Verlauf der „Operation Sophia“ im Mittelmeer und Erkenntnisse über Fluchtrouten und Schleuserstrukturen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit April 2015 führt die Europäische Union eine Militärmission im Mittelmeer durch, die unter der Bezeichnung „EUNAVFOR MED“ bzw. „Operation Sophia“ zur Aufklärung von Schleusernetzwerken beitragen soll. Seit Beginn der Phase 2i des Einsatzes im Oktober 2015 dürfen die eingesetzten Kriegsschiffe in internationalen Gewässern Boote anhalten und durchsuchen sowie beschlagnahmen, umleiten oder vernichten, wenn der Verdacht besteht, dass diese zur Schleusung von Flüchtlingen verwendet werden bzw. wurden.
Der Militäreinsatz ist in der Öffentlichkeit umstritten, da er nach Ansicht von Kritikerinnen und Kritikern bewirkt, dass Schleuser, die sich der Festnahme entziehen bzw. Verluste durch die Vernichtung von Booten verringern wollen, dazu übergehen, weniger seetaugliche Boote einzusetzen, sie nicht mit ausreichend Treibstoff auszustatten und bei Erreichen internationaler Gewässer die Flüchtlinge führerlos zurückzulassen. Diese Einschätzung findet sich auch in einem Bericht des EU-Ausschusses des britischen Parlaments vom Mai 2016 (www.publications.parliament.uk/pa/ld201516/ldselect/ldeucom/144/14402.htm).
Der Ausschuss stellt darin fest, die Mission habe bislang nicht wesentlich zur Störung der Schleusernetzwerke beigetragen. Darauf deutet auch der Bericht des italienischen Konteradmirals Enrico Credendino an den EU-Militärstab hin, in dem es heißt, dass mittlerweile 90 Prozent der Versuche, nach Europa zu gelangen, auf der zentralen Mittelmeerroute zwischen Libyen und Italien unternommen werden (augengeradeaus.net, 4. Dezember 2016). Während Credendino keinen direkten Einfluss der Operation auf die Fluchtbewegungen im Mittelmeer sieht, gibt die Bundeswehr an, dass die Seenotrettung „in gewisser Weise“ das Geschäft der Schleuser befördere („EU-Mission im Mittelmeer: Fragen und Antworten zur Phase 2“, www.bundeswehr.de vom 1. Dezember 2015).
Offenkundig ist jedenfalls, dass die Überfahrten über das Mittelmeer riskanter geworden sind. Im Jahr 2016 ist die Zahl der Todesfälle nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR höher als jemals zuvor („Mediterranean death toll soars to all-time high“, www.unhcr.org vom 25. Oktober 2016). Die Organisation Ärzte ohne Grenzen meldete am 2. Dezember 2016, es seien bislang 4 690 Tote registriert worden, 1 000 mehr als im Jahr 2015 (KAA, 2. Dezember 2016).
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass sie in dieser Anfrage die Begriffe „Boote“ und „Schiffe“ synonym verwenden und bitten dies bei der Beantwortung zu berücksichtigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Erkenntnisse bzw. Lagebilder zu Fluchtrouten und Schleusernetzwerken konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Verlauf der Operation EUNAVFOR MED gewonnen werden?
a) Inwiefern konnten auch Erkenntnisse über Organisationen und zentrale Persönlichkeiten aus dem Schleusermilieu gewonnen werden,
b) in welchen Dateien sind diese Erkenntnisse nach Kenntnis der Bundesregierung gespeichert, und
c) an welche Behörden von Drittstaaten wurden personengebundene Informationen weitergeleitet?
Welchen konkreten Nutzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gewonnenen Erkenntnisse zur Bekämpfung der Schleuser?
a) Inwiefern werden diese Erkenntnisse operationalisiert?
b) Inwiefern haben die Erkenntnisse zur Einleitung von Strafverfahren in Deutschland oder im Ausland bzw. zur Anforderung von Rechtshilfe (an welche Staaten) geführt?
c) Inwiefern haben die Erkenntnisse zur Auflösung von Schleuserorganisationen oder zur Festnahme zentraler Persönlichkeiten der Schleuserszene geführt (bitte angeben, in welchem Land die Festnahme erfolgte)?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen, und welche ziehen nach ihrer Kenntnis die anderen am Militäreinsatz beteiligten Staaten?
