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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erweiterung der Zollunion trotz Demokratie-Abbaus in der Türkei

Hauptziele und Rechtfertigung der geplanten Erweiterung sowie deren Gefährdung durch antidemokratische Entwicklungen, wirtschaftliche und weitere Auswirkungen von Erweiterung, Nichterweiterung oder Aufkündigung der Zollunion für die Türkei sowie Deutschland und andere EU-Mitgliedsländer, bisherige und geplante Finanzhilfen an den EU-Beitrittskandidaten Türkei, Verwendung der Mittel aus den Vorbeitrittshilfen, insbes. für Rechtsstaat und Menschenrechte, möglicher Beitritt der Türkei zur Shanghaier Kooperationsorganisation (SCO)<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.12.2016

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1046125.11.2016

Erweiterung der Zollunion trotz Demokratie-Abbaus in der Türkei

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 1996 trat die Türkei der europäischen Zollunion bei. Seitdem können die Europäische Union (EU) und die Türkei ihre Industriegüter praktisch zollfrei handeln. „Das Zollabkommen ist zum Rückgrat der europäisch-türkischen Beziehungen geworden“, so die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ (www.zeit.de/2016/35/eutuerkei-zollabkommen-handelsvertraege). Zur engen Partnerschaft mit der Türkei führte die Europäische Kommission im Jahr 2015 aus: „Die Türkei ist das Schwellenland, das der EU am nächsten liegt, und ein maßgeblicher regionaler Akteur; die Handels- und Investitionsbeziehungen lassen jedoch zu wünschen übrig. Seit dem 31. Dezember 1995 verbindet die EU und die Türkei eine Zollunion. In ihrer derzeitigen Form gilt die Zollunion nur für gewerbliche Waren; es fehlt ein Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten. Eine Modernisierung der Zollunion sollte das ungenutzte wirtschaftliche Potenzial von Bereichen wie Landwirtschaft, Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen freisetzen. Eine reformierte Zollunion könnte auch den Weg zu einer Assoziierung der Türkei mit künftigen Freihandelsabkommen (FHA) der EU ebnen. Die Kommission wird: einen neuen, ehrgeizigeren Rechtsrahmen mit der Türkei erarbeiten, der die Zollunion aktualisiert.“ (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/october/tradoc_153880.PDF).

Seit zirka zwei Jahren ist die potentielle Modernisierung und Ausweitung der Zollunion mit der Türkei ein Thema in der Europäischen Kommission. Derzeit wird an einem Entwurf für Richtlinien zur Aufnahme von Verhandlungen gearbeitet, der bis Dezember 2016 den Mitgliedstaaten im Rat vorgelegt werden soll.

Ein Ausbau der Zollunion mit der EU würde der türkischen Wirtschaft „neuen Schub“ geben, so die Zeitschrift „Capital“ (www.capital.de/meinungen/tuerkeierdogan-steinmeier-wachstum-wirtschaft-investitionen-8148.html) mit Verweis auf eine Studie der Bertelsmann Stiftung. „Kämen im Zuge einer Reform die Agrarwirtschaft und der Dienstleistungssektor hinzu, könnte das türkische BIP um ganze 1,8 Prozent zulegen. Ein Effekt steigender Exporte, die sich jeweils verdoppeln und vervierfachen dürften.“ Schon jetzt sei die EU mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Türkei und umgekehrt sei die Türkei der sechstgrößte Handelspartner der EU.

Im Oktober 2015 führte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zur neuen Handels- und Investitionsstrategie aus: „Bei der neuen Strategie geht es auch darum, Handelsabkommen und -präferenzsysteme als Hebel einzusetzen, umweltweit Werte wie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, fairen und ethischen Handel sowie die Bekämpfung der Korruption zu fördern.“ (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/october/tradoc_153880.PDF).

Der Europaabgeordnete der CDU Elmar Brok hat auf die wirtschaftliche Abhängigkeit der Türkei von der EU hingewiesen. Der Aufschwung wäre ohne Zugang zum Binnenmarkt und die Direktinvestitionen aus der EU nicht möglich gewesen: Die EU müsse diese Abhängigkeit nun deutlicher in den Vordergrund stellen und dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan klarmachen, dass er mit seinem Vorgehen nicht nur die Demokratie verletze, sondern auch eigene Interessen schädige (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkei-im-ausnahmezustand-welcheneinfluss-hat-der-westen-auf-erdogan/13910872.html). Als mögliche Reaktion der EU auf den harten Kurs Erdoğans brachte Elmar Brok die Option ins Gespräch, auf den geplanten Ausbau der Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei zu verzichten. Auch der Vize-Präsident des EU-Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff (FDP), sprach sich gegen die geplante Vertiefung der Zollunion aus. „Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um über solche Projekte zu diskutieren“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkei-imausnahmezustand-welchen-einfluss-hat-der-westen-auf-erdogan/13910872.html). Der Vorsitzende des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag, Gunther Krichbaum (CDU/CSU), sagte ebenfalls, er halte es „im Augenblick nicht für das richtige Signal“, die Zollunion mit der Türkei zu vertiefen. Der Schritt sei erst dann sinnvoll, wenn es wieder zu einer Festigung der rechtsstaatlichen Strukturen in der Türkei komme (ebenda).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Hauptziele verfolgt die geplante Erweiterung der Zollunion mit der Türkei aus Sicht der Bundesregierung?

