Neuausrichtung der Polizeiorganisation Interpol im Projekt „INTERPOL 2020“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit „INTERPOL 2020“ verfolgt die internationale Polizeiorganisation eine Neuausrichtung ihrer Tätigkeiten. Das Projekt wurde im Januar 2015 vom neuen Generalsekretär und früheren Vizepräsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jürgen Stock, angestoßen (Plenarprotokoll 18/172). Zu den Zielen von „INTERPOL 2020“ gehört, die Organisation und ihre Aufgaben, Prioritäten und Strukturen „umfassend zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Veränderungen anzustoßen“. Das Projekt begann mit einer organisationsinternen Überprüfung im Generalsekretariat von Interpol. Im Jahr 2016 folgte die Einbindung der 190 Mitgliedsländer in einem Konsultationsprozess, der sich in die drei Themenbereiche „Verwaltung, insbesondere Finanzierung und Organisation“, „Partnerschaften und Netzwerkbildung“ und „Entwicklung neuer Dienste und technischer Lösungen“ gliederte. Erste Empfehlungen sollten der Generalversammlung von Interpol im November 2016 vorgelegt werden. Auch das BKA hat sich anlässlich der 44. Europäischen Regionalkonferenz von Interpol in Prag zu den Themen bzw. diesbezüglich aufgeworfenen Fragen mündlich sowie in einer Stellungnahme auch schriftlich positioniert.
Zu den beschlossenen Neuerungen gehört die Einrichtung eines Postens als Präsident, der den Generalsekretär ergänzen soll. Die Generalversammlung wählte den chinesischen Minister für Sicherheit und Ordnung, Meng Hongwei, in das Amt (Pressemitteilung Interpol vom 10. November 2016). Dies sorgt unter Bürger- und Menschenrechtsorganisationen für Kritik und die Besorgnis (New York Times vom 10. November 2016), da China zu den Ländern gehöre, die Interpol (etwa über die als „Rotecken“ verteilten internationalen Fahndungsersuchen) zur politischen Verfolgung von Oppositionellen nutzten. Die Polizeiorganisation darf jedoch laut Artikel 3 der Interpol-Statuten nicht in Fällen politischer Natur tätig werden, das Gleiche gilt für militärische, „rassische” oder religiöse Verfolgung. Interpol gibt hierzu in Einzelfällen selbst entsprechende Hinweise. Von den im Jahr 2014 über den Interpol-Kanal im BKA eingegangenen 12 632 Ersuchen zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung hat Interpol beispielsweise in 70 Fällen einen Artikel-3-Verstoß mitgeteilt (Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/5536). Frühere Zahlen sind nicht bekannt, da Artikel-3-Verstöße laut dem Bundesministerium des Innern erst seit dem Jahr 2013 statistisch erfasst würden.
Auf Basis des Berichts einer Arbeitsgruppe, die alle Phasen der Datenverarbeitung bei Interpol untersuchte, hat die Generalversammlung hierzu eine Resolution beschlossen (Pressemitteilung Interpol vom 9. November 2016). Unter anderem sollen die Mechanismen zur Supervision gestärkt werden. Die Kontrollkommission CCF erhält ein neues Statut und soll Interpol zu Vorhaben oder Regularien bezüglich der Verarbeitung von Personendaten beraten. Eine neue Stelle entscheidet in einem festgelegten Zeitrahmen über Anfragen zu Auskunftsersuchen oder Akteneinsicht sowie die Korrektur oder Löschung gespeicherter Daten. Jedoch sind die Kriterien entsprechender Entscheidungen nicht bekannt.
Im Fokus von „INTERPOL 2020“ steht außerdem der Informationsaustausch durch die Festigung der Organisation als „Informationsdrehscheibe“ der internationalen Polizeikooperation durch qualitativ hochwertigen Datenaustausch, polizeiliche Ausbildungsangebote sowie die Entwicklung „praktische[r] Tools“ (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Inneres der Republik Österreich vom 24. Mai 2016). Hierzu gehört die „systematische Sammlung und Speicherung“ biometrischer Daten (Pressemitteilung Interpol vom 9. November 2016). Lediglich 10 Prozent der Datensätze zu 9 000 „ausländischen Kämpfern“ enthielten Interpol zufolge beispielsweise Fingerabdrücke und/oder DNA-Daten. Auch Gesichtsbilder seien kaum in hoher Auflösung verfügbar. Dass diese nicht zur Gesichtserkennung genutzt werden könnten, bezeichnet der frühere BKA-Vizepräsident Jürgen Stock als „Schwachstelle“. Möglichkeiten zur Nutzung von Interpol-Diensten bestünden etwa in der Einbindung eines „Ereignis-Reaktionsteams“ („Incident Response Team“) zur Suche bzw. Identifizierung Verdächtiger mit Hilfe biometrischer Indikatoren. Laut Interpol hätten die Teams beispielsweise in Gefängnissen Personen aufgespürt, die in Verbindung mit terroristischen Anschlägen gestanden haben sollen. Schließlich soll auch das „I-Checkit“-Programm zur Abfrage der Interpol-Datenbank gestohlener oder als vermisst gemeldeter Ausweisdokumente durch Reiseanbieter auf die Schifffahrtsindustrie ausgeweitet werden. Dies hatte der deutsche Generalsekretär bei der Generalversammlung im letzten Jahr als weitere „strategische Partnerschaften mit dem Privatsektor“ angekündigt (Pressemitteilung Interpol vom 5. November 2015).