Welchen Einfluss hatte die Operation bislang nach Einschätzung der Bundesregierung auf Schleusernetzwerke?
a) Inwiefern sind diese nach Einschätzung der Bundesregierung in der Lage, durch die Operation allfällig erlittene Rückschläge zu kompensieren, und
b) wie beurteilt sie angesichts von Meldungen, dass mittlerweile 90 Prozent der übers Mittelmeer kommenden Flüchtlinge die zentrale Route wählen, die durch das Einsatzgebiet von EUNAVFOR MED führt, die Wirkung der Operation?
Welche strategischen, taktischen oder konzeptionellen Änderungen ihres „Geschäftsmodells“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung Schleuser aus dem Verlauf von EUNAVFOR MED vorgenommen?
Inwiefern kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, denen zufolge Schleuser seit Beginn der Operation vermehrt auf weniger bzw. gar nicht mehr hochseetaugliche Boote zurückgreifen oder davon absehen, die Boote mit einer für die Überfahrt bis Italien ausreichenden Treibstoffmenge auszustatten oder eigenes Personal im Vorfeld einer Entdeckung durch ausländische Schiffe von den Booten abziehen und diese führerlos lassen bzw. nicht dafür ausgebildeten Flüchtlingen überlassen?
Inwiefern hält sie solche Berichte für plausibel, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie viele Meldungen über verdächtige Boote bzw. Bewegungen wurden den am Einsatz beteiligten Staaten seit Beginn der Operation übermittelt bzw. von den eingesetzten Booten selbst kommuniziert (bitte jeweils nach Quartalen und Urhebern der Meldung aufgliedern)?
Wer an Bord eines Militärschiffes trifft nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Entscheidung, ob ein Schiff bzw. Boot als „schleuserverdächtig“ anzusehen ist und angehalten, durchsucht, umgeleitet oder zerstört wird? Welche Kriterien gibt es für die Feststellung, ob ein Boot als schleuserverdächtig anzusehen ist, insbesondere dann, wenn nicht gewissermaßen „auf frischer Tat“ Flüchtlinge darauf angetroffen werden (bitte ggf. entsprechende Rundbriefe, Einschätzungshilfen, Anordnungen usw. zusammenfassen oder beifügen)?
Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der Operation EUNAFVOR MED Boote
a) angehalten,
b) durchsucht,
c) umgeleitet oder
d) zerstört
(bitte jeweils nach einzelnen Quartalen aufgliedern sowie angeben, wessen Landeskräfte die jeweiligen Maßnahmen durchgeführt haben, welcher Art die Schiffe bzw. Boote waren, und welchen mutmaßlichen Wert diese hatten sowie bzgl. zerstörter Boote bitte zusätzlich den Grund für die Zerstörung angeben)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED Gewalt gegen (nicht am Einsatz beteiligte) Personen angedroht bzw. angewendet,
a) von welchen Einsatzkräften wurde die Maßnahme ausgeführt,
b) gegen wie viele Personen richtete sich die Gewaltanwendung bzw. -drohung,
c) wann ereignete sich die Maßnahme,
d) was war der Grund, und
e) was waren die näheren Umstände der Maßnahme?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Operation direkt an Bord von Schiffen festgenommen?
a) Wohin wurden diese Personen verbracht,
b) wer hat die Festnahmen vorgenommen, und
c) welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, gegen wie viele dieser Personen ein Strafverfahren eingeleitet, eine Anklage erhoben, ein Gerichtsverfahren begonnen bzw. ein Urteil gesprochen wurde (bitte möglichst ausführlich aufgliedern und angeben, in welchen Ländern die Verfahren liefen, in wie vielen Fällen ein Schuldspruch ergangen ist, und wie hoch das Strafmaß war)?
