Geheimhaltung von Informationen zur Kooperation des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit europäischen Geheimdiensten in Den Haag
der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Annette Groth, André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Alexander Ulrich, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. Juli 2016 kooperiert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit anderen europäischen Geheimdiensten in Den Haag. Die einzelnen Dienste führen in einer „operativen Plattform“ eine gemeinsame Datei („CTG-Datenbank“) und entsenden Verbindungsbeamtinnen und -beamte (siehe Frederik Roggan in www.cilip.de vom 19. September 2016 sowie für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 18(4)601 A, S. 1 ff.). Die „operative Plattform“ gehört zu der im Jahr 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group“ (CTG) des sog. „Berner Clubs“, dem informellen Zusammenschluss einer geheim gehaltenen Zahl von Inlandsgeheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz (Bundestagsdrucksache 18/5048). Derzeit ist die Zusammenarbeit auf den Phänomenbereich „Islamistischer Terrorismus“ beschränkt. Mit der logistischen Umsetzung der „gemeinsamen Datei“ ist der niederländische Allgemeine Auskunfts- und Sicherheitsdienst (AIVD) mandatiert.
Die Teilnahme des BfV an der „CTG-Datenbank“ bestimmt sich über die im Eiltempo beschlossene Ausweitung der §§ 22b und 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Dem deutschen Inlandsgeheimdienst wird darin die Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Partnerdiensten unter der Voraussetzung gestattet, dass die Zusammenarbeit bzw. die dort übernommenen Tätigkeiten von erheblichem Sicherheitsinteresse für die Bundesrepublik Deutschland und den jeweils teilnehmenden Staat liegen müssen (Neue Juristische Wochenschrift 2016 Heft 42, 3063-3068). Zur Ausforschung von strafbaren Bestrebungen und Tätigkeiten, die sich nach § 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes (G 10) gegen den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation richten, kann das BfV mit Staaten zusammenarbeiten, die weder angrenzen noch Mitglied der Europäischen Union oder der NATO sind.
Sämtliche weiteren Details der neuen Geheimdienstzusammenarbeit, darunter übernommene Aufgaben, adressierte Phänomene und die interne Organisationsstruktur, werden von der Bundesregierung aus Gründen des „Staatswohls“ als geheim oder streng geheim eingestuft (Bundestagsdrucksachen 18/8170, 18/9323, 18/9974, 18/7930, 18/5048). Als Grund dafür nennt die Bundesregierung die „Third Party Rule“, wonach die Informationen „zwangsläufig Erkenntnisse der in der CTG vertretenen Nachrichtendienste enthalten würden“. Weder werden deshalb die teilnehmenden Dienste benannt noch erfahren die Fragestellerinnen und Fragesteller Einzelheiten zu Arbeitsgruppen, Personal und Kosten des Zentrums. Auch der konkrete Ort, die technische Beschaffenheit der „CTG-Datenbank“, dort geführte Datenfelder oder eingesetzte Such- und Analysewerkzeuge bleiben unbekannt.
So kann nicht kontrolliert werden, ob das BfV die Zusammenarbeit im Sinne des BVerfSchG ausgestaltet oder Informationen mit Geheimdiensten teilt, die über Polizeivollmachten verfügen und diese für Zwangsmaßnahmen einsetzen. Zudem erhält das BfV Zugriff auf Daten, die es im Inland selbst nicht erheben könnte oder dürfte.
Die Einrichtung der „CTG-Datenbank“ wurde von den Leitern der in der CTG zusammengeschlossenen Inlandsgeheimdienste („Heads of Service“) beschlossen, an deren Treffen der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung seit drei Jahren teilnimmt. Über den Umweg der EU-Polizeiagentur Europol soll die geheimdienstliche CTG jetzt verstärkt mit Polizeibehörden in der Europäischen Union kooperieren. Die CTG wird seit Juni 2016 zu einzelnen Treffen des Rates für Justiz und Inneres eingeladen. Seit einigen Monaten gibt es „Kontakt und Sondierungen“ zwischen der CTG und Europol, dem Bundesministerium des Innern zufolge geht es in den Gesprächen um „Angelegenheiten strategischer Natur“ (Bundestagsdrucksache 18/8020). In EU-Dokumenten ist jedoch von der Prüfung von Mechanismen einer „strukturellen Zusammenarbeit“ mit Europol die Rede (Ratsdokument 8881/16). Am 11. November 2016 berichtete der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung „weiteren Fortschritt” und „einige positive Entwicklungen“ der geplanten Kooperation, die sich nach einem „fact finding“ am 11. Oktober 2016 ergeben hätten. Weitere Schritte seien im Treffen der „Heads of Service“ beraten worden (Ratsdokumente 14260/16 und 13627/16).
