar ist mit Arbeit auf Abruf, deren Definition als Arbeit auf Abruf aber zumindest umstritten ist, etwa Poolsysteme oder so genannte „Bedarfsarbeitsverträge nach Konsensprinzip“ mit häufigen kurzfristigen Arbeitsverträgen, und wie hat sich die Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte in absoluten Zahlen sowie im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kernerwerbstätigen jährlich aufschlüsseln und wenn möglich nach Geschlecht, nach Wirtschaftszweigen entsprechend Frage 1, Qualifikationsprofil der jeweiligen Tätigkeit und Bundesländern differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bruttostundenlohn in den in Frage 9 erfragten Beschäftigungsverhältnissen (bitte im Durchschnitt über alle Branchen und differenziert nach Wirtschaftszweigen entsprechend Frage 1, falls möglich, angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei den in Frage 9 erfragten Arbeitsverhältnissen (wenn möglich, bitte nach Wirtschaftszweigen entsprechend Frage 1 und nach Bundesländern differenzieren)?
Zwischen welchen Werten schwanken nach Kenntnis der Bundesregierung die wöchentlichen Arbeitszeiten bei den in Frage 9 erfragten Arbeitsverhältnissen über das Jahr betrachtet über alle Branchen sowie für Verkaufspersonal, Servicepersonal in der Gastronomie und Krankenpflegekräfte, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Bruttostundenlöhne (wenn diese Differenzierung nicht möglich ist, bitte Schwankungsbreite so präzise wie möglich bezogen auf Tätigkeitsbereiche oder Wirtschaftszweige angeben)?
Wie viele Tarifverträge sind der Bundesregierung bekannt, die die in § 12 Absatz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eingeräumte Möglichkeit nutzen, zu Ungunsten der Beschäftigten von den Mindestvorschriften bei Lage und Länge der Arbeitszeit sowie entsprechenden Informationsfristen abzuweichen (wenn entsprechende Tarifverträge bekannt sind, bitte entsprechende Branchen sowie vereinbarte Abweichungen nach § 12 TzBfG auflisten)?
Wie viele Betriebe nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeit auf Abruf (bitte nach Betriebsgröße mit weniger als fünf, mit fünf bis zehn, elf bis 20, 21 bis 100 und mehr Beschäftigten aufschlüsseln sowie Anteil der Beschäftigten in Arbeit auf Abruf in den jeweiligen Gruppen nennen)?
Wie viele Erwerbstätige sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt, das Bereitschafts- und Rufbereitschaftszeiten umfasst, und wie hat sich die Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln und wenn möglich bitte nach Geschlecht, Wirtschaftszweigen entsprechend Frage 1, Qualifikationsprofil der jeweiligen Tätigkeit und Bundesländern differenzieren)?
Welche gesundheitlichen Folgen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeit auf Abruf bzw. die häufige und kurzfristige Änderung von Arbeitsumfang und Lage der Arbeitszeit auf die Beschäftigten, wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitlichen Folgen anderer Formen prekärer und atypischer Beschäftigung (Teilzeit, Befristung, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Leiharbeit)?