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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Überflüge von Militärflugzeugen

Militärischer Flugbetrieb in der Sonderflugzone ED-R 401 MVPA NE über Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Überflüge seit Oktober 2013, Planzahlen für 2017, Kontingente bzw. Obergrenzen für militärische Tiefflüge der Bundeswehr und diesbzgl. gesetzliche Grundlagen, Auswirkungen des Manövers JAWTEX, Nutzung durch andere Nationen, Fluglärmbelastung der Anwohner, Öffentlichkeitsarbeit, Beschwerden und deren Überprüfung, Lärmmessung während eines Testzeitraumes; militärische Überflüge in der Sonderflugzone TRA 208/308 über dem Nationalpark Sächsische Schweiz seit September 2013, Flugstundenkontingent für den Luftraum und dessen Kontrolle<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

27.12.2016

Aktualisiert

10.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1057302.12.2016

Überflüge von Militärflugzeugen

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Katrin Kunert, Eva Bulling-Schröter, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Jan Korte, Niema Movassat, Kersten Steinke, Frank Tempel, Katrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Laufe dieser Legislaturperiode haben weitgehende Neuordnungen des Luftraums der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der militärischen Nutzung stattgefunden, die unter anderem die Umformung (meist Vergrößerung) von einigen militärischen Sonderflugzonen zur Folge hatten. Über dem größten Teil Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs wurde 2014 die Sonderflugzone ED-R 40 MVPA NE eingerichtet. Das hat zu einer zunehmenden Belastung bestimmter Gebiete durch militärische Überflüge geführt, die auch schon vorher belastet waren, vor allem im Umkreis des ehemaligen Truppenübungsplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide („Bombodrom“). Auch im Umkreis des Nationalparks Sächsische Schweiz, über dem die Sonderflugzone TRA 208/308 eingerichtet ist, wird nach wie vor von Bewohnerinnen und Bewohnern von regelmäßigen hohen Lärmbelastungen durch militärische Überflüge berichtet. Es gibt insbesondere eine Zunahme von Beschwerden in Bezug auf Tiefflüge im Luftraum über den beiden Naturräumen, die auch die Lebensqualität in der Umgebung massiv beeinträchtigt.

In der Stellungnahme auf die Schriftliche Frage 75 des Abgeordneten Dr. André Hahn sprach der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe am 4. September 2014 von einem „sehr streng limitierten Flugstundenkontingent“ für Tiefflüge (Bundestagsdrucksache 18/2481). Dies gibt zu Fragen nach der Begrenzung von Tiefflugstunden Anlass.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele militärische Flüge wurden von Oktober 2013 bis September 2016 in der Sonderflugzone ED-R 401 MVPA NE absolviert (Angaben bitte pro Monat)?

Wie viele davon in dem Sektor 2E (hier auch Nennung der Nutzungsstunden pro Monat möglich)?

2

Auf welcher gesetzlichen Grundlage und auf welchem administrativen Weg werden militärische Tiefflüge von der Bundeswehr momentan befohlen bzw. kontingentiert?

Wonach richten sich diese Kontingente, und gibt es hierfür bundesweit gültige Obergrenzen?

3

Wie viele kontingentierte Flugstunden gab es seit der Einrichtung der Sonderflugzone ED-R 401 für Tiefflüge im darunterliegenden Luftraum, wie viele davon unter dem Sektor 2E (Angaben bitte pro Monat)?

4

Wie viele militärische Tiefflüge (600 bis 300 m oder weniger über Boden) wurden seit Oktober 2013 unter der Sonderflugzone ED-R 401 tatsächlich durchgeführt, wie viele unter dem Sektor 2E (Angaben bitte pro Monat)?

5

Wie viele dieser militärischen Tiefflüge gingen bis auf 150 m oder darunter?

Wie viele dieser Tiefflüge bis auf 150 m oder darunter fanden im Sektor 2E statt?

6

Wie viele Tiefflüge fanden seit Oktober 2000 bis Oktober 2013 (Einrichtung der Einschränkungszone ED-R 401) insgesamt statt (bitte wenn möglich nach Monaten angeben)?