Unter anderem soll die CTG in die Erstellung von Risikoindikatoren („Common Risk Indicators“) eingebunden werden, mit denen Europol die Daten von Asylsuchenden in den Hotspots analysiert. Schließlich wurde die polizeilich-geheimdienstliche Zusammenarbeit auch auf dem Treffen der G11 in Berlin und der G6 in Rom beraten. Die Initiative sei laut dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung von den italienischen und deutschen Geheimdienstkoordinatoren ausgegangen. Auch das geheimdienstliche Lagezentrum IntCen war beteiligt.
Die Europäische Kommission regt nun an, ein „Drehkreuz für den Informationsaustausch“ unter europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden einzurichten (Ratsdokument 12307/16). Dem Vorschlag der Kommission zufolge könnte ein „Fusionszentrum“ mit Europol als Partner bei der CTG angesiedelt werden. Die „systematischere Interaktion zwischen diesen Stellen“ soll demnach nicht auf Terrorismus beschränkt bleiben, sondern könnte auch die schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen. Die Bundesregierung hat zu dieser Ausweitung nach eigener Auskunft „noch keine abschließende Haltung entwickelt“ (Bundestagsdrucksache 18/10113). Jedoch hatte das Bundesministerium des Innern dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung in einem Briefing seine guten Erfahrungen der polizeilich-geheimdienstlichen Kooperation im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) geschildert (Ratsdokument 9795/16).
Technisch könnte die Zusammenarbeit mit Europol über die sogenannte „Anti-Terror-Infobox” erfolgen, die der niederländische Geheimdienst AIVD im Jahr 2004 einrichtete, um darin „mehr als 100 Datenbanken und Akteure“ für den Informationsaustausch zusammenzubringen (Ratsdokument 8329/16). In der „Infobox“ werden auch Dossiers gespeichert. Zu den Beteiligten gehören auch Behörden mit Polizeivollmachten, sodass etwaige Folgemaßnahmen wahlweise vom AIVD (Störung), der niederländischen Polizei („Festnahme“) oder anderen Behörden erfolgen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern eine intensivere Kooperation zwischen der CTG und Europol wünschenswert oder problematisch wäre?
Welche konkreten Bereiche einer intensiveren Kooperation hält die Bundesregierung für denkbar?
Sofern die Bundesregierung hier auf den Informationsaustausch verweist, inwiefern verarbeitet Europol schon jetzt nichtöffentliche geheimdienstliche Erkenntnisse, Analysen oder sonstige Berichte?
Inwiefern und nach welcher Maßgabe gelangen nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen aus Europol-Datenbanken auch an In- oder Auslandsgeheimdienste der EU-Mitgliedstaaten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, nach welcher Maßgabe die in den sogenannten „Five Eyes“ zusammengeschlossenen Auslandsgeheimdienste Australiens, Kanadas, Neuseelands und der USA über Großbritannien wichtige Europol-Erkenntnisse erhalten, wie es der Direktor der britischen Kriminalpolizei, David Armond, gegenüber der Presse erklärte („UK warned it could lose access to Europol intelligence“, BBC vom 12. Oktober 2016)?
Unter welcher Fragestellung wurde die Frage der intensiveren Kooperation der CTG und Europol auf dem Ratstreffen der Innen- und Justizminister am 18. November 2016 behandelt, wer trug dazu vor, und welche Ergebnisse kann die Bundesregierung dazu mitteilen?
Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile eine „abschließende Haltung“ zur Frage entwickelt, ob eine „systematischere Interaktion“ von CTG und Europol auf den Bereich „Terrorismus“ beschränkt bleiben sollte oder auch schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen könnte (Bundestagsdrucksache 18/10113)?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für rechtlich möglich, dass die CTG oder nationale Geheimdienste Verbindungsbeamte zu Europol oder den nationalen Europol-Verbindungsbüros entsenden (im Falle Deutschlands also zum BKA), und welche Haltung vertritt sie selbst zu einem solchen Vorschlag?
Welche Abteilung welchen Geheimdienstes hat die Bundesregierung als „zuständige Behörde“, wie vom EU-Anti-Terrorismus-Koordinator gefordert, für die Zusammenarbeit mit Europol benannt bzw. welchen wird sie benennen (Ratsdokument 13627/16)?
Welche Aufgaben werden von dieser „zuständige[n] Behörde“ übernommen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die am 1. Juli 2016 eingerichtete „operative Plattform“ der CTG in Den Haag, an der auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilnimmt, wie vom EU-Anti-Terrorismus-Koordinator berichtet, erste „operative Ergebnisse“ erzielte (Ratsdokument 13627/16)?
Inwiefern führten diese „operative[n] Ergebnisse“ im Nachgang zu Maßnahmen von ebenfalls in der „operativen Plattform“ mitarbeitenden Geheimdiensten mit Polizeivollmachten, etwa durch Observationen, Razzien oder Festnahmen?
