Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Anfang des Jahres 2013 werden die europäischen Gewässer nach einer reformierten Fischereipolitik der Europäischen Union (Gemeinsame Fischereipolitik - GFP) bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung der Fischbestände soll so erfolgen, dass ein höchstmöglicher Dauerertrag (MSY – maximum sustainable yield) für alle genutzten Arten erreicht wird. Zunächst wird der MSY-Ansatz für die Bewirtschaftung einzelner Fischarten herangezogen. Ziel ist jedoch, ihn in mehrjährigen und artübergreifenden Bewirtschaftungsplänen zu implementieren, um auch Interaktionen zwischen den Arten im Ökosystem abbilden zu können.
Die Festsetzung der Fangmöglichkeiten erfolgt unter Beachtung der Ziele der GFP, insbesondere der Auswirkungen der Fischerei-Aktivitäten und Fangmethoden auf die Bestände (fischereiliche Sterblichkeit). Die Fangquoten werden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den Bestandsentwicklungen vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) vorgeschlagen. Konkrete Festlegungen zu den Fangquoten erfolgen auf dem Verhandlungsweg der zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dabei geht es auch um die Berücksichtigung sozioökonomischer Folgen. Ein weiterer wichtiger Schritt für eine nachhaltige fischereiliche Bewirtschaftung ist die Umsetzung des im Rahmen der GFP beschlossenen Paradigmenwechsels.
Ursprünglich galt für die europäische Fischerei ein Rückwurfgebot für unerwünschten Beifang. Seit dem Jahr 2012 soll nun durch veränderte Fangmethoden der Beifang auf maximal 7 Prozent reduziert werden. Das Anlandegebot wird schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt. Zur Durchsetzung der Festlegungen und Regeln der GFP sieht das EU-Recht umfassende Kontrollen vor. In Hinblick auf die bundesdeutsche Umsetzung ergeben sich verschiedene Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Seekontrollen deutscher Fischereifahrzeuge haben deutsche Behörden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in der Nord- und Ostsee durchgeführt, und wie viel Prozent der Gesamtmenge deutscher Fänge pro Jahr wurden durch diese Kontrollen in den jeweiligen Seegebieten abgedeckt (bitte nach Fischerei- und Fanggebieten einzeln auflisten)?
Wie viele Fangfahrten der Deutschen Fischerei wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in der Nordsee und Ostsee von deutschen Fischereibeobachterinnen und -beobachtern begleitet und analysiert, und wie viel Prozent der deutschen Fänge bzw. Anlandungen sind damit abgedeckt (bitte einzeln nach Seegebieten und Fischereimetier auflisten)?
Welche Änderungen des Seefischereigesetzes wurden in den Jahren 2015 und 2016 umgesetzt bzw. sind für 2017/2018 vorgesehen, um zusätzliche Instrumente zur Kontrolle des Anlandegebotes zu schaffen (bitte Art der Instrumente ausführen)?
Wie viele Fangfahrten der deutschen Fischerei wurden im Rahmen der Kontrolle des Anlandegebotes in den Jahren 2015 (Ostsee) und 2016 (Nordsee und Ostsee, bitte nach ICES-Kleinarealen und Fischereimetier aufschlüsseln) durch die deutsche Fischereiaufsicht kontrolliert, und welche Kontrollmaßnahmen wurden im Einzelnen durchgeführt (bitte erläutern)?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der kontrollierten Fangfahrten im Verhältnis zu der Gesamtanzahl der Fangfahrten der deutschen Fischerei in der Nord- und Ostsee (Seegebiete bitte aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Verstöße gegen das Anlandegebot haben deutsche Kontrollbehörden bei Seekontrollen in den Jahren 2015 in der Ostsee und 2016 in der Nord- und Ostsee festgestellt, und wie wurden diese geahndet (bitte nach Seegebieten einzeln auflisten und erläutern und den Anteil der Ahndungen an der Gesamtzahl von Verstößen gegen fischereirechtliche Regelungen in Prozent angeben)?
Welche Zielvorgaben bestehen generell hinsichtlich der Qualität und Quantität der deutschen Kontrollen der Anlandeverpflichtung, und wodurch wurden diese in den Jahren von 2014 bis 2016 erreicht (bitte nach Jahren erläutern)?
Wurde das deutsche System zur Kontrolle der Seefischerei seit der Einführung des Anlandegebotes verändert? Wenn ja, welche Änderungen wurden nach welchen Kriterien vorgenommen? Wenn nein, warum nicht?
