Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2016
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2014 bis 2020 in der Europäischen Union ist das so genannte Greening mit dem Ziel einer klima- und umweltfreundlicheren Landbewirtschaftung, das Ende 2013 von EU-Parlament und EU-Ministerrat beschlossen wurde. Konkrete Vorgaben für die nationalen Umsetzungen des Greenings wurden 2014 erarbeitet. Damit sind seit 2015 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für die Direktzahlungen (so genannte Erste Säule) an zusätzliche Umweltleistungen gebunden. Das Greening setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Neben ökologischen Vorrangflächen („im Umweltinteresse genutzte Flächen“) gehören dazu Maßnahmen zur Anbaudiversifizierung sowie zum Erhalt von Dauergrünland. Es kann zwischen den verschiedenen anerkannten Greening-Maßnahmen ausgewählt werden. Alle Landwirtschaftsbetriebe, die Agrarfördermittel beantragen, sind seitdem unter anderem verpflichtet, 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen auszuweisen, auch in intensiven Ackerbauregionen mit hohem Ertragspotenzial. Damit werden Leistungen der Landwirtschaft für den Klimaschutz, zum Erhalt artenreicher Kulturlandschaften und einer nachhaltigen Produktion gefördert werden. Das macht mögliche Effekte des Greenings von den betrieblichen Entscheidungen abhängig und schwer voraussehbar.
Die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) der Europäischen Kommission hat vom 15. Dezember 2015 bis zum 8. März 2016 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um Informationen zu den Erfahrungen mit dem Greening im Rahmen des GAP-Direktzahlungssystems zu erhalten.
Insbesondere ging es um EU-weit gleiche Ausgangsbedingungen für die Landwirtschaftsbetriebe, um das Produktionspotenzial sowie um verschiedene Möglichkeiten, die Ökologisierungsregelung zu vereinfachen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern. Zudem ging es um erste Eindrücke der Teilnehmenden zu den Auswirkungen der Ökologisierungsregelungen. Im Juli 2016 stellte die Europäische Kommission dem EU-Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) die Ergebnisse zum Greening und die Evaluierung der Aktivitäten des Programms der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) vor (vgl. http://iswa-online.de/www%5Carbeitgeber.nsf/id/de_erste-ergebnisse-der-refit-plattform).
Es liegen nunmehr, im Herbst 2016, nationale Erfahrungen der Europäischen Kommission mit dem Greening über zwei Vegetationsperioden vor. Aus Überlegungen zur weiteren Ausgestaltung des Greenings und die Weiterentwicklung der GAP ergeben sich verschiedene Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Nutzungsart der Flächen, bevor diese von den Betrieben in den Jahren 2015 oder/und 2016 zur Anrechnung als „ökologische Vorrangfläche“ angemeldet wurden (bitte nach Flächennutzungsart, Flächennutzungsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Veränderungen der Flächen, die die Betriebe im Jahr 2016 zur Anrechnung als „ökologische Vorrangfläche“ gegenüber 2015 angemeldet haben (bitte nach Flächennutzungsart, Flächennutzungsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von Leguminosen im Jahr 2016 in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu 2015 und den Jahren 2010 bis 2014?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller zur Flächeninanspruchnahme bei den einzelnen Greening-Maßnahmen für ökologische Vorrangflächen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es im Jahr 2016 zu Saatgutengpässen für die Kulturen auf ökologischen Vorrangflächen kam?
Wie haben sich die Leguminosen-Saatgut-Erzeugung und der Absatz nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand und die Fläche des Dauergrünlandes seit Beginn dieser Förderperiode verändert?
Wie haben sich die Greening-Anforderungen zur Anbaudiversifizierung bis zum Jahr 2016 nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Vielfalt in der Agrarlandschaft ausgewirkt?
Welche Änderungen beim Greening sind nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet, um eine Vereinfachung zu erreichen, ohne das Ziel der Ökologisierung zu gefährden (bitte begründen)?
Nach welchen Kriterien wird die Erreichung der Ziele der Biodiversitätsverbesserung durch Greening-Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland erfasst und bewertet, und welche Tendenzen zeichnen sich derzeit ab?
Wen hat die Bundesregierung mit der wissenschaftlichen Begleitung des Greenings mit welcher konkreten Aufgabenstellung beauftragt, und welche finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe der Verwaltungskosten der Greening-Umsetzung, welchen Einfluss hatte die Einführung des Greenings 2015 auf die Verwaltungskosten zur Umsetzung der GAP im Vergleich zu den Jahren 2013 und 2014, und welche konkreten Maßnahmen verursachen den größten Anstieg der Verwaltungskosten?
Welche Änderungen am Greening strebt die Bundesregierung noch in der aktuellen GAP-Förderperiode an?
Wird die Bundesregierung die Empfehlung der Stakeholder-Gruppe der REFIT-Plattform, einen Fitness-Check der GAP 2017 durchzuführen, unterstützen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?
Aus welchem Grund sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weiterhin Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen zuzulassen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, ab dem Jahr 2018 auf den Nachweis zum „Aktiven Landwirt“ vollständig zu verzichten (bitte begründen)?
Wie soll sichergestellt werden, dass die Flächenprämie der EU-Agrarförderung nur auf tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen gewährt wird (bitte ausführlich erläutern)?
Wie sollte sich die GAP nach dem Jahr 2020 weiterentwickeln, und wo sieht aus heutiger Sicht die Bundesregierung die Prioritäten?
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten konkreten Änderungsbedarfe, damit das Ziel einer ökologischeren, gerechteren und unbürokratischeren Agrarpolitik erreicht werden kann?