Sicherheitspolitische Kooperation mit der Regierung in Ägypten zur Migrationskontrolle und Grenzüberwachung
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen zahlreicher Prozesse und Maßnahmen erhält die ägyptische Regierung Gelder von der Europäischen Union (EU) zur Kontrolle, Steuerung und Verhinderung von Migration (Bundestagsdrucksache 18/10437). Im Khartum-Prozess erhält die Regierung beispielsweise EU-Mittel unter anderem aus dem mit 2,4 Mrd. Euro ausgestatteten Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF). Ein aus dem EUTF finanziertes Projekt „Better Migration Management“ unter Konsortialführung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH befindet sich – unterstützt mit einem deutschen Kofinanzierungsbeitrag in Höhe von 6 Mio. Euro – mit europäischen Partnern in der Umsetzungsphase. Ein anderes Projekt „Addressing Mixed Migration Flows“ wird von der französischen Durchführungsorganisation Expertise France umgesetzt. Nach Vorschlägen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zur Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik strebt die EU den Abschluss von sogenannten „Partnerschaftsprioritäten“ mit Drittstaaten an. Hierzu führt der EAD derzeit Verhandlungen mit Ägypten. Die Bundesregierung bekräftigt, zu den Zielen einer „verstärkten migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten“ müsste die „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie die „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“, gehören. Am 17. Oktober 2016 trat in Ägypten ein Gesetz zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Kraft. „Schleusertätigkeiten“ werden mit Freiheitsstrafen bis zu lebenslanger Haft oder Geldstrafen bis zu umgerechnet 20 000 Euro bestraft. Ägyptische Behörden haben einen „Aktionsplan“ zur schnellen Bekanntmachung und Umsetzung des Gesetzes vorgelegt.
Die Bundesregierung zeigt sich über die menschenrechtliche Lage in Ägypten „besorgt“ und sieht Ägypten nicht als sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes an (Bundestagsdrucksache 18/10437). Es gebe zahlreiche Fälle von willkürlichen Verhaftungen, von Haft ohne Anklage und von Prozessen, die rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügen. Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam und von Verschwindenlassen seien glaubhaft. Dies betreffe nicht nur Anhänger der Muslimbrüder, sondern zunehmend Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertreter, Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentenvertreterinnen und Studentenvertreter, Künstlerinnen und Künstler und friedlich Demonstrierende. Dies gilt auch für Projekte und Organisationen, in denen deutsche Staatsangehörige arbeiten (Bundestagsdrucksache 18/7839). Auch Menschenrechtsorganisationen wurden seit dem Jahr 2016 verstärkt Ziel repressiver Maßnahmen wie Kontosperrungen, Ausreiseverboten und Ermittlungen. Religiöse Minderheiten seien ebenfalls „oftmals“ Opfer von Diskriminierungen und teilweise auch von Gewalt. Die Sicherheitskräfte gingen diesen Übergriffen „nicht immer“ konsequent nach. Laut dem Auswärtigen Amt seien die Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten insgesamt „besorgniserregend“, inhaftierte Migrantinnen und Migranten seien davon in gleicher Weise wie andere Inhaftierte betroffen. Es gebe Hinweise auf „Rückführungen“ von Migrantinnen und Migranten in die Nachbarländer Ägyptens, insbesondere nach Sudan. Ob es dabei zu Verstößen gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung kommt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Gleichwohl gebe es „Anzeichen“, dass es an der ägyptisch-israelischen Grenze „vereinzelt zum Schusswaffengebrauch durch ägyptische Grenzbeamte und -beamtinnen und Sicherheitskräfte“ gegen irreguläre Migrantinnen und Migranten kommt.
