Effizienz und Mittelvergabe beim Syria Recovery Trust Fund
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein zentrales Instrument der Arbeit der Bundesregierung in Syrien ist der seit dem Jahr 2013 von der KfW Bankengruppe eingerichtete „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF). Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten Gruppe der Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung inne. In dieser Funktion beauftragten sie die KfW mit dem Aufbau des Fonds. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine „Management Unit“ eingerichtet, die im türkischen Gaziantep angesiedelt ist.
Geber des Fonds sind neben den Gründern Deutschland, VAE und USA inzwischen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Großbritannien, Japan, die Niederlande und Kuwait (www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/ Entwicklungsfinanzierung/Länder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/ Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf). Thematisiert wurde das Vorhaben u. a. bereits auf den Bundestagsdrucksachen 18/6997, 18/8564 und 18/10024).
Der SRTF dient nach eigenen Angaben „als gemeinschaftlicher Finanzierungsmechanismus der Mitgliedsstaaten der Freunde Syriens zur zivilen Unterstützung der Nationalen Koalition“. Es werden nur Projekte „in von der gemäßigten Opposition kontrollierten Gebieten“ unterstützt (ebd.).
Diesen Ausführungen zum Trotz gestaltet sich die Arbeit des SRTF aus Sicht der Fragesteller intransparent, was auch an der zurückhaltenden Informationspolitik der Bundesregierung liegt, die Mitgliedern des Deutschen Bundestages die Einsichtnahme in Verträge und Prüfberichte vorenthält. Die Internetpräsenz des SRTF führt zwar 28 Projekte auf (www.srtfund.org/sections/3_ approvedprojects?articlepage=3&p=3) – die Bundesregierung informiert derweil über 50 Projekte (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 18/8564) –, unklar bleibt jedoch, was aus der parlamentarischen Kontrolle besondere Relevanz besitzt, ob und welche Projekte nicht durchgeführt wurden, das vorgegebene Entwicklungsziel also verfehlt haben.
Problematisch für die politische und haushalterische Kontrolle des SRTF, der mit der Unterstützung der „Nationale[n] Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ eine explizit politische Rolle innehat, ist die aus Sicht der Fragesteller unzureichende Bereitschaft der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag nachvollziehbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft Projekte, Kooperationspartner, das Revisionswesen und die Finanzierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Ist eine Liste von Projekten vollständig, die auf der Homepage des SRTF aufgeführt werden (ebd.)?
Wie erklärt die Bundesregierung die o. g. unterschiedlichen Zahlenangaben zu realisierten Projekten des SRTF?
Nach welchen Kriterien werden einige Projekte des SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Homepage aufgelistet und andere mutmaßlich nicht?
Welche zusätzlichen Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neben der o. g. Auflistung
a) geplant,
b) bewilligt,
c) umgesetzt?
Mit welchen zivilen lokalen Strukturen und Räten sowie anderweitigen Umsetzungsstrukturen der syrischen Opposition arbeitet der SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, wie sind diese Strukturen im Einzelnen politisch und/oder demokratisch legitimiert?
Welche Kriterien müssen zivile lokale Strukturen und Räte sowie anderweitige Umsetzungsstrukturen der syrischen Opposition nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen, um mit dem SRTF zusammenarbeiten zu können?
Wurden alle angenommenen Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt und evaluiert?
Wie viele und welche bewilligten Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgebrochen oder nicht zu Ende geführt (bitte Projekte und Gründe einzeln aufführen)?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder ausgezahlt worden, ohne dass die vereinbarten Leistungen erbracht wurden?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von Regressforderungen gegeben, mit welchem Ausgang?
Wie viele und welche durchgeführten Projekte wurden (seit der Antwort zu Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/8564) nach Kenntnis der Bundesregierung durch Kriegseinwirkungen oder andere äußere Umstände – diese bitte auflisten – eingestellt, beschädigt oder zerstört?
Was steht in dem Rahmenabkommen zwischen den Gründungspartnern und weiteren Trägern des SRTF?
Zu welchem Ergebnis kamen die Prüfberichte, die der Bundesregierung vorliegen?
a) Was genau wird überprüft?
b) Wie wird überprüft?
c) Was sind die Kriterien für die Projektevaluierung?
Welche internen Regelungen bestehen, um die Mitarbeiter des SRTF, die Projekte und Partner zu schützen, vor allem in Bezug auf die Offenlegung von Namen und Posten?
Werden Mitarbeiter des SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung angehalten, über ihr Engagement Stillschweigen zu bewahren?
Welche Angriffe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen auf Einrichtungen und/oder Mitarbeiter des SRTF?
Kann die Bundesregierung ausführen, weshalb Bargeldzahlungen an die sogenannten Implementierungspartner nur erfolgen, „wenn diese ein Bankkonto bei einer nicht-sanktionierten Bank haben“ (s. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10024)?
Wohin fließt der Großteil der Gelder des SRTF, wenn nicht nach Syrien (s. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/10024)?
Sind die „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ und die sogenannte Syrische Interimsregierung (Syrian Interim Government) an der Management Unit beteiligt?
a) Wie stehen diese Gruppen in Beziehung zueinander?
b) Welche Entscheidungsgewalt haben sie jeweils über Projekte des SRTF und über die Mittelvergabe?
c) Mit welchen Mehrheitsverhältnissen wird in den Gremien jeweils entschieden?
Wird das Büro des SRTF in Gaziantep verbleiben?
a) Von wo aus soll der SRTF künftig arbeiten?
b) Inwieweit schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage in anderen Regionen der Türkei als weniger prekär ein?
Wenn der SRTF vorgibt, Regionen zu unterstützen, die nicht unter der Kontrolle der syrischen Regierung stehen; wurden und/oder werden dann auch Projekte in der nordsyrischen und kurdisch kontrollierten Region Rojava gefördert?
a) Wenn ja, welche Projekte sind das konkret (bitte einzeln nach Orten auflisten)?
b) Wenn nein, weshalb nicht?