Sofern die Bundesregierung keine Angaben über erste „operative Ergebnisse“ machen möchte, auf welche Weise können sich Abgeordnete über den Wahrheitsgehalt der Aussagen des EU-Anti-Terrorismus-Koordinators vergewissern?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines „Drehkreuz[es] für den Informationsaustausch“ unter europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden einzurichten und hierfür möglicherweise ein „Fusionszentrum“ mit der Polizeiagentur Europol als Partner bei der CTG anzusiedeln, weiter behandelt bzw. beraten wurde (Ratsdokument 12307/16)?
Welche weiteren Sondierungen zwischen der CTG und Europol sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10113 bekannt geworden, wer nahm daran teil, und welche Ergebnisse zeitigten diese?
Welche „positiven Entwicklungen“ nach diesen Sondierungen sind der Bundesregierung bekannt (Ratsdokument 14260/16)?
Welche weiteren Schritte haben die Leiter bzw. die geschäftsführenden Vorsitzenden der Geheimdienste anschließend diskutiert?
Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die CTG in die Erstellung von Risikoindikatoren einzubinden, mit denen Europol die Daten von Asylsuchenden in den Hotspots in Griechenland oder Italien analysiert?
Auf welche Weise sind auch Bundesbehörden in die Erarbeitung dieser Risikoindikatoren eingebunden?
Wann sollen diese Risikoindikatoren vorliegen, wem gegenüber werden diese veröffentlicht, und welche Einstufung als Verschlusssache tragen diese nach gegenwärtigem Stand?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die in Den Haag bei der CTG geführte „gemeinsame Datei“, für deren logistische Umsetzung der niederländische Geheimdienst AIVD beauftragt ist, auf der „Anti-Terror-Infobox” des AIVD aufbaut oder Teile dieser Anwendung nutzt (Ratsdokument 8329/16)?
Inwiefern sind an die in Den Haag bei der CTG geführte „gemeinsame Datei“ nicht nur Akteure (also Geheimdienste), sondern auch weitere Datenbanken angeschlossen?
Wie viele „anlassbezogen[e] Treffen“ fanden seit Gründung der „operativen Plattform“ statt, und inwiefern wurden diese auch außerhalb Den Haags durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/8975)?
Was kann die Bundesregierung zu Anlass und Teilnehmenden von Gesprächen oder Beratungen zur geheimdienstlichen Kooperation bei Treffen der „Gruppe der Sechs“ in Rom und der „Paris-Gruppe“ in Berlin (bzw. am Rande oder außerhalb der besagten Treffen) mitteilen, an denen außer dem EU-Anti-Terrorismus-Koordinator auch Angehörige des geheimdienstlichen Lagezentrums INTCEN und der CTG teilnahmen (Ratsdokument 13627/16)?
Inwiefern ist die „Paris-Gruppe“ identisch mit der „Gruppe der Neun“, in der sich außer den Teilnehmenden der „Gruppe der Sechs“ (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen und Spanien) auch Belgien, Dänemark, Irland, Niederlande, Österreich sowie Norwegen und der Schweiz zu Maßnahmen gegen sogenannte ausländische Kämpfer austauschen (Bundestagsdrucksache 18/10113)?
Sofern die „Paris-Gruppe“ nicht mit der „Gruppe der Neun“ identisch ist, wer gehört dieser Gruppe an, wer gründete diese, wer übernimmt den Vorsitz, und welchen Zweck verfolgt diese?
Wer lud zu den Gesprächen in Berlin und Rom ein, wer nahm daran teil, und auf welche Weise wurde das Thema konkret behandelt?
Inwiefern trifft es zu, dass sich mit Peter Altmaier (CDU) auch der Chef des Bundeskanzleramtes zur Vertiefung der geheimdienstlichen Kooperation mit der CTG engagierte?
Auf welche Weise wurde dabei auch die Kooperation mit Europol behandelt?
Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche in Berlin und Rom, und welche weiteren Schritte wurden unternommen?
Sofern die Bundesregierung ähnlich wie auf Bundestagsdrucksache 18/10113 darauf verweist, die Treffen dienten einem offenen, informellen Austausch über die jeweils aktuelle Gefährdungslage und über Maßnahmen, durch die sich die kollektive Fähigkeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf europäischer Ebene verbessern lässt, nicht jedoch dem Abfassen formaler Beschlüsse, durch welche konkreten Erkenntnisse hat sich diese Fähigkeit bei Bundesbehörden demnach verbessert?
Wie viele gemeinsame Bewertungen terroristischer Bedrohungen hat die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 erstellt und wie viele Lageberichte wurden verteilt?
Welche konkreten Erschwernisse oder konkreten Gefahren würden sich aus Sicht der Bundesregierung für das „Wohl des Bundes“ oder der übrigen, in der CTG mitarbeitenden Geheimdienste ergeben, wenn, wie zuvor erfragt, die Datenfelder der „CTG-Datenbank“ benannt würden (Bundestagsdrucksache 18/9974)?