Trotz Repressalien, Folter und Verschwindenlassen hält die Bundesregierung am Ausbau ihrer Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten fest. Nach der Machtübernahme des Präsidenten Abdel Fattah Al-Sisi nahm das Bundesministerium des Innern die Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen im Sicherheitsbereich wieder auf, das im Sommer endgültig unterzeichnet wurde. Die deutsche Beihilfe knüpft an Maßnahmen an, in denen die Stadionpolizei oder der Geheimdienst NSS zu „Terrorismus-/Extremismusbekämpfung“ ausgebildet wird (Bundestagsdrucksache 18/9965). Beide Behörden sind für ihre Brutalität und Menschenrechtsverletzungen auch gegenüber Aktivistinnen und Aktivisten bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Inwiefern stuft die Bundesregierung Ägypten weiterhin nicht als ernstzunehmendes Herkunftsland für zunehmend mehr Menschen ein, die in Europa Schutz suchen (Bundestagsdrucksache 18/10437)?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Ägypten zu jenen Ländern gehören sollte, mit denen die Europäische Union eine „Migrationspartnerschaft“ abschließen sollte?
a) Welche politischen Ziele sollten mit einem solchen Abkommen verfolgt werden?
b) Welchen Rahmen hält die Bundesregierung diesbezüglich für geeignet, und welche Finanzmittel könnten hierfür mobilisiert werden?
c) Sofern die Bundesregierung sich gegenüber der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) als Rahmen skeptisch äußert, welche Erwägungen führen zu dieser Einschätzung?
d) Welche Haltung vertritt die ägyptische Regierung zur Frage, in welchem Rahmen eine „Migrationspartnerschaft“ oder entsprechende Dialoge fortgeführt werden sollten?
e) Auf welche Weise wird die Zusammenarbeit im Bereich der Migration bzw. ihrer Kontrolle nach Kenntnis der Bundesregierung in der ENP-Unterarbeitsgruppe „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ behandelt?
Was ist der Bundesregierung über frühere Pläne der Europäischen Union bekannt, mit Ägypten einen Dialog zu „Migration, Mobilität und Sicherheit“ zu beginnen, und aus welchen Gründen kam dieser möglicherweise nicht zustande?
Was ist der Bundesregierung über aktuelle Pläne oder Vorhaben der Europäischen Union bekannt, die Regierung in Ägypten zur stärkeren „Rücknahme“ irregulärer Migrantinnen und Migranten zu bewegen, wenn diese die EU-Mitgliedstaaten freiwillig oder unter Zwang verlassen sollen?
Welche Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) über eine „Migrationspartnerschaft“ mit Ägypten mitteilen?
a) Inwiefern könnten einige Aspekte einer EU-Migrationspartnerschaft mit Ägypten (etwa die gemeinsame Migrationskontrolle oder die Grenzüberwachung mit Ägypten) aus Sicht der Bundesregierung auch mit dem im Jahr 2004 geschlossenen Assoziierungsabkommen entwickelt werden, das auch Aspekte der Sicherheitspolitik umfasst?
b) Inwiefern steht eine etwaige EU-Migrationspartnerschaft mit Ägypten aus Sicht der Bundesregierung in Konflikt mit den Ratsschlussfolgerungen von 2013, die Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstung verbieten, die zur internen Repression genutzt werden könnten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Unterstützung der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung mit Ägypten auch im Rahmen des Khartum-Prozess behandelt wird?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Ägypten bei der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung im Rahmen des EU-Programms „Global Action against Trafficking in Persons and Smuggling of Migrants“ (GLO.ACT) unterstützt wird?
Welche EU-Agenturen aus dem Bereich Inneres und Justiz arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit Ägypten zusammen, und welche Erweiterungen dieser Zusammenarbeit (auch durch Einrichtung gemeinsamer Plattformen) sind geplant?