Wie ist die Personalausstattung der für die Kontrolle der Fischerei zuständigen deutschen Behörden auf Bundesebene und in den Bundesländern? Kann aus Sicht der Bundesregierung eine flächendeckende Kontrolle und Umsetzung des Anlandegebotes in Einklang mit Artikel 15 (13) der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 sichergestellt werden (bitte ausführlich erläutern, auch im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten)?
Hält die Bundesregierung eine Aufstockung der personellen Ressourcen für die Kontrolle des Anlandegebotes für notwendig? Wenn ja, in welchem Umfang, mit welchem Zeithorizont, und welcher konkreten Aufgabenstellung? Wenn nein, warum nicht?
Wie evaluiert die Bundesregierung die derzeitigen Kontrollmaßnahmen in Dichte und Qualität, um eine flächendeckende Kontrolle nach Artikel 15 (13) der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des schrittweise eingeführten Anlandegebotes zu gewährleisten?
Wie viele Fangfahrten und Hols der deutschen Seefischerei wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 mit Hilfe elektronischer Kontrollverfahren/CCTV überprüft, und welchen Anteil in Prozent hat diese Form der Kontrolle an der Gesamtzahl der Kontrollen deutscher Fangfahrten bzw. Hols?
Inwieweit unterscheiden sich in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Art, Anzahl und Umfang der Verstöße gegen das Anlandegebot auf Schiffen mit elektronischen Kontrollverfahren/CCTV von den Verstößen im selben Zeitraum auf Schiffen ohne elektronische Kontrollverfahren?
Gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auffällige Unterschiede bei der Menge des gemeldeten Beifangs und Rückwurfs (Prozent des Gesamtfangs) im elektronischen Logbuch bei Schiffen mit elektronischen Kontrollverfahren/CCTV im Vergleich zu Schiffen aus dem gleichen Fischereimetier und -gebiet ohne elektronische Kontrollverfahren? Wenn ja, wie groß waren diese Unterschiede?
Welche juristischen Einwände hat die Bundesregierung bezüglich des Einsatzes von elektronischen Kontrollverfahren/CCTV auf deutschen Fangschiffen bei der Kontrolle des Anlandegebotes, wenn gewährleistet ist, dass die Kameras via Sensortechnik nur während der Hievens und Sortierens des Fangs angeschaltet, Angestellte nicht erkennbar sind und die von den Kameras erfassten Bereiche auf dem Fangdeck kenntlich gemacht und gegrenzt sind?
Liegt der Bundesregierung eine Kostenanalyse zur Einführung von elektronischen Kontrollverfahren/CCTV für die deutsche Grundfischereiflotte vor? Wenn ja, wie hoch werden die Kosten der Einführung und des Betriebes im Vergleich zu den Kosten eingeschätzt, die durch die derzeit umgesetzten Kontrollmaßnahmen auf See entstehen, und welcher Prozentsatz der Kosten könnte durch Förderung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF abgedeckt werden (bitte nach Anschaffungs- und Betriebskosten aufschlüsseln)?
Wie hoch ist jeweils die Menge der gemeldeten maßigen und untermaßigen Beifänge von Dorsch in der Ostsee auf Basis des Selbstreportings der deutschen Fischerei mittels der Logbücher in den Jahren 2014, 2015 und 2016, und wie erklärt die Bundesregierung den etwaigen Unterschied in den pro Jahr gemeldeten Beifängen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Zahlen zur Höhe der Beifänge und illegalen Rückwürfe von Dorsch in der Ostsee auf Basis wissenschaftlicher Schätzung in den Jahren 2014, 2015 und 2016?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Verlässlichkeit wissenschaftlicher Bestandsschätzung durch unvollständige Rückwurfdaten auf Basis der Logbücher der Fischerei eingeschränkt? Welche Folgen ergeben sich daraus aus Sicht der Bundesregierung? Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie plant die Bundesregierung die Einhaltung des Anlandegebotes in der Ostsee in Zukunft zu gewährleisten?
Wie will die Bundesregierung den Verstoß gegen die Anlandeverpflichtung ab dem Jahr 2017 nach der Omnibus-Verordnung (EU) 2015/812 vom 20. Mai 2015 umsetzen, und welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung des Anlandegebotes in Zukunft zu gewährleisten?