7

Welche speziellen Konsequenzen (bzgl. Überflügen und Lärmentwicklung) hatte die Durchführung des alle zwei Jahre durchgeführten Manövers JAWTEX (13. bis 24. Juni 2016) für das Gebiet der Sonderflugzone ED-R 401?

8

Welche Planzahlen für Überflüge (geschätzt) gibt es im Moment bezüglich der geplanten Nutzung der Sonderflugzone ED-R 401, und der darunter liegenden Flugzone für Tiefflüge, für das Jahr 2017?

9

Von welchen Luftwaffenbasen aus wird die ED-R 401 bzw. der unter ihr liegende Luftraum für Tiefflüge besonders häufig angeflogen?

10

Wie wird von Seiten der Luftwaffe bzw. den Luftverkehrsbehörden nachvollzogen bzw. kontrolliert, dass bei Tiefflugübungen unter der ED-R 401 die Untergrenze von 300 m (bzw. in Ausnahmefällen 150 m) nicht unterschritten wird bzw. wurde?

11

Welche Regelungen gelten für die Sonderflugzone ED-R 401, und die darunter liegende Flugzone für Tiefflüge, bezüglich ihrer Nutzung durch Militärflugzeuge anderer Nationen?

Wie viele Flüge von Militärflugzeugen anderer Nationen gab es seit der Schaffung der Sonderflugzone, und wie viele davon waren im Tiefflug?

12

Wie und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde bei der Einrichtung der Sonderflugzone ED-R 401, bzw. für den unter ihr liegenden Luftraum für Tiefflüge, die Fluglärmbelastung für die betroffene Bevölkerung bewertet?

13

Welche Informationen wurden 2013 von wem und auf welchem Weg der betroffenen Bevölkerung über Art und Umfang der geplanten Sonderflugzone ED-R 401, bzw. den unter ihr liegenden Luftraum für Tiefflüge, mitgeteilt?

14

Inwiefern unterscheidet sich die derzeitige Nutzung der Sonderflugzone ED-R 401, bzw. des Luftraums für Tiefflüge unter ihr, qualitativ und quantitativ von den Plänen militärischer Flüge über dem Truppenübungsplatz Kyritz-Ruppiner Heide („Bombodrom“), bevor die Bundesregierung 2009 auf dessen Nutzung verzichtet hat?

15

Wie hat die Bundeswehr die Rechtsposition im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Berufungsklage des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. März 2009, „dass für die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock durch die Beklagte zu militärischen Zwecken ein förmliches Planungsverfahren nach § 1 Absatz 2, 3 des Landbeschaffungsgesetzes erforderlich ist", konkret umgesetzt?

16

Wie viele Beschwerden gegen Fluglärm im Gebiet der ED-R 401 liegen insgesamt (unabhängig vom Beschwerdeweg) seit September 2014 vor (bitte einzeln für Monate ausweisen)?

17

Wie wurden diese Beschwerden geprüft, und welche Konsequenzen wurden aus diesen Beschwerden gezogen?

18

Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung, im Gebiet der Kyritz-Ruppiner Heide eine Messung von Lärmpegeln über einen gewissen Testzeitraum durchzuführen, um Daten zur Problematik zu generieren?

19

Wie viele militärische Überflüge gab es über dem Nationalpark Sächsische Schweiz seit September 2014 (hier ist auch die Nennung der Nutzungsstunden des entsprechenden Sektors des TRA 208/308 möglich, bitte pro Monat angeben)?

20

Auf wie viele Flugstunden belief/beläuft sich das Flugstunden-Kontingent (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Schriftliche Frage 74 des Abgeordneten Dr. André Hahn, auf Bundestagsdrucksache 18/2481 vom 4. September 2014) in den Monaten seit September 2014 für den Luftraum über dem Nationalpark Sächsische Schweiz, und wie wird die Einhaltung dieses Kontingents administrativ kontrolliert?

Ergaben sich in der Vergangenheit hier Abweichungen zwischen vorgegebenem Stundenkontingent und der Flugpraxis?

Berlin, den 1. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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