2

Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts der antidemokratischen Entwicklungen in der Türkei diese Hauptziele gefährdet?

3

Was hat sich aus der Sicht der Bundesregierung seit Juli 2016, als führende CDU-Politiker angesichts des harten Kurses des türkischen Präsidenten gegen eine Vertiefung der Zollunion waren, geändert, so dass eine modernisierte Zollunion mit der Türkei gerechtfertigt erscheint (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkei-im-ausnahmezustand-welchen-einfluss-hat-der-westen-auferdogan/13910872.html)?

4

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Erweiterung der Zollunion einen „Hebel“, um die von der EU formulierten Werte „wie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, fairen und ethischen Handel sowie die Bekämpfung der Korruption zu fördern“ (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/october/tradoc_153880.PDF)?

5

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, „die europäisch-türkischen Beziehungen ließen sich stärken, auch in schwierigen Zeiten wie diesen“, Voraussetzung dafür sei aber, dass sich beide Seiten nicht in den „komplexen Verhandlungen“ um eine EU-Vollmitgliedschaft „festbeißen“, die während der Flüchtlingskrise wiederbelebt wurden, „sondern dass sie andere Verträge neu verhandeln: die Zollabkommen zwischen der Türkei und der EU“ (www.zeit.de/2016/35/eu-tuerkei-zollabkommen-handelsvertraege)?

6

Welche wirtschaftlichen Vorteile für die Türkei sieht die Bundesregierung in der geplanten Erweiterung der Zollunion?

7

Mit welchen wirtschaftlichen Nachteilen muss die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall einer Nichterweiterung der Zollunion rechnen?

8

Inwieweit hält die Bundesregierung eine Nichterweiterung der Zollunion angesichts des „Hineinschlitterns“ der Türkei in eine „Diktatur“ (so der SPD-Europaabgeordnete Arne Lietz laut dpa vom 21. November 2016) für geboten?

9

Welche wirtschaftlichen Konsequenzen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufkündigung der Zollunion für die Türkei?

10

Welche negativen Implikationen sieht die Bundesregierung im Fall einer Aufkündigung der Zollunion für Deutschland und für die anderen Mitgliedsländer der EU?

11

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Finanzhilfen aus der EU für den Beitrittskandidaten Türkei seit dem Beginn der Beitrittsgespräche (bitte nach Jahren aufschlüsseln und danach, wie viel Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten im Einzelnen jeweils beisteuern)?

12

Für welchen Zeitraum in der Zukunft und in welcher Höhe sind Zahlungen der EU an die Türkei im Rahmen der „Instrument for Pre-accession Assistance“ (IPA) geplant?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung der Mittel aus den sogenannten Vorbeitrittshilfen der EU seitens der türkischen Regierung, insbesondere der Mittel, die für den Ausbau des Rechtsstaats und die Sicherung der Menschenrechte vorgesehen sind?

14

Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die für den Ausbau des Rechtsstaats und die Sicherung der Menschenrechte vorgesehenen Transferzahlungen im Rahmen der EU-Vorbeitrittshilfen in der Türkei für den Bau von 174 neuen Gefängnissen verwendet werden, den die türkische Regierung im September 2016 angekündigt hat (www.stol.it/Artikel/Politik-im-Ueberblick/Politik/Tuerkische-Regierung-kuendigt-Bau-neuer-Gefaengnisse-an)?

15

Aus welchen Fördertöpfen fließen neben den sogenannten Vorbeitrittshilfen aus der EU zudem Gelder in welcher Höhe an die Türkei (bitte aufschlüsseln, wie viel Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten im Einzelnen jeweils beisteuern)?

16

Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Ankündigung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, die Türkei könne sich der von Russland und China dominierten Shanghaier Kooperationsorganisation (SCO) anschließen, den Versuch, angesichts der wachsenden Kritik in der EU Druck auf die Verhandlungen in Richtung Erweiterung der Zollunion auszuüben (www.welt.de/politik/ausland/article159622127/Erdogan-liebaeugelt-mit-dem-Russland-China-Pakt.html)?

17

Welche Vorteile hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein Beitritt der Türkei zur SCO für die Türkei?

18

Welche Konsequenzen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein Beitritt der Türkei zur SCO für deren weitere Mitgliedschaft in der NATO?

Berlin, den 24. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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