Inwiefern trifft es zu, dass Schleuser dazu übergangen sind, „als Fischer getarnt die verlassenen Boote wieder zurückzuschleppen“ und dabei einige festgenommen worden sind (www.augengeradeaus, wie oben), und
a) wie oft war dies bisher der Fall (bitte nach Quartalen seit Beginn der Operation aufgliedern),
b) die Kräfte welcher Staaten waren an solchen Festnahmen beteiligt, und
c) anhand welcher Kriterien werden Personen auf ansonsten verlassenen Schiffen als mutmaßliche Schleuser identifiziert?
Inwiefern haben die von der Bundeswehr eingesetzten Kampfschwimmer bislang spezifische Beiträge beim Vorgehen gegen Schleuser geleistet, und welcher Art waren diese Beiträge?
Inwiefern steht den Eigentümern der beschlagnahmten, umgeleiteten, durchsuchten oder zerstörten Boote der Rechtsweg offen, um Entschädigungen zu verlangen, und inwiefern sind bereits entsprechende Forderungen erhoben worden?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED Erkenntnisse über verdächtige Boote an die libysche Küstenwache übermittelt, und in wie vielen Fällen hat die libysche Küstenwache innerhalb bzw. außerhalb libyscher Hoheitsgewässer Flüchtlingsboote zum Umkehren veranlasst bzw. die Passagiere nach Libyen zurückverbracht?
Welche Gremien sowie Informations- und Kommunikationsplattformen sind für die Operation EUNAVFOR MED von Belang, was ist jeweils deren spezifische Funktion sowie ihr spezifischer Beitrag, wie sind diese zusammengesetzt (bitte die Zusammensetzung nach Staaten, Personenzahl sowie Funktion aufgliedern), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit diesen Gremien bzw. Plattformen?
Wie genau gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Unterstützungsbeitrag der NATO-Operation ACTIVE ENDEAVOUR für EUNAVFOR MED, und inwiefern hat die NATO bislang relevante Beiträge für Verdachtsmeldungen oder Durchsuchungen, Umleitungen, Beschlagnahmungen oder Zerstörungen von Booten geleistet? Welche Absichten zur weiteren Zusammenarbeit der NATO-Mission mit der EU-Operation sind beabsichtigt?
Welche Formen der Interaktion zwischen den an der Operation beteiligten Kriegsschiffen sowie Schiffen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie bewertet sie diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie viele Flüchtlinge wurden bislang im Verlauf von
a) deutschen Schiffen,
b) anderen an der Operation beteiligten Schiffen und
c) anderen Schiffe (der internationalen Handelsschifffahrt, von NGOs usw.) aus Seenot gerettet (bitte nach Quartalen seit Beginn der Operation aufgliedern und jeweils soweit möglich nach Herkunftsländern, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung vorgekommen, dass Flüchtlinge an Bord von Schiffen der Operation genommen und von dort in einen nordafrikanischen Staat gebracht worden sind, und wenn ja
a) wann gab es solche Rückführungen,
b) wie viele Personen waren davon betroffen,
c) was war der Grund für die Rückführung,
d) inwiefern wurde den Flüchtlingen die Gelegenheit gegeben, einen Asylwunsch zu stellen, und wie wurde damit verfahren,
e) von welchen Schiffen (entsendender Staat) erfolgten die Rückführungen, und
f) wohin erfolgte die Rückführung?
Welche über die zitierte Meldung hinausgehenden Informationen kann die Bundesregierung zum Inhalt des Berichts von Konteradmiral Enrico Credendino übermitteln?
Hat sie nähere Informationen, wie sich die darin angegebene Summe von 275 bis 325 Mio. Euro, die lybische Küstenstädte angeblich aus der Flüchtlingsmigration ziehen, berechnet?
Inwiefern bewertet die Bundesregierung die Operation von EUNAVFOR MED und/oder die Aktivitäten von NGOs als pull-Faktor bei der Flüchtlingsmigration, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?