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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkung der europäischen Rechtsprechung auf die Steuereinnahmen (G-SIG: 16012074)

Angaben zu Regelungen des Gemeinschaftsrechts, durch die die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für direkte Steuern durchbrochen wird, bei Wirtschaftstätigkeit innerhalb und außerhalb der EU; beim EuGH anhängige Verfahren zur Ertragsbesteuerung, zu erwartende steuerliche Mindereinnahmen aufgrund von EuGH Rechtsprechung, Handlungsalternativen und Maßnahmen der Bundesregierung, Harmonisierung der Ertragsbesteuerung: Maßnahmen und Zeitplan, Umsetzung von EU-Leitlinien, Eingrenzung des Steuerwettbewerbs in der EU <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.05.2007

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/517327. 04. 2007

Auswirkung der europäischen Rechtsprechung auf die Steuereinnahmen

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll. Dr. Axel Troost, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In seinem Urteil vom 6. März 2007 bezüglich der Rechtssache Meilicke hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bis 2000 geltende Anrechnungsverfahren bei der Körperschaftsteuer für nicht vereinbar mit der postulierten Kapitalverkehrsfreiheit erklärt. Konkreter Kritikpunkt war dabei der Ausschluss von Steuergutschriften für Dividenden im Rahmen der Einkommensteuer, wenn die auszahlende Gesellschaft ihren Sitz im Ausland hatte. Im Unterschied zu anderen vom EuGH entschiedenen Fällen hat dieser in der Rechtssache Meilicke jedoch die zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung abgelehnt. Dies kann in den nächsten Jahren massive Steuerausfälle in der Bundesrepublik Deutschland nach sich ziehen.

Zudem stehen weitere Verfahren im steuerlichen Bereich – insbesondere zur Verlustverrechnung international agierender Unternehmen – beim EuGH zur Entscheidung. Dazu gehört z. B. der Fall des Stahlwerkes Ergste Westig, das seine in einer amerikanischen Betriebsstätte angefallenen Verluste mit inländischen Gewinnen verrechnen will. Auch hier drohen Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

Insgesamt ist festzustellen, dass durch die Rechtsprechung des EuGH perspektivisch die Steuerbasis der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zunehmend gefährdet ist. So räumt er den Mitgliedstaaten im Interesse der Allgemeinheit zwar das Recht auf nationale Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerflucht und Steuergestaltung ein, legt diesen jedoch u. a. durch die Betonung des Verhältnismäßigkeitsprinzips hohe Hürden auf. Dies kann zu einer Schieflage bezüglich der Ausgewogenheit der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten und zu erheblichen Steuerausfällen in einzelnen EU-Staaten führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Durch welche Regelungen des Gemeinschaftsrechtes wird die auch durch den EuGH anerkannte Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für direkte Steuern durchbrochen

a) bezüglich wirtschaftlicher Tätigkeiten von EU-Inländern (Personen und Unternehmen) in Mitgliedstaaten der EU sowie

b) bezüglich wirtschaftlicher Tätigkeiten von EU-Inländern (Personen und Unternehmen) in Nichtmitgliedstaaten der EU?

2

Welche Verfahren im Bereich der Ertragsbesteuerung bezüglich welcher konkreter Sachverhalte sind derzeit beim EuGH anhängig

a) bezüglich wirtschaftlicher Tätigkeiten von EU-Inländern (Personen und Unternehmen) in Mitgliedstaaten der EU sowie

b) bezüglich wirtschaftlicher Tätigkeiten von EU-Inländern (Personen und Unternehmen) in Nichtmitgliedstaaten der EU?

3

Steuerliche Mindereinnahmen in welcher Höhe können durch die einzelnen zu erwartenden Urteile nach Schätzung der Bundesregierung entstehen?

4

Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Urteile des EuGH zu beeinflussen

a) national auf parlamentarischer Ebene,

b) national auf Regierungsebene,

c) auf Ebene des Europäischen Parlaments,

d) auf Ebene der Europäischen Kommission,

e) auf der Ebene des Europäischen Rates,

f) durch gemeinsame Aktivitäten von EU-Mitgliedstaaten (bitte Art der Aktivitäten nennen)?

5

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen vergangener sowie zukünftiger Urteile unternommen bzw. welche konkreten Maßnahmen plant sie, um die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Urteile des EuGH zu beeinflussen?

6

Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung im internationalen Bereich (EU und Nicht-EU) zur Harmonisierung der Ertragsbesteuerung für notwendig, um eine – auch durch die Rechtsprechung des EuGH verursachte – zunehmende Schieflage bei der Besteuerungsbefugnis sowie bei den Steuereinnahmen zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten aufzuhalten (z. B. Verrechnung der Körperschaftsteuereinnahmen, Vereinheitlichung der steuerlichen Bemessungsgrundlage)?

7

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits in Angriff genommen, um eine zunehmende Schieflage bei der Besteuerungsbefugnis sowie bei den Steuereinnahmen zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten aufzuhalten?

8

Sind der Bundesregierung Fälle von Steuerrückforderungen inländischer Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden aufgrund von Entscheidungen des EuGH bekannt?

Wenn ja, welche Größenordnung nehmen diese ein?

9

Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die Mitteilungen der EU-Kommission „Coordinating Member States’ direct tax systems in the Internal Market“, „Exit taxation and the need for coordination of Member States’ tax policies“, und „Tax Treatment of Losses in Cross-Border Situations“, die am 27. März 2007 vom Rat angenommen wurden, umzusetzen?

Welcher Zeitplan gilt für die einzelnen Aktivitäten?

10

Welche konkreten Aktivitäten beabsichtigt die Bundesregierung, um die Mitteilung zu den Leitlinien zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei Verrechnungspreisen, die am 26. Februar 2007 von der EU-Kommission angenommen wurden, umzusetzen?

Welcher Zeitplan gilt für die einzelnen Aktivitäten?

11

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll und notwendig, um den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten der EU einzudämmen?

12

Welche konkreten Aktivitäten wurden von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft unternommen, um den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten der EU einzudämmen?

13

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten der EU einzudämmen?

Berlin, den 26. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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