Die nächste Interpol-Generalversammlung soll im November 2017 in Peking stattfinden, im Jahr 2018 folgt Uganda.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche internen oder externen Arbeitsgruppen oder Institutionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgaben, Prioritäten und Strukturen der Polizeiorganisation im Rahmen des Projekts „INTERPOL 2020“ „umfassend“ überprüft (Plenarprotokoll 18/172, Anlage 16)?
Welche Vorschläge zu „notwendige[n] Veränderungen“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsgruppen oder Institutionen diesbezüglich gemacht (Plenarprotokoll 18/172, Anlage 16)?
Welchen Inhalt hatten die vom BKA anlässlich der 44. Europäischen Regionalkonferenz von Interpol in Prag mündlich sowie anschließend in einer Stellungnahme auch schriftlich vorgetragenen Vorschläge bzw. Positionen hinsichtlich des Projekts „INTERPOL 2020“?
Welche einzelnen Empfehlungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsgruppen oder Institutionen der Generalversammlung von Interpol im November 2016 vorgelegt?
Was ist der Bundesregierung über daraus hervorgegangene einzelne Maßnahmen oder Pläne des Projekts „INTERPOL 2020“ in den Bereichen „Verwaltung, insbesondere Finanzierung und Organisation“, „Partnerschaften und Netzwerkbildung“ und „Entwicklung neuer Dienste und technischer Lösungen“ bekannt?
Aus welchen Beweggründen entschloss sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Generalversammlung zur Einrichtung eines neuen Präsidenten, und wie grenzt sich dessen Arbeit zum Generalsekretär ab?
Wie hat sich die Bundesregierung zur Wahl des chinesischen Ministers für Sicherheit und Ordnung, Meng Hongwei, in das Amt verhalten, und wie hat das BKA hierzu gestimmt?
Was ist der Bundesregierung zu den Vorwürfen oder Tatsachen bekannt, inwiefern bzw. in welchem Umfang China und Uganda in der Vergangenheit die Interpol-Fahndungen zur politischen Verfolgung von Oppositionellen nutzten?
Zu wie vielen im Jahr 2015 über den Interpol-Kanal im BKA eingegangenen Ersuchen zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung hat Interpol einen Artikel-3-Verstoß mitgeteilt?
Bei wie vielen der im Jahr 2015 über den Interpol-Kanal im BKA eingegangenen Ersuchen zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung haben das BKA oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz selbst einen Artikel-3-Verstoß gefunden?
Wie hat das BKA zu den Anträgen der palästinensischen sowie der kosovarischen Regierungen für eine Interpol-Mitgliedschaft gestimmt, und wie begründet sie ihre Entscheidung (Reuters vom 8. November 2016)?
Was ist der Bundesregierung über Inhalte eines neuen Statuts der Interpol-Kontrollkommission CCF bekannt?
Bei welcher Stelle können nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig Anfragen zu Auskunftsersuchen bzw. Akteneinsicht sowie zur Korrektur oder Löschung gespeicherter Daten eingereicht werden, bzw. welche Stelle bearbeitet diese Anträge?
a) Nach welchen Kriterien werden die Entscheidungen zu den Anträgen getroffen?
b) Gegenüber welcher bei Interpol angesiedelten Stelle können die Antragsstellerinnen und Antragssteller die Bescheide anfechten?
Auf welche Weise soll Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung zur Informationsdrehscheibe der internationalen Polizeikooperation ausgebaut werden, und welche „praktische[n] Tools“ werden hierzu entwickelt (Pressemitteilung des österreichischen Bundesministeriums für Inneres vom 24. Mai 2016)?
Wie viele der Datensätze zu 9 000 „ausländischen Kämpfern“ wurden vom BKA angeliefert, und wie viele dieser Datensätze enthalten
a) Fingerabdrücke,
b) DNA-Daten,
c) (hochauflösende) Gesichtsbilder?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Gesichtsbilder bei Interpol von der Organisation selbst und von den Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Verfahren zur Gesichtserkennung verarbeitet werden können, und welche Technik wird hierfür benutzt?
Welche Pläne zur Verbesserung der Verfahren zur Gesichtserkennung sind der Bundesregierung bekannt?
Was ist der Bundesregierung über die Zusammensetzung und Tätigkeiten von „Ereignis-Reaktionsteams“ („Incident Response Teams“) bekannt?
Mithilfe welcher (biometriebasierten) Technologien übernehmen diese „Ereignis-Reaktionsteams“ die Suche bzw. Identifizierung Verdächtiger?
Was ist der Bundesregierung über Pläne und Projekte Interpols bekannt, die Kooperation mit Frontex und Europol zur Bekämpfung von „Migrantenschmuggel“ weiter auszubauen (Ratsdokument 14546/16)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise der Beschluss der Interpol-Generalversammlung unter Leitung des früheren Vizepräsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) umgesetzt werden soll, das „I-Checkit“-Programm auf die Schifffahrtsindustrie auszuweiten?
a) Welche weiteren Unternehmen außer der Carnival Corporation (Pressemitteilung der Carnival Corporation vom 8. Juli 2016) sollen nach derzeitigem Stand eingebunden werden?
b) Welche bei Europol hinterlegten Daten sollen von der Schifffahrtsindustrie zum Abgleich von Passagierdaten genutzt werden?
c) Über welche Netzwerke sollen entsprechende Abfragen vorgenommen werden, und wie sind diese gegen Missbrauch gesichert?
Welche weiteren Pläne Interpols zum Aufbau „strategische[r] Partnerschaften mit dem Privatsektor“ (Plenarprotokoll 18/172) sind der Bundesregierung bekannt?