Was ist der Bundesregierung über den Fortgang zweier regionaler Projekte der Europäischen Union bekannt, die sich einer „Strafrechtsreform im Bereich der Antiterror-Gesetzgebung“ und der „Luftverkehrssicherheit“ widmen und wozu der Europäische Auswärtige Dienst in diesem Jahr „erste Gespräche mit ägyptischen Vertretern“ geführt hat (Bundestagsdrucksache 18/7839)?
a) Wer führt die Projekte durch, und wer nimmt daran teil?
b) Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu den Inhalten der einzelnen Maßnahmen bekannt, und wo finden diese statt?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union bekannt, einen Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officer“) zu entsenden, und welche Aufgaben sollte dieser übernehmen?
Was ist der Bundesregierung über bilaterale Abkommen zur Bekämpfung irregulärer Migration bzw. Abschiebe-/Rückübernahmeabkommen Ägyptens mit EU-Mittelmeeranrainern bekannt, und inwiefern werden diese Abkommen derzeit auch angewandt?
Auf welche Weise will die Bundesregierung bei der „verstärkten migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten“ ihre Prioritäten „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“ umsetzen?
a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte eines „Aktionsplans“ des am 17. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Ägypten bekannt?
b) Welche Anstrengungen hat die ägyptische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um ihre Küstengewässer bzw. die dortigen Außengrenzen verstärkt zu überwachen?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten seine biometrischen Systeme in Ausweisdokumenten oder Bevölkerungsregistern verbessert?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die „Africa-Frontex Intelligence Community“ (AFIC) bei ihren jüngsten Treffen auch mit Ägypten befasste, und welche Verabredungen oder Schlussfolgerungen wurden dabei verabredet (frontex.europa.eu vom 19. Dezember 2016, „EU liaison officers met within the framework of the Africa-Frontex Intelligence Community“)?
Was ist der Bundesregierung über die Gründe der ägyptischen Regierung bekannt, eine Einladung zur Teilnahme am Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ negativ zu beantworten (Bundestagsdrucksache 18/3515)?
Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/10437 über Menschenrechtsverletzungen durch ägyptische Sicherheitsbehörden gegenüber Schutzsuchenden vor?
Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl von Ein- und Ausreiseuntersagungen von politischen Aktivisten und Angehörigen von Nichtregierungsorganisationen bekannt, die von Ägypten nach Deutschland bzw. von Deutschland nach Ägypten reisen wollten Bundestagsdrucksache 18/7839)?
Inwiefern ist weiterhin keine Zusammenarbeit mit Ägypten mit der EU-Militärmission EUNAVFOR MED zur Grenzüberwachung vorgesehen (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Sofern eine solche Zusammenarbeit mit Ägypten mit der EU-Militärmission EUNAVFOR MED zur Grenzüberwachung (etwa durch Einrichtung einer nationalen ägyptischen Kontaktstelle, der Nutzung ägyptischer Krankenhäuser oder der Erlaubnis zum Betreten ägyptischer Schiffe) mittlerweile angebahnt wird, welche Kooperationen sind dabei geplant?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der Regierung Italiens vorgeschlagenen Planungen für schwimmende „Hotspots“ für Geflüchtete auf dem Mittelmeer weiterhin nicht weiterverfolgt werden (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Inwiefern wurden mittlerweile finanzielle Zahlungen aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) an Ägypten geleistet bzw. eine solche Auszahlung anvisiert?
a) Welches Personal hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung von EUTF-Projekten nach Ägypten entsandt?
b) Was ist der Bundesregierung über den Status eines EUTF-Projektes zur Verbesserung der Reaktion auf die Herausforderungen der Migration in Ägypten bekannt?
c) Was ist der Bundesregierung über die Behandlung einer Liste der ägyptischen Regierung mit Projektvorschlägen für EUTF-Projekte bekannt, und wo wurde diese beraten bzw. darüber entschieden?
d) Welche der dort vorgeschlagenen Projekte wurden bzw. werden in welchem Rahmen umgesetzt?
e) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten in die Planung der EUTF-Vorhaben auf eine Weise eingebunden ist, die auch seitens der ägyptischen Regierung als ausreichend empfunden wird?
f) Auf welche Weise wird die ägyptische Regierung im Bereich der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung auch durch den EUTF unterstützt?
Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden der Europäischen Union (auch des Bundesinnenministeriums) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem ägyptischen Koordinierungskomitee gegen irreguläre Migration („National Coordinating Committee on Preventing and Combatting Illegal Migration“, NCCPIM) zusammen?
a) Welche Rolle misst die Bundesregierung dem NCCPIM im Kampf gegen irreguläre Migration bei?
b) Was ist der Bundesregierung über die Motivation der ägyptischen Regierung für die Gründung des NCCPIM bekannt?
c) Auf welche Weise wird das NCCTIP nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aus EU-Mitteln unterstützt?
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das NCCPIM auch Trainings für Behörden aus benachbarten Staaten (etwa Eritrea und Südsudan) durchführt?
e) Sofern derartige Trainings unter Nutzung von Finanzmitteln der Europäischen Union (etwa über den Khartum-Prozess) abgehalten werden, wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass sich das NCCPIM an der Einhaltung menschenrechtlicher Standards orientiert?
Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden der Europäischen Union (auch des Bundesinnenministeriums) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem ägyptischen Ministerium für Migrationsangelegenheiten und Belange im Ausland lebender Ägypter zusammen?
In welcher Form stimmt sich die Bundesregierung bei ihrer Ausbildung oder Unterstützung von polizeilichen und militärischen Behörden in Ägypten (Bundestagsdrucksache 18/9965) mit anderen EU-Staaten ab, die ebenfalls entsprechende Projekte in Ägypten betreiben?
a) Was ist der Bundesregierung über Ziele und Inhalte des griechisch-ägyptischen Militärmanövers „Medusa“ bekannt, und inwiefern umfasst diese damit auch die irreguläre Migration (english.ahram.org.eg vom 9. Dezember 2016, „Egypt and Greece conclude ‚Medusa 2016‘ joint military drills“)?
b) Auf welche Weise koordinieren sich das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei mit Behörden aus Italien, dessen Regierung im Jahr 2000 ebenfalls ein Polizeiabkommen mit Ägypten abgeschlossen hat?
c) Was ist der Bundesregierung über Trainings italienischer Polizeibehörden für ägyptische Polizisten sowie Ausbildungs- und Ausstattungshilfen Italiens für Ägypten seit dem Jahr 2011 bekannt?
Mit welchen ägyptischen Geheimdiensten praktiziert die Bundesregierung einen Informationsaustausch „gemäß einschlägiger gesetzlicher Vorgaben sowie rechtsstaatlicher Prinzipien unter Einhaltung der vor allem wegen der Verhängung der Todesstrafe bestehenden Kooperationsbeschränkungen“ (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Welche „Fachleute und Informationen“ wurden bzw. werden im Rahmen der Umsetzung des deutsch-ägyptischen Abkommens im Sicherheitsbereich ausgetauscht (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Welche Trainings oder Workshops sind im Rahmen der deutsch-ägyptischen polizeilichen Ausbildungshilfe an der Polizeischule in Kairo durchgeführt worden?
Inwiefern war die Initiative der Bundesregierung „im EU-Rahmen“ erfolgreich oder erfolglos, „sämtliche Fälle von inhaftierten Menschenrechtsaktivisten gegenüber Ägypten koordiniert zur Sprache zu bringen“, wozu der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe die ägyptische Regierung beispielsweise öffentlich dazu „aufgerufen“ hat, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit „einzuräumen, statt den öffentlichen Raum weiter einzuschränken“ (Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7181, Bundestagsdrucksache 18/7839, bitte Beispiele aufführen, die darauf schließen lassen, dass die deutschen Anstrengungen nicht vergebens waren)?
Welchen Inhalt hatte der BKA-Workshop zum Thema „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“ (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
a) Welche „extremistischen“ oder „terroristischen“ Gruppen standen dabei im Fokus?
b) Welche Angehörigen des ägyptischen Innenministeriums nahmen an dem Workshop teil?